zwischen den vier Kirchenmauern regieren. Ein solcher Fall habe sich in Bozen ereignet. Der hochwürdigste Herr Fürstbischof von Trient hat von seinem guten Rechte Gebrauch gemacht und hat, seine Hirtenpflicht erfüllend, eine Zeitung, die systematisch gegen den katho lischen Glauben ankämpft, verboten. Auf Erden gibt es zwei Gewalten, Staat und Kirche. Wie der Staat das Recht und die Pflicht hat, auf Bücher und Zeitungen Acht zu haben, damit seine Autorität nicht untergraben werde, so hat auch die Kirche
das Recht und die Pflicht, zu sorgen, damit nicht der Glaube und die christ lichen Sitten bedroht werden. Als die Liberalen am Staatsruder saßen, haben sie ein strenges Gesetz erlassen, das ihnen das Recht gab, Zeitun gen und Bücher zu konfisziren. Wenn eine ka tholische Zeitung die Juden angreift oder gegen eine StaatSeinrichtung schreibt, dann wird sie konfiSjirt. Wenn aber ein Bischof erklärt, daß eine Zeitung Tag für Tag den katholischen Glau ben verunglimpft, dann ist d'eS eine Bedrohung
der deutschen Freiheit. Die „Bozener Zeitung' ist bereits im Jahre 1871 vom damaligen Trient- ner Bischöfe verboten worden, weil sie die Grund lagen der katholischen Religion angegriffen hatte. Herausgeber und Redakteur ersuchten damals um Aufhebung des Verbotes, das sie im Jahre 1882 auch thatsächlich erwirkten durch Ausstellung eines schriftlichen Reverses. Das Verbot wurde aber nur provisorisch aufgehoben, gewissermaßen auf Wohlverhalten. Redner begründete noch weiter- meisterhaft das Recht
des Fürstbischofs und sagt dann, darüber, ob eine Zeitung den Glauben an gegriffen habe, entscheidet nicht der deutsche VolkS- verein, entscheiden nicht die Sozialdemokratcn und auch nicht Dr. Perathoner, sondern der Bischof. Dr. Haidegger besprach sodann die Anwürfe der Gegner, wie: die Klerikalen wollen das Fremden wesen zugrunderichten und da» Deutschthum ver nichten. ES ist ein Gebot unserer Religion, daß wir unsere Nation lieben, zu ihr stehen, ja die Liebe zur Nation ist eine Tugend der katholischen
aus's Tiefste das religionsfeindliche Gebühren der „Bozner Zeitung' und verur theilt aus's Schärfste das Benehmen jener ab gestandenen Katholiken, die sich nicht scheuen, den kirch lichen Geboten zu trotzen und das Verbot des Oberhir ten in empörendster Weise zu schmähen. Die Versamm lung dankt dem hochwürdigsten Fürstbischof für seine Wachsamkeit und treue Fürsorge, versichert ihn der ehr furchtsvollsten Liebe und treuen Anhänglichkeit mit dem Versprechen, wie es Kindern der katholischen Kirche