nicht stimmt, mögen Behörden oder Unternehmer der Zeitung eine Berichtigung schicken." Solche „Zwangsbeiträge" sind für keine Zeitung eine Zierde und wenn die Angaben der Be richtigung zutreffend sind, für den Berichterstatter sehr — unangenehm. Hatte der Berichterstatter Miß ständen in öffentlichen oder privaten Betrieben zur Sprache gebracht und es stellte sich heraus, daß diese Kritik unzutreffend war, so richtet ein solches Vor gehen dauernden Schaden an. Denn nur wenige Behörden und Unternehmer gibt
es, die so abgebrüht sind, daß sie einer öffentlichen Rüge ihrer Betriebe ganz gleichgültig gegenüberstehen. Erscheint eine Kritik in der Zeitung, so geht es in der Regel an ein Untersuchen und Vernehmen der Dinge und Men schen. Trifft die Kritik ins Schwarze, erfolgt mei stens in irgendeiner Art Abhilfe und der Zeitungs mann freut sich, wenn er davon erfährt. Haben sich aber die Angegriffenen einigemal über zeugt, daß die Berichte ganz falsch sind, oder daß Un wesentliches aufgebauscht und in ein ungünstiges
Licht gestellt wurde, so werden sie solchen Kritiken nur noch sehr bedingten Wert beimessen und sie zum Schlüsse gar nicht mehr beachten. Die Arbeit des Be richterstatters ist vergeblich, die Zeitung hat ihr An sehen verloren, und es bedarf erst jahrelanger Ar beit, es zurückzugewinnen. Daß es dazu nicht kommt, muß eine stete Sorge des guten Berichterstatters sein. Eine weitverbreitete Meinung ist es auch, daß die Zeitung eine Art „Mädchen für alles" sei. Wenn sich zwei Nachbarn nach langer
Freundschaft verkracht haben, geht einer zu üem Berichterstatter und er sucht ihn, diese interessante Sache doch in die Zeitung zu bringen. Die Schlechtigkeit und Gemeinheit des H. sei geradezu himmelschreiend, während er ganz unschuldig sei und nie auch nur der bekannten Fliege etwas zuleide getan habe. Nicht viel anders steht es oft bei Beschwerden über Lehrer und Beamte. An die richtige Stelle zu gehen und Mitteilung über wirkliche oder ver meintliche Uebergriffe zu machen, dazu haben die Ankläger oft
nicht den Mut. Der Berichterstatter und die Zeitung aber, die nur auf die Aussagen der einen Seite ihre Ansicht gründen können, sollen für sie die Kastanien aus dem Feuer holen. Solchen Leuten muß begreiflich gemacht werden, daß es Aufgabe der Zeitung ist, die in Schutz zu nehmen und deren Sachen zu führen, die ihr zweifelloses Recht nicht finden können, daß sie aber nicht jedem Leisetreter den Rücken decken will. In allen Fällen, die dem Berichterstatter zweifelhaft erscheinen, soll er die Leute