Akademische Vorlesungen über die Geschichte Tirols bis zur Vereinigung mit Oesterreich
dungen, Belehnungen und Veräußerungen von Gütern, welche ohne Erlaubniß des Bischofs, des Kaisers und des Kapitels geschehen, widerrufm werden können, und daß es in des Bischofs Macht liege, jedem Erkommunizirten seine Lehen zu weigern und vorzuenthaltm. — Im I. 1179 endlich übertrug Kaiser Friedrich X (Augustae das eigentliche Fleims, nach Trient, der nordöstliche, oder Fasta, nach Briren gehörte, Ebendahin wurde Buchenstem samt Capril gerechnet. Erst im I. 1819 W«dm die Pfarren Fasta, Böls
, Äastelrntt, Layan, Klausen, Feldthurns und Latzfons von Brent getrennt und der Diözese Trient zugetheilt. s h Lang, Reg, I. 54. 6 ) Au g sburg 16. Sanner 1040. • , f ) Oat Lucernae, VIII. Kal.Majj. Coi. Fexd, I. 28 .