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Title Z - A
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Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Page 8 of 447
Author: Huter, Franz / von Franz Huter
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F., 2
Intern ID: 378243
erst die tieferen Triebfedern für das Verhalten der Wiener Zentralstellen und des Monarchen in der Frage der Wiedererrichtung der Universität ergeben und zugleich ein interessantes Streiflieht auf den Geist der franziszeischen Verwaltung fällt. Damit wollte er auch die Dankesschuld abstatten, zu der er der Universität und ihrer philosophischen Fakultät durch die Verleihung des Ehrendoktorates der Philosophie aus Anlaß des 250. Gedenktages ihrer Errichtung verpflichtet ist ®. Zweimal

hat die Universität Innsbruck das Todeslos der Aufhebung getroffen, doch beide Male ist sie zu neuem Leben wiedererstanden. Diese Lebenskraft dankte sie nicht zum wenigsten der Anhänglichkeit der Tiro ler und auch der Landeshauptstadt an ihre hohe Schule. Entsprach doch schon ihre Entstehung einem langgehegten und warmen Wunsche des Tiroler Volkes, der schon in der Bauernbewegung von 1525 laut geworden war. Kaiser Josef II. hat teils aus Gründen der Sparsamkeit, teils in der Meinung daß das Studium

medizinischen Fakultäten 7 . Aber die Tiroler Landstände setzten sich auf dem offenen Landtage von 1791 so kräftig für die Wiederherstellung der Universität ein, daß sie Kaiser Leopold II. mit Entschließung vom 30. November 1791 bewilligte 8 . Doch zum zweiten Male traf die Universität Innsbruck der Todesstreich, König Maximilian Josef von Bayern hob sie am 25. No vember 1810 neuerdings auf. Diese Maßregel war sicher als Strafe für Tirols Verhalten im Jahre 1809 gedacht. Man glaubte wohl

auch, die Er ziehung der jungen Tiroler auf der Universität in Landshut eher im gewünschten Sinne gesichert wie in Innsbruck. Zudem hatte Bayern Welschtirol und einen Teil des deutschen Südtirols mit Bozen an das Königreich Italien abtreten müssen. Damit war der örtliche Kreis, des sen Jungmannschaft die Studenten der Universität gestellt hatte, um s Gerne ergreift er die Gelegenheit, allen Herren, die ilin bei Ausarbeitung dieser Arbeit unterstützt haben, im besonderen dem Herrn Professor und 'Viaedirektor

, St. A, Archiv des Haus-, Hof- und Staatsarehives. 7 Probst 219, Budolf Kink, Geschichte der kaiserlichen Universität zu Wien, 1, 545 n. 727. s Probst 246; Wretschko, Geschichte der juristischen Fakultät an der Universität Innsbruck 1871—1904, 28.

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 58 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
im Jalire 1816 zu einer Universität ohne medizinische Fakultät aus; letztere wurde erst im Jahre 1891 bewilligt 15 ). Durch Gesetz vorn 31- Marz 1875 wurde die Universität Ozernowitz errichtet und am 4. Oktober 1875 feierlich er öffnet 16 ). Sie besteht aus einer griechisch-orientalisch-theolo gischen, einer juristischen und einer philosophischen Fakultät. Weder das Gesetz noch die Stiftungsurkuude 17 B vom 30. Sep tember 1875 sprechen von einer Verleihung des Promotions- rechtes. Die Urkunde

gewährte allerdings der neuen Hochschule alle „Rechte, Vorrechte und Freiheiten', die den anderen österreichischen Universitäten von den Herrschern gegeben worden sind. Zu diesen Rechten gehört zweifelsohne auch •die Erlaubnis akademische Grade zu erteilen. Aber dieser Satz der Stiftlingsurkunde hat nur deklaratorische, nicht kon stitutive Bedeutung, weil die Universitäten als Staatsanstalten .alle gleiche Rechte genießen. Auch ohne ihn hätten unter der Autorität der Universität Czernowitz Promotionen

erfolgen können. Denn die Befugnis, akademische Grade zu verleihen ist der geschichtlichen Entwicklung entsprechend, auch nach der heutigen Gestaltung der Hochschulen in Österreich ein wesentliches Begriffsmerksmal der Fakultäten im Verbände einer Universität 18 ). Aus diesem Grunde war es bei Teilung •der Universität Prag in zwei Universitäten nicht nötig, in dem bezüglichen Gesetze 19 ) vom 28. Februar 1882 des Promotions rechtes zu gedenken oder durch eine kaiserliche Entschließung diese Frage

zu regeln. Von diesem Standpunkte aus erhielten •die medizinischen Fakultäten von Graz, Innsbruck und Lemberg mit ihrer Errichtung im Rahmen einer bestehenden Universität von selbst das Promotionsrecht, ebenso die theologische Fakultät ■der Präger tschechischen Universität. Deshalb mußte bei Kreierung der theologischen Fakultät in Innsbruck im Jahre 1857, da ihr das Promotionsrecht vorerst nicht zustehen sollte, •dieser Umstand in dem Wortlaut der kaiserlichen Entschließung besonders erwähnt

werden, weil sie sonst durch ihre Errichtung im Rahmen einer Universität „ipso iure' diese Befugnis erlangt 'hätte 80).

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Page 9 of 447
Author: Huter, Franz / von Franz Huter
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F., 2
Intern ID: 378243
gut die Hälfte geschmälert worden, und auch so manches Vermögen, von dessen Erträgnisse die Universität erhalten werden sollte, an Italien ver loren gegangen, wie die Besitzungen des aufgehobenen Stiftes St. Michael an der Etsch. An die Stelle der Universität trat auch jetzt ein Lyzeum mit nur einer theologischen und einer verkümmerten philosophischen Fakultät. Das juridische und medizinische Studium hörten ganz auf». Das Lyzeum vermochte auf solche Weise nur ein kümmerliches Dasein zu fristen

, es hatte alles Ansehen verloren. Die Wiedervereinigung Tirols mit Österreich gab neuen Hoffnungen Saum. Und so blieb dann die Forderung, daß die alte Universität wieder hergestellt werde, nicht lange aus. Sie ging von dem Rektor des Lyzeums dem Professor der Kirchengeschichte Johann Bertholdi aus, dem sich einige in den Ruhestand getretene Professoren der ehemaligen Universi tät anschlössen 10 . Der Einrichtungshof kommissär in Tirol und Vorarl berg, Hofrat Anton von Rosehmann, legte sie mit warmer Befürwortung

vor n . Neuerdings wurde die Angelegenheit in Gang gebracht durch eine zweite Eingabe des Rektors Bertholdi vom 1. Mai 1815 12 , der sich dann eine des Bürgermeisteramtsverwalters der Stadt Innsbruck vom 1. August 1815 13 anschloß. So gebührt den Professoren der ehemaligen. Universität und dem Stadtmagistrat Innsbruck das Verdienst, zuerst die Wiederher stellung der Universität gefordert und sich damit zum Dolmetsch des allgemeinen Wunsches gemacht zu haben. Man wollte eine Lehranstalt im Lande

; so manche auch mochten für das sittliche Wohl ihrer Söhne in der immerhin im Vergleich zu dem kleinstädtischen Innsbruck an Verführungen reichen Residenzstadt Österreichs Sorge tragen. Daneben konnten auch sachliche Gründe für die Wiedererrichtung der Universität geltend gemacht werden. Man wies darauf hin, wie Tirol, zwi schen Deutschland und Italien gelegen, berufen sei, zwischen beiden Nationen zu vermitteln, wie hier die Welschtiroler nicht nur Gelegenheit hätten, die deutsche Sprache zu erlernen

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 99 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
,s ) To rock S. 19, Kaufmann II. S. 6 Anm. 1 und S. 12;!. — Papst Innozenz VII. gestattete 1405 dem Rektor der Prager Universität im Falle der Erledigung des erzbischöflichen Stuhles, während der Sedis- vakanz die Stelle des Kanzlers zu vertreten. Diese Verfügung geht da rauf zurück, daß nach dem Tode des Erzbischofs Wolfram (1402) der Metropolitansitz fast anderthalb Jahre unbesetzt blieb, und für die Zu lassung von Baccalaren zum Lizenziat in dieser Zeit Vorsorge getroffen werden mußte. Tomek

S. 58, Kaufmann II. S. 140. An der von Ferdinand I. in Prag 1562 gestifteten, dem Jesuitenorden übergebenen Akademie war ein Mitglied des Ordens Kanzler. Als der Orden 1622 auch die alte Karls-Universität erhielt, sollte nach dem von den Jesuiten ausgearbeiteten Entwurf einer neuen Stiftungaurkunde Kanzler der Uni versität nicht mehr der Evzbischof von Prag sein, sondern ein Angehö riger des Ordens das Amt erhalten, das jedoch dem Rektor unterstellt war. Dem trat der neue Erzbischof Graf Harrach

mit Entschiedenheit entgegen. Das Diplom Ferdinands III,, welches, nachdem eine Einigung mit den Jesuiten erreicht war, die seit jener Zeit dauernde Vereinigung beider Anstalten zur „alma mater Carolo-Ferdinandea' verfügte, beließ die Kauzlerwürde dem Erzbischof von Prag, beschränkte aber seine Ein flußnahme im Sinne der Bullen Klemens VI. von 1347 und Bonifatius IX. von 1397 auf die Erteilung der Lizenz. Sein Vertreter im Falle der Ab wesenheit war im 18- Jahrhundert der Rektor der Universität

besaß er auf die Berufung des Kanzlers der Universität in Wien maßgebenden Einfluß. — Der Kanzler ließ sich bei der Promotionsfeierlichkeit vielfach vertreten. Für die theologische Fakultät wurde durch Beschluß des Basler Konzils vom 16. Februar 1441, den. Nikolaus V. am 28. März 1452 bestätigte, angeordnet, daß dieser Vertreter, den der Kanzler, in dessen Abwesenheit aber das Professoren-Kollegium bestellte, aus dem Kreise der Doktoren dieser Fakultät entnommen sein müsse. Generell

für alle Fakultäten verfugte Maximilian I. von Gent aus am 22. Juli 1508 zur Schlichtung eines Streites zwischen dem Dompropst und der Universität, daß der Kanzler, so oft dies notwendig würde, bei Promotionen sich nur durch einen Doktor jener Fakultät vertreten lassen dürfe, um deren Promotion es sich handelt, daß aber die Fakultät einen solchen Stellvertreter un weigerlich anzunehmen habe. In der Frage der Ernennung dieses Vize-

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 104 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
- 8 ) Kink I. S. 262 ff., IL S. 380. Sie sprach zuerst den Gedanken aus, daß die Universität den Anforderungen des Staatsdienstes entsprechen müsse. Sie sei „praecipuum rei publicae recte gubernandae seminarium'. Noch deutlicher drückte sich Mathias in einem Patent von 1617 aus. Der Unteiricht an der Universität habe dazu zu dienen' „ad rem pu- blicam probe administrandam atque alia civilia officia recte obennda'. Kink I. Seite 258 Anrn. 305. 29 ) Dem zum Lizentiaten der Rechte in Innsbruck

im Jahre 1728 promovierten Univeraitätsnotar Roschmann wurde vorher ein Revers ab verlangt, daß er nie das Doktorat nehmen und ohne Wissen des Senates keine Advokaturgeschäfte betreiben werde, Auch wurde sein Rang an der Universität bestimmt. Vgl. Probst S. 62- — Die Statuten der Wiener juristischen Fakultät von 1703 und 1746 kennen übrigens Lizen tiaten, die an einer anderen Universität kreiert worden waren, und nun in Wien den Doktorgrad erbitten (Titel 14, § 4). K i n k IL S. 505 und Statuta

II. S, 205. — Für die spätere Zeit der Li ber ioramenfcomm' von Prag und Pachtler III. S. 374 ff. — Auch für Innsbruck ist das Formular des Doktoreides in einem Kodex der Dipauliana im Museum Ferdinajdeum erhalten und bei Probst S. 60 Anna. 1 veröffentlicht. Er schwört „den Doktortitel weder hier noch anderorts nochmals zu nehmen, Professoren und Glieder der Fakultät gebührend zu ehren und gegen sie weder in Wort noch in Tat zu handeln, den Nutzen und das Gedeihen, die Achtung und Ehre der Universität

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 15 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
der verschiedenen Eeehtsscliulen Stellung zu nehmen. In diesem Zu sammenhange wurde die Mitwirkung einer der beiden universalen Gewalten bei Errichtung eines Generalstudiums der Rechte, späterhin hinsichtich aller Fakultäten verlangt, insoweit die Schule nicht auf altem Herkommen beruhte. Soweit diese Lehrmeinung die Frage der Errichtung von Universitäten betraf, kam sie selbst in Italien, trotz der gewaltigen Autorität ihrer Vertreter, nicht sofort zu durchgreifen der Anerkennung. Sie paßte für die Universität

Perugia, an der Bartolus und Baldus lehrten. Diese besaß nämlich päpst liche (1318, 1321, 1371) und kaiserliche (1355) Privilegien 5 ), in denen auch die Gewährung des Promotionsrechtes enthalten war. Hingegen stand diese Auffassung im Widerspruch mit dem Vorgänge, der bei Errichtung so mancher anderen Universität Italiens und sonstiger Länder eingehalten wurde und der dem Gedächtnisse noch nicht entschwunden war 6 ). Auch Zeitgenossen des Baldus wie Karl IY. und Urban Y. können nicht als Anhänger

dieser Lehre gelten. Karl IY. stiftete als König von Böhmen die Universität Prag 7 ), ohne sich in der Stiftungsurkunde auf eine päpstliche Yollmacht zu berufen. Jsicht einmal die von Papst Klemens YI. schon am 26. Jänner 1347 für Prag erflossene Urkunde wird darin erwähnt. Audi das von Karl IY. zu Eisenach am 14. Jänner 1349 in seiner Eigenschaft als deutscher König 8 ) für die Prager Universität ausgestellte Diplom kann den Urkunden nicht an die Seite ge stellt werden, die er für italienische

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Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 111 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
.-Arehiv.) Die Dekane der anderen Fakultäten, die ina Sinne der landesfürstlichen Verordnungen bei der Promotion an wesend zu sein hatten, unterzeichneten die Diplome nicht. Seit 1849 unterschrieben die Diplome beide Dekane. Der Doktorendekan war in 'Wien und Prag als das Haupt der „Fakultät' der Promotor. 1873 -schieden die Doktorenkollegien aus dem Verbände der Universität. Damals fiel auch in Wien und Prag an den weltlichen Fakultäten die Unter schrift des Kanzlers und Fakultätinotars weg. Die Rolle

des Promotors übernahm nun auch in Wien und Prag ein Ordinarius der Fakultät. Vgl. -die Diplome der Wiener Universität für Joseph Jäger (phil, Fak, 1829), Ernst Jamaat (med. Fak. 1848), Constantin Zupan (med. Fak. 1854) im Wiener Universitätsarchiv, für meinen Vater Mathias Wretschko (phil. Fak. 1859) und für Johann Leinkauf (theol. Fakultät 1862) im Privatbesitze. Vgl, Haakiewicz S. CCI und CCXV1, Wappler ■S. 328 ff. — Für Innsbruck hatte das Martini'wob.e Normale (1765) Punkt 27 angeordnet

be findliche Innsbruck er Doktordiplom der Rechte für Karl Joseph Unruhe -aus Hartberg vom 6. September 1758 nur die Unterschrift des Notars aufweisen. Letzteres gedruckt in meiner Geschichte der Innsbrucker juristischen Fakultät, Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols, S. 169 ff. ' 3a ) Kink 11. 485, 561. Wappler S. 236ff, — Die Instruktion von 1809 bei Unger, Systematische Darstellung der Gesetze über die höheren Studien (1840) II. S. 153 und 158. — Auch das Regolamento generale tür die Universität Pavia

vom 8. April 1825 sagt im § 26 Punkt- 5 : Der Rektor gibt die Erlaubnis zur Verleihung der Doktor würde. Ohne diese Erlaubnis darf an keiner Fakultät eine Promotion 'vorgenommen werden. Unger I. S. 10. li ) G.Wolf, Zur Geschichte der Wiener Universität, S. 12 ff. Dar- .nach Hins chi us IV. S. 662, Anm. 6. Im Jahre 1755 weigerte sich.

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 83 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
Aufer dieser und anderer im weiteren Verlaufe angeführter Lite ratur habe ich einzelne Archivalien und Akten im Archiv und der. Re gistratur des k. k, Ministerianis für Kultus und Unterricht in Wien, im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien, im Archiv der Wiener Uni versität, im Adelsarchiv des Ministeriums des Innern in Wien, im steier- märkischen Landesarchiv in Graz, im Staatsarchiv der Statthalterei in Innsbruck, im Museum Ferdinandeum in Innsbruck und im Archiv der Universität Innsbruck

benützt. Ich erlaube mir den beteiligten Ver waltungen und den Herren Beamten dieser Archivo für ihr großes Ent gegenkommen bestens zu danken. Einige die Prager Universität be treffende Mitteilungen verdanke ich Herrn Privatdozenten 0. Peterka an der deutschen 'Universität in Prag. Herr Professor M. Kuli s ch hatte die große Liebenswürdigkeit als bewährter Fachmann auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts mir bei Durchsicht der Korrekturbögen ratend zur Seite zu stehen, wofür

liothekswesen, Jahrgang 11, S. 204 ff. s) Für das Folgende Maurer 8,282, Paulsen S. 390 ff., Kauf mann I. S. 118 ff-, 246 ff., 261 ff. und 353 ff'.; E. Seh ling, Daniel ■von Snperville. Das Kanzleramt an der Universität Erlangen. Ein Bei trag zur Universitätsgeschichte (1898) S. 63, Brunner, Rektoratsrede, •S. 8 ff.. Derselbe, Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte, 4. Aufl., S. 251. Horn in der Realenzyklopädie XX. S. 267. R ) „Baccalarius' ist die latinisierte Form des italienischen „baccalare

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Books
Category:
History , Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Page 48 of 447
Author: Huter, Franz / von Franz Huter
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Language: Deutsch
Notations: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 191/N.F., 2
Intern ID: 378243
29. August 1814, Zahl 415-31 mitgetheilte Besoldungsausmass der Universität zu Prag beachtet, nach, welcher die zwey ältesten, die zwey altern und die zwey jüngsten gleiche Besoldungen beziehen. Bey der Medicin hat man sich ebenfalls an jenes Ausmass gehalten. Die philosophischen Studien sind nach den vorgeschriebenen Lehrkanzeln geordnet. Die ausserordentlichen Studien hat man so geordnet, dass einige, bey welchen keine grosse Anzahl Zuhörer vorausgesetzt wird, von den ordent lichen

geeignet, den MüMenbau und die Maschinen in dem Berglande Tirol in bessern Schwung* zu bringen und dadurch auch einerseits der Landwirthschaft zu Hülfe zu kommen. Sie hat aus diesen Gründen einen eigenen Gehalt dafür ausgesetzet, da es nicht zu verkennen ist, dass diese Lehrkanzel in Tirol vorzüglichen Nutzen zu stiften im Stande ist. Über die Besoldungsausmass der Subalternen der Universität ist nur zu bemerken, dass der ehemalige Handlanger bey den physischen Experimenten weggelassen wurde

und an dessen statt ein mechanischer Tischler in An schlag gebracht worden ist. Zur Erhaltung der Attribute der Universität hat man alle jene Beträge in Antrag gebracht, welche die baierische Re gierung schon denselben zu widmen für gut hielt. Die seit 1809 vernachlässigte Bibliothek bedarf der Hilfe sehr. Für das phy- siealische Cabinet wurden schon im Jahre 1748 ex ararlo Hallensi 200 fl. ge widmet, somit ist der gegenwärtige Antrag auf 250 fl. ganz den Zeitverhält nissen gemäss. Der italienische Sprachmeister

, die vom Reetor zu verrechnen ist» dahin ab, dass der Universitätssaal gehörig eingerichtet und diese Einrich tung erhalten werde. Dem Provincialzahlamte, welches den Universitätsfond besorgt, wäre eine jährliche Remuneration von 200 fl., wie es in andern Pro vinzen gewöhnlich ist, zu bewilligen. Quiescenzgehalte hat man nicht in diesen Vorschlag aufgenommen, weil dieselben mit Eintritt der Universität aufhören sollen, da entweder die Pro fessoren neu angestellt werden oder ganz in die Pension verfallen

10
Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 32 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
Selir viele Studenten begnügten sich, mit dem erlangten o o o Baccalariat. Sie verließen die Universität und wandten sich «inem Berufe zu. Nur wenige bewarben sich um einen höheren akademischen Grad. Hatte ein solcher alle durch die Statuten verlangten Bedingungen erfüllt, so konnte er um Erteilung der o O Ö 7 O Lizenz ansuchen. Sie wurde an den deutschen Universitäten, nach dem Muster von Bologna, durch einen außerhalb der hoben Schule stehenden Funktionär, durch den Kanzler erteilt

. In den Stiftungsbriefen der deutschen Universitäten er scheint diese Befugnis meist als der wesentliche Inhalt der Kanzlergewalt. Jedoch war der Kanzler von Haus aus, ob wohl im Mittelalter nur geistliche Würdenträger dieses Amt be- Ö O kleideten, nicht Organ der Kirche in Betätigung eines' aus ihrer Lehrgewalt fließenden geistlichen Aufsichtsrechtes über das Studienwesen, sondern er war ein außerhalb der Universität stellender Vertreter des Papstes oder des Kaisers in ihrer univer salen, nach der Auffassung

sich die Auffas sung über das Wesen der Lizenz. Der Gedanke einer geist- Ö ZD liehen Aufsicht über alles Unterrichtswesen trat doch erst seit dein Tridentinum in den Vordergrund. Die Lizenzerteilung durch den Kanzler wurde zur kirchlichen Erlaubnis, den 'Doktorgrad mit seinen Privilegien zu erwerben, die nur dem gewährt wurde, der sich durch Ablegung des Glaubensbekennt nisses als rechtgläubig erwiesen hatte 12 ). Als Kanzler der Prager Universität fungierte im Sinne der päpstlichen Errichtungsurkunde

der Erzbischof von Prag 13 ). Kanzler der Wiener Universität war schon auf Grund der Anord nungen Herzog Rudolfs IY. und Papst Urbans V. der jeweilige

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 123 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
NACHTKÄGE. Zu III. 21. — Xeumeyer I. S. 336 bemerkt, daß vom Stand punkte der Privilegientheorie für jene Universitäten, die protestantisch geworden waren und sieb nur auf ein päpstliches Privileg berufen konn ten, der Papst als Stellvertreter des Kaisern betrachtet -wurde. Zu III. 25. — Daß der Kurfürst von Brandenburg noch 169.6 bei Gründung der Universität Halle ein päpstliches Privileg nachsuchte (Kaufmann Zeitschrift S. 165 und Neumeyer S. 336 Anni. 12), konnte ich nicht feststellen. Wohl

aber lag für die im 16. Jahrhundert geplante Gründung einer katholischen Universität in Halle eine Stiftungs urkunde des päpstlichen Legaten aus dem Jahre 1531 vor. — 'über die Anerkennung der Grade der 1575 gegründeten Universität Ley den .vgl. Neumeyer I. S. 337 Anni. 14 und S, 340. Zu VI. 13, 22 and 29. — Für die Erteilung akademischer Grade an der Rechtafakultät in Prag vgl. auch Schnabel, Geschichte der juri dischen Fakultät zu Prag (1827), I. S. 98 ff. Dort auch ein Verzeichnis der Doktoren

vacante' aber auch „sede legitime impedita' vermöge ■der Bulle Innozenz VII. und nach dem Statut Kaiser Ferdinands III. vom Herrn Universität®- Rektor als Vizekanzler zu erbitten sei. Wäre der •Fürsterzbischof als Kanzler nur von Prag, jedoch „in provincia' abwe send, so sei diese Lizenz von dem Herrn Universitäts-Rektor kraft' des

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Books
Category:
History
Year:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
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Page 10 of 532
Author: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XVI, 496 S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Subject heading: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Location mark: II Z 92/9
Intern ID: 104573
'Wien, — Univ.-Prof. Dr. It. TIeberäey, Graz. — Historisches Seminar der Universität Heidelberg. — Dr. P. ffeigl, Historiker, Wien. — Hofrat Uni T. Prof. Dr. E. Heinricher, Innsbruck. — Dr. E. Heischmann, Artillerieober- ingenieur, Wien. — Univ.-Prof. Dr. Ä. Helbolc, Innsbruck. — Univ.-Prof. Dr. C. Heldmann, Halle a. S. — Hofrat Dr. A. v, Hepperger , Innsbruck. — Hofrat Univ.-Prof. Dr. J. v. Hepperger, Wien. — Univ.-Prof. Dr. R. Heiiberger, Inns bruck. — Geheimrat Uni p.-Prof. Dr. E. Heymann

der Universität, Wien. — Univ.-Prof. Dr. R. v. KleieUberg, Innsbruck. — Univ.-Prof. Dr. F. Kogler, Innsbruck. — Dr. J. Kraft, Direktor dea Wjederösterr. Landesarchivs, Wien. — Geheimrat Univ.-Prof. Dr C. v. Kraus , München. — Dr. 0. Krauseneck, Triest. — Frl. F. Krauseneck, Triest. — Univ.-Prof. Dr. Ö. Krausice, Königs berg i. Pr. — Ministerialrat Univ.-Prof. Dr. H. Kretschmagr, Wien. — Hofrat Univ.-Prof. Dr. P. Kretschmer, Wien. — Geheimrat Dr. J. B, Krusch, Archiv direktor, Hannover. — Dr. A. Kunkel

, Studienrat, Kiel. — Univ.-Prof. Dr. G. Kiintzel, Frankfurt a. M. Univ.-Prof. Dr. Ii. Lach, Wien. — K. Graf LamkoronsM - Brzezie, Wien. — Dr. A. Larchir, Landesgerichtspräsident, Innsbruck. — Geheimrat Univ.-Prof. Dr. C. F. Lehmann-Haupt, Innsbruck. — Univ.-Prof. Dr. G. Leidinger, Direktor d. Staatsbibliothek, München. — Seminar für mittlere und neuere Geschichte an der Universität Leipzig. — F, Prinz von und zu Liechtenstein sen., Wien. — Ober österreichisches Landesarchiv, Linz a. D. — Univ.-Prof

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols : Festschrift
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Page 108 of 264
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ ; Deutscher Juristentag <27, 1904, Innsbruck> / hrsg. vom Ortsausschusse des 27. Deutschen Juristentages. [Redig. von v. Wretschko]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 264 S.
Language: Deutsch
Notations: <br />Voltelini, Hans ¬von¬: ¬Die¬ ältesten Pfandleihbanken und Lombarden-Privilegien Tirols / von Hans von Voltelini, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 1 - 69. - Sign.: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />Wopfner, Hermann: Zur Geschichte des tirolischen Verfachbuches / von Hermann Wopfner, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 71 - 99. - Sign.. II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Geschichte der juristischen Fakultät an der Universität Innsbruck 1671-1904, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 101-171. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Rechtshandschriften der Universitätsbibliothek in Innsbruck, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 173 - 213. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529
Subject heading: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II 102.210 ; D II 102.210 ; II 64.529
Intern ID: 140708
sie errichtet sind. Sie stehen mehr und meli]' unter dem maßgebenden Einfluße der Staatsgewalt. Probat, Geschichte der Universität in Innsbruck, Inns bruck 1869. Ilisch, Zur Geschichte der Juristen-Fakultät an der Uni versität Würzburg, Rektorsrede 1873. Schnabel, Geschichte der juridischen Fakultät an der Hochschule zu Prag, 3 Teile, Prag 1827 ti'. Schreiber, Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgan, 3 Teile, I Sot—GO. Schulte, Geschichte der Quellen und Literatur des kann nischen

Rechts, 3. Bd., Stuttgart 1880. Siegel II., Die Wissenschaft!. Pflege des deutschen Rechts in Österreich, zumal an der Wiener Hochschule. Rektorsrede, Wien 1878. Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, I—III. Abteilung. Die 3. Abteilung von Landsberg verfaßt. Tinkhauser, Beschreibung der Diözese Brisen, 2. Bd. S. 202 ff. f 1879). Wahlberg, Gesammelte kleinere Schriften, Bd. 1 ff. Wiener Festschrift — Geschichte der Wiener Universität von 1848—1898, Wien 1898. Außerdem verschiedene

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Books
Category:
Pedagogy, Education
Year:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Page 100 of 126
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 124 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Location mark: II 102.272
Intern ID: 204086
oder dessen Stellvertreter abzulegen sei, daß vor Erteilung der Lizenz durch den Kanzler oder Vizekanzler in der Stefanskirche keiner zum Grad eines Magisters, Lizenziaten oder Doktors zugelassen werden ■dürfe. Endlich .'.eien die Thesen nach alter Gewohnheit mit dem Namen des Kanzlers im Druck zu veröffentlichen. An der Universität machte sich jedoch bald die Anschauung geltend, daß diese Bulle nur für die Person Khleal's erflossen sei. Es wurde daher für die Erteilung des Baccalariats die Präsentation an den Kanzler

Fakultät ebend. S. 511. — — Für Prag (1390): Monumenta l./l. S. 58, für spätere Zeit: Liber iurameniorum — Für Graz und die selbständige Jesuitenuniversität (1658): Pachtler III. S. 374 und 375, für Innsbruck: Probst S. 24 und 56. . 18 ) Die Statuten der Wiener juristischen Fakultät von 1703 und 1746 kennen den Fall, daß ein Lizentiat einer anderen Universität in Wien um das Boktorat der Rechte ansucht. Eine Zulassung ist nur dann gestattet worden, wenn er von der eidlichen Verpflichtung ent bunden

wurde, die er wegen Erwerb des Doktorats an keiner anderen hohen Schule seiner Universität gegenüber geleistet hatte. Kink II. S. 505. — Probst erwähnt S. 134 den Fall, daß ein Lizentiat der Me-

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols : Festschrift
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Page 169 of 264
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ ; Deutscher Juristentag <27, 1904, Innsbruck> / hrsg. vom Ortsausschusse des 27. Deutschen Juristentages. [Redig. von v. Wretschko]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 264 S.
Language: Deutsch
Notations: <br />Voltelini, Hans ¬von¬: ¬Die¬ ältesten Pfandleihbanken und Lombarden-Privilegien Tirols / von Hans von Voltelini, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 1 - 69. - Sign.: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />Wopfner, Hermann: Zur Geschichte des tirolischen Verfachbuches / von Hermann Wopfner, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 71 - 99. - Sign.. II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Geschichte der juristischen Fakultät an der Universität Innsbruck 1671-1904, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 101-171. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Rechtshandschriften der Universitätsbibliothek in Innsbruck, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 173 - 213. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529
Subject heading: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II 102.210 ; D II 102.210 ; II 64.529
Intern ID: 140708
für das römische Recht eine zweite Lehrkraft gewonnen. Neben Theser, der Professor des römischen Zivilrechtes und des Lelm- rechtes blieb, trat aus Krakau kommend Josaphat v. Zie- lonacki für das ganze Fach in die Fakultät ein und verblieb in ihr bis 1855, Als er nach Prag ging, wurde Friedrich Maaßeo, damals Professor des römisch. Rechtes an der Pester Universität, nach Innsbruck berufen. Noch zu Zeiten Maaßen's ernannte die Regierung .1860 einen Professor des gemeinen deutschen Zivilprozesses, Emil Kleins

eh rod, und erweiterte dessen Lehrauftrag, alsMaaßen nach Graz ging, 1861 auf das ganze römische Recht. Er behielt die Lehrkanzel bis .1870, Ihm stand seit 1869 Leopold Pfaff für römisches und öster reichisches Zivilrecht zur Seite und übernahm dann seit 1870 dessen Yorlesungen. Für Pfaff, der 1872 nach Wien ging, ernannte die Regierung Paul K r ü g e r zum Professor des römischen Rechtes. Als dieser nach Jahresfrist die Königsberger Universität bezog, trat 1874 Valentin Punts chart als Professor

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