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Books
Category:
History
Year:
(1912)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 9. 1912
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Page 336 of 372
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 319 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;z.Geschichte;f.Zeitschrift</br>g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Location mark: II Z 245/9(1912)
Intern ID: 484878
Mitteilungen. 285 kundigen Anton von Molveno „in o'iitio buletarum' auf dem Ge meindeplatze zu Trient verkündet wurde: 1. Anton von Coredo und seine Neffen Antoniolo und Franz werden von der Forderung der Frau Katharina auf die 100 Gold dukaten freigesprochen, die w. Michael von Coredo von Frau Katha rinens Bruder Graf Galeazo von Arco als Mitgift empfangen hat. Frau Katharina soll ihren Anspruch an den Gütern w. Michaels von Corel befriedigen, wobei jedoch die Besitzungen im Nonstal

hat, soll mit allen anderen Be sitzungen (w. Michaels von Coredo im Nonstal) dem Anton von Co redo verbleiben 2 ), doch hat dieser dafür der Frau Katbarina 50 Mark Meraner zu zahlen und samt seinen Neffen auf das zu Tramin liegende Erbteil von w. Michael von Coredo zu verzichten. Dieses wird der ■Frau Katharina zugesprochen. 5. Die 13 Mark Meraner, auf die Anton von Coredo bei einem gewissen Plaga in der Pfarre S. Sisinio Beschlag gelegt hat 3 ), sollen der Frau Katharina eingeantwortet werden. 6. Was die Ernte von den Gütern

w. Michaels von Coredo in dem Jahre nach seinem Tode anlangt, sollen die Einkünfte von den Zehnten — und den übrigen Lehengütern der Frau Katharina ge hören und ihr herausgegeben werden 4 ). Dagegen soll 7. von der Ernte, die Anton von Coredo von den Gütern w. Michaels von Coredo, die keine Zehntengüter sind, seit w. Michaels ') Wider die drei hiermit abgewiesenen Forderungen der Frau Katharina hatte Anton v. Coredo eingewandt, sie beträfen den noch nicht bekannten Erben.. o J 2 ) Anton v. Coredo

hatte diesen Turm als sein Eigentum angesprochen, 8 ) Anton y. Coredo hatte behauptet, daß ihm w. Michael v. Coredo diesen. Betrag schuldig geblieben wäre. 4 ) Anton v, Coredo hatte eingewandt, daß Frau Katharina von diesen. Zehnten nach dem Testamente nichts gebührte und daß er nichts davon ge habt hätte. Es war also ein Testament vorhanden ; dennoch war der Erbe unbekannt (? !).

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