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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 120 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Dingsfcatt und Pfarre; Schubgericht Das Gericht Kastelbell dürfte dem alten Hochgerichtssprengel von Merari und nicht jenem von Schlanders entnommen worden sein, denn es erscheint bereits zu Ende des 13. Jh. zu ersterem schubpflichtig. Rechnungen des Burggrafen von Tirol von 1298 und dann des Landrichters an Meran von 1436 enthalten Posten über die von ihnen im Gerichte Kastelbell ausgeübte peinliche Gerichtsbarkeit und die Überantwortung der Verbrecher aus diesem Gerichte an das Landgericht

Meran und dasselbe besagt auch eine Rechnung des Richters von Kastelbell von 1551 1 ). Dieses Schubverhältnis von Kastelbell an das Landgericht Meran in Kriminalsachen, hat bis 1806 Geltung gehabt (s, unten S. 130). Dem scheint allerdings zu wider sprechen, daß in den gleich unten erwähnten Vergabungen des Gerichtes Kastelbell in den J. 1472, 1531 und 1577 ausdrücklich als dessen Ausstattung „die hohe und niedere Gerichtsbarkeit' angeführt wird, Im allgemeinen verstand man in Tirol unter hoher

. Einmal, im J. 1485, wird Kastelbell im Gegensatz zum Klostergericht Schnals als ..Landgericht' bezeichnet, doch wiederholt sich das später nicht 2 ). Im Gerichte Kastelbell befanden sich mehrere Sonderverbände, sogenannte Gnonschaften, die nach Stiftern benannt waren, nämlich die Augsburger-, Bam berger-, Weingartner-, St. Vigilier-Leute, letztere nach dem Patron des Hochstiftes Trient so benannt ; sie waren sicherlich Hörige oder Eigenleute jener Stifter gewesen, sind aber seit dem 13. Jh. in den Besitz

(Leumund) und Ruef gehabt, in Venknu» (Gefängnis) auf Castlwell gebracht, von welchen Weibern ich auf ire Bckantnus mit und on Marter beschehen drey an Meran als das ho e he rG e rieht geantwurt und bemeltes Landgericht (Meran) die viert, welche vorhin aus dem Gachloss aufgesprungen ist, wiederum auch aufgebebt' (IStA. Sammelakten A IX a). Im ,1. 1354 trifft der Burggraf von Tirol für den Bereich des Gerichtes Kastelbell eine Verfü gung, über MaB und Gewicht (AB. 2 Nr. 365), das deutet

auch auf eine besondere Unterordnung unter den Burggrafen, bzw. auf Tirol, bzw. das Landgericht Meran. *) Rief, Gesch. Kl. Schnals im Progr. Gymn, Bozen 1906/7 Reg. 785. 8 Schism - Sch rif t<ra 40 113

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 6 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
6. Landgericht Sehlanders S. 99 Amtmann und Richter zu Latsch, Laas und Sehlanders seit 1290 S. 99. ■— Schlösser Montani, Jufal, Schiandersberg S. 100. — Vergabungen des Gerichtes Schlanders seit 1290 S. 101 f. — Der Amtssitz S. 102. — Zugehörige Gemeinden S. 102 f. — Grenzen S. 103 f. — Zugehörigkeit der Orte Mare in, Latschinig und Freienberg und St. Martin am Vorberg S. 104 f. — Grenzbeschreibung von 1640 S. 105 f. — Dingstätten und Verhältnis zu Pfarren und Marken S. 106. — Hochgericht

S. 107, — Freiung S. 107. — Leute anderer Gerichte im Gericht Schlanders im 15. Jh. S. 107. 7 a. Hochstift Churisches Gericht Schanzen oder Unterskala S. 108 7 b. Propstei Eyrs S. 108 7 c. Gericht Montani S. 110 8. Gericht Kastelbell S. 110 Stellung der Herren von Montalban S. 111. — Urbaramt und Gerieht Tschars und Kastelbell der Grafen von Tirol seit 1290 S. 111 f. — Verhältnis zu Pfarre, Mark und Dingstatt S. 112. — Schubverhältnis zum Landgericht Heran S. 113. — Die Gnonschaftsleute S. 113

f. — Ver gabungen des Gerichtes durch den Landesfürsten seit 1290 S. 114 f. — Zugehörige Orte S. 115. — Gemeindegliederung S. 115 f. — Grenzen S. 116. — Dingstätte S. 117. 9. Klostergericht AHerengelsberg oder Schnals S. 117 10. Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol S. 119 Lage und Besiedlung S. 119. — Zugehörigkeit zur Grafschaft Vintschgau und erstes Auf treten der Burggrafen seit dem 12. Jh. S. 119 f. — Befugnisse und Einsetzung der Burg grafen S. 120 f. — Erstes Auftreten und weitere

Einsetzung der Landrichter an Meran S. 123 f. — Die Stadt Meran und ihr Verhältnis zum Landgericht S. 125. — Landesfürstl. Schlösser und Landgerichtshaus zu Meran S. 126. — Stadtschreiber und Scharfrichter zu Meran S. 126. — Die Entstehung des Burggrafenamtes, Burgerhaltungs- und Ding stättsprengel S. 127. — Kellen- oder Urbaramt S. 128. — Die Angliederung von Schub gerichten S. 128 f. — Das Landesviertel Burggrafenamt S. 130 f. — Die innere Gliederung des BurggTafenamtes nach Gemeinden S. 131

f. — Angaben über einzelne Grenzstrecken S. 132 f. — Dingstätten S. 133 f. — Hochgericht S. 134.— Freistätten und Adelssitze S. 135. — Der Brixner Maierhof in Algund S. 136. 10a. Der Burgfrieden Tirol S. 136 11. Gericht Passeier S. 137 Gau Passeier im 11. Jh. S. 137. —■ Erste Erwähnung des Gerichtes und sein Verhältnis zu Pfarren und Marken S. 137 f. — Schubverhältnis zum Landgericht Meran S. 140. — Lehen von Brixen S. 141. — Vergabungen des Gerichtes seit 1290 S. 141 f. — Gliederung in Propsteien

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 109 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Schlanders (IStA. Bekennenb. Staffier 2, 573) und ging dann an die Grafen von Trapp über, die die Gerichtsbarkeit nach mehrfachen Veränderungen 1809 und endgiltig 1825, dem Staate übergaben (Staffier 2, 562). Seit dem. 15. bis ins 18. Jh. war der Sitz des Gerichtes Schlanders das bereits oben erwähnte alte Geriehtshaus dortselbst, die Steuerkataster von 1694 und 1775 erwähnen „die Behausung des Herrschaftsamtes für die Obrigkeit mit dem Behält nis der Gerichtsbücher und den Keuchen

1 ). Die Staatsregierung hat 1825/6 die beiden von ihren Dynasten heimgesagten Ge richte Schlanders und Kastelbell zum k. k. Landgerichte Schlanders vereinigt, die Gerichte Eyrs und Montani haben schon früher zu ersterem gehört. Die Gemeinde Vent im hintern ötztal, die früher zu Kastelbell gehörte, wurde nun zum Landgerichte Silz geschlagen. In diesem TJnifange hat dann weiter das k. k. Landgericht, seit 1850 Bezirksgericht Schlanders bestanden. Im J. 1901 wurde dort eine Bezirkshaupt mannschaft für die politische

Verwaltung der Gerichtsbezirke Schlanders und Glums mit Rücksicht auf deren Lage an der Staatsgrenze neu errichtet (siehe oben S. 62). Das Landgericht wurde seit 1849 a.ls Bezirksgericht Schlanders weiter geführt, seit 1919 von der italienischen Regierung als „Pretura Silandro', und dieser 1931 auch das Gebiet der Prätur Glums zugewiesen (s. oben S. 52 f. Anm. 1). Laut des Tiroler Gesamturbares von 1290 gehören zum ,,Gelt von Laetsch', d. i. zum dortigen Urbaramt, Güter und Abgaben in Laetsch (Latsch

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 131 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Seit dem 15. ,1h. erscheinen die Landrichter an Meran der landesfürstlichen Kam mer von ihrem Amte rechnungspflichtig. Heinrich Zischk 1432—35 (IStA. Cod. 136f. 36 und 137 f. 117); 1461 Reinhart Brucker, 1463 Jakob Huetter, 1478 Anreuter, 1480 Jakob Huetter, 1485 Ulrich Manendorfer, 1490 Niki. Talaker (IStA. Allgem. Raitbücher), während sie früher dem Burggrafen unmittelbar untergeordnet gewesen waren. Auch in der folgenden Zeit finden

2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen

Regierung unmittelbar eingesetzt waren. Die bayerische Regierung unterstellte im J. 1806 der Aufsicht des Landgerichtes Meran die ihm bisher im Schubverhältnis zugeteilt gewesenen Gerichte, 1810 bildete sie daraus einerseits das Landgericht Meran, dem zu seinem bisherigen Umfange auch noch Schönna und Burgstall einverleibt wurden, andrerseits die Landgerichte Ras- seier und Lana, alle unter unmittelbar staatlicher Verwaltung. Die österreichische 1 ) Stampfer Gesch. d. Stadt Meran in der neueren Zeit

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 141 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Orten befanden sich sicherlich jene „Dingstühle oder Schrannen', welche ali gemein in der Bestallung des Burggrafen von 1346 erwähnt werden 1 ). Bei diesen Taidingen hatte der Landrichter von Meran die Bügungen oder Klagen aus der Dingstattgemeinde entgegen zu nehmen, erkannt und geurteilt durfte, aber nur bis zu einer Strafsumme von 50 Pfund Berner werden 2 ). Das spricht dafür, daß die höheren Fälle, insbesondere die Malefizsachen

nur auf der vorerwähnten Dingstätte vor der Stadt Meran verhandelt worden sind. Es hat also in dieser Hinsicht das ganze Landgericht Meran einen einheitlichen Dingsprengel gebildet und inner halb dieses sind jene sieben kleineren Schrannen für die niedere Gerichtsbarkeit wohl erst später eingerichtet worden. Immerhin erscheinen manche von ihnen derart selbständig, daß sie als eigene Gerichte bezeichnet werden 3 ). Ferner nannte man auch die Gegend von Naturns herab bis einschließlich Algund „das obere

', jene von dort bis Mais „das untere Landgericht' (s. unten S. 130). Jeder dieser Dingstühle hatte einen eigenen „praeco, Schergen oder Büttel' 4 ). Für die Dingstatt- und Pfarrsprengel Naturns und Partschins wurden im 17. und 18. Jh. sogar eigene Verfachbücher geführt, hiezu war in jedem dieser Sprengel ein eigener „Dorfsehreiber' bestellt, während als Siegler der Anwalt, d. i. der Vertreter der Landgerichtsbehörde innerhalb der einzelnen Dingstätten wirkte. Diese beiden Sprengel waren mithin hinsichtlich

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 140 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
) nach Osten zu weit über das Landgericht hinaus, nämlich „von Schlanders her dieshalb der Ötsch bis an das Ort, da die Ötsch und der Eysack zusammen kommen (bei Bozen) und dannen dem Eysack nach auf bis zu Ent des Küttens ; auf der andern Seuten enhalb der Ötsch auf St. Vülgenjoch, Ulten und Dysens bis auf den langen Graben'. Weiter heißt es hier: „Am Schnalspach teilen sich die zween Forst Maron und Schlanders von einander', das entspricht der Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht

Kastelbell. Als Dingstätte im Landgericht Meran wird in einer Urkunde von 1296 und später der Kornplatz in der Stadt Meran genannt 2 ). Landesfürstliche Verordnungen von 1320 und 1381 regeln wohl die Zeiten für das Gericht der Bürger zu Meran und zwar sowohl in Rechtsstreitigkeiten (um Urbor und Gedinge) wie in Strafsachen (um Unzucht und Malefiz), sagen aber nichts über die dafür übliche Stätte. Wohl aber wird um 149Q „das Stangenrecht auf dem Kornplatze' (in der Mitte des Renn weges zu Meran

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Books
Category:
History
Year:
(1918/1920)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 15 - 17. 1918 - 1920
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Page 335 of 402
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 128, 256 S.
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 15.1918 ; 16/17. 1919/20
Subject heading: g.Tirol;s.Geschichte;f.Zeitschrift<br />g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Location mark: II Z 245/15-17(1918-20)
Intern ID: 474829
198 Karl Moeser. utid deshalb auch vereinzelt auftretende Verseibständigungsversuche einer Lösung in gegenteiligem Sinne durch Wiedervereinigung der beiden Verwaltungen zugeführt wurden, wie im benachbarten, mit dem Innsbrucker Stadtrecht bewidmeten Hall, wo die anfänglich ge meinsame Verwaltung Von Stadt- und Landgericht (Thaur) um die Mitte des 14 Jahrhunderts durch Aufstellung eines eigenen Ünter- fichters für die Stadt vorübergehend einer Doppelverwaltung gewichen zu sein scheint

■fergeblielien Bemühungen erst um 1580 die Einrichtung einer selbständigen Stadtgerichtsverwaltung endgültig durchsetzte, läßt sich (entgegen den Bemer kungen in der Tir, Weistünierausgabe IV, 597 Anm.) die seit c. 1425 direkt beglaubigte Vereinigung von Stadt- und Landgericht aa Hand der Urkk. Arch.- Ber. IY, Reg. 180, 64 / 5, 28, 209 u. b. w ,, die nie einen eigenen Sfcadtriehter nennen, bis gegen. 1300 zurückverfolgea, sod aß sie als schon ursprünglich ein- geführt gelten bann. Hinsichtlich der drei

barkeit erhalten und es sei damit die völlige Loslösung vom Gerichtssprengel Thaur erfolgt, beruht offenbar nur auf einem in dem Auszug aus einer Stadt- ordntmg von 1328 enthaltenen, ganz vagen (unvollständigen?) Datum der Sehwey- ger'achen Chronik (ed. Schönherr S. 23 f.) bezw. auf mißverständlicher Auffas sung des Textes derselben. Ein eigenes, gegenüber dem Landgericht Thaur selbständiges Stadtgericht Hall hat es damals noch gar nicht und auch später nur vorübergehend gegeben ; es war vielmehr

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 75 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Glums und Mals des in Mals tagenden hochstiftlich ehurischen Miedergerichtes zum Landgerichte Glums und zum Lande Tirol besonders zu betonen. Vielleicht war aneli eine Zeit lang der Sitz dea Pflegers und Richters im Turm zu Mals, seit dem 16. Jh. aber gewiß nicht mehr, denn von da ab wird ein eigenes der Pfandherr- schaft gehöriges Gerichts ha us am Stadtplatze zu Glums und eine Fronfeste, einer der alten Türme dortselbst, erwähnt 1 ). Dort blieb auch der Sitz des Gerichtes

bis heute. Im 15. und 16. Jh. werden das Gericht Glums häufig das ,,f r e i Gericht' oder „frei Landgericht', auch der Richter von Glums „der frei Richter' und die Geschworenen „die freien Aidschwörer' genannt 2 ). Das sollte den Unter schied des unmittelbar landesfürstlichen Gerichtes zu den Gerichten über die Hinter sassen des Hochstiftes Chur und des Stiftes Marienberg betonen. Diese Freien oder Freileute bäuerlicher Lebensart werden im 13» und 14. Jh. in allen Orten des Gerichtes Glums erwähnt

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 41 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
ihrer Gemeinde, der auch Burgfrieden genannt wurde, ein eigenes Gericht und mit der Zeit auch die Befugnis der Wahl des Richters für dasselbe und man nannte jenes „Stadtgericht'. Später war dann allerdings vielfach das Richteramt im Stadtgericht und im benachbarten Landgericht in einer Person vereinigt. Alle diese Gerichte unterscheiden sich von den Landgerichten einerseits durch ihre viel geringere räumliche Ausdehnung, indem sie sich meist nur über eine kleinere Gemeinde oder sogar

nur über einige verstreut liegende Höfe erstreckten. Andererseits hatten sie fast immer nur die niedere Ge richtsbarkeit, das war die Gerichtsbarkeit in geringeren Strafsachen und in bürgerlichen Streit- und Außcrstreitsaclien, und waren für die hohe Gerichtsbarkeit an ein benachbartes Landgericht schubpflichtig. Für die politische und für die Steuer verwaltung waren aber auch diese Niedergerichte selbständig und den Landgerichten gleichgestellt. Bas machte eben dann die ganze Gerichtseinteilung des Landes hinsichtlich

12
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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 106 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
6. Landgericht Schlünders*. Lage : Der ziemlich langgestreckte Abschnitt des Etschtales von dem Yorspriinge des Tanaser Berges im Westen, bis zu jenem von Kastelbell im Osten, samt den beider seitigen Flanken und Nebentälern. Das Seitental Martell und Morter sind erst 1650 zu einem eigenen Niedergerichte gemacht worden. — Einwohnerzahl an 6000 im J. 1780. Die ältesten Erwähnungen von Orts- und Geschlechternamen und damit der deut schen Besiedlung dieses Gebietes seit dem 10. Jh. siehe bei Stolz

in diesem Gebiete entspricht. Da nun das Landgericht Schlanders noch später einen einheitlichen Dingspren gel dargestellt hat (s. unten S. 106 f.), ist der Rückschluß berechtigt, daß ein solcher bereits vor dem 13. Jh. innerhalb der Grafschaft Vintschgau bestanden und dann eben eine selbständige Verwaltung erhalten hat. Von 1290—1350 wechselt die Örtliche Be zeichnung des betreffenden Amtmannes und Richters, nämlich zuerst heißt er „off i- cialis de Laetsch', dann „officialis' und „judex de Laas', Richter bzw

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