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Books
Category:
History
Year:
(1918/1920)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 15 - 17. 1918 - 1920
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Page 335 of 402
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 128, 256 S.
Language: Deutsch
Notations: Abschlussaufnahme von: 15.1918 ; 16/17. 1919/20
Subject heading: g.Tirol;s.Geschichte;f.Zeitschrift<br />g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Location mark: II Z 245/15-17(1918-20)
Intern ID: 474829
198 Karl Moeser. utid deshalb auch vereinzelt auftretende Verseibständigungsversuche einer Lösung in gegenteiligem Sinne durch Wiedervereinigung der beiden Verwaltungen zugeführt wurden, wie im benachbarten, mit dem Innsbrucker Stadtrecht bewidmeten Hall, wo die anfänglich ge meinsame Verwaltung Von Stadt- und Landgericht (Thaur) um die Mitte des 14 Jahrhunderts durch Aufstellung eines eigenen Ünter- fichters für die Stadt vorübergehend einer Doppelverwaltung gewichen zu sein scheint

■fergeblielien Bemühungen erst um 1580 die Einrichtung einer selbständigen Stadtgerichtsverwaltung endgültig durchsetzte, läßt sich (entgegen den Bemer kungen in der Tir, Weistünierausgabe IV, 597 Anm.) die seit c. 1425 direkt beglaubigte Vereinigung von Stadt- und Landgericht aa Hand der Urkk. Arch.- Ber. IY, Reg. 180, 64 / 5, 28, 209 u. b. w ,, die nie einen eigenen Sfcadtriehter nennen, bis gegen. 1300 zurückverfolgea, sod aß sie als schon ursprünglich ein- geführt gelten bann. Hinsichtlich der drei

barkeit erhalten und es sei damit die völlige Loslösung vom Gerichtssprengel Thaur erfolgt, beruht offenbar nur auf einem in dem Auszug aus einer Stadt- ordntmg von 1328 enthaltenen, ganz vagen (unvollständigen?) Datum der Sehwey- ger'achen Chronik (ed. Schönherr S. 23 f.) bezw. auf mißverständlicher Auffas sung des Textes derselben. Ein eigenes, gegenüber dem Landgericht Thaur selbständiges Stadtgericht Hall hat es damals noch gar nicht und auch später nur vorübergehend gegeben ; es war vielmehr

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