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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 137 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

auch für die Blutgerichtsbarkeit selbständig geworden sind, die Angabe im Sammler Gesch. Tir. 1 S. 259 für das 18. Jh. überein. Die Gesamtheit der genannten Schubgerichte bildeten das Landgericht Meran oder das Burggrafenamt im weiteren Sinne und unter diesem Namen — allerdings mit gewissen geringfügigen Abweichungen — auch ein eigenes 'Viertel der Viertels- einteilung des Landes Tirol. Die Landtags- und Steueranschläge des 16., 17. und 18. Jh. rechnen demnach zum Viertel Burggrafenamt das Landgericht Meran, die Gerichte

, daß das Burggrafenamt bis zum Gericht Neuhaus oder Terlan gehe, dieses also nicht mehr umfasse 2 ). Seit dem 17. Jh. waren die Viertel Burggrafenamt und Vintschgau für die Steuer- und Kreiseinteilung zu einem Sprengel vereinigt. Dennoch hat der Aus druck Burggrafenamt im landschaftlichen und volkstümlichen Sinne sich weiterhin bis zur Gegenwart erhalten und zwar vom Schnalserbach (der Grenze zwischen dem Landgericht Meran i. e. S. und dem Gerichte Kastelbell) durch das Etschtal mit seinen Seitentälern abwärts

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 134 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
, unterstellt und hier übte der Landrichter von Meran die Gerichtsbarkeit in allen Angelegenheiten und in eigener Person. Dieses Burggrafenamt oder Landgericht Meran im engeren Sinne entspricht daher in allen seinen Beziehungen ganz dem eines einheitlichen Landgerichtes und wir hätten von vornherein keinen Anlaß, für die Tatsache seiner Loslösung von der Graf schaft eine andere Erklärung zu suchen als bei den anderen Landgerichten sich erge ben hat. Der Name Burggrafenamt könnte allerdings zuerst

des Burggrafenamtes — zu Diensten auf das Schloß Tirol verpflichtet waren (s. unten S. 136 f.). Dies alles wäre wohl kaum zu vereinen, wenn wirklich das Burggrafenamt sich zuerst in der Eigenschaft als „Burgbezirk' kon stituiert hatte und letzterer dann zum selbständigen Gerichte ausgestaltet worden wäre. Wohl aber läßt sich das Burggrafenamt oder Landgericht Meran im engeren Sinne als einheitlicher Dingsprengel der Grafschaft Vintschgau darstellen (siehe unten S. 133). Es dürfte daher

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