¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Author:
Tille, Armin / von Armin Tille
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
VII, 280 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading:
g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark:
D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID:
189009
der ein zelnen kleinen Gerichtsherren sind nicht einfach und lassen sich vielfach nicht Mar legen, ebensowenig die genauen Grenzen ihrer Gerichtsbezirke. So ist Niederlana mit Marling (— Stein unter Lebenberg) zwar ein selbständiges Gericht, aber seine Grenzen gegen Oberlana bleiben ungewiss !i *•). Dingstitten im Landgericht Meran giebt es in den Dörfern Naturus. wo wir 9 Geschworene finden, Partschins und Algund 92 ). Dorthin kommt am bestimmten Tage die' lantgerichüich obrig- kait an Meran und hält
unter Lebenberg mit Marling (= Niederlana), Schenna und Passeier neben dem Landgericht Meran. »») IV, 103 A. B1 ) IV, 153 A. Die Gerichte scheinen im Verkehr des Tages wenig berücksichtigt 'worden zu sein. Am 17. Jan. 1363 ist von allertai gälten zu MärHtvgen, im ge rieht Meran glegen, die Rede, obwohl das Gericht Stein unter Lebenberg schon bestand, ® 2 ) IV, 18,25. Ba ) IV, 44,33. IV, 24,6,