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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 137 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

auch für die Blutgerichtsbarkeit selbständig geworden sind, die Angabe im Sammler Gesch. Tir. 1 S. 259 für das 18. Jh. überein. Die Gesamtheit der genannten Schubgerichte bildeten das Landgericht Meran oder das Burggrafenamt im weiteren Sinne und unter diesem Namen — allerdings mit gewissen geringfügigen Abweichungen — auch ein eigenes 'Viertel der Viertels- einteilung des Landes Tirol. Die Landtags- und Steueranschläge des 16., 17. und 18. Jh. rechnen demnach zum Viertel Burggrafenamt das Landgericht Meran, die Gerichte

, daß das Burggrafenamt bis zum Gericht Neuhaus oder Terlan gehe, dieses also nicht mehr umfasse 2 ). Seit dem 17. Jh. waren die Viertel Burggrafenamt und Vintschgau für die Steuer- und Kreiseinteilung zu einem Sprengel vereinigt. Dennoch hat der Aus druck Burggrafenamt im landschaftlichen und volkstümlichen Sinne sich weiterhin bis zur Gegenwart erhalten und zwar vom Schnalserbach (der Grenze zwischen dem Landgericht Meran i. e. S. und dem Gerichte Kastelbell) durch das Etschtal mit seinen Seitentälern abwärts

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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
1936
Landesbeschreibung von Südtirol : verfaßt um 1600, erstmals aus den Handschriften herausgegeben von einer Arbeitsgemeinschaft von Innsbrucker Historikern ; [Festgabe zu Hermann Wopfners sechzigstem Lebensjahr ; 21. Mai 1876 - 1936].- (Schlern-Schriften ; 34)
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Page 33 of 347
Author: Wolkenstein, Marx Sittich ¬von¬ ; Wopfner, Hermann [Gefeierte Pers.] ; Stolz, Otto [Hrsg.] / Marx Sittich v. Wolkenstein. [Für die Arbeitsgemeinschaft: Otto Stolz]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIV, 328 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Trentino-Südtirol ; s.Topographie ; z.Geschichte 1600
Location mark: II Z 92/34
Intern ID: 104637
(deutschen) Etschviertel, im Bürggrafenamt und im Viertel am Eisack und im Pustertale, nicht aber jene im Vintschgau — d. i. also Deutsch- Süd t ir ol eben ohne den Vintschgau und ohne das Landgericht Sterzing 22 ). Die Das Landgericht Sterzing fehlt bei Wolkenstein, es gehörte auch nicht zum Viertel Eisack, sondern zum Viertel Wipptal und Unterinntal. Im 14. Buch fol. 71 sagt aber Wolkenstein, daß er den Stammbaum derer von Mareyt „bey Störzing' vermelden werde. Auf das „Intal' verweist er fol

. 64 im II. Teil der Hs. 3618 Ferd. Vom Burggrafenamt fehlt bei Wolkenstein ferner das ganze Land gericht Meran. Beim Gericht Passeier (Ferd. Hs. 3618 fol. 143) sagt er, daß ©r jene und den ganzen Vintschgau am Ende des 14. Buches bringen werde. In Wirklichkeit endigt aber dieses mit dem Pustertal und für den Vintschgau sowie das Landgericht und die Stadt Meran haben wir keine Be schreibung von Wolkenstein. Daß aber dieser eine solche fest geplant hat, beweist immerhin seine eben erwähnte Angabe.

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