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Title A - Z
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Books
Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1894
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 28 of 69
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 63 S.
Language: Deutsch
Notations: Vollst. zugl.: Leipzig, Univ., Diss.;
Subject heading: g.Vinschgau;s.Landwirtschaft;z.Geschichte 1000-1500
Location mark: 2.553
Intern ID: 188767
vergeht 249 ), aber nicht jede beliebige Mühle darf der .Bauer be nützen, er ist an eine bestimmte gebunden — und darin zeigt sie sich noch als altes Gemein deinstitut In Partschins ist 1371 Gesetz, das niemant } der in der pfarr zu P. gesessen ist, . . . sol aus der pfarr malen 25 °) bei einer Busse von 5 $ Berner. Doch haben die Leute am Berg ein Vorrecht vor denen im Dorf. Der Müller wird dadurch in seinem Verdienst geschützt, muss aber auch für Schaden auf kommen, den er anrichtet 251

es auch geymeister, die auf dem Lande die Aufsicht über das Handwerk führten 255 ). Die W. schweigen darüber völlig, die thatsächlichen Zustände mögen auch vielfach den frommen Wünschen der Meraner Zünfte nicht entsprochen haben. Eine Ordnung des Handwerks im Gericht Schlanders ist im Dorfbuch von Latsch überliefert. Objekte gemeinsamer Nutzung sind auch die Zuchttiere, welche durch die ihnen eingeräumten Vergünstigungen fast als Gemeindeeigentum erscheinen. Der Bauer, welcher sie hält, wird beinahe znm

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Books
Category:
History , Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1895
¬Die¬ bäuerliche Wirtschafts-Verfassung des Vintschgaues vornehmlich in der zweiten Hälfte des Mittelalters
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Page 160 of 291
Author: Tille, Armin / von Armin Tille
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 280 S.
Language: Deutsch
Notations: Zugl.: Leipzig, Univ., Diss., 1894
Subject heading: g.Vinschgau ; s.Landwirtschaft ; z.Geschichte 1000-1500
Location mark: D II 102.368 ; II 102.368
Intern ID: 189009
vorgeht -• |U ), aber nicht jede beliebige Mühle darf der Bauer be nutzen. er ist an eine bestimmte gebunden — und darin zeigt sie sich noch als altes Gemeindeinstitut. In Partschins ist 1371 Gesetz, das niemant } der in der pfarr su P. gesessen ist f . . , sol aus der pfarr malen ä5 °) bei einer Busse von 5 U Berner. Doch haben die Leute am Berg ein Vorrecht vor denen im Dorf. Der Müller wird dadurch in seinem Verdienst geschlitzt, muss aber auch für Schaden aufkommen, den er anrichtet ' 251

es auch germeister, die auf dem Lande die Aufsicht über das Handwerk führten 255 ). Die W. schweigen darüber völlig, die thatsächlicheii Zustände mögen auch vielfach den frommen Wünschen der Meraner Zünfte nicht entsprochen haben. Eine Ordnung des Handwerks im Gericht Schlanders ist im Dorf buch von Latsch überliefert. Objekte gemeinsamer Nutzung sind auch die Zuchttiere, welche durch die ihnen eingeräumten Vergünstigungen fast als Gemeindeeigentum erscheinen. Der Bauer, welcher sie hält, wird beinahe

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