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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 138 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
wortlichkm des Unternehmers, dieser mächtige Ansporn zu wirt schaftlicher Tüchtigkeit, würde für den Landwirt entfallen, sobald man ihn von aller Sorge für die Zahlung seiner Schulden befreit. Und nicht weniger würde die beantragte Exemtion des Hofes von der Exemtion sur Personalschulden bedeuten? Anderes Vermögen als den Hof besitzt der Bauer in den seltensten Fällen; so könnte er, wenn der Hof dem Zugriff der Gläubiger entrückt bleibt, Schulden auf Schulden häufen und die drängenden Gläubiger

auf sein Ableben vertrösten. Auch dieser mäßige Trost würde den Gläubigern meistens nicht Helsen, da es dem Schuldner ein leichtes wäre, die Hoffnung auf seinen Tod durch eine Gutsübergabe unter Lebenden zu vereiteln. Die Vorstellung, dass der überschuldete Bauer auf seinem nur mäßig belasteten Hofe forthaust und in behaglicher Sicher heit seiner allzu vertrauensvollen Gläubiger spottet, verstößt gegen das ethische Empfinden. Mit einer solchen Norm wäre für Unverstand und Faulheit, aber auch für Unredlichkeit

und Schwindel geradezu eine Prämie geschaffen. Von diesen Erwägungen abgesehen, erweist sich die Haftung des Hofes fir Personalschulden des Besitzers schon deshalb als unentbehrlich, weil sonst der Bauer den nöthigen Personalcredit nicht finden würde. Das Vermögen,'das der Bauer in Gestalt seines Hofes besitzt, ist die Grundlage auch seines persönlichen Credits. Wird dies Vermögen für unangreifbar erklärt, dann hört das Borgen überhaupt auf, weil irgend eine andere Credit- unterlage mangelt. Dagegen

würde man sich mit Unrecht auf das Beispiel der englischen Pächter berufen, die trotz mangelnder Liegenschaftsunterlage doch reichlichen Credit finden. Einen kleinen Tiroler Bauer Zaun man eben nicht mit einem capital- kräftigen englischen Pächter vergleichen. Erweist sich demnach auch unter der Herrschaft der Ver- schuldungsgrenze die Haftung -des Hofes für die persönlichen Verpflichtungen als unerlässlich, so käme allenfalls noch die Forderung in Betracht, die Executionsführung auf die Form der Z w an g sverwaltung

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 69 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
mit jenem Grundgebrechen, da - von vornherem durchgreifende Wirkung einer derartigen Gering ausschließt: ich meine die Freno il ig .Obligatorische geplanten neuen Creditrechts. Nicht sacu c ^^'.à unterwirft Einrichtungen können helfen. ^ !^e' Ver- stch kein Landwirt und namentlich leni Bauern- fügiingsrecht einengenden Beschränkung- ie e „ . . , -^1^''''^- ,.^chte Erfahrungen Psychologie abzuleitende These wird -.ur ) ^ Bauer hundertsack bestätigt. Sering fühlt woh, ' ' ^ müsse, aber den Verzicht

auf die Verfügnngsftechei ^ Balier den fnr den von Sering gebotenen Prei ^ Gewährung eines Handel. Der Preis soll bestehen m er ' Vortheil billigen Credits seitens öffentlicher Ban e ^ ^ ^ Kegen- genießl aber der Bauer heutzutage , grifft es nicht leiswng. Bei uns wenigstens, in Deny )0f ^^^auf auge- M, dass der bäuerliche Grundbesitz ,-no . ^rebmen, die in wiesen jei, D°rl-h-n m»tt Rechtf»tigm,g finden^ den VerhSItnifie» des Geldinaekt^ <..-.<i,wothekenansta>tcn Bei de,, Spare-che» u»d bei WS 'öth>g° bekommt

unser Bauer gegen gcschUMe be. Geld zu>n jeweilig möglichst niedrigen ' . die sich nicht stehende Wohlthat Allen wieder bequemen. Mm „freiwilligen' Eintritt m die V daran können wir doch unmöglich denken.

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 107 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Bedeutung zukommt, besteht nach geltendein Recht kein Merk zeichen, die Bauerngüter von anderen landwirtschaftlichen Be sitzungen zu scheiden. Auch die persönliche Qualität des Be sitzers gibt heutzutage nicht mehr den Ausschlag, da der „Bauer' von ehemals in der weit umfassenderen Berufsclasse selbst wirtschaftender Landwirte ununterscheidbar aufgieng. Bei gesetzlicher Durchführung des christlichsocialen Antrags wäre ein Massenzudrang zum Bauernstande zu erwarten. Jeder Grundbesitzer möchte

Bauer' heißen, wenn der Staat sich bereit erklärt, alle bäuerlichen Hypotheken zu bezahlen, wenn das neue Recht den Bauern den unentgeltlichen Erl a ss ihrer sammtlichen Grundschulden verbürgt. Und nicht weniger als solch allgemeinen Erlass der bäuerlichen Hypotheken nimmt der christlichsociale Antrag in Aussicht. Das Reich soll die Schulden der Bauern bezahlen! Die Schuldner leisten dem neuen Gläubiger durch 25 Jahre eine mäßige Verzinsung von 4 Procent und die Capitalschuld wird einfach gestrichen

, ob er nun die Jahresraten unter dem Titel von Zinsen oder als Capitalsabzahlung einhebt. Bei größtem Wohlwollen für die bedrängte Landwirtschaft kann Man doch nicht daran denken, einer einzelnen, wenn auch nock so wichtigen Berufsclasse ein so enormes Milliardengeschenk aus Staatsmitteln zu gewahren und dadurch den stürmischen berechtigten Einspruch anderer Bevvlkerungskreise zu erwecken. Noch leidet nicht nur der Bauer! Mit gleichem Grunde klagt das Gewerbe über seine sich stetig verschlechternde Lage und erst

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 73 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
locken? Mit dem einzigen scheinbaren Vortheil des Ausschlusses der Execution für Personalschulden? Bei näherer Beschau ver wandelt sich dieser Vortheil in einen empfindlichen Nachtheil, weil dem Besitzer des unangreifbaren Hofes Niemand mehr Credit gibt. Wer soll dem Bauer borgen, wenn es nur von dessen gutem Willen abhängt, ob er sein Zahlungs versprechen zuhält? Aber nicht nur mit dem Personal-, son dern auch mit dem Hypothekarcredit für die Besitzer solcher Heim stätten wäre es völlig

und Bedeutung als Interim für die Zeit vom Ausbruch der Insolvenz bis zur Durchführung des Zwangsverkaufs; sie schützt den Hof vor jener folgenschweren Misshandlung, zu der ein bedrängter Besitzer in oxtrswis nur zu leicht geneigt ist. Dagegen ist, um für eine Forderung Zahlung zu erlangen, die Sequestration eines Bauern hofes ein durchaus untaugliches und darnm verwerfliches Mittel. Abgesehen von der absoluten Credit losigkeit würde der Bauer auch die starre Untheilbarkeit des Hofes als eine lästige

und unnöthige Beschränkung empfinden. Richtiger erscheint doch die Norm unseres tirolischen Höferechts, die dein Bauer die Versngungsfreiheit grundsätzlich wahrt und die Höfe behörde nur in Stand setzt, unwirtschaftliche Hoftheilungen zu verhindern. Kurz gesagt: ein faeultatives Heimstättenrecht bleibt auf dem Papier, ein obligatorisches wäre ein umstürzen der Eingriff, gegen den sich von allen Seiten, zunächst und zumeist aus Bauernkreisen, ein ebenso stürmischer als berechtigter Einspruch erhöbe.

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 128 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Solch weitgehende Beschränkungen der freien Wirtschaft darf man am allerwenigsten dem Tirvler Bauer zunwthen.') 5. Bei entschiedenster Zurückweisung der Theorie, die grundsätzlich sede hypothekarische Bodenverschuldung ausschließt, kann und muss man doch ebenso entschieden jener abfälligen Kritik beipflichten, die sich gegen die im heutigen Creditverkehr weit überwiegende Form der Jnd ivi dualh yp o t h e k richtet Nicht die Hypothek an sich, wohl aber die kündbare Capi tals- hypothek

eintritt, die schließlich dieselben verderb lichen Folgen, wie eine Capitalüberschuldung herbeiführt. Somit bleibt als einzig passende Form hypothekarischer Verschuldung die Amortisationsrente, durch deren Entrichtung der Grund besitz nach einer gewissen Zeit von der übernommenen Hypo- thekarschuld befreit wird. ') Ein hervorragender Anhänger der Creditreform, Professor S e ring, sagt: „Wenn der Bauer seine Creditgeschäfte unter polizeiliche Controle stellen muss, so bedingt dies eine Überwachung

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 56 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
kehrung der Natur' zu erblicken, dazu können uns, die wir uns nicht auf der schwindelnden Höhe christlichsocialer Welt anschauung, sondern nur auf dem bescheidenen Niveau des ge sunden Menschenverstandes bewegen, keinerlei Deelamationen agrarischer Demagogen verleiten. Aehnliches gilt für alle die mannigfachen Fälle, in denen der Bauer zur Verbesserung seiner Wirtschaft, zu Bodenmeliora tionen aller Art, zum Bau von Wirtschaftsgebäuden Zc. Capital braucht. Gewiss wäre es das „richtigste

', wenn der Bauer in der Lage wäre, für derlei Zwecke „eigenes' Capital zu ver wenden. Da sich aber nur seltene bevorzugte Landwirte in dieser angenehmen Lage befinden, so bleibt nichts übrig, als die Hilfe des Leihcapitals in Anspruch zu nehmen. Da erscheint es nun wieder unserer nüchternen Einsicht weder unsittlich noch naturwidrig, dass für das entlehnte Capital der Boden als Unterpfand bestellt wird. Freilich müssen wir auf die Erwiderung gefassr sein, unsere Einsicht sei Jrrthum, unser Verstand corrumpiert

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