zwischen Dienstgebern und Dienst boten oder den gesetzlichen Vertretern nicht eigen- berechtigter Dienstboten, welche aus dem Dieristverhält- msse hergeleitet werden und während des Bestandes Mit Erlaß der hohen k. k.' Statthalter» für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai ds. Is. Z. 11.482 wurde dre^von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Drenstbotenprämien. bestehend in SP ar lasse - büche ln à 100 Gold-Kronen, genehmigt. Auf diese Preise
haben jene, ' nicht schon in früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten An spruch, welche 18 Jahre und darüber ununterbrochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haus halte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen Aufenthalt in Innsbruck oder dessen Vororten (Wilten, Hötting, Pradl) haben, muß — gegen Kost, Lohn und Wohnung tm Hanse dienten und zur Zeit der Bewerbung noch wirklich im Dienste stehen. _ Als Dienstzeit - bei einer und derselben Familie wird dem Dienstboten
aber auch bei diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Kein Preis kann zweimal erworben werden. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, . mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeugnissen der Dienst geber belegt sein, in welchen die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichem desselben, oder wenigstens vor Ablauf von dreißig Tagen, vom Tage, als das Dienstverhältnis aufhörte
kann bis zu 8 Tagen verhängt und mit Beobachtung der Bestimmungen des Strafgesetzes durch Fasten verschärft werden. -Prämien. Erklärung enthalten sein muß, daß der _ Dienstbote während der ganzen Zeit, .und zwar ohne jede Unter brechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Woh nung im Hause bei ihnen beziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern dienten und noch im Dienste stehen. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachweisungcn die ihr notwendig
ans einen Dicnstboten- preis verwirkt sein. Innsbruck am 2S. Mai 1893. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Die General-Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 be schlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Gemeinden Innsbruck, Wilten, Hötting und Pradl bedienstet waren und eine Dienstbotenprämie erhalten haben, eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kronen ein zweites- mal zu verleihen, wenn sie. noch weitere