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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Page 277 of 388
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 389 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1909
Intern ID: 587520
von 6 Stunden bis 14 Tagen bestraft, insoserne die strafbare Hand lung nicht etwa nach dem allgemeinen Strafgesetze ' zu behandeln ist. (Statthaltereitundmachung vom 17. Nov. 1891.) IX. UorsWiTtett zur Regelung des üerKebres am SiidvaiMà . Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. ' Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhose zu erlassen be schlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite

an der südlichen Längsseite dersel ben, in einer Reihe derart aufzustellen,-daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbedicnsteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus aus- zurusen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im §29 der Fiaker ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommenden Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung

gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des ausgelasse nen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende Stand plätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gast- hansomnibusse bis 9 m über das südliche Ende , ' dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolsstraßc. - ; 5. Die nicht zum Gepacksdienste aus dem Bahn- hosperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich in der gedeckten nördlichen Aüsgangshalle

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Page 309 of 442
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 441 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1910
Intern ID: 587521
hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher

Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. 2. Bei Ankunft der Züge hat sich das Personal der Hotels und Gasthäuser in der gedeckten nörd lichen Ausgangshalle an der südlichen Längsseite der selben in einer Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus auszürufen oder dem ankommenden Publikum anzu preisen. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner

des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei mutz der Zugang, zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1.50 Meter Breite frei gehalten werben. 4. Den Fiakern weiden an Stelle des aufge lassenen Standplatzes in der Bahnstraste nachstehende Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Eaßhausmnibusse bis 9 Meter über das süd liche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolfstraße

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Page 270 of 398
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 397 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1908
Intern ID: 587519
die strafbare Hand lung nicht etwa nach dem allgemeinen Strafgesetze ■ zu behandeln ist. (Statthaltereitundmachung vom 17. Nov. 1891.) IX UorschriTten zur Regelung des Ueruebres am Siiduabnbofe. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28., April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen be schlossen: 1. Die Hotel- und Gästhausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe

aufzustellen, daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus aus zurufen oder dem ankommendeu Publikum anzupreisen. 3. Jene Fiaker. (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiaker ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommendeu Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommendeu Reisenden bestellten Lohn- und Privatfuhrwerke

Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende- Stand plätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret- tnngsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gast hausomnibusse bis 9 in über das südliche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolfstraße. 5. Die nicht zum Gepäüsdienste aus dem Bahn hofperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich in der gedeckten nördlichen Ausgangshalle im Anschlüsse an die Bediensteten der Hotels und Gasthäuser in einer Linie auszustellen

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