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Title A - Z
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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 57 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Vorlanden die Anwesenheit eines Herzogs nothwendig war, fast immer dieser mit ziemlich ausgedehnten Befugnissen abgesendet wurde. Aber auf die Dauer begnügte sich Leopold mit dieser Stellung nicht Er verlangte eine Theilung der österreichischen Länder oder wenigstens völlige Gleichstellung mit seinem Bruder in Beziehung auf Beehte und Einkünfte, während Albrecht solchen Forderungen mit Hin weisung auf das Herkommen entgegentrat. Da aber Leopold auch vor offener Gewalt nicht zurückzuschrecken

schien, so gab Albrecht seinem Verlangen Schritt für Schritt nach. Am 25. Juli 1373 schloss Albrecht mit seinem. Bruder auf die Dauer von zwei Jahren einen Vertrag, durch den er wenigstens eine Theilung der Verwaltung und der Ein künfte zugestand. Es sollte Albrecht während dieser Zeit alle Beamten in Österreich und Steiermark, Leopold in Tirol, den Vorlanden und Krain ernennen, die Einkünfte aber zwischen beiden Herzogen gleich getheilt werden. Letzteres galt auch von Kärnten, wo damals die oberste

getheilt wurden (Realtheilung). Albrecht erhielt nur noch Österreich unter und ob der Enns mit den Gebieten von Steyr, Hallstadt und Ischl, aber ohne Wiener-Neustadt, Leopold alle übrigen Länder, also Steiermark, Kärnten, Krain, (österreichisch) Istrien. Feltre und Belluno, 1 ) Tirol und die Vorlande und dazu noch 100.000 Ducaten. Falls der eine Zweig in männlicher Linie abstürbe, sollten seine Besitzungen an den anderen fallen. Wenn einer von ihnen minderjährige Kinder hinterließe

von allen Ländern führte, wurde die ehemalige Einheit der habsburgischen *) Diese Städte hatten die Herzoge 1373 als Verbündete des Franz von Carrara, Herrn \on Padua, in einem Kriege mit Venedig erworben, doch verpfändete sie Leopold III. 1386 an Carrara.

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 189 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
theilt werden, sondern alle auf den ältesten Deszendenten nach dem Rechte der Erstgeburt übergehen und im. Falle des Aussterbens des Mannes stammes auf seinen ältesten Bruder und dessen eheliche männliche Linie fallen, die jüngeren Söhne aber eine jährliche Rente von 45.000 Gulden und eine Herrschaft zu ihrer Residenz erhalten sollten. Aber sein zweiter Bruder Leopold. Bischof von Passau und Straßburg, der nach dem Tode des Erzherzogs Maximilian (2, November 1618) vom Kaiser Matthias

1630, nachdem Erzherzog Karl 1624 ge storben war, trat er ihm auch dieses Drittel als Eigenthum ab. 1 ) Doch erlosch auch der Mannesstamm dieser neuen tirolischen Nebenlinie mit Leopolds zweitem Sohne Sigismund Franz am 25. Juni 1665, worauf endlieh alle österreichischen Länder wieder vereinigt wurden. Aber auch K. Leopold I. hielt noch nicht principiell an der Un- theilbarkeit der österreichischen Länder fest. Zunächst schien dieselbe zwar dadurch gesichert, dass für seinen zweiten Sohn Karl

die spanische Monarchie bestimmt wurde, auf welche deren nächste Erben, der Kaiser und sein Erstgeborener Joseph am 12. September 1703 verzichteten, während jenem die österreichischen Länder vorbehalten wurden. Aber im Testamente vom 26, April 1705 traf Leopold I. mit Zustimmung seines älteren Sohnes die Verfügung, dass Karl, wenn ihm beim Frieden keines der spanischen Königreiche bliebe, zu seiner „Abfertigung' die Grafschaft Tirol mit den zugewandten schwäbischen und vorderöster reichischen Ländern

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 254 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Schweden, Frankreich durch, die fortschreitende Bevolution gelähmt. Zu gleich brach infolge der kirchlichen und administrativen Neuerungen K. Josephs II. in den österreichischen Niederlanden eine offene Empörung aus. In Ungarn erreichte die Unzufriedenheit einen sehr gefährlichen Grad. Der galizisehe Adel bereitete ina Einvernehmen mit Preußen eine Bewegung vor. Als nun am 20. Februar 1790 K. Joseph II. starb und sein Bruder Leopold von Toscana ihm in der Regierung folgte, suchte er den äußeren

, begnügte sich Österreich mit der Abtretung von Alt-Orsova und Ozetin unter dem Titel einer Grenzberiehtigung. 1 ) In Italien wurde durch Kaiser Franz I. eine österreichische Se- cundogenitur begründet, indem er das Großherzogthum Toseana, das er 1738 für Lothringen erhalten hatte, zur Ausstattung seines zweiten Sohnes (Leopold) bestimmte (1763); später führte die Verbindung seines dritten Sohnes, Ferdinand, mit der Erbtochter des Hauses Este, Maria Beatrix (1771), dann noch zu einer Tertiogenitur

seit 1774. Vgl. Haeusser, Deutsche Geschichte (3. Auflage) 1, 221 ff. H. v. Sybel, Geschichte der Revolutionszeit (4. Auflage), 1, 154ff. Ranke. Die deutschen Mächte und der Fürstenbund S. 289ff. 2 A 'Vgl. im allgemeinen: A, v. Ameth, Geschichte Maria Theresias 10 Bde. (18G3—1879). A. Wolf — I-I. v. Z wie dine ck-Sii denliors t, Österreich unter Maria Theresia, Joseph II. und Leopold IL (1882—S4) und Th. v. Kern, Die Re formen der Kaiserin Maria Theresia im „Historischen Taschenbuch' - (Raumer

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 302 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
erwartete die Kirche die Aufhebung der Verfügungen seines Bruders. Aber nur in einzelnen Punkten trat eine Änderung ein. Der Kaiser über ließ die Eeststellung der Gottesdienstordnung und die Erziehung der Theologen wieder im wesentlichen den Bischöfen, hob die Generalsemi- narien auf und stellte einzelne der aufgehobenen Klöster wieder her. Aber der Einfluss des Staates auf die Schule im allgemeinen und die Ehegeriehf s- barkeifc wie das Piaeetum wurden auch unter Leopold II. gewahrt

auch die Nachbarstaaten bedrohte, und die ') A. Jäger, a. a. 0., S. 305 ff Fri|edberg, 1, 176 ff. Chmel, Acten - stücke zur Geschichte des österreichischen römisch-katholischen Kirchenvereins unter Kaiser Leopold II., „Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 4. Bd. und A. Beer in den „Mittheilungen des Institutes', 18, 537ff. -) Yon den zahlreichen einschlägigen Werken sind die wichtigsten Häusser, Deutsche Geschichte vom Tode Friedrich des Großen his zur Gründung des deutschen Bundes, 4 Bde., 3. Aufl

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