Aus Bozens Franzosenzeit.- (Beiträge zur neueren Geschichte Österreichs ; 5)
Plattner, für den abermalige Befreiungsgesuche des Handels gerichtes und der Handelskammer an die obersten Instanzen in Mailand gingen, wurde im Laufe des jänner zwar verhört, aber eine förmliche Entscheidung brachte auch dieser Monat nicht. Nur ein Ergebnis, und das kein belangloses, war zu verzeichnen: die Mitglieder des Gerichtshofes sprachen sich dafür aus, Plattner sei der Haft zu entlassen. Recht kleinlaut eröffnete dies der Staatsanwalt seinem Minister: unter solchen Umständen könne
er weiter nichts mehr machen, als die Akten einzusenden, wenn ihm nicht noch andere Anordnungen zukämen. Der Justizminister unterrichtete hierauf seinen Fürsten, daß sich das Richter kollegium in Bozen für die Aufhebung der Haft Plattners erklärt hätte; diese Haft aber, so setzte er bei, beruhe auf vizekönig lichem Befeh] und darauf wolle er, wenn es gewünscht würde, die Richter aufmerksam machen. Beauharnais' zurückantwortende Ordre lautete, Plattner sei nicht freizugeben vor seiner Recht fertigung
. Solchem Kommando mußte gehorcht werden. Der Gefan gene, mit welchem Mitte jänner noch ein zweites Verhörsproto koll aufgenommen worden war, saß weitere drei Wochen in seiner Einsamkeit, harrend auf eine Entscheidung. Unbekannt mit der zu seinen Gunsten sprechenden richterlichen Meinung, die aber vor dem Druck aus Mailand zurückzutreten hatte, raffte sich Plattner wieder empor, um seiner schwebenden Pein ein Ende zu machen. Überzeugt, daß er sich im Laufe der bis herigen Verhandlungen von der Beschuldigung