Page 291 of 570
Author:
Gruber, Paul [Hrsg.] ; Lechner, Gaudenz / hrsg. von Paul Gruber mit Beitr. von Gaudenz Lechner ...
Place:
Vintl
Publisher:
Schützenkompanie Bartlmä von Guggenberg
Physical description:
544 S. : Ill.. Kt.
Language:
Deutsch
Notations:
Literaturangaben
Subject heading:
g.Vintl ; s.Heimatkunde
Location mark:
II A-3.729
Intern ID:
142059
gelegenheit dem Ordinariat zur Entscheidung vorgelegt werde. Das Ordinariat sprach sich in einer Note von 1837 XI 20 Z. 3133 an das k. k. Kreisamt dahin aus, daß dem Willen des Testators am sichersten entsprochen würde, wenn die Pfinztagsämterstiftung des Athanasius v. Guggenberg nach dem Wunsche der Erben zu Niedervintl be lassen würde, nachdem Welsberg, das schon durch eine andere Stiftung versorgt sei, auf sein Recht so viele Jahre verzichtet habe. Als Vergleich schlug das Ordinariat
aber vor, daß ein Teil des Stiftungskapitals zum Wohl der Armen in Welsberg, der andere aber für die Stiftung der ,,Pfinztagsämter” in Niedervintl verwendet werden sol le, womit der Wille des Testators in jeder Beziehung erreicht werde. Im Einverständnis mit diesem Vorschlag be auftragte 1838 IV 6 das Kreisamt das k. k. Landgericht Welsberg, es solle mit der Gemeinde Welsberg einen Ver gleich einleiten, infolgedessen vom Stiftungskapital von 1600 fl TW 1000 fl der Gemeinde Niedervintl zur Abhal tung
der „Pfinztagsämter” und 600 fl dem Armenfonde zu Welsberg zugemittelt werden sollten. Im 1838 IV 11 aufgenommenen Protokolle ließ sich die Gemeinde Welsberg jedoch bloß herbei, 300 fl zu einem Jahrtag für Athanasius v. Guggenberg in Niedervintl abzutreten. Das k. k. Landgericht machte deswegen im Bericht an das Kreisamt von 1838 IV 18 den weiteren Vorschlag, das Stiftungskapital in drei gleiche Teile zu teilen, wovon zwei Teile der Gemeinde von Welsberg und ein Teil der Gemeinde Niedervintl zukommen sollten
. Das Kreisamt fand diesen Vorschlag aber nicht annehmbar und unterbreitete diese Angelegenheit 1838 IV 28 der Landesstelle. Die Landesstelle erklärte 1838 VI 25, manch triftiger Grund spreche dafür, daß das Recht auf Seiten der Gemeinde Welsberg bzw. des dortigen Armenfondes stehe. Kreszenz Nagele, Witwe des Bartlmä v. Guggenberg, Maria v. Guggenberg und Kreszenz v. Guggenberg, verehel. Steger, drohten 1838 X 14, sollte das Stiftungskapital an den Armenfonds, in Welsberg eingezogen
werden und die „Pfinztagsämter” aufhören, sie würden verlangen, daß die Zinsen des Kapitals unter die armen Verwandten des Stifters, wie es in der Anordnung von 1794 in Punkt 5 laute, solange solche vorhanden sind, verteilt werden müßten, und außerdem würden sie die Aufstellung eines Verwalters über dieses Stiftungskapital fordern, der jährlich Rechnung zu legen habe; so dürfte die Ge meinde Welsberg zur Nachgiebigkeit bewogen werden, weil ihr auf diese Weise durch die Behauptung des Kapi tals für den Armenfonds