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Books
Category:
History
Year:
1929
Aus Merans Werdezeit : 1870 - 1900
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Page 85 of 372
Author: Pokorny, Bruno / verf., ges. und gesichtet von Bruno Pokorny
Place: Merano
Publisher: Poetzelberger
Physical description: 320, [48] S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran ; z.Geschichte 1870-1900
Location mark: II 102.655
Intern ID: 94700
ufer der Stadt bringen wird, und auf den wirtschaftlichen Ruin hinzuweisen, der den Geschäften der Stadt, den grossen wie den kleinsten, drohen würde, wenn der Bahnhof fern von derselben auf fremdem Gebiete gebaut und der geschäft liche Verkehr abgelenkt würde. Bürger von Meran! Un terzieht Euch jeder nach seinen finanziellen Kräften dem Opfer, das Euch nun auferlegt wird, um Euch und Eurer Nachkommen Zukunft zu sichern. Das Resultat dieser Sub skription wird auch für die massgebenden Kreise

den klaren Beweis bringen, dass die Bürgerschaft in ihrer grössten Mehrheit die Erbauung des Bahnhofes auf städtischem Ge biete anstrebt, wodurch wir dann auch zweifellos zum Ziele gelangen' werden, da das Projekt technischerseits gebilligt und als für die Stadt Meran das einzig vorteilhafte an erkannt wird. In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 1880 wird nun endlich der Vorschlag gemacht, bei der Verlegung des Bahnhofes auf das rechte Passerufer zu bleiben und in der gleichen Sitzung mit neun

gegen drei Stimmen zum Beschluss erhoben. Die Maiser jedoch verlangen noch im mer die Endstation am linken Passerufer, gestatten aber schon, dass der Bahnhof „Meran' heissen dürfe. Inzwi schen hatte die Regierung die Konzession für die Meraner Bahn ausgearbeitet. Dieselbe ist mir in ihrer Originalfassung vorgelegen und beginnt wie folgt : Konzessions-Urkunde vom 11. Juni 1880 für die Loko- motiv-Eisenbahn von Bozen nach Meran. Nachdem Anton Graf Brandis und Herr Böhm die Bitte um Erteilung der Konzession

zum Baue und Betriebe einer an die Südbahn anschliessende Lokomotiv-Eisenbahn von Bozen nach Me ran gestellt haben, so wird dieselbe den genannten Bittstel lern in Erwägung der Gemeinnützigkeit des Unternehmens auf Grund des Eisenbahn-Konzessionsgesetzes wie folgt er teilt : 1. Verleihung zum Betrieb als normalspurige Lokalbahn ( Sekundärbahn). 2. Fahrtgeschwindigkeit darf 20 km nicht überschreiten. 3. Alles Material, das zum Baue usw. verwendet wird, muss inländischer Herkunft sein. 4. Der Bau

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