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Title A - Z
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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1890)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders; 1890
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Page 425 of 454
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 443 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch</br>g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1890
Intern ID: 587508
ums; der Verschluß mit einer 20' Centimeter hohen Erd- oder' Saudschichte bedeckt werden. Wenn es der Magistrat ans sanitären f)!ücksichten für nothwendig erachtet, nrüsseil die Abortgrnben anch in allen Häusern in obiger- Weise hergestcllt und abgcdeckt werden. A cbi^t sei ons-V orlchris len. 27. Der Desinfection im DesinfeckiouZ-Apparate des städtischen Kranken hauses sind zu unterziehen: Die Verton, d. i. Kopfkissen, Bettdecken, Federbetten, Matratzen, Keilkissen, Bettvorlagen

auch andere im Kranken- oder Stcrbezinnncr befindliche Gegenstände als: Bor- bange, Teppiche, Möbel, der Fußboden, die Zinnnerwönde unter Aufsicht der städtischen Sanitärsorgane der entsprechenden DeZinfection unterzogen werden. Die DeZinfection der oben bezcichneten Gegenstände ist innerhalb 10 Stunden nach erfolgtem Tode oder der vom Arzte constattrten Genesung und innerhalb fünf Stunden nach erfolgter Abreise, respeetive Wohnungswechsel, anzumelden. Die Anmeldung zur DesinfccLiou hat mündlich oder. schriftlich

in der Wachstube der städtischen Sichcrheitswache oder in der Magistratskanzlei zu er folgen. Die Vornahme der Desnifection, sowie Las ALHolen der zu desinsicircnden und das Zurückstellen der deSmficirten Gegenstände geschieht durch städtische Organe. Die Desinfectionskosten werden nach dem vom Gemeindeausschusse ' fest gesetzten Tarife von der Partei bestritten, welche zur Vornahme der Desiufceiion verpstichtet ist. In allen Gasthösen und Nestanratiouen, soivie in allen össentlichon Locali- ^aten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1929)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders ; 1929
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Page 11 of 438
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 366 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran ; f.Adressbuch ; f.CD<br />g.Meran <Region> ; f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1929
Intern ID: 588255
, wurden sie im deutschen Texte verwendet; andernfalls hatte es eines zu grossen Stahes von gewissenhaften Ausläufern bedurft, um überall die Detn.ilbere ichmmgen einholen zu können. So Hessen wir denn in unserer, den heutigen Verhältnissen entsprechenden Verquickung der italienischen und der deutschen Adressauskünfte den italienischen Wortlaut des amtlichen Registrier- Zettels des städtischen .Meldeamtes mit wenigen Ausnahmen, in denen uns eine direkte Richtigstellung notwendig erschien, stehen

und ihren Sekretären in den umlie genden Gemeinden, ebenso den verehrlichcn Pfarrämtern für ihre freundliche Mit hilfe, den Beamten des städtischen Meldeamtes für ihre unermüdliche Ueber- stundenarbeit und einzelnen Acmtern für Ucbcrscwlung ihrer Angcstclltctv-Listen, unseren besten Dank. Wir hoffen, die vielseitigen Schwierigkeiten, welchen diese u. Aullage wält : rend nimmermüder Arbeit stets aufs neue begegnete, schliesslich doch glücklich überwunden und die richtige Form gefunden zu laben, um allen unseren

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders; 1909
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Page 585 of 607
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 596 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch</br>g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1909
Intern ID: 587513
■ u' Fleischb.e$chaù-G£bUhren. (Auszug aus der Vieh- und Fleisehbesehauordnung der Stadt Meran.): § o. Von auswärts eingebrachte geschlachtete Tiere und Fleisch, alle eingebrachten Eingeweide (Lungen, Lebern etc,), sowie Fleisch waren (rohes, eingesalzenes, eingepöckeltes Fleisch, Filz, und Speck) müssen direkt in dein städtischen Schlachthof geliefert und dort der Fleischbeschau und der entsprechenden Gebührenentrichtung unterzogen werden. Es ist strenge ver boten, dieselben, bevor

, an Sonntagen: Von 8—12 Uhr vormittags.) Auf das vo n Pri v a t e ; n zu i hre m eigenen Gebrauche eingeführte Fleisch, jedoch' nur bis zum Höchstgewicht von 5. Kilogramm finden die Vorschriften dieser Fleischbeschauordnung keine Anwendung. Unter Privaten sind hier solche Personen zu ver stehen,. welche aus dem Verkaufe und -der Zubereitung kein Gewerbe machen. ■■ § - 1 '■ . Bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren ist der kürzeste ABB zum städtischen Schlachthofe zu wählen und zwar: an die neue Strasse

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1890)
Adressbuch des Kurortes Meran (Meran, Obermais, Untermais, Gratsch), sowie der Gemeinden des politischen Bezirkes Meran mit den Gerichtsbezirken Meran, Lana, Passeier und dem Markte Schlanders; 1890
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Page 426 of 454
Place: Meran
Publisher: Pötzelberger
Physical description: 443 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Meran;f.Adressbuch</br>g.Meran <Region>;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.362/1890
Intern ID: 587508
bis zum Feilbictnngs- beschlnß desselben Hulbtagcs, während welchen: die Ersteigerung erfolgte, - aus der Feilbietungs-Holle entfr.rnt tverden. 6. Getragene Kleider, Bettel!, Bettvorlagen und nicht gereinigte Wäsche werben nur niit etti er Bestätigung über er folgte Dcsinseetion in der städtischen Desinsections- Anstalt zur Feilbietung zugelasfcn. 7. Für Beschädigung de: eiugelagerten G tgeusläude durch Feucrsbrunst, Ein- ' l'ruch oder du ich Elementar-Erergnisse, eberno für Gegenstände, welche Witterungs

- Einflüssen nnterliegeu, übernimmt der -Magistrat keine Haftung 8. Für die Zahl der eingelagu'tcn Gegenstände wird nur dann eine.Häftling übernom»reu, wenn dieselben im Beisein eines städtischen Beaniteu protokollarisch ausgummmen und übergeben tverden. Fn diesem Falle ist eine Aufnahmegebühr von 'K»/o vom F-crlbietungscrlvse, beziehungsweise Pwm Schätzuugslverlhe, an dre Stavtcai'.e zu entr 'iTfriiMifi' 9. Drncksorten für Fcilbietungsprotokolle find beim Stadtkammeramte oder während der Feitbi-ünug beim

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