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Title A - Z
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Books
Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 246 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
222 Kap. VI. Enn (Neumarkt). . r Form von Siegelurkunden verbrieft. 1 ) Als Siegler wirkt hierbei der Richter „von Gerichts wegen“, wie er dies ja schon in dem Gerichtsbriefe von 1351 tut. 2 ) Das zeigt den Sieg der deutschtiroler Gerichtsurkunde über das Notariatsinstrument auch in diesem Gebiete an. Waren schon an den bisher besprochenen landesfürstlichen Verleihungen und in den Gerichtsurkunden die Gemeinden vielfach als Empfänger und Parteien beteiligt, so haben sie sich im 15. Jahrhundert

auch der deutschen Sprache bedient, wenn sie selbst Urkunden ausstellten. So sind die Verträge, welche die Kirchpröpste der Mutterpfarre des Gerichtes Enn, St. Maria in der Vill, im Namen ihrer Gemeinde in den Jahren 1412 und 1473 mit Steinmetzmeistern zu Neumarkt und Tramin wegen Aufführung von Neubauten an jener Kirche abschlossen, in deutscher Spräche als Siegelurkunden verbrieft 3 ); ebenso eine Prozeßvollmacht der Gemeinde des Viertels Neumarkt vom Jahre 1438, die Bewilligung der Gemeinde Auer zum Betriebe

eines Lehmbruches und Ziegelstadels in ihrem Gelände vom Jahre 1475, ein Bittgesuch der Gemeinde Neumarkt an den Landes fürsten vom Jahre 1460, 4 ) Außer zur Beurkundung von Gerichts- und Gemeindesachen ist die deutsche Sprache im Gebiete von Neumarkt seit dem 14. Jahrhundert auch für Verträge von Einzelpersonen (Privaten) verwendet worden. Freilich sind diese Stücke anfangs noch ziemlich vereinzelt zwischen der Masse der lateinischen Notariatsinstrumente. Das erste, aber sehr be zeichnende Stück dieser Art

ist der Schankbrief des Notars Jörg von Neumarkt an die Kirche in der Vill vom Jahre 1377?) Daß gerade ein Notar eine Siegelurkunde in deutscher Sprache für seine Verbriefung wählte, ist doch besonders auffallend; ein Zugeständnis machte er hierbei an die ihm gewohnte Eigenschaft des Notariatsinstruments, die in der deutschen Siegelurkunde sonst fast nie anzutreffen ist, er nennt sich näm lich selbst in der Bekräftigungsformel am Schlüsse der Urkunde als deren Schreiber. Diese Urkunde zeigt als Einzelerscheinung

gerade auch für die oberen Kreise der Neumarkt er Bürgerschaft deren deutsches Wesen. Ähnliche Stücke sind aus den Jahren 1388, 1400 und 1420 überliefert.®) Wenn wir dann hier aus den Jahren 1470 und 1488 Notariatsinstrumente in deutscher Sprache antreffen 7 ), so ist das so zu erklären, daß die An hänger dieser Urkundenart dieselbe dadurch zu retten versuchten, daß sie auf ihre Abfassung in der hergebrachten, dem Volke aber unverständlichen lateinischen Sprache verzichteten und sie in die deutsche

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 238 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
amt es auf Enn, eine gerichtliche Kundschaft abzulegen hatten, also jeden falls in dem Bereiche dieses Amtes seit langem ansässig und mit den Ver hältnissen vertraut waren {Reg. 51). Ferner wird in einer Urkunde vom Jahre 1427 ausdrücklich der größere Teil der im Viertel Neumarkt, d. h. also im Markte, Vill und Mazon ansässigen Leute namentlich angeführt (Reg. 54). In der ersten Liste findet sich gar keiner, in der zweiten nur ein Geschlechtsname, der auf romanische Abkunft weist, nämlich

Burdeila. 1 ) Alle übrigen Geschlechternamen sind deutsch, in der zweiten Liste außer dem sind etliche Personen nur mit Vorname und Berufs- bzw. Hand werksbezeichnung benannt, welch letztere in der lateinisch abgefaßten Urkunde auch ins Lateinische übersetzt sind, was natürlich gegen die deutsche Volkszugehörigkeit auch dieser Leute gar nichts besagen kann. Wenn wir die in diesen und in den andern Urkunden aus dem 15. Jahr hundert genannten Zunamen von Bürgern und Einwohnern von Neumarkt

, Membeck, Menpek oder Monpek, Meysenhart. Noder, Nopp. Öler, Ölkopf. Rabel, Rancost, Ribel, Rösel, Rosenpacher. Salomon, Seinhofer, Seybant, Sighart, Smalz, Smatrer, Smid, Spitaler, Sprinzlein, Sybenwirt, Schiler, Schneider, Schranpamer, Wachtel, Walch, Wurzer. Zerr. An Namen von Wirtshäusern zu Neumarkt, deren es an diesem wichtigen Straßenorte mehrere gab, kommen im 16. bis 18. Jahrhundert vor: Zum Stern, zu der Niderleg, am Engel, zum Adler, am Lampl (Lamm), an der Kronen. 3 ) Die ersten

Bürgermeister von Neumarkt, die uns bekannt sind, und zwar aus dem Jahre 1488, heißen Pamgarter und Sam, der damalige Spitalmeister Gengenpach (Reg. 66). — Auf Grund dieser urkundlichen Feststellungen gelangen wir zum Ergebnis: In der Bürgerschaft von Neu markt war bei der Gründung und im folgenden Jahrhundert das deutsche Element stark vertreten, ein romanisches kann zu dieser Zeit hier aller dings auch angenommen werden. Im Laufe des 14. Jahrhunderts erlangte aber das deutsche Element die Oberhand, seit

der Mitte des 14. Jahr hunderts alleinige Geltung, die es in der Folgezeit weiterhin beibehält. Ö Vielleicht auch Marin in Reg. 63, während Franziin in Reg. 62 auch auf eine deutsche Verkleinerungsform zurückgehen kann. 2 ) Die Namen sind enthalten in den Reg. 50—69, einige auch AB. 1, Nr. 803 ff. Die Namen sind stets durch die Herkunftsbezeichnung „von Neumarkt" etc. oder durch den Beisatz „Bürger" („civis“) bestimmt; nur in Reg. 54 sind die Namen für alle Angehörigen des Viertels Neumarkt

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 242 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
2l8 Kap. VI, Enn (Neumarkt). auch die Landschaft konnte erst nachher ihren Unwillen darüber äußern, daß man den Angehörigen eines Staates, der Tirol fast immer feindselig war, ein so wichtiges Grenzgebiet des Landes überantwortete. 1 ) Doch hat die Vertretung der Gerichtsgemeinden oder Viertel das diesen schon im Jahre 1553 verbriefte Recht, zur Besetzung des Richteramtes je drei geeignete Bewerber nach ihrer Wahl Vorschlägen und den Gerichtschreiber selbst bestimmen zu dürfen, auch den Grafen

von Zenobio gegenüber stets kräftig gewahrt. Daher finden wir in diesen Ämtern auch im späteren 17. und im 18. Jahrhundert fast nur Personen aus dem deutschen Etschlande. 2 ) Hinsichtlich der Seelsorger an den Kirchen des Gerichtes Enn können wir im allgemeinen feststellen, daß bis zu Anfang des 14. Jahr hunderts unter ihnen wohl romanische Namen Vorkommen, seither aber die deutschen Namen und Herkunftsbezeichnungen weitaus überwiegen. 3 ) Im 16. bis 18. Jahrhundert wird z. B. in Neumarkt bewußt

" erwähnt. 5 ) Wenn als Lateinlehrfer in Neumarkt ein Deutscher angestellt war, so spricht dies für die deutsche Muttersprache der Schüler und damit der sonstigen Bevölkerung. Schon der Ausdruck „lateinischer" Schulmeister besagt, daß die Neumarkter das Latein als Fremdsprache *■) S, Hirn, Kanzler Biener, S. 197. 2 ) Im Katsprotokoll von Neumarkt von 1734—1756 (vgl. unten S. 225 Anm. 3) sind mehrmals die Beratungen und Abstimmungen über solche Vorschläge enthalten. So pag. 122II. 1737: Anf Amtsverzicht

und Weber, letzterer nach zweifachem Wahlgange, bestimmt. —7 Jenes Privileg wegen des Vorschlagsrechts der Gemeinden für die Richter- und Gerichtsschreiber stelle vom J. 1553 Jan. 5 ist vom damaligen Pfandinhaber des Gerichtes, Freiherrn Wolf Heinrich von Vels, ausgestellt und im Or. im Archiv der Gde. Neumarkt. Es heißt hier auch, daß die Anwärter für diese Stellen aus den „Gerichtsunderthanen“ (nämlich des Gerichtes Enn) genommen werden sollen oder wie es im Ratsprotokoll pag. 631 zum J. 1756 heißt

, aus den. „disortigen Gerichtskindern''. 3 ) Atz-Schatz 2, 1 ff. 4 ) So wurde im Rate von Neumarkt im J. 1753 (Protokoll, wie unten S. 225 Anm. 3, pag. 523) als die dortige Kuratenstelle besetzt werden sollte, gesagt: „Aus den Archiv schriften der hiesigen Bürgerschaft ist ersichtlich, daß zu solcher Kuratie ein im Viertel Neumarkt geborenes Ortskind vor einer anderen oder fremden Person vorzuziehen sei.“ So wurde damals H. Jakob Gschachner von der Gemeinde vorgeschlagen. 5 ) S. unten Reg. 45b. .'

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 244 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
will, verläßt sie den bisherigen, ihr sonst wohl vertrauten Gebrauch des Latei nischen ganz. Eine weitere landesfürstliche Urkunde für einen einzelnen Bürger von Neumarkt, die ganz in deutscher Sprache geschrieben ist, fand ich noch nächträglich zum Jahre 1334 (unten Reg. 34a). Von diesen landesfürstlichen Urkunden ist eine, nämlich jene von 1372 (Reg. 43 a) auch inhaltlich sehr geeignet, die vollständige Durch setzung des Deutschtums im Gebiete von Neumarkt in der Eigenart des dortigen Gerichtswesens

zu bezeugen. Diese Urkunde, eine Gerichts ordnung für das Gericht Enn und Neumarkt, hat der Landesfürst auf Grund beschworener Aussagen von kundigen Insassen jenes Gerichtes erlassen, weil eine Feuersbrunst die älteren Briefe der Gerichts- und Markt gemeinde vernichtet hatte. Der Inhalt dieser Gerichtsordnung ist also nicht von außen in die Gemeinde hineingetragen worden, sondern in ihr selbst erwachsen und durch das landesfürstliche Privileg in seiner Geltung ,nur bekräftigt worden

. In dieser Gerichtsordnung wird nun besonders bestimmt, daß die Gemeinde des Gerichts Neumarkt jährlich sechzehn, vermutlich von jedem Viertel je vier, Geschworene zu wählen habe, die ' bei den Gerichtstagen unter Leitung des Richters Recht zu sprechen haben. , Von ihrem Urteil war aber noch die Berufung (das Geding) an den Hof des Landesfürsten als der obersten Gerichtsstelle des Landes offen. In sassen des Gerichtes, die etwas Straffälliges begangen haben, dürfen nicht eingekerkert, sondern müssen auf freiem Fuße

zu gleicher Zeit wie in Neumarkt auch in Salurn und Tramin, also in der ganzen deut schen Südspitze, beurkundet und schriftlich festgelegt worden sind. Aber auch in den Urkunden, die im Bereiche des Gerichtes Enn selbst geschrieben worden sind, sehen wir zur selben Zeit und in gleicher Art das Deutsche durchdringen. So wird in einer im Jahre 1340 x ) Unten Reg. 32 u. 35. „Gepruczchraut" bedeutet wohl abgebrühtes Kraut; „Mer- cenzins“ der im Frühjahr (März) fällige Wurtzins von den Häusern in Neumarkt

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 250 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
Ergibt sich aus all dem der alleinige Gebrauch der deutschen Sprache in Amt, Gemeinde und im privaten Rechtsleben, im Bereiche des Ge richtes Neumarkt, so haben wir anderseits auch hier wie im übrigen Bozner , Unterland das vollständige Fehlen von irgendwelchen Schrift stücken, die hier in italienischer Sprache geschrieben worden wären, festzustellen. Daraus ist auch für das Neumarkt er Gebiet dieselbe Schlußfolgerung zu ziehen, die ich oben S. 83 angegeben habe. Weiters liefern

eines Streites ein Schiedsgericht eingesetzt wurde, ward bestimmt, daß die Beisitzer „der wellschen und teutschen Sprach wohl khundig" sein sollten, 2 ) Im Innern dagegen galt das Gericht Neumarkt als allein deutschsprachig, und daher mußten bei seinen Verhandlungen lateinische und italienische Schriftstücke ins Deutsche übersetzt werden. Wir konnten ja bereits für das 14. und 15. Jahrhundert feststellen, daß hier ältere lateinische Urkunden zum Gebrauche der Gemeinden ins Deutsche übertragen wurden

. 3 ) Das finden wir nun auch später, so bei einem Prozesse im Jahre 1572. 4 ) Den Ausdruck „italienisch“ für „welsch“ finden wir in Schriften, die in Neumarkt ent standen sind, zeitlich zuerst um die Mitte des 16. Jahrhunderts verwendet. 5 6 ) Noch bezeichnender ist aber folgender Fall aus dem Jahre 1744: die Grafen Zenobio, welche die Gerichtsherrschaft Enn zu Lehen innehatten, rich- 9 Siehe Bd. I, S. 154, Die dort mitgeteilten Angaben über das romanische Gepräge des Fleimstales werden durch die hier, ferner

oben S. 219 Anm, 2 und unten S. 280 Anm. 1 gebrachten Erwähnungen noch erweitert. Der Ortsname Welschflorian" für Val Florians, im Fleimstal findet sich auch im Verfachbuche des Gerichtes Salurn 1545, fol. 5. s ) S. Hüter a. O. Reg. 49. 3 ) S. oben S. 221. 4 ) Dieses Prozeßlibell vom J. 1572 (IStA. Cod. 4025) behandelt eine Klage zwischen Kaufleuten aus Reutte und Kempten einer- und dem Rate von Neu markt anderseits, weil jenen Kaufleuten Waren aus dem Ballhause zu Neumarkt entwendet

in das Welschland verrukhen werden, auch die musterpläcz schon ausgezaigt und alher geen Neumarkht auch ainer furgnomen seyn. Dieweil aber wol khundt ist, wier (wie wir) im verschienen hispanischen und ytalianischen durchzugen, die alle ire nachtlöger in disem clainen flekhen ghalt, merkhlich und dermaßen, das solichs oft ains kinds kinder nit uberwinden, verderbt und in armuet gstelt worden auch sonst in ander weg mit vil über last beladen sind." Sie bitten, daß diesmal nach Neumarkt kein Musterplatz gelegt

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 245 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
§ 4- Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden seit dem 14 . Jahrh. 221 in Auer aufgenommenen Gerichtsaussage, die sonst lateinisch verbrieft wird, „Eysachprukke“ als landläufiger Ausdruck eingesetzt (unten Reg. 38), 1393 in einem zu Neumarkt geschlossenen Vertrage eine deutsche Er klärung für „mansio“ „Wohnung“ (Reg. 47), Aber zur selben Zeit ward im Gerichte Neumarkt auch schon die Abfassung von Urkunden ganz in deutscher Sprache geübt, und zwar zuerst von Urkunden, die Gerichts urteile

nationalen Kennwort in jenem Gebiete gegeben wird. In ähnlicher Weise wird ein im Jahre 1367 gefällter Spruch über die Wegbaupflichten der Viertelsgemeinden des Gerichtes Enn zum Bedarfe der Gemeinde Auer bald nachher ins Deutsche übertragen und ausgefertigt. x ) Ein Schiedspruch zwischen den vier Vierteln des Gerichts Neumarkt wegen Brückenzoll, Niederlage u. a. vom Jahre 1376 liegt uns in einer deutschen Fassung und in einer Abschrift aus der Mitte des 15. Jahrhunderts vor; doch ist nicht sicher

, ob er ursprünglich in deut scher oder in lateinischer Sprache beurkundet und im letzteren Falle erst später ins Deutsche übersetzt worden ist. Denn auch sonst hat man im Gerichte Neumarkt ursprünglich lateinische Urkunden gemeinderecht lichen Inhaltes ins Deutsche übertragen, um sie dem Gebrauche der Be völkerung zweckdienlicher zu machen, so im Jahre 1540 einen Schied spruch wegen Einhaltung der Etschbrücke vom Jahre 1384. 2 ) Hat man also derart die im 14. Jahrhundert im Gerichte Enn noch öfters vor kom mende

Verwendung der lateinischen Sprache für Gerichtsurkunden bald nachher wieder wettgemacht, so wurden im 15. Jahrhundert solche Ur kunden auch ursprünglich meist nur mehr in deutscher Sprache ausgestellt. In den Jahren 1398, 1402, 1405, 1420, 1432, 1436, 1497. ^05 und 1512 werden wichtige, von dem Gerichte Enn oder Neumarkt gefällte Urteile oder von ihm eingezogene Kundschaften ganz in deutscher Sprache in b Unten Reg. 41 und AB. 1, 172, Nr. 769. Die hier angeführte Beschreibung läßt vermuten

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 233 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
klar, ob eine gerade damals erfolgte Vergrößerung des Marktfleckens zu dieser Bezeichnung Anlaß gegeben hat oder ob diese nur eine Abwandlung des alten „burgum" darstellt. Die deutsche Form „Neuer Markt“, Neuen markt, ist auch schon um 1300 beglaubigt und wurde seither in den deutsch geschriebenen Urkunden ausschließlich verwendet. 1 ) Die Pfarre und das Gericht Enn zerfiel in vier Viertel, nämlich burgum Egne oder Neumarkt, Montan, Auer und Aldein. 2 ) Der Bestand dieser Einteilung

ist für das 14. Jahrhundert bezeugt, die Bezeichnung lautet in den deutschen Urkunden „Viertail“, in den lateinischen „quarte- rium" oder „quartale“. 3 ) Diesen Vierteln entsprechen die politischen Gemeinden der späteren Zeit, nur Br anzoll, das von alters her zum Viertel Auer gezählt hatte, ist spätestens im 18. Jahrhundert als ganz selbständige Gemeinde anerkannt worden. Zum Viertel Neumarkt gehörten außer dem Markte (burgum) die Orte Vill und Mazon, ältere Formen für diese Namen sind nicht bekannt 4 ); 1398 erscheinen

ihre Bewohner in der deutschen Bezeichnung „Meczaner, Villner und die in Müllen“ (unten Reg. 47 a u. 48), 1412 die Orte „auf Mezan und in der Vill“ (69). Die Zuweisung der Flur- und Hofnamen zu den einzelnen Vierteln ist nicht immer sicher, weil jene, besonders in früherer Zeit, oft nur mit dem Beisatze „gelegen in pertinentiis Egne oder plebis Egne", d. h. im Bereiche der Pfarre Enn, bezeichnet werden und dieser eben alle Viertel umfaßte. Zum Viertel Neumarkt dürften folgende Ört lichkeiten zu zählen

, Gesch. d. Pfarre Bozen, S. 81 zum J. 1310 und unten Reg. 37), dann auch in Ur kunden aus Neumarkt selbst (unten Reg. 44, 63—65). Es war eben nur die Übersetzung aus dem deutschen „Neumarkt", ein umgekehrter Fall zu der in der vorigen Anmerkung besprochenen Erscheinung. 9 Zuerst erscheint „Newenmarcht“ im tirol. Urbar von ca. 1300 (unten Reg. 21b), dann im Testamente des Heinrich von Rottenburg vom J. 1337 (AGT. 4, 74), Spätere Nennungen s. AB. 1, Nr. 794 z. J. 1375 und unten Reg. 34a, 39, 39a

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 306 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
2 77 Trudens deutsche Volkszugehörigkeit vom 16. bis 19. Jahrh. Wunsche, aber die meist von Italienern geführten Ämter in Lavalese und Trient versuchten immer wieder, diese den deutschen Charakter von Truden und Altrei schützende und betonende Bestimmung zu um gehen. 1 ) Da Truden und Altrei an das deutsche Gericht Neumarkt un mittelbar angrenzen, hätte man sie leicht von dem Gerichte Cavalese und damit von der Bezirkshauptmannschaft Trient trennen und dem Gerichte Neumarkt bzw

. der Bezirkshauptmannschaft Bozen anschließen können, wodurch ihr Deutschtum eine erhebliche Stützung erhalten hätte. Allein hierzu vermochte sich die österreichische Regierung nie zu ent schließen. Nur für die Wahlkreiseinteilungen seit 1907 wurde die For derung verwirklicht. 2 ) Das Dorf Altrei liegt bereits ganz im Gehänge des Fleims- oder Avisiotales, ist aber von Truden und Neumarkt über niedere Pässe un mittelbar zu erreichen. In früherer Zeit wird eine Gegend oder eine Ort schaft dieses Namens niemals erwähnt. 3 ) Laut

einer Urkunde vom Jahre 1321 verlieh der Landesfürst von Tirol, König Heinrich, seinem damaligen Richter und Pfleger von Enn oder Neumarkt, Gotschalk von Bozen, das Recht, im Fleimstal in der Gegend genannt „Antereu“, die zwischen Castel und Caverlon (Capriana) liege, zehn Höfe neu anzulegen und über deren Bauleute die Gerichtsbarkeit auszuüben. 4 ) Bei der verhältnismäßig großen Anzahl dieser Höfe ist anzunehmen, daß damals die bisher nur als Wald- und Weideland bekannte Gegend „Antereu“ zum erstenmal

damals Altrei dem deutschen Gerichte Enn oder Neumarkt zugeteilt gewesen, obwohl es kirchlich von der Pfarre Cavalese weiterhin abhängig blieb. Das hat gewiß seine Verdeutschung unterstützt, obwohl x ) Mayr, Irrcdcntismus, S. 218. 2 ) Näheres s. unten 8. 293. 3 ) Nach Atz-Schatz 5, 261 gäbe es im Kirchenarchive von Altrei eine Urkunde bereits vom J. 1068, wonach der Bischof von Trient den Leuten von „Antereu“ erlaube, Almosen zum Bau ihrer Kirche zu sammeln. In Wirklichkeit ist aber diese Urkunde

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Year:
1932
Darstellung.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 3, T. 1)
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Page 432 of 447
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIX, 424 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/3,1
Intern ID: 501856
werden, und daß er in diesem Sinne mit den Ausführungen seines Vorredners Perathoner völlig einverstanden sei. 1 ) Die Fleimstalbahn hat sich in den folgenden Jahren zu einer derart kritischen Streitfrage zwischen den Deut schen und Italienern in Tirol entwickelt, daß die österreichische Staats regierung nicht zugunsten eines der beiden Teile zu entscheiden wagte, son dern Kompromisse auf Kosten der Staatsfinanzen anbot: Jenes vom 20. August 190g, das beide Linien, die von Neumarkt und die von Lavis nach Lavalese zu bauen

vorsah, ward zuerst von den Abgeordneten beider Teile angenommen, wurde aber dann durch den Einspruch der gesamten deutschtiroler Öffentlichkeit vereitelt. 2 ) Hingegen ward ein anderer Ver mittlungsvorschlag zu Anfang Februar 1914 im Landtag von allen deutschen Parteien und der italienischen christlichen Volkspartei gegen die Obstruk tion der italienischen Nationalliberalen angenommen, er sah eine Linie Lavis—Cembra und ohne Anschluß an diese eine Linie Neumarkt—Lavalese —Predazzo vor, schloß

also den äußeren Teil des Avisiotales unmittelbar an Trient, den mittleren, das Fleims- und Fassatai, das wegen seines Holz reichtums und Fremdenverkehrs wirtschaftlich wesentlich wertvoller ist als das äußere Avisiotal, an Neumarkt und mithin näher an Bozen an. Der Bau dieser letzteren Linie ist dann auch während des Krieges im Jahre 1917/18 durchgeführt worden, aber nicht von Neumarkt, sondern von Auer aus, das noch etwas näher Bozen zu liegt. Über die Absicht der Italiener, im Bozner Unterlande

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Books
Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 271 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
botten, nach Cristi gepurt drewzehenhundert jar, darnach in dem fünfundnewnzigistem jare." (Kanzleivermerk:) „Dominus dux per se ipsum, Dominus cancellarius epis- copus Frissingensis et Johannes Gradner magister camerae.“ (Or. A. d. Gde. Neumarkt. Perg. 20 cm hoch und 27 cm breit, Plica 4 cm, Randabstand des Schriftraumes oben 3 cm, unten 8 cm, seitlich 4 cm, Zeilenabstand 6 mm, gewöhnliches österreichisches Herzogssiegel, an Pergamentstreifen.) 47c) 1396 Feb. 2. In Auer im Hause Ulrich Mayrs

am Orte gen. supra templum. Zeugen: Heinrich Pipp gen. Nueremberger Pfarrvicar zu Auer, Konrad Sprint, Joh, Kirchhaimer und Konrad von Ulm, diese Diener des H. Ulrich Schrankpamer. In regula generali wählen die Leute der Kapelle S, Maria (Pfarre Auer, von Mühlen am Bache Caldive und Mezan) den Eberhard Sagmaister und Peter de Colonigo zu ihren Sindikern (Vertretern), um mit dem St. Lorenzkloster in Trient wegen einer Messestiftung zu verhandeln. (IFerd. Slg. Egger Ladurner aus Pfarrarchiv Neumarkt

.) 47d) 1396 Juni 10. Bestätigung der landesfürstlichen Privilegien für Neumarkt: „Leupolt herezog ze Österreich etc. Als wir von ordnunge wegen unser lande, der wir und unser lieber bruder herezog Wilhalm nach unsers 1 . herren und vettern Albrechts säligen tode uberain worden sein, alle gnad, freyhait und recht der lande unsrer Verwesung und ausrichtigung von neuen dingen bestellen, also haben wir u. 1 . getreuen dem richter, dem rat und den leuten gemaynleich ze dem Newnmarkchte alle ir recht

freyhait und gnad . . . des ersten umb dy niderlegung, item umb das gericht, item von der pruggen wegen, item umb die scheczung des holczes bestett und bestellen und vernenen auch in ehraft dicz briefs ... in aller weis, als die brief lauttend, die sy von unsern vordem darumb h ab ent. . . Geben ze Sterczingen.“ (Or. Perg. S. wie oben Reg. 47b.) 48) 1398 Jan. 27. Schiedspruch zwischen den Vierteln des Gerichts Neumarkt. (Or. Marktarchiv Neumarkt, Pergament von Italien. Art, 27 cm hoch und 40 cm breit

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Books
Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 11 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
Seite § 4. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden und anderen Auf zeichnungen für und in Neumarkt seit dem 14., weitere Zeugnisse seiner volklichen Zugehörigkeit seit dem 16. Jahrhundert 216 Deutsche Urkunden der landesfürstlichen Kanzlei für die Ge meinden des Gerichtes Enn seit 1315 S. 219. — Die Gerichtsordnung von 1372 S. 220. —■ Deutsche Urkunden, die im Gerichte Enn selbst geschrieben wurden, seit 1350, für den Gebrauch der Gerichtsbe hörden, der Gemeinden und von Einzelpersonen

, das Durchdringen der deutschen Siegelurkunde dortselbst S. 22off. — Das deutsche Gerichtsschreibertum im Gerichte Enn, deutsche Fachausdrücke desselben und das Siegelrecht der Gemeinde Neumarkt S. 223. — Kirchpropstrechnungen und Urbare im Gebiete des Gerichtes Enn in deutscher Sprache seit 1380 S. 224. — Deutsche Sprache, Formgebung und Inhalt im Verfachbuche des Gerichtes Enn, in den Gemeindeordnungen, Rigi- und Ratsbüchern im 16. bis 18. Jahr hundert S. 224 1 —■ Deutsche Verhandlungssprache beim Gerichte

Enn, lateinische und italienische Schriftstücke werden zum amt lichen Gebrauche dortselbst ins Deutsche übersetzt S. 226. — Deut sche Predigtsprache im Gerichte Enn im 16. bis 18. Jahrhundert S. 227. — Direkte Angaben über das deutsche Wesen der Bevölke rung des Gerichtes Enn (Neumarkt) bei Wolkenstein und anderen Autoren des 17. Jahrhunderts, bei Tovazzi im 18. Jahrhundert S. 227t. — Kundgebung der Gerichtsgemeinden über die Zugehörigkeit des Gerichtes Enn zum deutschen Tirol im Jahre 1810 S. 228

. § 5. Urkundenbeilagen (Regesten und Texte) zum Abschnitte Enn (Neumarkt) 229 Kapitel VII. Salurn .. . 253 Erste Erwähnung von „Salurnis" bei Paulus Diaconus S. 253. — Das deutsche Geschlecht der Herren von Salurn, seine Lehens abhängigkeit von den Grafen von Tirol und sonstige Anfänge des Deutschtums in Salurn im 12. und 13. Jahrhundert S. 253!. — Die deutsche Besiedlung von Salurn und Umgebung nach den Hof- und Geschlechternamen laut der Urbare der Grafschaft Tirol von 1288 und 1406 und Urkunden dieser Zeit S. 255

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 251 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
§ 4- Angaben über seine volkl. Zugehörigkeit seit dem 16. Jahrh. 227 teten an die Viertel (Gemeinden) des Gerichtes in italienischer Sprache ein Schreiben wegen Neubesetzung des Richteramtes, zu welchem die Gemeinde einen Dreiervorschlag der Herrschaft zu erstatten das Recht hatte. Damit dies Schreiben in den Vierteln verstanden würde, ließ es der Bürgermeister von Neumarkt als Obmann des Viertelverbandes ins Deutsche übersetzen und jedem Viertel eine Ausfertigung der Über setzung zustellen

. 1 ) Daß im Gerichte Enn für kirchliche Predigten nur die deutsche Sprache in Verwendung kam, das zeigen ausdrücklich die Predigtsammlung des Nasus vom Jahre 1580 2 ) und insbesondere die Tätigkeit der deutsch- tirolischen Jesuitenmission im 18. Jahrhundert, die in Auer, Branzoll, Neumarkt, Montan und Aldein öfters aufgetreten ist. 3 ) Gelegentlich einer Neubesetzung der Pfarre Montan im Jahre 1583 betonte die dortige Ge meinde, daß hiefür nach ihrer Meinung nur ein deutscher Priester in Betracht komme

. 4 ) Die Gemeinde Auer beklagte sich um dieselbe Zeit darüber, daß ihr damaliger Pfarrer Girolamo de Flavon, offenbar ein Romane, und seine Hilfspriester die Sprache der Gemeinde, womit jeden falls die deutsche gemeint war, nicht oder nur ungenügend verstünden. 5 ) Wolkenstein sagt in seiner Beschreibung Tirols (um 1600) von den Vierteln Auer und Mathon (Montan) ausdrücklich, daß dort ,,teisches volckh“ sei. 6 ) Wenn er dies bei den Vierteln Aldein und Neumarkt anzu geben unterläßt, so bedeutet dies natürlich

nicht, daß es hier nicht zu- *) Ratsprotokoll von Neumarkt von 1734—1756. pag- 290: „Actum Neumarrckt auf dem Rathaus den 17. Marti 1744. Vor H. Bürgermeister Niclaus Prener, zugegen H. Felix von Cazan, H. Cajetan Püchler, H. Johann Egen, H. Stephan Ingramb, H. Carl Prener, H. Johann Wolf, H. Johann Fioresi, H. Franz Gschachner und Franz Wöber als Ratsver- wante, dann von den Gemainsinteressenten Blasi Pardatscher und Franz Schorn; von Viertl Aur und Branzoll H. Josef Gutlöben u. H. Johann Biseny; von Viertl Montan der Rigler H. Georg

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 270 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
46b) 1388 Nov. 23. Willehalm der Kreiger verkauft eine Gülte aus einem Haus, genannt des Lanzerotten Haus zu Neumarkt, dem Wenebert von Tunne. Siegler Ulrich der Schranchpamer. (Siegelurkunde mit deutschem Text, Langer a. O. 2, 61.) 47 ) 1393 Mai. In burgo Enge. Thomasius de. Seibant verspricht dem Chun- radus und Gabrielis, f. q. Kristani de Margredo, die Belassung einer Wohnung („mansio, que dicitur mit wesenleicher wonung“) in einem Hause in jenem burgum Enge. Zeugen: Ser Wiglais, Jacobus

iudex, ser Otto de. Moetschidler, Johannis de. Walch, Laurencius de. Meupek. (Or. Perg. Not. A. Schonna.) 47a) 1393 Aug. 16, Verleihung eines gemeinen Grundes ( Platzes) zur Rodung an die Bürger von Neumarkt. „Ich Hainreich von Rotemburg, hofmaister ze Tyrol und hauptman an der Etsch und des bystums ze Triend, bekenn . . . Als der . . . herr herezog Leupolt säliger von Oesterreich bey seinen lebtagen sunder seinen bürgern, dy zu dem Neuen markt gesessen sind, von sundern gnaden und ze hilft

, deutsches, 27 cm hoch, 39 cm breit, Plica 4 cm, Randabstand des Schrift raumes oben 4, unten 6, seitlich 4 cm, Zeilenabstand 7 mm. S.) — 1396 Juni 10. Sterczingen. Leupolt herezog ze Österreich etc. bestätigt den bürgern „zu dem Newenmarkt“ obigen „unsers hauptmans brief als der lautet mit allen punden, artikeln und begriffungen“. Siegler Aussteller. (Ganz deutsche Texte Or. Perg. S. A. Gemeinde Neumarkt; vgl. AB. 1, Nr. 828f.) 47b) 1395 Feb. 23. Verleihung von Wappen und Siegel an die Gemeinde Neumarkt

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Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
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Page 84 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
S. 27 h andeutete. Die Siegelurkunde bewährte sich so hier nicht bloß in ihren rein technischen Eigenschaften (Beglaubigungsmittel durch das Siegel, Voranstellung des Namens des Ausstellers und Unterdrückung der Person des Schreibers) als eine deutsche Rechtseinrichtung, sie hat auch dem Gebrauch der deut schen Sprache im schriftlichen Rechtsverkehr die Bahn gebrochen. In Neumarkt finden wir deutsche Übersetzungen von lateinischen Notariats instrumenten, die noch im 14. Jahrhundert angefertigt worden

sind. Hier treffen wir in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts neben den Siegel urkunden in deutscher Sprache auch Notariatsinstrumente, die in dieser abgefaßt sind. Das Notariat suchte sich also dem Verlangen des Volkes, daß die Urkunden in einem ihm verständlichen Wortlaute geschrieben seien, anzupassen und dadurch sich selbst zu behaupten. Es ist ihm dies auch hier bis zu einem gewissen beschränkten Grade gelungen. Wie sich einerseits im Gerichte Neumarkt das Notariatswesen im 16. Jahrhundert erhalten

hat, das zeigt eine im Jahre 1523 erlassene Taxordnung für ,,Urkunden, die durch den Rat zu Neumarkt und die Notare in den drei äußeren Vierteln des Gerichts Enn ergehen“. 1 ) Andrerseits sehen wir gerade in diesem Gerichte schon im 14. und 15. Jahrhundert enge persön liche und sachliche Beziehungen zwischen den ,,Nodern“ und den vom Gerichte amtlich bestellten „Gerichtsschreibern“. Die schon früher von der Forschung ausgesprochene Ansicht, daß das seit dem 16. Jahrhundert J ) AB 1, 173, Alles Nähere

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Year:
1927
Einleitung und Geschichte der deutsch-italienischen Sprachen-, Völker- und Staatenscheide im Etschtale.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 1)
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Page 197 of 263
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XVII, 243 S. : Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/1
Intern ID: 501858
in diese einst ganz deutsche Gemeinde die welschen Grundherren und ihre Kolonen eingedrungen sind, ist nicht recht bekannt, Ende des 18. Jahr hundert sind solche jedenfalls schon hier gewesen und seither haben sie sich rasch und stark vermehrt. 1 ) Seit etwa 1890 trat das Bekenntnis zur italienischen Umgangssprache übrigens hier stark zurück, aus denselben Gründen, wie dies im Nachbarbezirke Neumarkt erfolgt ist. 2 ) Für die Orte am linken Etschufer, d. i. von Salurn über Neu markt bis Leifers vor Bozen

in den Gerichten Salurn und Enn (Neumarkt) gibt zuerst nähere Auskunft der Gesamtbericht, welchen die Militärkonskrip tionskommission im Jahre 1785 über die Bevölkerungsverhältnisse von Tirol erstattet hat 4 ), danach seien in jener Gegend nicht genug Landarbeiter vorhanden und müssen daher solche „zur höchsten Arbeitszeit im Frühling und Herbst aus dem Puster- und Eisacktal, aber auch aus dem Fleims, Nonsberg und anderen welschen Bergorten“ herbeigezogen werden und machen (im Gerichte Enn allein) gering

gerechnet 700 Köpfe aus. Dieselbe Erscheinung berichtete die Kommission auch für Tramin und Kurtatsch. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts waren zu Neumarkt und Buchholz etliche Häuser und Höfe im Besitze von Italienern, andere Welsche waren als Pächter und Dienstboten hier ständig ansässig. Nach Branzoll hat namentlich die dortige Schiffs- und Holzlände, die seit dem 16. Jahrhundert . von einer Frachtgesellschaft aus Sacco bei Rovereto hauptsächlich be trieben wurde, welsche Angestellte und Arbeiter

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 10 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
des Namens Deutschnofen und Rückschlüsse auf die deutsche Besiedlung der Gegend S. 193f. — Deutsche Geschlech ter- und Hofnamen in Deutschnofen seit dem 13. Jahrhundert S. 195f. — Urkunden in deutscher Sprache dortselbst im 15. Jahr hundert S. 197, — Die Mundart von Deutschnofen S. 197. — Re gesten S. 198 ff. Kapitel VI. Gericht und Pfarre Enn (Neumarkt) 200 § 1. Die Anfänge von Enn; Grundbesitz deutscher Edelgeschlechter und Stifter zu Enn, Branzoll und Aldein und deutsche Ortsnamenformen dortselbst

des 13. bis ins 15. Jahrhundert 205 Die Erwerbung des Gebietes durch die Grafen von Tirol S. 205. — Die deutschen Hofnamen von Aldein S. 205 f. — Bergnamen dort selbst S. 207. — Das volle Durchdringen der deutschen Ortsnamen seit der Mitte des 14. Jahrhundert in Enn, Neumarkt S. 208. — In Vill und Mazon S. 209. —- In Montan S. 2iof. — In Auer S. 212. § 3. Die Personen-, insbesondere Geschlechternamen 212 Vornamen in burgum Egne im 12. bis 13. Jahrhundert S. 212. ■— Romanische Beinamen dortselbst im 13. bis 14. Jahrhundert

S. 213. —- Deutsche Geschlechternamen in Neumarkt seit dem 13. und ihr Übergewicht seit dem 14. Jahrhundert 8.213. — Geschlechternafhen in Vill und Mazon S. 215, in Montan S. 215, — jn Auer um 1300 noch auffallend romanische Geschlechter, dann deren vollständige Verdrängung zugunsten der deutschen S. 215t. — Die Volkszugehörig keit der Richter und Amtsleute S: 217, der Geistlichen und Schul meister S. 218.

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