71 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_673_object_4347033.png
Page 673 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
644 Das Grundbuch im allgemeinen. 3. Herr Michael Zettl unter Anschluß der Ori-- ginalbeilagen und L, 4. die k. k. Steueradministration fur den IV. Be zirk in Wien, 5. der k. k. EvidenZhaltungsgeometer Herr . . . unter Anschluß einer Plankopie, 6. die Gemeinde Wien zuhanden des Bürger meisters Herrn . . . 7. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien. 8. das magistratische Bezirksamt für den IV. Be zirk in Wien. K. k. Landesgericht Wien, Abt. XII den . . . Ä75. Abtrennung eines Teiles

einer Parzelle als Straßengrmd mit Zustimmung der Pfand gläubiger. Sachverhalt: Bernhard Haller verkauft der Kommune Wien einen Teil von der Arca seines Hauses in der Färbergasse. Die Kommune Wien schreitet um die Abschreibung 'des Straßengrundes ein. Die beiden Pfandgläubiger willigen in die lastenfreie Abschreibung ein. Stand des Grundbuches: Grundbuch des I. Bezirkes in Wien. Haus in der Färbergasfe Konflr.-Nr. und Einlage Z. 20». Katastralparzelle 441 Bauarea. Lasten: Postz. 16. Das Pfandrecht

für die Forderung des Albert Dengler im Betrage von 60.000 X samt k°/<> Zinsen, 6°/g Verzugszinsen und der Kaution per 4000 X einverleibt. Post. 17. Das Pfandrecht für die Forderung des Vinzenz Ellinger im Betrage von 12.000 X famt Zinfm und Kaution per 600 X einverleibt. L. Ans Grnnd des Vertrages à àà Wien den 12. März 1900 und des angehefteten Situations planes, dann der Freilassungserklärungen L àà Graz den 16. April 1900 nnd L àà Wien den 20. April 1900, wird die lastenfreie Abschreibung der im Plane

mit den Buchstaben a. d e à a. umschriebenen, gelb lasierten Grundfläche von der Area des Hauses iu der Färbergafse Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 200 des I. Bezirkes in Wien Parzelle 441 als öffentlicher Straßengrund bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Die Kommune Wien znhanden des Bürger meisters Herrn . . . unter Anschlich der Original-- beilagen à, L und O,

1
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_373_object_4346111.png
Page 373 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
344 Das Grundbuch im allgemeinen. Exekutionsgericht. Beschluß mit einer Ausferti- Exemplares des Schriftsatzes und der Beilage ^ in gung des Schriftsatzes dem àschrift und Abschrift ersucht. Exekutionsgerichte Wien als Uls Exekutionsgericht hat das k. k. Exekutions gericht Wien einzuschreiten. K. k. Handelsgericht Wien, Abt. X den V. Der Vollzug der mit vorstehendein Beschlüsse be willigten grundbücherlicheu Eintragung wird angeordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr Or. Julius

B. als Machthaber des Herrn Albert Ed er unter Anschluß des Urteiles im Original, 2. der Verpflichtete Herr Georg Waller unter angegebenen Ausfertigungen . ^ ' ^ < -c..- - und Beilagen. Anschluß einer Ausfertigung des Schriftsatzes, 3. das k. k. Zentraltaxamt. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. VIII den . . . Zustellungsverfügung: Beschluß den unter 1- Genannten mit den dort M. Zwangsweise Psandrechtsbegründimg durch Einverleibung des Pfandrechtes wegen rückstäMgcr Steuern und Konununalbeiträge. Sachverhalt

: Eigentümer der Realität ist Peter Deimel. L. Auf Grund des Rückstandsausweises à des Steuer- amtes der Stadt Wien vom 15. Dezember 1900 Z. — wird in der Rechtssache der k. k. Finanzprokuratur in Wien in Vertretung des k. k. Ärars und der Kommune Wien wider Herrn Peter Deimel wegen 1004 X 14 Ii und 231 X 74 Ii dem k. k. Ärar und der Kommune Wien die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechts begründung durch bücherliche Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Liechtensteinstraße Konskr

.- Nr. nnd Einlage Z. 373 im Gruudbuche des IX. Be zirkes in Wien lì) für die vollstreckbare Erwerbsteuerforderung des k. k. Ärars im Betrage von 1004 X 14 li samt 5'/g Verzugszinsen seit 1. August 1900, k) für die vollstreckbare Forderung der Kommune Wien an Kommunalsteuerbeiträgen im Betrage von 231 X 74 Ii bewilligt. Als Exekutionsgericht hat das k. k. Exekutions gericht Wien einzuschreiten.

2
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_407_object_4346212.png
Page 407 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
378 Das Grundbuch im allgemeinen. Konskr.-Rr. und Einlage Z. 98 des III. Bezirkes in Wien für die Forderung des Georg Leder im Betrage von 12.000 I< samt 5^/^ Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 300 X bewilligt und die Anmerkung, daß die Einlage Z. 37 des I. Bezirkes in Wien als Haupteinlage und die Einlage Z. 98 des III. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage zu dienen habe, angeordnet. Hievon werden 1. Herr Georg Leder unter Anschluß der Ori ginalbeilage 2. Herr Berthold Jeckl

, 3. Herr Johann Pamv) 4. das k. k. Zentraltaxami, dieses mit dem Bei fügen verständigt, daß eine Abschrift der Urkunde ^ dori am 20. Februar 1900 zur Gebnhrenbemessung vorgelegt wurde. K. k. Landesgericht Wien, Abt. IV den .... Tie Anführung der Nebeneinlagen ist nicht notwendig. H 112 GG. -) Wäre das Haus im IH. Bezirke im Gesuche zuerst genannt, so müßte die Einlage für dieses Haus als Haupteinlage und die Einlage sür das Haus im I. Bezirke in Wien (die Haupteinlage für die Forderung von KW0

X) als Nebeneinlage bestellt werden. Das Haus in Nußdorf als Neben einlage für die 6000 X kommt hier nicht in Betracht, -weil das Afterpfandrecht nur in der Haupteinlage einzutragen ist. ^ Z 123 Z. A GG, INA. Simultanpfandrccht ans verschiedene Frilchtgenußrechte. Sachverhalt: Albert Dangl, welchem auf dem Haufe des Bernhard Fried im II. Bezirke in Wien und auf dem Haufe des Konrad Genz im IV. Bezirke in Wien das Fruchtgenußrecht zusteht, verpfändet diefe beiden Frnchtgenußrechte dem Daniel Jahn für ein Darlehen

von 6000 X famt Nebengebühren. Daniel Jahn schreitet um Pfandrechtseinverleibung ein. V. Auf Grund der Pfandbesiellungsurknnde «là Brünn den 24. Dezember 1900 wird die Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf das für Albert Dangl auf dein Hause in der Zirkusgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 217 des II. Bezirkes in Wien in 0 Poftz. 16 haftende Fruchtgenußrecht und auf das für Albert Dangl auf dem Hause in der Preßgasse Konskr.-Nr. uud Einlage Z. 722 des IV. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 haftende

3
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_372_object_4346108.png
Page 372 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
einzuschreiten. K. k. Landesgericht Wien, Abt. VIII den L. Der Vollzug der mit vorstehendem Beschlüsse be willigten grundbücherlichen Eintragung wird angeordnet. Hievon werden verständigt: 1. Herr vr. Franz W. als mit Vollmacht L àà Wien den 16. Februar 1900 ausgewiesener Macht haber des Herrn Emerich Bach unter Anschluß der Zustellungsverfügung: Originalbeilagen ^ und L, Beschluß den unter 1—3 Ge- 2. der Verpflichtete Herr Georg Hummel unter nannten mit den dort ange- ^ ... . . sài AM«tigu»g°n und àschwh

em-r Ausfertigung des Schriftsatzes, Beilagen. 3. das k. k. Steueramt Amstetten. K. k. Bezirksgericht Amstetten, Abt. I den 80. Zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung des Pfandrechtes (bewilligendes Gericht, Exekutionsgericht und Buchgericht verschieden). Sachverhalt: Das Handelsgericht Wien als Erkenntnissenat bewilligt die Ein verleibung des Pfandrechtes auf das dem Verpflichteten Georg Waller gehörige Haus in der Alleegaffe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 12 des IV. Bezirkes in Wien. L. Auf Grund

des Urteiles vom 15. Oktober 1900 GZ. ^ ^2Z6/oo à der Rechtssache des Herrn Albert Eder, Kaufmanns in Wien, I. Bezirk, Stephansplatz 14, wider Herrn Georg Waller, Kaufmann in Wien, IV. Bezirk, Alleegasse 21, wegen 8000 X dem Herrn Albert Eder die Exekution mittels zwangsweiser Pfand rechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf das Haus in der Alleegasse Kvnskr.-Nr. und Einlage Z. 12 des IV. Bezirkes in Wien zugunsten seiner vollstreckbaren Forderung im Betrage von 8000 X samt

5'/l, Zinsen seit 13. August 1900, 300 X Prozeß- R-.à^à'6àrfugung: festen und den auf 30 X bestimmten Kosten dieses An schluß in àr Äussert:- - ^ ^ ^ ^ , gungen mit einem Exemplar ^'chens bewilligt. Um den Vollzug der bewilligten des Schriftsatzes und Beilage Einverleibung des Pfandrechtes und Verständigung der dem LG. Wien, als Grund- Beteiligten wird das k. k. Landesgericht Wien mittels buchsgericht. dreier Beschlußausfertigungen unter Anschluß eines

4
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_674_object_4347035.png
Page 674 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 86. Grundbücherliche Ab- und Zuschreibungen. A75, 3^6. 645 2. Herr Bernhard Haller, 3. Herr Albert Dengler, 4. Herr Vincenz Ellinger, 5. die k. k. Steueradministration für den I. Bezirk in Wien, 6. der k. k. Evidenzhaltungsgeometer Herr . . . unter Anschluß einer Plankopie, 7. der Steuer- und Wahlkataster des Magi strates Wien, 8. das k. k. Zentraltaxamt mit dem Beifügen, daß die Vertragsnrknnde dort am 15. März 1900 zur Gebührenbemessnng angezeigt wurde. K. k. Landesgericht Wien, Abt

. X den . . . 5Z7«. Abschreibung einer Teilparzelle als Stmßengrund für eine neu zu eröffnende Straße. Sachverhalt: Die Kommune Wien kauft von Gustav Tiller einen Teil der Area des ihm gehörigen Hauses in der Schleiergasse im X. Bezirke in Wien behufs Eröffnung einer neuen Straße und schreitet um die lastenfreie Abschreibung dieser Grundfläche als Straßengrund ein. Grundbuchsstand: Grundbuch des X. Bezirkes in Wien Einlage Z. 80. Haus in der Schleiergasse Konskr.-Nr. 80. Katastralparzelle 219 Bauarea

. Eigentümer: Gustav Tiller. Lasten: L Postz. 4. Das Pfandrecht für die Forderung des Arthur Kreindl im Betrage von 3W0X samt 6°/g Zinsen einverleibt. V. Auf Grund des Vertrages ^ àà Wien den 8. September 1900 und des angehefteten Situations- Planes, dann der Freilassungserklärung L àà Wien den 10. September 1900 wird 1. die Unterteilung^) der Katastralparzelle 219 in die Parzelle (219/1) und in die im Plane mit den ! « Buchstaben a d e à a umschriebene gelb lasierte Grundfläche als Parzelle (219

/3) verordnet und sohin 2. die lastenfreie Abschreibung der Parzelle (219/2) von der Area des Hauses in der Schleiergasse Konskr.-Nr. und Ein lage Z. 80 des X. Bezirkes in Wien als öffentlicher Straßeugrnnd bewilligt.

5
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_601_object_4346812.png
Page 601 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
57Z Das Grundbuch im allgemeinen. S4Ä. Anmeckng der Wirksamkeit des Pfandrechtes für einen simultan haftenden Kredit. Sachverhalt: Auf dem dem Albert Schön gehörigen Wohn- und Maschinenhause an der Erdbergerlande in Wien als Haupteinlage und aus den ihm gehörigen Anteilen des Hauses in der Laimgrubengasse in Wien als Nebeneinlage haftet das Pfandrecht für dm dem Albert Schön von der Firma I. Geßler à Söhne gewährten Wechselkredit bis zum Höchst betrage von M.OOO^. Die Firma I. Geßler L- Söhne

schreitet nun aus Grund der Erklärung des Albert Schön und zweier Wechsel um die Anmerkung der Wirksamkeit des Pfandrechtes sür den Betrag von 3920 T ein. L. Auf Grund der Erklärung à ciào. Wien den 19. Mai 1900, und der Wechsel L und beide ciào. Wien den 9. Febrnar 1900, wird bei dem auf dem Wohn- und Maschinenhause an der Erdbergerlände Konskr.-Nr. und Einlage Z. 717 des HI. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 13 als Haupteinlage uud auf den dem Albert Schön gehörigen '/z Anteilen des Haufes

in der Laimgrubengasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 28 des Bezirkes in Wien in 0 Postz. 7 als Nebeneinlage für die Forderungen der Firma I. Geßler à Söhne ans dem dem Albert Schön gewährten Wechfelkredite bis zum Höchstbetrage von 60.000 X einverleibten Pfand rechte die Anmerkung der Rechtswirksamkeit dieses Pfandrechtes für die Wechselforderungen der genannten Firma aus dem Akzepte ciào. Wien den 9. Februar 1900 per 5064 X und aus dem Akzepte àà eoüeni per 856 zusammen per . . 59W M bewilligt und der Vollzug

in der Haupteinlage ver ordnet. Hievon werden 1. Herr Albert Schön, 2. die Firma I. Geßler à Söhne zuhanden ihres im Gesuche namhaft gemachten öffentlichen Gesellschafters Herrn Jgnaz Geßler unter Anschluß der Originalbeilagen B und L verständigt.^) K. k. Landesgericht Wien, Abt. V den . ;) Die Verständigung des Taxamtes ist hier nicht erforderlich, weil kein dinqlickies Recht Gegenstand der Eintragung ist. Tar. P. 45 und FME. v. 4. April Z. 4331.

6
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_541_object_4346625.png
Page 541 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
512 Das Grundbuch im allgemeinen W5. Vormerkung des Pfandrechtes mit Frist zur Rechtfertigungsklage. Sachverhalt: Alberi Raih schreitet ein um Vormerkung des Pfandrechtes auf das dem Wilhem Greuter gehörige Haus in der Burggasse in Wien für die Forderung im Betrage von 6M0X samt Anhang. Der Schuldschein ist nicht legalisiert. L. Aus Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 18. Jänner 1900 wird die Vormerkung des Pfandrechtes aus das Haus in der Burggasse Konskr.- Nr. und Einlage Z. 224 des VII

. Bezirkes in Wien sür die Forderung des Albert Rath im Betrage von 6000 X samt 5°/^ Zinsen und 200 X. als Kaution sür Nebengebühren bewilligt und dem letzteren zur Ein bringung der Rechtfertigungsklage eine Frist von 14 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses erteilt. Hiev on werden 1. Herr Wilhelm Grenter, 2. Herr Albert Rath unter Anschluß der Ori ginalbeilage ^ 3. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Vertragsabschrift verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . 196

. Sicherstellung eines Legates aus Grund des Testamentes. Sachverhalt: Franziska Well hat in ihrem Testamente vom 10. November 1900 der Marie Freund 2VW X legiert. Nach dem Ableben der Franziska Well wurde deren Nachlaß dem Gustav Well und der Adele Well eingeantwortet, und diese find bereits auf Grund der Einantwortungsurkunde Eigentümer des in die Verlassenschaft gehörig gewesenen Hauses am Ruprechtsplatze in Wien. Marie Freund schreitet aus Grund der beglaubigten Abschrift des Testamentes um Vormerkung

des Pfandrechtes zur Sicherstellung ihres Legates ein. L. Aus Grund des Testamentes ^ der Franziska Well ciào. Wien den 10. November 1900 wird die Vormerkung des Pfandrechtes auf das in die Ver- lassenschaft nach Franziska Well gehörig gewesene Haus am Ruprechtsplatz Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1600 des I. Bezirkes in Wien zur Sicherstellung der Legats forderung der Marie Freund im Betrage von 2000 samt 5°/g Verzugszinsen bewilligt.

7
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_587_object_4346767.png
Page 587 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
558 Das Grundbuch im allgemeinen. und Einlage Z. 120 des VII. Bezirkes in Wien für die vollstreckbare Forderung des Robert Wallner im Betrage von 300 I< samt 5°/<, Zinsen und Kosten wird abgelehnt, weil das Eigentumsrecht des Michael Zeller dnrch fideikommissarische Substitution beschränkt ist und auf diese Beschränkung bei der Bewilligung der Exeku tion kein Bedacht genommen wurde. Diese Abweisung ist anzumerken. Hievon werden 1. das k. k. Bezirksgericht Hernals nnter Rück schluß der Akten

, 2. Herr vr. Gustav G. als Machthaber des Herrn Robert Wallner/) 3. Herr Michael Zeller') verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. IH den . . . in IME. vom 30. Jänner 1874, Z. 1173 (oben S. 132). Anmerkung der Abweisung über Ersuchen eines anderen Gerichtes. Sachverhalt: Das Handelsgericht Wien ersucht, den abweisenden Beschluß über das Gesuch des Franz Kerner um Einverleibung des exekutiven Pfandrechtes auf das Haus des Guido Mayer anzumerken. L. Auf Ersuchen des k. k. Handelsgerichtes Wien

wird dem Grundbuchsamte die Anmerkung des ab weisenden Beschlusses dieses Gerichtes vom 3. Dezem ber 1901 G. Z. — über das Gesuch des Franz Kerner um Exekution mittels zwangsweiser Psandrechtsbegrün- dung durch Einverleibung des Pfandrechtes für die Forderung per 1000 X samt Nebengebühren in der Einlage des Hauses in der Alleegasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 812 des IV. Bezirkes in Wien aufgetragen. Hievon werden 1. das k. k. Handelsgericht Wien, 2. Herr Vr. Albert C. als Machthaber des Herrn Franz Kerner verständigt

. K. k. Landesgericht Wien, Abt, X den . . . s 73. Anmerkung des Vorranges und des gleichen Ranges. Nach Z 30 GG. ist der Hypothekargläubiger berechtigt, einer gleichzeitig oder später eingetragenen Hypothekarforderung den Vorrang vor seiner Hypy-

8
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_406_object_4346209.png
Page 406 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
H 41. Das Simultanpfandrecht. 89-101. 377 m 0 Postz. Z als Nebeneinlage haftet für Franz Seidel das Pfandrecht für die Forderung Per 20.V00 X samt 5°/g Zinsen und der Kaution per 4M X. Franz Seidel bestellt diese Forderung für ein von Albert Wallner erhaltenes Darlehen per MOV X samt 5^ Zinsen und der Kaution per 2l)l) X als Hypothek und schreitet um die Einverleibung des Pfand rechtes bei dem Landesgerichte Wim ein. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 16. Dezember 1900

wird die Einverleibung des Pfandrechtes auf die für Franz Seidel ob dem Hause in der Wollzeile Konskr.-Nr. und Einlage Z. 14 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 25 als Haupteinlage und ob dem Hanse in der Domgasse Konskr.-Nr. 16 in Linz Einlage Z. 20 in l) Postz. 3 als Nebenein lage einverleibte Forderung im Betrage von 20.000 X samt Anhang für die Forderung des Albert Wallner im Betrage von 8000 IL samt 5'/g Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 200 X bewilligt. Hievon werden verständigt:^ 1. Herr

Albert Wallner unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Franz Seidel, 3. Herr Gustav Braun, 4. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Schuldscheinsabschrift. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III, den . . . . Die Beziehung der Nebeneinlage ist nicht unbedingt notwendig. ') Eine Verständi gung des Gerichtes der Nebenemlage hat zu unterbleiben, da eine Eintragung in der Neben emlage nicht zu erfolgen hat. Z 112 GG, ») § 123 Z. 3 GG. 101. Simultanpfandrecht aus eine simultan hastende Forderung

und auf ein Haus. Sachverhalt: Berthold Jeckl bestellt für die Darlehensforderung des Georg Leder Per 12.VM ^ eine simultan auf den dem Johann Pana gehörigen Häusern, und zwar im I- Bezirke in Wien als Haupteinlage und in Nußdorf als Nebenemlage haftende Forderung Pro 6MV X und sein Haus im III. Bezirke in Wien als Hypothek. Einschreiter ist Georg Leder. V. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Amstetten den 16. Februar 1900 wird die Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf die ob dem Hause

iu der Himmelpfortgasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 37 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 11 als Hanpteinlage') für Berthold Jeckl haftende Forderung per 6000 X samt Anhang und auf das Haus in der Gärtnergasse

9
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_578_object_4346740.png
Page 578 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
70. Anmerkung der Rangordnung. ZÄ1-—AÄ4. 549 SZ3. Anmerkung der Rangordnung für die Löschung einer Forderung. Sachverhalt: Die Forderung per 5000 T samt Anhang haftet für Jakob Fink auf dem Hause des Albert Brandtner. Ersierer ist der Emschreiter. L. Auf Grund des legalisierten Gesuches wird die Anmerkung der Rangordnung für die Löschung der auf dem Hanse in der Mariahilferstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 212 des VI. Bezirkes in Wien in lü Postz. 13 einverleibten Forderung des Jakob Fink

im Beirage von 5000 X samt Anhang mit der Wirk samkeit bis inklusive 3. August 1900 bewilligt. Hievon wird Herr Jakab Fink verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den 4. Juni 1900. Einverleibung des Eigentumsrechtes in der angemerkten Rangordnung für die Veräußerung und Löschung der der Rangordnungsamnerkung nachgefolgten Ein tragungen auf demselben Hause als Nebeuemlage. Sachverhalt: Pauline Keller hat das Haus in der Valeriestraße Konskr.-Nr. 1637 im II. Bezirk in Wien von August von Ranke

gekauft und schreitet um Einverleibung des Eigentumsrechtes in der angemerkten Rangordnung der Veräußerung und um Löschung der ihr nachgefolgten Eintragungen unter Beibringung des Rangordnungsbescheides ein. Stand des Grundbuches: Eigentümer des Hauses in der Valeriestraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 1637 im II. Bezirk in Wien ist August von Ranke. In L Postz. 3 ist die Rangordnung für die Veräußerung angemerkt. Nach der angemerkten Rangordnung wurden im Lastenblatte eingetragen: In O Postz

. 20 das Pfandrecht für die Forderung des Alexander Sandner im Be trage von 600 X samt Anhang. In tÜ Postz. 22 als Nebeneinlage das Simultanpfandrecht für die Forderung des Moriz Lamm im Betrage von 230 X samt Anhang; es besteht hiefür die Einlage des Hauses in Hernals Konskr.-Nr. 200, Grundbuch Hernals Einlage Z. 260 als Haupteinlage. V. Auf Grund des Kaufvertrages ääo. Wien den 1. März 1900 wird 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf das Haus iu der Valeriestraße Kouskr.-Nr. und Ein lage Z. 1637

des II. Bezirkes in Wien für Pauline Keller in der in L Postz. 3 angemerkten Rangordnung für die Veräußerung, 2. die Löschung der auf diesem Hause besteheuden Eintragungen, als

10
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_408_object_4346215.png
Page 408 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
§ 41. Das Simultmchfaudrecht. 103, 103. Z79 Zinsen und der Kantion für Nebengebühren im Be trage von 160 IL bewilligt und die Anmerkung, daß Einlage Z. 217 des II. Bezirkes in Wien als Hauptein lage und die Einlage Z. 722 des 1^. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage zn dienen habe, angeordnet. Hievon werden 1. Herr Daniel Jahn unter Anschluß der Ori ginals eilage 2. Herr Albert Dangl, 3. Herr Bernhard Fried, ì 4. Herr Konrad Genz, l ^ 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer amtlich

zu beglaubigenden Abschrift der Beilage verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. I den . . . § 123 Z. 3 GG. d) Gimultanpfandrecht in einer Einlage. 103. Simultcmpfandrcchi auf verschiedene Hausanteile. Sachverhalt: Amalia Hütter besitzt Theodor Hütter 'V»« und Anna Bauer '/z« Anteile eines Hauses und verpfänden diese, und zwar jeder speziell seine Anteile gegen ein Darlehen von X dem Julius Aufeld. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ ääo. Wien den 12. März 1900 wird die Einverleibung des Simultan pfandrechtes

auf die der Amalia Hütter eigentümlichen Anteile, alls die dem Theodor Hütter eigentüm lichen Auteile und auf die der Anua Bauer eigen tümlichen ^ Anteile des Hauses am Lugeck Konskr.- Nr. und Einlage Z. 316 des I. Bezirkes in Wien für die Forderung des Julius Jnfeld im Betrage von 40.000 X samt 4^^ Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 1600 X bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Fran Amalia Hütter, 2. Herr Theodor Hütter, 3. Frau Anua Bauer, 4. Herr Julius Jufeld unter Anschluß

der Originalbeilage 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer beglaubigten Vertragsabschrift. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. X den ...

11
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_304_object_4345908.png
Page 304 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
§ 30. Das vertragsmäßige Pfandrecht. 43—47. Z75 4«. Pfandrecht für einen Minderjährigen auf Hausanteile. Eintragungsgebühr in Stempelmarken beigebracht. Sachverhalt: Eigentümer der Hausanteile ist Rudolf Amberg. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 12. Juli 1900 wird die Einverleibung des Pfand rechtes auf die dem Rudolf Amberg gehörigen Anteile des Hauses iu der Alserstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 514 im Grundbuche des IX. Bezirkes in ' Wien für die Darlehensforderung

des minderjährigen Bernhard Wimmer im Betrage von 860 X samt 5°/<, Zinsen und der Kautiou für Nebengebühren im Betrage von 80 X bewilligt. Hievon werden 1. Herr Rudolf Amberg, 2. Herr Franz Wimmer als Vormund des minderjährigen Bernhard Wimmer unter Anschluß der Originalbeilage ^ verständigt. Zur Berichtigung der Eintragungsgebühr^) sind die mit 6 I< beigebrachten Stempelmarken vorschrifts mäßig zu verwenden. K. k. Landesgericht Wien Abt. XX, den . . . . ') Siehe S. 268. 47. Verschiedene Pfandrechte auf Grund

mehrerer Urkunden. Sachverhalt: Alois Gehbauer, Besitzer des Hauses in der Herrengasse Konskr.-Nr. un inlage Z. Mg des I. Bez. Wien, hat auf dieses Haus verschiedene Darlehen, und Mar per 20.0V0 T samt Anhang von Albert Adam, per 16.VOV X samt Anhang von llstav Braun und per 12.VM IL samt Anhang von Franz Ceßner erhalten und schreitet mit einem und demselben Gesuche um Einverleibung des Pfandrechtes sür diese Darlehens- Mderungen ein. L. Hierüber wird 1. auf Grund des Schuldscheines àà Wien deu

18. Oktober 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf das Haus in der Herreugasse Konskr.-Nr. uud Einlage Z. 200 des I. Bezirkes in Wien für die Darlehensforderung des Albert Adam im Betrage von 20.000 X samt 5°/g Zinsen und der Kaution im Betrage von 800 X, lg«

12
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_303_object_4345906.png
Page 303 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
des Schuldscheines ciào Wien den 4. Februar 1900 und der Pfandbestellungsurkunde V^) ciào. Wien den 4. Februar 1900 wird bewilligt: 1. Die Einverleibung des Pfandrechtes auf die dem Johann Brem gehörige Hälfte des Hanfes in der Magdalenenftraße, Kouskr.-Nr. und Einlage Z. 590 des VI. Bezirkes in Wien, für die Darlehensforderung der n.-ö. Landeshypothekenanstalt im Betrage von 20.000 X, das ist zwanzigtausend Kronen samt 4^/Men Zinsen, 5'/y Verzugszinsen, Regiebeitrag und der Kaution für Nebengebühren im Betrage

von 800 X, das ist achthundert Kronen, 2. hiebei die Einverleibung der Beschränkung, daß diese Forderung samt Anhang als Kaution zur Sicherstellung für die Befriedigung der den jeweiligen Inhabern von Pfandbriefen der niederösterreichischen Landeshypothekenanstalt ans diesen Pfandbriefen er wachsenen Ansprüche zn dienen habe. Hiev on werden verständigt: 1. Herr Dr. Jnlins R. als mittels der Voll macht 0 àio. Wien den 5. Februar 1900 ausgewie sener Machthaber des Herrn Johann Brem unter Anschluß

der Originalbeilagen V und 2. Herr Johann Brem zu eigenen Händen, 3. der Landesausschnßkommisfär Herr Or. Albert K.. 4. das k. k. Zentraltaxamt in Wien unter An schluß einer amtlich zu beglaubigenden Abschrift der Beilage H.. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X. am ... . !) Die Pfcmdbestellungsurkuà Zur Sicherstellung der Inhaber der Pfandbriefe ist nach dem Gesetze vom 24. April 1874 RGB. Nr. 48 stempel- und gebührenfrei.

13
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_568_object_4346710.png
Page 568 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
8 69. Anmerkungen aus Anlaß einer grundbücherlichen Vormerkung. 315, Z16. 539 MS. Rechtfertigung der Vormerkung des Pfandrechtes. Grundbuchsstand siehe Beispiel 135. L. Auf Grund der Erklärung ^ àà Wien den 1. Juni 1900 wird die Anmerkung der Rechtfertigung bei der Vormerkung des Pfandrechtes auf dem Haufe in der Burggasfe Konskr.-Nr. und Einlage Z. 224 des VII. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 5 für die Forde rung des Albert Rath im Betrage von 6000 X famt Anhang bewilligt. Hievoll werden 1. Herr

Wilhelm Grenter, 2. Herr Albert Rath unter Anschluß der Ori ginalbeilage ^ verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . Ä16. Rechtfertigung der Vormerkung der Übertragung einer Forderung. Sachverhalt: Auf dem dem Johann Göllner gehörigen Hause haftete die Forderung des Adolf Sachs per 4000 X, deren Übertragung an Josesine Danner vorgemerkt wurde. Diese schreitet um die Anmerkung der Rechtfertigung dieser Vormerkung ein. L. Auf Grund der der Zession -à àà Wien den 10. Dezember 1900

beigesetzten Erklärung àà Wien den 11. Febrnar 1901, wird die Anmerkung der Recht fertigung bei der in L! Postz. 16 eingetragenen Vor merkung der Übertragung der auf dem Hause in der Johannesgasse Konfkr.-Nr. und Einlage Z. 171 des I. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 8 für Adolf Sachs einverleibten Forderung im Betrage von 4000 X samt Anhang an Josesine Danner bewilligt. Hievon werden 1. Herr Adolf Sachs, 2. Herr Johann Göllner, 3. Fran Josesine Danner unter Anschluß der Originalbeilage verständigt

14
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_305_object_4345911.png
Page 305 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. 2. auf Grund des Schuldscheines L ääo. Wien den 20. Oktober 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf dasselbe Haus für die Darlehensforderung des Gustav Braun im Betrage von 16.000 X samt 5'/v Zinsen und der Kaution im Betrage von 600 X, 3. auf Grund des Schuldscheines 0 à. Wien den 31. Oktober 1900 die Einverleibung des Pfand rechtes auf dasselbe Haus für die Darlehensforderung des Franz Ceßner im Betrage von 12.000 X samt 5'/y Zinsen und der Kantion

im Betrage von 560 X bewilligt. Hievon werden verständigt: 1. Herr Alois Gehbauer unter Anschluß der Originalbeilagen L und v, 2. Herr Albert Adam, 3. Herr Gustav Braun, 4. Herr Franz Ceßner, 5. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß der Abschriften der Beilagen V und iü. K. ,k. Landesgericht Wien Abt. XX, den 48. Pfandrecht für neu bedungene Zinsen und Kaution. Sachverhalt: Für die bereits haftende Forderung des Alois Baum per SOW K samt Zinsen werden ein weiteres Zinjenprozent, Verzugszinsen

und eine Kaution von 240 X bedungen. L. Ans Grund der Erklärung ^ ^äo. Wien den. 23. Februar 1903 wird die Einverleibung des Pfand rechtes auf die dem Konrad Mahler gehörigen ^ An teile des Hauses in der Taborstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 412 des II. Bezirkes in Wien für das in An sehung der auf diesen Hausanteilen in 0, Postz. !> bereits haftenden Forderung des Alois Baum im Be trage von 2000 X samt 4°/^ Zinsen neubedungene weitere Zinsenprozent, die neubedungenen 5^ Ver zugszinsen und Kaution per 240

15
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_518_object_4346552.png
Page 518 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
, von Franz Körner erstandenen Hause in Wien im IV. Bezirk als Haupteinlage, dann auf den dem Wenzel Bittner gehörigen nicht versteigerten Häusern in Amstetten und in Linz als Nebeneinlagen hastet für Alfred Zweigelt das Smuiitanpfandrecht für die Forderung von 12.M0 X. Diese Forderung wurde bei der Meistbotsverteilung vollständig berichtigt und muß daher von allen Einlagen gelöscht werden. Weitere Pfandrechte bestehen nicht. Es schreitet daher Franz Körner als Ersteher um die Einverleibung der Löschung

dieses Simultanpfandrechtes bei dem Exekutionsgerichte ein. Die Einverleibung seines Eigentumsrechtes sowie die Löschung der auf das Versteigerungsverfahren bezüglichen Anmerkungen in Ansehung der erstandenen Liegenschaft hat er bereits erwirkt. Erledigung des Exekutionsgerichtes: L. Gemäß Z 237 EO. wird auf Grund des rechts kräftigen Verteiluugsbeschlusses vom 14. Februar 1904 GZ. die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause in der Hechtengasse Konskr.-Nr. und Ein lage Z. 212 im Grundbuchs des IV. Bezirkes in Wien

in Postz. 54 als Haupteinlage und auf den Häusern Konskr.-Nr. 23 in Amstetten Einlage Z. 146 im Grund buche Amstetten uud Konskr.-Nr. 214 in Linz Ein lage Z. 416 im Grundbuche Linz als Nebeneinlagen für die Forderung des Alfred Zweigelt in: Betrage von 12.000 IL samt Anhang einverleibten Simultan pfandrechtes, jedoch nur in Ansehung der versteigerten Liegenschaft, des Hauses Konskr.-Nr. und Einlage Z. 212 des IV. Bezirkes in Wien bewilligt und um den Vollzug und um Veranlassung der Löschung

in den übrigen nicht versteigerten Liegenschaften, den Häusern Ein lage Z. 146 in Amstetten und Einlage Z. 416 in Linz, das k. k. Landesgericht Wien als Gericht der Haupt-

16
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_924_object_4347796.png
Page 924 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Z 124. Berichtigung des Grundbuches infolge kat. Änderungen. 357—359. 895 läge Z. 17 des III. Bezirkes in Wien erworben hat, ohne daß bisher eine Einverleibung des Eigentumsrechtes für Josef Grimm erfolgt wäre. Als Eigentümer ist Franz Weil im Grundbuche eingetragen. L. Da laut Anmeldnngsbogen Nr. Josef Grimm von Franz Weil das Haus am Rennweg Konskr.-Nr. und Einl. Z. 17 des III. Bezirkes in Wien erworben hat. ohne daß bisher eine Einverleibung des Eigentumsrechtes für Josef Grimm erfolgt

ist, wird Herr Josef Grimm gemäß Z 3 des Gesetzes vom 23. Mai 1883 RGB. Nr. 82 zur Einvernehmung be hufs Bestimmung der Frist, innerhalb welcher er die Ordnung des Grundbuchsstandes zu bewirken hat, auf den 15. Juli 1901, vormittags 10 Uhr, bei diesem Landesgerichte, Gerichtsabteilung X, vorgeladen. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den Nach Einvernehmung dcs Josef Grimm: Über die am 15. Juli 1901 gepflogene Ein vernehmung des Herrn Josef Grimm wird ihm zur Einbringung des Gesuches um Einverleibung

seines Eigentumsrechtes auf das Haus am Rennweg, Konskr.- Nr. und Einlage Z. 17 des HI. Bezirkes in Wim oder im Falle entgegenstehender Hindernisse zum Ausweis über die zu deren Beseitigung unternommenen Schritte eine Beschlußausfertigung ^ìsì bis 21. August 1901 erteilt. Herrn Josef Grimm. Das Uberschreiten dieser Frist würde durch eine Zum Evidenzvormerk II. Geldstrafe von 20 X geahndet werden. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X, den 359. Ubergang des Eigentums an die Erben. Grundbuchsgencht zugleich

19
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_498_object_4346491.png
Page 498 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
s 53. Löschung in der angemerkten Rangordnung. 183» 469 Mödüng, und die Anmerkung dieser Löschung in der Nebeneinlage Konskr.-Pr. à in Mödüng verordnet. Hievon werden verstàdWt: 1. Herr Gustav Krall unter Anschluß der Originalbeilage 2. Herr Albert Zinner, 3. Herr Rudols Wendl. K. k. Bezirksgericht Mödling, Abt. III den . . . !) Es kann nicht zweifelhaft sein, welches Gericht zur Bewilligung b'eser Loschung berufen ist. ob das Landesgericht Wien als Gericht der Haupteinlage sur

, dann ist die Löschung nur un ^ ^ des Z 51 GG. vou dem Bezirksgerichte Mödliug zu bewilligen. Eine Verstau lguug Landesgerichtes Wien als Gericht der Haupteinlage für die Asterpfandforderung ha m zu erfolgen. § 55. Löschung in der angemerkten Rangordnung. Die Löschung des Pfandrechtes kann infolge der angemerkten Rang ordnung für die Löschung sowie auch infolge Eintragung des Eigentumsre ) e in der angemerkten Rangordnung für die Veräußerung oder infolge er- tragung einer Forderung in der angemerkten Rangordnung

für die tre uug erwirkt werden. Mit diesen Eintragungen ist auf Ansuchen der Pmtn auch die Löschung aller Eintragungen Zu verfügen, welche nach Überreichung des Anlnerkungsgesuches erwirkt worden sind (§ 57 GG.). Näheres darüber wir unten (Anmerkung der Rangordnung) erörtert werden. 183. Löschung eines Pfandrechtes in der angemerkten Rangordnung für die Löschung und Löschung der der Rangordnnngsanulerknng nachgefolgten Eintragung. Sachverhalt: Auf dem Hause in der Manahilferstraße Konsir.-Nr. 212 in Wien

20