10 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_304_object_4345908.png
Page 304 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
§ 30. Das vertragsmäßige Pfandrecht. 43—47. Z75 4«. Pfandrecht für einen Minderjährigen auf Hausanteile. Eintragungsgebühr in Stempelmarken beigebracht. Sachverhalt: Eigentümer der Hausanteile ist Rudolf Amberg. L. Auf Grund des Schuldscheines ^ àà Wien den 12. Juli 1900 wird die Einverleibung des Pfand rechtes auf die dem Rudolf Amberg gehörigen Anteile des Hauses iu der Alserstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 514 im Grundbuche des IX. Bezirkes in ' Wien für die Darlehensforderung

des minderjährigen Bernhard Wimmer im Betrage von 860 X samt 5°/<, Zinsen und der Kautiou für Nebengebühren im Betrage von 80 X bewilligt. Hievon werden 1. Herr Rudolf Amberg, 2. Herr Franz Wimmer als Vormund des minderjährigen Bernhard Wimmer unter Anschluß der Originalbeilage ^ verständigt. Zur Berichtigung der Eintragungsgebühr^) sind die mit 6 I< beigebrachten Stempelmarken vorschrifts mäßig zu verwenden. K. k. Landesgericht Wien Abt. XX, den . . . . ') Siehe S. 268. 47. Verschiedene Pfandrechte auf Grund

mehrerer Urkunden. Sachverhalt: Alois Gehbauer, Besitzer des Hauses in der Herrengasse Konskr.-Nr. un inlage Z. Mg des I. Bez. Wien, hat auf dieses Haus verschiedene Darlehen, und Mar per 20.0V0 T samt Anhang von Albert Adam, per 16.VOV X samt Anhang von llstav Braun und per 12.VM IL samt Anhang von Franz Ceßner erhalten und schreitet mit einem und demselben Gesuche um Einverleibung des Pfandrechtes sür diese Darlehens- Mderungen ein. L. Hierüber wird 1. auf Grund des Schuldscheines àà Wien deu

2