Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Author:
Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place:
Wien
Publisher:
Manz
Physical description:
VII, 989 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark:
II 109.498/1
Intern ID:
132993
werden; das Jagdrecht mit Aus- nähme des aus Rot- und Schwarzwild, Fasan und Federspiel würde allen- angesessenen un5 steuerzahlenden Bewohnern von .Stadt'und Land-sowie den Bergwerksverwandten.eingeräumt, das Fischereirecht eben derselben in -Wildseen und großen fließenden Gewässern mit Einschränkung aus den <' Hausbedarf anerkannt. Doch ' sollte alle Jagdbeute zuerst dem Grund-- A Herrn, auf dessen Grund sie gemacht worden, um den ortsüblichen Preis ' zum Kause angeboten werden. Auch ward , den Bauern erlaubt
und deshalb auch nicht gedruckt wurde; bereits 1627 wurde die Landes» ordnung, soweit '{té den geistlichen Stand betras, .aus Grund des Speirer. Reichs- tagsabschiedes von 152(1 außer Kraft gesetzt. > Sticht gedruckt wurden endlich noch Z 18 ' — ■ 719 Dieser Errungenschaften, erfreuten sich die.Bauern aber nicht lange, schon auf dem Jännerlandwge, 1529. .wurde eine aus Vertretern aller Stände und einigen Räten gebildete Kommission zur Revision der „Bauern- landeSordnung' eingesetzt
aus Grund 'der Bauernlandesordnung abgeschlossene Vergleiche sollten ihre Gültigkeit behalten.*) Die Landgemeinden Deutschtirols. Wie in den anderen dèutschvsterreichischen Ländern, wird auch in Tirol mit dem Worte ftp ^fnefi bèic ^ciuciti* sWm^utzMg^^v0A..Wei6e,^'WWI'.und, ..Waffe?. (anderwärts , , bezeichnet, ferner die Nutzung selbst, und überdies ^ ;, • . . Nr Verband der Nutznießer, der Allmende- oder Markgenossen. In den : . . ' sog.- PWne^^Meln. ' der ^ ältesten Urkunden seit dem. 10. Jahrh