71 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_527_object_4001508.png
Page 527 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- 1046 - § 18 K- Maximilian ließ von seinem Regierungsantritt in Tirol (1490) an bt§ 1502 in der Münzstätte zu Hall keine Kreuzer noch Vierer, sondern nur mehr Sechser prägen, die in Süddeutschland unter dem Namen „Jnnsbrucker' beliebt geworden waren. Mit Generale vom 15. Jan. 1502 beauftragte er den Haller Münzmeister Bernhard Behem, die Prägung der Kreuzer und Vierer wieder aufzunehmen, wie sie zu Hall vormals geschlagen worden sind, die Kreuzer mit 17 Stück auf 1 Lot Wiener Ge- wichtes

festgesetzten Aufzahl der Kreuzer und Vierer nicht bestehen könne, worauf Maximilian 22. Febr. 1505 die Aufzahl für die Kreuzer auf 17'/-, für die Vierer auf 36 bis 37 Stück bestimmte und dasselbe gleichzeitig auch der Haller Münzstätte auftrugt) Eine aus- sührlichere Münzordnung erließ Maximilian in Form von zwei öffentlich gehaltenen Briefen vom 14. Aug. 1510 und 30. April 1511 an Bernhard Behem den Jüngeren, obersten Münzmeister der niederösterreichischen und tirolischen Lande.ff) Sie normieren

, die sich dnrch stark erhabene Arbeit kennzeichnen.*) Seit dem Bischof Nikolaus (1338-1347) haben die Bischöfe von Trient keine Münzen geschlagen, bis Bischof Bernhard (1514—1539) das alte Münzrecht seines Hochstiftes wieder in Anwendung brachte und Münzen unter seinem Namen und Titel ausprägen ließ, jedenfalls nur in geringer Zahl. Sämtliche Münzen Bernhards gingen aus der Salzburger Präge- stätte der Erzbifchöfe Leonhard und Matthäus (1495—1540) hervor. Die Absicht Bernhards,, die Trienter Prägestätte

wieder ins Leben zu rufen, kam nicht zur Ausführung.**) Eh. Ferdinand erließ von Nürnberg 15. Febr. 1524 zwei nahezu gleich- lautende Instruktionen für die Münzmeifter Bernhard Behem zu Hall im Jnntal und dessen Bruder Thoman Behem zu Wien. Ferdinand vereinfachte durch diese Instruktionen das Münzwesen seiner Erblande auf der Basis eines Silberguldens.***) In diesen Instruktionen wird zu°' *) Nagl in: NZ. N. F. XIII, 126 f. Derselbe, Die Ansänge der Reform des dentlàen und österreichischen Mimzwesens

in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, N. F., 13. und 14. Jahrg. 1914 und 1915, S. 356 f. Derselbe, Die ältesten Silberguldenprägungen K. Maximilians I. in: Monatsblatt dec Nnmism. Gesellschaft in Wien, VII. Bd., April 1908, S. 305 f. **) Bussen Zur Geschichte der Münze von Trient unter Bernhard von Cles in: NZ. XXII, 137 f.' ***) Frh. v. Schrötter a. a. Q. 1724.

10
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_424_object_4346263.png
Page 424 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
Henriette Cahn unter Anschluß der Originalbeilage ^ verständigt. Zur Berichtigung der Eintragungsgebühr sind die beigebrachten Stempelmarken per 8 IL vorschrifts mäßig zu verwenden. K. k. Landesgericht Wien Abt. X, den. . . ') u. -) § 123 Z. Z GG. Übertragung einer durch Afterpsandrecht belasteten Forderung. Sachverhalt: Auf dem Hause in der Wipplingerstraße Konskr.-Nr. 612 in Wien haftet für Bernhard Daum die Forderung von 4000 X samt Anhang und auf dieser Forderung für Moritz Kremer eine Forderung

von 2000 K. Bernhard Daum zediert nun seine Forderung von 4000 X samt Anhang an Anna Günther, welche um die Übertragung einschreitet. Eigentümer des Hauses ist Anton Fenner. L. Auf Grund der Zession ^ àà Wr.-Neustadt den 8. August 1900 wird die Einverleibung der Übertragung der sür Bernhard Daum auf dem Hause in der Wipplingerstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 612 des I. Bezirkes Wien in L! Postz. 5 einver leibten Forderung im Betrage von 4000 L samt 4'V//o Zinsen und der Kaution für Nebengebühren

im Betrage von 160 X an Anna Günther (jedoch unbeschadet des auf dieser Forderung in 0 Postz. 8 für die Forderung des Moritz Kremer per 2000 K samt Anhang haftenden Afterpfandrechtes)bewilligt. Hievon werden 1. Herr Bernhard Daum,

11
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/132994/132994_60_object_5240725.png
Page 60 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
bestimmt, teils verdankten sie ihre Prägung der Liebhaberei'des Kaisers und seinem Hange zur Freigebigkeit in Geschenken. Dies gilt namentlich von den Stücken, die sich durch stark erhabene Arbeit kennzeichnen.*) Seit dem Bischof Nikolaus (1338—1347) haben die Bischöfe von Trient keine Münzen geschlagen, bis Bischof Bernhard (1514—1539) das alte Münzrecht seines Hochstiftes wieder in Anwendung brachte und Münzen unter seinem Namen und Titel ausprägen ließ, jedenfalls nur in geringer Zahl. Sämtliche

Münzen Bernhards gingen aus der Salzburger Präge stätte der Erzbischöfe Leonhard und Matthäus (1495—1540) hervor. Die Absicht Bernhards, die Trienter Prägestätte wieder ins Leben zu rufen, kam nicht zur Ausführung.**) Eh. Ferdinand erließ von Nürnberg 15. Febr. 1524 zwei nahezu gleich lautende Instruktionen für die Münzm eifter Bernhard Behem zu Hall im Jnntal und dessen Bruder Thoman Behem zu Wien. Ferdinand vereinfachte durch diese Instruktionen das Münzwefen seiner Erblande auf der Basis

eines Silberguldens.***) In diesen Instruktionen wird zu-' *) Nagl in: NZ. N. F. XIII, 126 f. Derselbe, Die Anfänge der Reform des deutschen und österreichischen Münzwefens in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, N. F., 13. und 14. Jahrg. 1914 und 1915, S. 356 f. Derselbe, Die ältesten Silberguldenprägungen K. Maximilians I. in: Monatsblatt der Numism. Gesellschaft in Wien, VII. Bd., April 1908, S. 305 f. **) Bussen, Zur Geschichte der Münze von Trient unter Bernhard von Cles in: NZ. XXII, 137

13
Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_401_object_4346194.png
Page 401 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
372 Das Grundbuch im allgemeinen. 94. A«sdchtnmg des Singularpsandrcchtes aus eine Einlage bei demselben Gerichte. Sachverhalt: Der Schuldner Rudolf Alt bestellt dem Bernhard Weidinger für dessen bereits auf Anteilen des Hauses in der Alserftraße Konskr.-Nr. 5! 4 des IX. Bezirkes in Wien hastende Forderung von 86V T samt Anhang als weitere Hypothek das Haus in der Lenaugasse Konskr.-Nr. 77 im VIII. Bezirke in Wien. L. Aus Grund der Pfandbestellnngsurknnde à. àà Wien den 10. Oktober 1900

wird die Ein verleibung des Pfandrechtes auf das Haus in der Leuaugasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 77 des VIII. Bezirkes in Wien für die bereits auf den dem Rudolf Alt eigentümlichen ^ Anteilen des Hanfes in der Alserstraße Konskr.-Nr. und Einlage Z. 514 des IX. Bezirkes in Wien in L! Postz. 27 haftende Forderung des Bernhard Weidinger im Betrage von 860 X famt Zinsen und der Kaution für Neben gebühren im Betrage von 80 X bewilligt nnd in beiden Einlagen die Anmerkung der Simnltanhaftnng sowie die Anmerkung

, daß die Einlage Z. 514 des IX. Bezirkes in Wien als Haupteinlage und die Einlage Z. 77 des X. Bezirkes in Wien als Nebeneinlage zu dienen habe, angeordnet. Hievon werden 1. Herr Rudolf Alt, 2. Herr Bernhard Weidmger unter Anschluß der Originalbeilage ^ verstandigt. K. k. Laudesgericht Wien, Abt. XI den . . . 'Ausdehnung des SmgàrpMdrechtes ans eine Einlage bei einem anderen Gerichte. Sachverhalt: Auf dem Hause des Peter Fellner in Währing haftet das Pfand recht für die Forderung des Arnold Danninger

16