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History
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(1844)
Geschichte Oesterreich's, seiner Völker und Länder, und der Entwicklung seines Staatenvereines von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten ; 2
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Page 242 of 497
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Pesth
Publisher: Hartleben
Physical description: 486, VII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;z.Geschichte
Location mark: II 302.552/2
Intern ID: 500067
2?2 Vertrag zwischen Herzog Albrecht und Herzog Wilhelm. ten, Kram und den anderen Landen vergibt Wilhelm allein; dennoch müssen alle Lehenleute ohne Unterschied beiden Herzogen zugleich schwören. Die Einkünfte der Länder und Herrschaften genießen beide Herzoge zu gleichen Theilen. Beide empfangen den Gerichts bann von dem Reiche. Wenn sie sich Beide zugleich in einem Lande befinden, so verleiht Wilhelm allein diesen Bann den Richtern; in seiner Abwesenheit übt Albrecht allein dieses Vorrecht

noch die besondere Ausgabe, sich auch mit seinen drei Brüdern zu verständigen. Ein Schritt hierzu wurde gemacht durch einen anderen Vertrag, den Wilhelm am 3 0. März 139 6 zu Wien mit seinem Bruder Leopold schloß. „Die Fürstenthümer und Herr schasten, welche ihr Vater, Leopold III., besessen hatte, sollten ungetheilt bleiben, aber gesondert verwaltet werden, Wilhelm in Oesterreich, Steiermark, Kärn ten, Kram, der windischen Mark, Trieft, Portenan, Jstrien, der Medlik (dein an Croatien gränzenden Theile

des Neustädter Kreises in Kram) und dem zu diesen Landen Gehörigen, Leopold aber in Tirol, dem Lande an der Etsch, dem Innthal und in den Herrschaften jenseits des Arlberges (unter den Letz teren wurden die Besitzungen in Schwaben, Elsaß und Burgund begriffen) regieren, Leopold überdies sechstausend Goldgulden jährlich erhalten, alle Einkünfte der Lande diesseit des Arlberges aber getheilt werden. Für die Dauer des Vertrags, nämlich bis 2 4. April 1 3 98, sollte Wilhelm für den Unterhaltdes Herzogs Emst

und seiner Gemalitt, snrsenendes Herzogs Friedrich aber Leopold im ersten, und Wilhelm im zweiten Jahre sorgen.' DmBmdem Ernst und Friedrich wurde also, obschon Ersterer damals neunzehn Jahre zählte und bereits mit Margaretha von Pommern vermalt war, kein Antheil an der Regierung zugestanden, durch die Theilung der Einkünfte aber eine Theilung der Lande verhütet. Mit der Einigung der Herzoge Albrecht und Wilhelm wurden auch die für Einen oder den Andereis ausgestandenen Parteien zur Ruhe verwiesen;

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History
Year:
(1844)
Geschichte Oesterreich's, seiner Völker und Länder, und der Entwicklung seines Staatenvereines von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten ; 2
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Page 241 of 497
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Pesth
Publisher: Hartleben
Physical description: 486, VII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;z.Geschichte
Location mark: II 302.552/2
Intern ID: 500067
verfahren, die er und sein Bruder sich gegeben. Die mahnende Stimme des edlen Fürsten verhallte, als er nicht mehr unter den Lebenden weilte. Nach seinem Wunsche hätten die fünf jungen Herzoge eine Gefammtregiernng unter der Oberaufsicht deö Ael testen zu führen gehabt; aber ob unter diesem Aeltesten überhangt der Aeltefte an Jahren, oder der Sprößling der älteren Linie zn verstehen iey, darüber entstand sogleich Meinungsverschiedenheit und Streit. Wilhelm wollte eö in jenem, Albrecht IV. in letzterem

Parteien; für Albrecht wie für Wilhelm traten Edle nnd Städte auf, und bald theilten sich die Lande in zwei feindliche Lager. Endlich schien, wiewohl in weit bejchränk^ ierem Sinne, der Grundsatz der Einheit den Sieg behaupten zn wollen; denn meinem, am 2 2. November zu Hollenbnrg zwischen Albrecht nnd Wilhelm (für sich und seine Brüder) geschlossenen Vertrage wnrdc bestimmt: .daß sie für ihre Lebenszeit die sammtlichen Lande nngetrennt nnd gemeinschaftlich regieren wollten. DieHanptlenle,Bnrggrasen

, Pfleger nnd Amtlente, inglei- chen die Städte ob und nnter der Ennö, schwören beiden Herzogen. Stirbt Wilhelm vor Albrecht, so gehorchen des Ersieren Städte dem Letzteren und dessen Erben. Stirbt Abbrecht früher, so bleibt Wilhelm bis an san Lebens ende im Besitze der genannten Städte. Männliche Erben Albrecht's Preten nach erreichter Volljährigkeit in die Rechte und daö Besitzthum ihres VaterS. Die Lehm in Oesterreich werden jetzt znin ersten Male im Namen bnder Herzoge, dann aber von Albrecht allein

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History
Year:
(1844)
Geschichte Oesterreich's, seiner Völker und Länder, und der Entwicklung seines Staatenvereines von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten ; 2
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Page 250 of 497
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Pesth
Publisher: Hartleben
Physical description: 486, VII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;z.Geschichte
Location mark: II 302.552/2
Intern ID: 500067
, bis der Herzog Wilhelm zn Hilfe eilen konnte. Die Nänber wurden mit blutigen Köpfen aus der Stadt gejagt, Albrecht von Vöttan erschlagen, sein Vetter, Johann, gesangen. Einigen österreichischen Edlen, die mit den böhmischen und mährischen Freibeutern gemeinschaftliche Sache gemacht, gelang es zu entkommen. Nicht nur von dieser Seite, anch von Ungarn aus hatte Oesterreich- Räubereien auszustehen. Der Herzog Wilhelm zog im Winter 1405 auf 1 406 gegen diese ungarischen Freibeuter aus, stieß auf sie bei Neusiedl

am See in Ungarn, und nahm ihnen Viele gefangen. Der König Sigmund, längst gegen Wilhelm erbittert, erhob seine Stimme wegen solcher Ueber- schreitung der ungarischen Gränze. Zwar ward er diesmal beschwichtigt; doch bald suchte er neuen Anlaß zum Kriege, vorschützend, er müsse die Rechte der Volker und des Sohnes seines Freundes Albrecht IV. vertheidigen, die wohl schwerlich so ernsthaft gekränkt worden waren. Mit einen: mächtigen Heere näherte er sich den Gränzen Oesterreich's. Wilhelm sendete

Bevoll mächtigte nach Preßbnrg, die Streitigkeiten auszugleichen. Sigmund zeigte sich starrsinnig, und drohte: er werde Oesterreich mit Waffengewalt zum Nachgeben bringen. Da entgegnete ihm der eine der österreichischen Abgeord neten, Herr Reinbrecht von Walsee, ernsthaft: „der Herzog Wilhelm wünsche den Frieden nicht aus Furcht, sondern um das Elend Schuldloser zu verhüten; denn, wenn der Krieg losbreche, so werde ganz Oesterreich sich erheben.' Die mnthvolle Rede that ihre Wirkung. Schon schienen die

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History
Year:
(1844)
Geschichte Oesterreich's, seiner Völker und Länder, und der Entwicklung seines Staatenvereines von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten ; 2
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Page 245 of 497
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Pesth
Publisher: Hartleben
Physical description: 486, VII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;z.Geschichte
Location mark: II 302.552/2
Intern ID: 500067
H. Leopold's Zug gegen Mailand. Erbvertrag mit Ungarn. Räulcreirn und Geratvn. zzz Bruder, dem Könige Sigmund von Ungarn, der im Juli 1402 beide gefangene Fürsten auf dem Schlosse Schaumberg bei Efferding in Oesterreich, dann in Mm festsetzen ließ, wo, nachdem Procop nach PreSburg abgeführt worden, der König Wenzel der Obhut der Herzoge Albrecht und Wilhelm anvertraut blieb. Mit Letzteren stand der König Sigmund damals in so gutem Bernehmen, daß er ihnen verhieß, einen Herzog von Oesterreich

Erben geboren würden, und ernannte ihn zu seinem Stellvertreter in Ungarn, so oft er abwesend sei), wies ihm anch eine Residenz in Ungarn mit bedeutenden Einkünften an. Nach außen waren somit ueue große Anwartschaften zuwege gebracht; aber im Inneren führte das unglückliche Doppelregiment fortwährend zu neuen Widersprüchen. Kurze Verträge zwischen den Herzogen, ohne dauerndes Abkommen, fristeten die Verhältnisse hin. Weil der frühere Vertrag zwischen den Herzogen Wilhelm und Leopold

mit dein 2 4. April zu Ende lief, so wurde ein neuer, wiederum uur auf ein Jahr, errichtet. »Die beiden Brüder sollten gemeinschaftlich einen Landeshauptmann in Steyermark, einen anderen im Lande an der Etsch, einen dritten in Tirol einsetzen ; Steyermark, Kärnten And Krain sollten, wie seither durch Wilhelm allein, hinfort durch Wilhelm und Ernst verwaltet werden ; Leopold nnd Friedrich sollten das Etschland, das Innthal und die Lande jenseits des Arls regieren. Albrecht wnrde hierbei nicht als Mitregent

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Category:
History
Year:
(1844)
Geschichte Oesterreich's, seiner Völker und Länder, und der Entwicklung seines Staatenvereines von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten ; 2
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Page 238 of 497
Author: Meynert, Hermann / von Hermann Meynert
Place: Pesth
Publisher: Hartleben
Physical description: 486, VII S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;z.Geschichte
Location mark: II 302.552/2
Intern ID: 500067
. Wie aber auch seine persönlichen Tugenden jene Ehrennamen verdient haben mögen, gegen den eigenen Bru der hatte er sich anmaßend und selbstsüchtig erwiesen, und seine verderbliche Politik der Theilung lähmte HabSbnrg's Macht, verringerte Oesterreichs Kraft auf lange, und ward Anlaß beklagenswerther Zerwürfnisse. Er zählte wenig über fünf und dreißig Jahre, als ihm bei Sempach sein blutiges Looö fiel. Aus seiner Ehe mit Viridis von Mailand überlebten ihn vier Söhne: Wilhelm, Leopold (IV.), Ernst und Friedrich

(IV.), und eine Tochter, Elisa beth, welche unvermält sechs Jahre nach ihrem Vater verblich. Leopold's Erstgeborener, der Herzog Wilhelm, stand, bei dem Tode seines Vaters, im siebzehnten Lebensjahre, war also volljährig, und hätte, nach der Theilungsürkunde von 1397, in Gemeinschaft mit seinem, um ein Jahr jüngeren Bruder Leopold die Regierung der gesonderten väterlichen Lande sofort übernehmen können. Aber des Vaters Beispiel sagte dem ver ständigen Jünglinge am deutlichsten, wie üble Folgen jener Theilung wt-

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