Gemeinde Ratschings [2] : Außerratschings, Gasteig, Innerratschings, Jaufental, Mareit, Ridnaun, Telfes
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Author:
Felizetti Sorg, Barbara (Hg.) / Barbara Felizetti Sorg (Hg.)
Place:
Ratschings
Publisher:
Gemeinde Ratschings
Physical description:
304 S. : zahlr. Ill.
Language:
Deutsch
Notations:
Literaturverz. S. 291 - 297
Subject heading:
g.Ratschings ; s.Heimatkunde ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark:
III A-34.222/2
Intern ID:
581748
von Leben zum todt hingericht, der Cörpl ver= brenndt, die aschen in fliessendtes wasß- er geworffen, und verschwembt werde. Alß würdet Euch angeregter process hiemit zu dem Ende, und mit disem bevelch widerumb zu rugg ge sendet, das Ihr ain: und anders unver= lengt gebührendt exequieren lassen, auch das solches beschechen, unß alhero be= richten sollet. Datum etc. den 27 8t[o]br[ris] An Statt: und Landtrichtern zu Meran abgangen. P:S: Sodan bevelchen Wür Euch, das Ihr, weillen verlautet, das der Malefi
- cant nach seiner selbst aignen aussag ein vermigele habe, und solches in Landt= G[eric]ht Sterzingischen Prothocoll zufind= en seye, Euch bey den Pflögsverwalt- ern daselbsten, ob deine also, Eisten erkhundigen, und zumfahl etwas herauß khomete, gleichwolen nach auß= weißung des Landtsaz der sach rechts thuen sollet. actu[m] in litteris. Ad Eunde[m].“ Demzufolge sind die Prozessakten am 29. Sep tember 1865 vom Stadt- und Landgericht Meran zur Begutachtung an die Regierung in Innsbruck geschickt
worden. Diese bestätigt das in Meran gefällte Todesurteil. Als Anklagepunkte werden hier ausdrücklich Zauberei und Glaubensabfall genannt, weitere Untaten des Angeklagten wer den nur angedeutet, aber nicht genauer definiert. Die Regierung in Innsbruck „mildert“ das vom Stadt- und Landgericht Meran gefällte Urteil zum Tod auf dem Scheiterhaufen allerdings etwas ab. Die zweimalige „Zwickung“ mit einer glühenden Zange an den beiden Armen solle erlassen werden, falls der „Delinquent“ sich bußfertig
zeigen wür de. Dann solle er als abschreckendes Beispiel vom Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet werden, der Körper verbrannt und die Asche anschließend verschwemmt werden. Weiters wird das Stadt- und Landgericht Meran angehalten, Nachforschungen im Landgericht Sterzing anzustellen, weil der aus Ratschings stammende „Maleficant“ laut seinen eigenen Aussagen dort ein „vermigele“, ein kleines Vermögen, besitze. Das konfiszierte Vermögen der Hingerichteten diente nämlich in den meisten Fäl len
dazu, die anfallenden Gerichtskosten zu beglei chen. Dieser Beschluss ging am 27. Oktober 1685 zurück nach Meran, wo das Urteil, wie wir dank der Auf zeichnungen von Laurentius Paumgartner wissen, zwei Wochen später vollstreckt wurde.