Anemonen aus dem Tagebuch eines alten Pilgersmannes ; Bd. 2
Stewer, darlehen,. rinlosierung des; Bolcks, auffmahnung zur bereytschafft, anordnung dcß auffgebots, vnd also auff viel vnterschiedliche weg, zum höchsten bedrenget vnd beschweret. Dann ja einmal solche vnd dergleichen Incnn- venientia des offenen Kriegs (zu deme es leydcr nunmehr gerahten) eygenthümbliche Proprielelen vnd eygeu schafften sind. Das Königliche Schloß vnd Stadt Krumau, ist niemals auffgefordert, viel weniger feindlichen vnd gewaltsamer weiß angriffm worden
Verwahrung vnd Administration gelassen. Der gleichen Proceß ist auch mit 'der Stadt Budeweiß vorgcnommen worden. Daß aber Graf Heinrich Matthes von Thurn, sie solle bedrawet, jhnen auch selbst vermeldet vnd zuentboten haben: Im fall sie sich innerhalb dreyen Tagen den Ständen nicht ergeben würden, Er sie mit Fe wer vnd Schwerdt (also daß man die Stadt mit Besen zusammen kehren solle) ver folgen,. auch weder deß Kinds im Mutterlci.b, noch seines leib lichen Gatters, wann derselbe vnterjhnen, verschonen
walte: ist eine erdichte Erhlugen. Werdens auch die Budweiser nicht' war machen können, viel weniger über die Stände im geringsten sich jchtwas zu beschweren haben. Dargegen - man aber über sie zu klagen gnugsamen befugt were. Daun sie den vmbligenden Nachbaren ohne cynige gegebene vrsach, grossen schaden angethan, in jhre Güter eingefallen , geplündert, die Leute weggesührt, Roß, Wehe, Ge- treyde, sampt,allerhand andern Haußraht, zu sich gezogen, vnnd zuletzt das Feindliche Kriegsvölck in die Stadt
genommen,, darinnen es auch noch verblei ben thut.' . . - BNd mann die Pilsner, deren dieser Author in seiner Evangelischen Erklerung (darüber sich nicht wenig zuverwundern) durchaus nicht gedenckt, Ihrer schrifftiich gegen den Wandten gethanen erklerung nach, sich verhalten: die Stadt vor jhnen nicht gesperret : dieselbe mit geworbenen, so wol Landvolck, nicht besetzet: mit den Äbten vnd Prälaten, auch etlichen anderen Politischen Personen, darinnen nicht verwahret: vornehme Ritterstands Personen
nicht gefangen: vnd auff die vmbli- gende Machbaren gleichssalls keine Ausfälle gethan, sie nicht beraubet, vnd sich jhnen hierdurch selbsten zu Feinden vorgestellet hetten: würden die Inwohner des- selbigen Craises keine vrsach gehabt haben, also sehr darauff zu dringen, damit Herr Graf von Manßfeld mit seinem Bvlck (mit welchem Er, vermöge seiner em pfangenen Ordinmh, allbereyt von der Stadt abgezogen war) widerumb zu rück komme», vnd Sie mit gemalt einnehmen müssen. Doch ist jhnen nach der erobc-