Schuldnoth und Agrar-Reform : eine agrarpolitische Skizze mit besonderer Berücksichtigung Tirols
schüft fein Gut übergibt und sich unter eine drückende, ihn auf Schritt und Tritt beengende Kuratel stellt, kann man ohne Verstoß gegen Psychologie und Erfahrung unmöglich annehmen. Wenn im Mittelalter der freie Bauer dem Dynasten, uni Schutz und Sicherheit zu erlangen, sein Gut übergab (feudi oblatio), konnte er mindestens darauf rechnen, sein früheres Eigen als 'unfreies Lehen sicher zurückzuerhalten. Gleiche Sicherheit besteht für den Bauer nach dem Entwurf nur in dem Falle
, we nn be i e ...Llichk erreiche nden Bèrsch Mun g'''ein f reihändiger Ankauf burcfi die - Genossenschaft Platz greift. Ob es sich überhaupt lohnt, den Fall geseMH^zü'' regeln.- daß ein Bauer das um deil,b0- bis IQ Qfachen Katastralertrag erkaufte^ oder verkäufliche Gut um den _20]qchen Katas tralertrag der Genossenschaft freiwillig übergibt, scheint uns nicht einmal frag lich. Wenn Bauern schon ihr Gut halb oder mehr als halb verschenken, wählen sie als Schenknehmer gewiß nicht die Genossenschaft, sondern Kinder
und nahe Verwandte. Bleiben fowit für freiwillige Rentengutsgründung nur hoch- verfchnldcte Güter, bei denen der Schnldenstarid dem Verkehrs werth nahezu gleichkomint, so werden sich solche Besitzer erst recht hüten, gleich dem Soldaten, der sich ans Furcht vor der Schlacht erschießt, dem möglichen Verlust des Hofes durch Exekution den sichern Verlust durch Hingabe an die Genossen schaft vorznziehen. Schiene dem Bauer die Aussicht, bei der Genossenschaft Schutz gegen den.eigenen Unverstand und sorg
fältige „wirthschaftliche Erziehung' zu erhalten, noch so schön und verlockend, stände dennoch der modernen oblatio feudi die gewisse Aussicht entgegen, sich von dem Hof ohne irgend einen. Boctheil ans Nimmerwiedersehen zu trennen. Die Genossenschaft, deren schützende Hut der Bauer als freiwilliges Renteninündel aussucht, darf ja bei der Feilbietung nur den zwanzigfachen Katastralertrag bieten, also in nennnndnennzig unter hundert