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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
History
Year:
1849
¬Die¬ Stadt Bozen und ihre Umgebungen
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Page 18 of 252
Author: Weber, Beda / Beda Weber
Place: Bozen
Publisher: Eberle
Physical description: 472, XIII S.
Language: Deutsch
Notations: Ansicht und Kt. fehlt! ; In Fraktur
Subject heading: g.Bozen <Region> ; z.Geschichte
Location mark: II 302.923
Intern ID: 501433
für Bozen wichtige Urkunde wurde am 8. Dezember 123k erlassen. Durch die Zahlung dieser jahrlichen 205 Gulden wurden alle Ansprüche von Trient befriediget, welche die Stadtge- richtsbehörde mit Recht machen zu können vorgab. Diese geringe Summe allein ist wohl hinlänglicher Beweis, daß Trient ans die reiche Stadt Bozen kein EigensthumS» recht besaß, das ohne Zweifel höher angeschlagen wor, den wäre. So blieb das Perhältniß zwischen Trient und Bozen bis zum Jahre tjkZ, wo nach sicheren Ur kunden

so letztem Umstände einstand im Iabr« ei» merknür- diger Streit, welcher aus die NechiSverbàliniffe ver Bi schöfe von Zi icnr in Bozen ein belteö ^'iäu wirst. T ic Biirger der letzteren Stadl uiusuen den irieiuiierschen Gcrichtöanwaltc die sogenannte alle Steucr zablen. der Grund der spatcrn Küchensteuer von (Gullen jabr- lich, für den Genuß anderer bisebo sticken Rechte und schuldigen Leistungen an die Gerichtsbehörde. Der Lon- deöfmst nahm davon keine Kenntnis; und forderte auch von Bozen

in der PrbebungSarl, sondern auch ei« ìvirklicher Steueriiaä'lasi stattfand, erbellt ans dem Bei. satze, daß der Bischof alö l^ruin dieser VlUrernng an. sübri, daß Bo;e» iin ?'al>re al'.vbranni sei. btras Eberhard von Hirschberg als damaliger ^ankcöberr die Stadt nnauSsprechlich beraub« babe, und tie besia»r>Mn ^Wasserschäden und die grausamen Eingrifft der uinll?. genden Kastkllane, N'elcl'e Neisend«' und Kanfteute nach Herzcnölust plüiwerte«, eine solche Nachncbi laibiam machten. Die hierauf bezügliche

daS bischöfliche Stadtgericht Bozen an den Landes- fnrsten abgetreten wurde unter Bedingungen, welche erst im Iabre i'ilZl unter dem Bischof Bernhard von CleS und Ferdinand den. Ersten in Erfüllung gingen, indem daS Gericht und die Herrschaft Pergine in der Nahe von Trient den Bischöflichen als Ersatz eiugerämnt wurde. Aber die genannte Kiichenstmcr von L05 Gulden jährlich an den Fürstbischof von Trient blieb, ansangS zw'ar nur aus eine bestimmte Zeit, später aber für immer, wie sie Venn noch heute

unter dem alten Titel ausgezahlt wird, und einen Beweis mehr liefert, daß sie anS einer Rechtö- aneUe stoß, welche mit der landeSfürftlichen Bcsteuerung nichts gemein batte. Der damalige Stadtrichter Kon» rav Baumgartner übernahm im landcösürstlichen Namen das Stadtgericht mit der ausdrücklichen (^rtlärung, da mit die Stadt desto besser gedeihen möge, nnd wurde vom Landeösürsten noch inSbesonderö angewiesen die Bür ger bei allen ihren alten Rechten nnd Freiheiten zu schirmen. Ueberdieß wurde

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Books
Category:
History
Year:
1849
¬Die¬ Stadt Bozen und ihre Umgebungen
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Page 19 of 252
Author: Weber, Beda / Beda Weber
Place: Bozen
Publisher: Eberle
Physical description: 472, XIII S.
Language: Deutsch
Notations: Ansicht und Kt. fehlt! ; In Fraktur
Subject heading: g.Bozen <Region> ; z.Geschichte
Location mark: II 302.923
Intern ID: 501433
kaufte, bis eS am Ende wieder an den Landesfürstm überging und mit der Stadl. gerichtSbarkeit vereiniget wurde.*) Seit dieser Zeit führte daS ans den drei älteren Bestaudtheilen gebildete GerichtSgebiet die Benennung Stadt- und Landgericht Gries und Bozen. - Während dieses lehiere die eigent lichen NechtSangelegenheiten im strengsten Sinne des Wortes besorgte, blieb das Stadtwesen von Bozen in allen andern Beziehungen dem Stadtmagistrate unterwor- fen, dergestalt und in solcher Ausdehnung

, daß ihm das Stadt- und Landgericht fast nur als Zwangsbehorve helfend zur Seite stand, und mar um so mel?r da das selbe häufig als Pfandgericht in den Händen der Stadt« gemeinde war. Tie Erzherzogin Klaudia überließ daS. selbe um liWl) Gulden PfaudfcZnllmg dem Stadtrat!?? mit der Vefugnifi, daß aus der Rathsinnung ein jewei liger Landrichter nach freiem Ermessen der Ratbögemeinde gesetzt werde» dürfe. Dadurch kam die Gerichtsbarkeit ganz in die Hände des StadtratheS. der bei allen Ge richtsverhandlungen auö

, daß der Landrichter nicht wie früher auS dem Rathe, sondern außerhalb desselben erwählt werden mußte. Schon vor der Vereinigung die» ser drei Gerichte hielten sie doch zusammen um mit wechselseitigem Einverständnisse Polizeiordnung und Um lage der Steuerbedürfnisse zu ordnen und über andere allgemeine Angelegenheiten zu verfügen. Es wurden nämlich eigene Deputirte ernannt aus allen drei Gerich ten, welche den so genannten Ausschuß bildeten auS ur alter Zeit, was wohl ebenfalls gegen die Meinung spricht, daß Bozen

Fällen. Wer sich mit dem Ausspruche des Stadtrathes nicht begnügen wollte, konnte an den Ausspruch des Stadt- und Landgerichtes appelliren. Der oben genannte Aus schuß aus dem Stadt- und Landgcrichlsgebiete machte die Satzungen für die Boznergegend im Namen der drei Gemeinden, die er vertrat, und verfocht die uralten durch Ueberlieferung herabgekoinmenen Freiheiten, wah rend dem Stadt- und Landgericht im Bezug auf dieß nur das Gchutzrecht zukam. Gegen das Jahr 1<tl)0, wo das alte Recht im Drange

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