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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 76 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
UfcÇtt Pre d iger erfioHen, Md diese den andern Landes- stellen so auch dem Gubernium von Tirol mitgetheilt worden ist, dadurch auch die bestimmt auSgesprochene a. h. WillenS- meinung, datz in Tirol seine akatholische Gemeinde geduldet werde, .die Geltmig verloren hàf Beide bestehen ja unbe^ 4 itti neben emaneer, die à als all geme in es Reichsgesetz und die andere als gesetzliche Au S n a h m e fur Tirol. Die zwei'te der vom Gegnew angeführien Berordnnngen, nâmlich die kaiserl. Entschlietzung

, da durch die gesetzliche Nothwendigkèilakatholi sch e r G e- Meinden in Tirol anerkannt, und die a. h. Entschliessungen, welche bestimmt und klar die Bildung derselben nicht gestatten aufgehoben- werden ^ konnen oder müfsen. WaS würde mein -Gegner dazu sagen, wenn Jemand auS der Publikalion deS U n t e r t h a n S - P a t en teS- in Tirol i 788 herausziffern wollte, dafi dadurch die gesetzliche M ô g l i ch k § è t oder Nothwen- digkeildeS U n t e r t h a n s v e r h à l t n i s s e S in Tirol a n- erkannt mord en sei

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 148 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
an die theuern fürstlichen Stifter den späten Nachkom men überliefernd, bis sie einer engherzigen Nützlichkektspolktik und dem völlig verweltlichten Sinn einer frostigen Aufklärung zum Opfer gefallen sind. Gerade um diese Zeit kam auch daS Toleranzpatent in unser Tirol; aber eS gelangte erst um einige Monate später, nachdem vre dringlichen Vorstellungen der Landstände und Bischöfe abschlägig beschieden worden sind zur Publikation. Die wiederholten Bitten der Stände und deö Volkes von Tirol erlangten

zwar nicht die Zurück nahme wohl aber eine schonende Handhabung des Toleranz- patentes, so daß bis zum Eintritt der baier'schen Regierung also -iS 1806 kein Fall bekannt ist, mit dem dasselbe in Tirol zur Anwendung gekommen wäre. Rach der Rückkehr der österreichischen Regierung, wurde in den neu erworbenen deut schen Ländern ' unter der ob der Dmö'schen Regierung das Toleranzpatent publiziert, nicht aber in Tirol, obgleich die Fürstenthümer Briren und Trient und Antheike des ErzstisteS Salzburg als neue Erwerbungen

mit Tirol vereinigt worden sind. Das Gubemium bildete sich daraus den Schluß, daß in Tirol nicht das österreichische Toleranzpatent, sondern-, das baier'sche Religionsedikt Geltung habe. Endlich erschien im I. 1832 die wohlbekannte kaiserl. Entschließung, welche das

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 103 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
b) daß die bezeichnete Legislation für Tirol auch noch nach bem a. h. Patente vom 31. Dezember 1851 aufrecht erhalten tvuche, weil dieses Patent auf Tirol keine Anwendung ' hatte, jedenfalls aber durch die bezüglichen Vollzugsverordnungen nicht Zur Durchführung gekommen, die frühere Legislation nicht außer Kraft gesetzt, sondern vielmehr nach der ausdrücklichen Willens erklärung des Gesetzgebers aufrecht und in Wirksamkeit erhal ten worden ist. e) Es ist demnach nicht wahr, was mein Gegner

behauptet, nämlich: „daß die individuelle Gleichberechtigung der Prote stanten (in Tirol) und ihr korporatives Recht der freien Re- ligionSübung vor dem 8. April gerade so sicher bestand wie Nach demselben." Das Jahr 1859 brachte in das österreichische StaatSleben einen Umschwung. Auch Tirol fanb Gelegenheit durch den verstärkten Landesausschuß seine Bitten und Anträge vor den a. h. Thron zu bringen. In erster Linie standen die Landes verfassung, die Gemeindeordnung und die religiöse oder kön

- fessionelle Frage. In Betreff der letztem bestimmte daS a. h. -Handschreiben vom 7, Sept. 1859 : „Was die An sä stig ma ch u ng von Akatholiken in Tirol anbelangt, so àst es der a. h. Wille Sr. Majestät, daß diese von allen Seiten reiflicher Erwägung bedürftige 8rag§ seiner Zeit dem dortigen Landtage zur Be va t h u n g Vorbehalten w e r d e. " Es /ragt sich: Welche Garantie oder Gewähr ist dem Lande bezüglich der bis dahin auftecht erhaltenen konfessionellen Ausnahmsgesetze geboten, aber welche Rechte

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 53 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
kannt, daß das ToleranZpatent in Tirol mit Ausnahme der souveränen Fürstenthümer Briren, Trient und Salzburg wirklich eingeführt und als später von der guberm'emrdm Landes stelle Zweifel über die Giltigkeit desselben in Tirol erhoben wurden, durch die a. h. Entschließung vom 21. -April 1932 als eine allgemeine, die ganze Monarchie umfassende Maßregel erklärt Worden ist. Rur habe ich aufmerksam gemacht, daß der Tiroler Landtag zu wiederholten Malen gegen das Toleranzpatent pro- testkrte

, und daß dieses in Tirol bis auf die neueste Zeit, man kann sagen, nicht in Anwendung gekommen ist. JBte wesentliche Differenz mit meinem Gegner beginnt vom Jahre 183.4 an. Dieser hat nämlich anknüpfend an die oben vorgesührte a. h. Entschließung vom 21. -April 1832 — er nennt sie das Hofkanzlei-Dekret vom 4. März, waS nicht richtig ist und hier, um Mißverständnissen vorzuheugen, bemerkt wird — behauptet wörtlich wie folgt: „Dasselbe — nämlich daß das Tolemnzpatent in ganz Tirol und Vorarlberg unbe dingte Geltung

habe — wird bestätigt durch die a. h. Entschließung vom 12. Jänner 1937 und die Prä- sidialverordung vom 2. Februar 1846." Dagegen machte ich geltend, daß aus der genannten a. h. Entschließung und auS dem angeführten Präsidialerlaffe des ü'rol'schen Gu- bernium gerade daS Gegentheil ipoii dem, was mein Gegner behauptet hat, gefolgert werden müsse, nämlich daß das To- leranzpatent in Tirol nicht unbedingte Geltung hatte. Ich unter stübte diese meine Behauptung durch die frühere a. h« Ent schließung vom 2. April 1834

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 9 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
Verdächtigungen, womit die sogenannte liberale Presse des Jn- und Auslandes uns überschüttet hat. Aber, fragt man weiter, begründet der „an sich lö b- löbliche und echt christliche Wunsch" die Einheit des Glaubens Zu erhalten, begründet das HauSrecht der selbstän digen Tiroler Landesgemeinde den Anspruch auf ein Aus- nah möge setz? Man erwidert uns, Tirol sei eben nur ein Glied eines größern Organismus, und könne sich den LebenS- b edin g u n g en desselben nicht entziehen. DaS oben besprochene

Berhaltniß zwischen dem Individuum und der Tiroler LandeS- gemeinde bezüglich des HauSrechteö kehre hier in gleicher Weise nur auf einer höher» Stufe wieder. In dieser Antwort liegt aber eine bedeutsame und entscheidende Verwechslung. Tirol hat um das HauSrecht in Oesterreich nicht erst zu bitten; eS genießt dasselbe in Oesterreich schon seit Jahrhunderten, und eS ist berechtigt zu fordern, daß ihm dasselbe unverkümmert erhalten werde. Und Wenn eS dann wirklich eine Lebens bedingung für Oesterreich wäre

, daß der 8. April in Tirol Eingang ssnde, und daß Tirol den bisher erhaltenen Charakter eines ungelheilt katholischen Landes aufgebe; so würden wir auch dieses Opfer zwar mit schwerem Herzen aber doch willig bringen. Und eS wäre dies auch nicht das erste Opfer, das Tirol auf dem Altar deS Vaterlandes dargegeben hat.. ES ist uns wohl nie eingefallen nach dem Vorgänge anderer unsere alten Rechte der Steuerbewillignng, der Freiheit vom Militär- Zwang u. s. w. heraufzuschwören; wir haben sie gerne dem Gesammtwoül

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 52 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
zuschràn, und zwar um so weniger, alS der Gegner doch am Ende ftlbst meiner Auffassung ziemlich nahe gerückt ist, indem er erklÜrte, „eS habe einen guten Sinn, zu behaupten, die früher absolute Regi'erung habe die RechtSverhLltniffe der Ma- tholiken in Tirol anderS normiert, als in den übrigen Lândern, und «S tonne, nachdem einmal durch die Berfaffung vom 26. Februar die Staatsform eine constitutionelle geworden ist, ver- môge des a. h, HandschreibenS vom 7, September 1859

und der jetzt geltenden LandeSordnung eine Abânderung dieser Nor- men nur mit Zustimmung deS LandtageS erfolgen." Der AuS- nahmSzustand, in welchem sich Tirol bezüglich des Toleranz- patenteS thatsachlich und rechtlich befand, und das a. h. Handschreiben vom 7. September 1659 bilden wirklich die bei- den Stützen, worauf das tirol'sche Hausrecht, von dem ich ge- sprochen habe, ruht. In diesem Sinne, und in keinem andern, habe ich es verstanden. Ich gehe nun zur Sache über. I. Das Tolrran^gesrh. Die erste Frage

und man kann sagen die Basis der gan- zen Eàterung ist die: Hat das osterreichische Toleranzpatent vom Jahre 1781 in Tirol vor den Mârztagen 1848 vol le und unbedtngte Geltung gehabt, oder Hat sîch Tirol jenew gegenüber t h atsüch l i ch und r ech t 1 i ch in emem Au s n a h m & zustande befundenk Mein Gegner behauptete das erstere, ich daS letztere. BiS zum Jahre 1834 sind wir im Wesent- lichen nicht voneinander abgewichen; ich habe mit ihm anE

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 60 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
fte in Tirol ferner verbleiben, und daher Lm Ziller- thal eine eigene religiöse Gemeinde bilden wollen, wogegen ihm volle Freiheit gegönnt wird, wenn sie in andere öster reichische Provinzen zu überstedeln sich entschließen, wo es akatholische Gemeinden gibt, und sie sich daher diesen an- fchließen können. DaS Motiv oder der Grund der Verweigerung ist klar angegeben:' „ Wenn sie in Tirol noch ferner verbleiben wollen/- also der Austritt aus der katholischen Kirche und die Bildung

einer akatholischen Gemeinde wird ihnen nicht deßwegen ver weigert , weil sie nur Apostaten oder Leute wären, die sich zu keiner bestimmten und tolerierten Confession bekennen; sondern beides wird ihnen verweigert für den Fall und nur für den Fall, wenn sie in Tirol noch ferner verweilen wollen. Diese Begründung oder Motivierung der a. h. Ent schließung setzt demnach vielmehr voraus, daß der Gesetzgeber die akatholischen Zillerthaler als Angehörige einer b e st im m t e n und tolerierten Confession erkannt

hat. Denn was hätte sie sonst für einen Sinn, und wozu hätte es der inständigsten Bitten des Tiroler Landtages und jahrelanger Verhandlungen bedurft, wenn die Akatholiken in Zillerthal nur glattweg reli giöse Schwärmer und Leute von keinem bestimmten oder tole rierten Bekenntniß gewesen, und als solche dem Gesetze gegen über erschienen und behandelt worden wä'.m? Die Bildung einer religiösen Gemeinde war nicht bloß in Tirol sondern überhaupt in ganz Oesterreich ohnehin nur den drei tolerierten Eonfeffronen

7
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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 20 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
der Gesetze und That- sachen wer wird noch/im Ernste/die unbedingte Geltung deS Toleranzpatentes v. I. 1781 für Tirol behaupten wollen? Dom ganzen Patent ist ja für/ Tirol und Borartberg nichts mehr übrig geblieben, als der K. 7, und auch dieser nicht un geschoren. Tirol war that sächlich und rechtlich im Besitz eines AuSnahmSzuftandeS bezüglich der Toleranz. Die gesetz liche Praxis bestand ein fach darin; Die Bildun g einer akatholischeu Gemeinde wurde nicht geduldet, und die Ansä-ssigmachung

der Akatholiken war dadurch beschränkt, daß denselben die Eklaubm'ß zum Häuser- und Güter erwerb nur in einzelnen Fällen und dispenS weise er theilt worden ist. Und dies ist doch wesentlich eben dasselbe, was die Petition der 123,000 Männer von Tirol Verlangte, waS der Landtag 1648 erhalten wissen wollte, und der 17. April d. I. 1861 als LandeSgesetz in Bor schlag gebracht hat. Wir scheiden nun von diesem Abschnitt gehoben nicht durch Auktoritäten sondern durch die Macht der Gründe und durch daS Bewußtsein

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 26 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
Grundrechte hat auf Tirol keine Anwendung, nicht weil es in Tirol keine akatholischen Gemeinden gibt, sondern deßwegen, weil in Tirol die Akatholiken nicht eine gesetzlich aner kannte Mir che oder Genossenschaft bildeten. Der 8. 2 der Grundrechte ist durch das Patent vom 31. Dez. 1851 ja nur für die in den Eingangs desselben erwähnten Ländern g e se tz lich anerkannten Kirchen und ReligionSgesellschaften aufrecht erhalten worden. Nicht glücklicher ist die Berufung des BerfafferS

auf die Denffchrist der bischöflichen Versammlung 4m Jahre 1649. Ich führe die bezügliche Stelle, welche der Verfasser nur stückweise gibt, wörtlich an: „Die tirolischen Bischöfe sprechen die drin gende Bitte aus, Se. Majestät wolle den RichtkathoMm, welche bisher in Tirol eine gesetzlich anerkannte R eli g LonS gesell sch aft nicht bildeten, auch fernerhin wenigste nS "die öffentliche Religionsübung nicht gestatten, und berufen sich dafür auf den einmüthigen Wunsch des Volkes, auf die eigenthümliche Stellung

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 71 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
öfters ihn an sie zu .ermnem Gelegenheit fand. Hätte er die genannte. Provincial-GeseHsammluNg durchgangen, so würde er entdeckt haben, daß-in derselben die a. h. Entschließung vom 21. April 1832, wodurch das ToleranZpatent als eine allge meine .die ganze Monarchie, also auch die gefürstete Grafschaft Tirol, umfassende Maßregel erklärt wird,, ebensowenig zu finden ist, als die.a. h. Entschließungen vom 2. April 1334 und 12, ÄÜnner 183.7, wodurch die Bildung einer- akatholischen Ge meinde

in Tirol- nicht gestattet wird. Und doch ist die genamtte a. h. Entschließung vom 21. April 1632 (meinMegner nennt fie, «w-'e ich schon öfters bemerkt-habe, irrLhümlich a. h. Ent- '-lx.fr' * - e\ /».«- . ft :r*. ' * £W» */. . vom 2. Jänner oder Hofkanzleidekret vom 4. März 1832) der einzige Anhaltspunkt und die einzige Verordnung, wodurch die Geltung, des österreichischen ToleranzpatenteS in Tirol nach der baier'schen Zwifchenregierung. erwiesen werden kann! Und. doch ist diese a. h, Emschließung

wir „dann?" Die a. h. Entschli.eßung vom 21. April. 1832 hatte dann keine Geltung, weil sie nicht gehörig oder vielmehr nicht so, wie es mein Gegner mir gegenüber fordert, d. h. durch.die Provinzial-Gesetzsammlung kund gemacht, auch nur bei Gelegen- eit der Apofta s.i e im Zillerthale.erlaßenworden ist; -die Gütig- ' des ToleranzpatenteS für Tirol wäre sodann in Frage gestellt,

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 95 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
93 31. Dezember -1851, welches diesen Paragraph, aufrecht er halten Hai, dm drei anerkannten akatholischen Konfessionen gewahrt ist; allein die Gründe, welche er vorbringt, setzen seine Behauptung nicht außer Zweifel, und es wird mir nicht schwer fallen, den Beweis herzustellen, daß m Tirol die aus dena.h. Entschließungen. vom. 2.. April 1834' -und 12, Jänner - 1837 gegründeten gesetzlichen Beschränkungen nie- außer Kraft gesetzt worden, sondern auch noch nach dem Jahre 165! in Wirk samkeit

gestanden find. Denn " - 1) ist eS nicht wahr, was mein geehrter Gegner be hauptet, nämlich, dH durch das Toleranzpatent die dreioft ge nannten akatholischen Konfessionen in Tirol so gut anerkannt waren, als in den andern deutsch-flavischen Landen, und ihnen daher daS-Recht der gemeinsamenund offentlichen ^Religion-Übung,- welches der §. 2 der'Grundrechte.-und da- karftrltche -Patent von 1851 den anerkannten Konfes- stomn gewährt hat, .zuständig sei. Ich -habe, vielmehr--bewiesen, daß'in-Tirol

die Bildung einer akatholischen Gemeinde-nicht gestattet wurde.' und- deßhalb keine der akatholischen Konfessionen -gesetzlich anerkannt, war. - - . ■ ■ ■ 2.) Ist es nicht eine schon ausgemachtt'und zweifellose Sache, was mem'Gegner weiter geltend macht, nämlich, daß den drei durch das Toleranzpatent - anerkannten' akatholischen Konfessionen, selbst in dem Falle wennsie in Tirol früher nicht eine ■ gesetzliche An erkennung genoffen.-haben,- durch die- a. h. Patente von 1849 und 1851 das Recht

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 25 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
, welches die Grundrechte außer Kraft setzte, doch den 8. 2 derselben aufrecht erhalten hat, daß nämlich „jeder in den Eingangs (desselben) erwähnten Krön- ländern —■ also in Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Jllmen, Tirol u. s. w. — g e setzlich anerkannten Kirche und ReligionSgesellschastä das Recht deS- öffentlichen Gottesdienstes, die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten und der Besitz ihrer Anstalten und Fonde gewährleistet sein und bleiben soll. Run aber haben, fährt der Verfasser weiter fort

, die «katholischen Confession en schon seit 1781 ihre staatliche .Aner kennung, somit, sei auch in diesem Punkte ihre Rechtsstellung keinem Zweifel mehr unterworfen. Aber haben denn die akatho- lischen Confesstonen auch in Tirol seit 1781 ihre staatliche Anerkennung als kirchliche Gemeinden? Wir glauben diese Behauptung, welche der Verfasser bezüglich' Tirols in Rro. UI. seiner Artikel deS Weitern durchgeführt hat, gründ lich und bis auf's letzte Wort wiederlegt zu haben. Oder hat auch in Tirol

das Toleranzpatent von 1761 unbedingte Geltung erhalten? Wer kann von einer anerkannten akatho- lischm Kirche oder Genossenschaft in Tirol und Vorarlberg träumen, nachdem die Bildung einer «katholischen Gemeinde gesetzlich, nicht zulässig war? Der aufrecht erhaltene 8. 2 der

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 64 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
Entschließung vom 10 . Mai 1830 gewiesen worden ist. Dieser ausgezeichnete und einsichtsvolle Kirchenfürst entwickelte in einem weitläustgen Gutachten die Verhältnisse der Apostasie im Ziller- thal sowohl mit Hinsicht auf das Land Tirol, als auch ins besondere auf die Akatholiken im Zillerthal. Das dem katho lischen Glauben und dem allerdurchlauchtigsten Kaiserhaus so unerschütterlich ergebene Volk von Tirol, sagt der hochselige Erzbischof, würde ein auf seinen Charakter höchst Verderblich

wirkendes Aergemiß nehmen, wenn ein protestantisches Bethaus und Pastorat auf seinem bisher jungfräulichen Boden mit Bewilligung der Staatsverwaltung errichtet' werden sollte. — Dies wird im Vorbeigehen bemerkt, doch auf eine bestimmte und tolerierte Coufession gedeutet werden müssen I — Ohnehin hätten die Toleranzgesetze seit ihrer Entstehung in Tirol noch keine Anwendung gefunden. Was die Apostaten in Zillerthal anbelange, so seien vielleicht nur die wenigsten, bei denen schein bare Erkenntmß

oder irrender Gewissensdrang die bewegenden Ursachen zum Abfalle sind. Auch könne man sich der Hoffnung hingeben, die gutmüthig Irrenden zur katholischen Kirche zurück- Zufuhren und nach und nach die ganze Bewegung hintan zu halten. Auö den angeführten Ursachen glaubte der Erzbischof empfehlen zu müssen, daß man die Toleranzgesetze in Tirol nicht zur vollen Anwendung bringen, sondern versuchen soll, den Uebertritt zum Protestantismus durch Verweigerung des sechSwochentlichen Unterrichtes und Hintanhaltung

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 11 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
ewigen Samen der Zwiespalt unter dieselben zu werfen I Zwischen Tirol und dm andern Provinzen, wo seit tanger Zeit verschiedene Religionen bestehen, ist ein U n t e r sch i e d , , der wohl erwogen zu werden verdient." Worin dieser Unterschied zu suchen sei, werden wir im nächsten Absatz erörtern, und wir werden beweisen, daß Tirol. bezüglich der Toleranzgesetze thatsächlich und rechtlich sich in einem AuSnahmSzustand gegenüber den andern Provinzen Oesterreichs befunden habe. Wir kommen

nun zur positiven Gesetzgebung in Sachen der Toleranz vor dem 8. April 1861, insoferne-dieselbe Tirol berührt. Und da drängt sich zuerst das Toleranzpatent v. I. 1781 auf. Dasselbe gewahrte den Akatholiken der Augsburger und helvetischen Consessiou bürgerliche und poli tische Rechte. Sie erhielten das Recht der häuslichen An dacht, und wo hundert Familien in nicht zu'weiter Ent fernung von einander wohnen, auch das Recht ein Bet- h a u S und eine Schu I e za erbaue n. Es wurde ihnen erlaubt eigene Lehrer

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 35 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
wollte aber der Landtag nicht in Antrag bringen. Wir scheiden nun von diesem Absatz mit dem zuversicht lichen Bewußtsein, die Hauptpositionen in den Morten der Verständigung alle untergraben zu haben. Aus unserer Dar stellung geht unzw eife lhaft hervor, da ß daSToleranz- Patent vom I. 1781 in Tirol und Borarlberg nicht unbedingte und volle Geltung hatte, daß daselbst in der Zeit deS Vormärz die Bildung einer akatholischm Ge meinde nicht statthaft war, und die Dispense zum Häuser- und Gütererwerb nicht regelmäßig

ertheilt, sondern auf einzelne Fälle beschränkt worden ist. Die Akatholiken bildeten demnach in Tirol und Vorarlberg nicht eine gesetzlich anerkannte Religion S gesell sch aft, und sie konnten daher nicht die durch das A. H. Patent vom I. 1851 gewährleisteten Rechte des öffentlichen CultuS, der freien Verwaltung u. s. w. in Anspruch nehmen z ob aber auch nicht die Gleichheit der bür gerlichen und politischen Rechte, wohin wesentlich das Recht deS Erwerbes unbeweglicher Güter gehörte

, ist eine andere Frage, welche eine offene und unentschiedene geblieben ist. Und gerade vorzüglich diese Frage war es, welche das Volk gelöst wissen wollte, und welche dem verstärkten Aus schuß von Tirol, in dem auch Vorarlberg vertreten war, An-

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 70 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
zug derselben die zu ergreifenden Maßregeln anordnete. Aus dem Gesagten erhellt, wie unrichtig mein Gegner die Sache aufgefasst und dargestellt Hai, da er schreibt: „Wenn es in der einleitenden Erwägung (der a. h. Entschließ, v. 12, Jan. 1837) heißt, daß die Stände von Tirol den Kaiser Franz' ge beten haben, das Entstehen einer akatholiWen-Gemeinde nicht zuzugeben, und daß derselbe diese Bitte durch die Entschließung vom'2. April 1834 -gewährt Hatz so wissen wir aus dem wörtlichen Inhalt

dieser Entschließung, daß fie dieß ohne Be einträchtigung des,ToleranzpatmteS thut, und nur dahin geht Leuten die Zu keiner a n e r ka n n t e n Konfession gehören, - die Erlaubniß zu versagen, eine eig e n e religiöse Geme.i nd e im Zillerthale zu bilden. , Der zweite Haupteimvurs, den mein Gegner vorgebracht hat, lautet dahin, daß den angeführten a. .h. Entschließungen die richtige Kundmachung fehle, um daraus eine andere Normierung, des Toleranzpatentes für Tirol ableiten und be gründen zu können. Beide

-Gesetzsammlung für Tirol zu durchgehen; aber ich glaube, wenn.er-die SaD gehörig erwogen Hätte, so würde er mit seiner Einladung lieber zu Hause gbblieben sein. . Da habe ich meinen-. Gegner wieder so -ei einer menschlichen Schwachheit ertappt , wie ich schon

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 68 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
wo l l e n, und daß ihnen eben deßhalb auch nicht gestatt ei werden kömre, eine eigene religiöse Gemeinde im Zillerthal zu Hilden; wogegen ihrem Begehren kein Hinderniß gelegt wird, wenn sie Ln andere österreichische Provinzen überßcheln, wo es «katholische Gemeinden gibt. DaS Motiv oder der Grund der Verweigerung'fst nicht bei den Apostaten des ZillerthaleS, sondern in dem Umstande zu suchen, daß der Landesfürst in Tirol die Bildung einer akatholischen Ge meinde

nicht g e st a t t e t. . Die a. h. Entschließung vom 2. April 1834 enthält also nicht nur'eine Maßregel gegen Ein zelne, sondern den a. h. Willen für ganz Tirol. Deßhalb wurde dieselbe nicht Uos t-en AkÄholiken im Zillerthal , son dern auch den vier Stünden des Landes, also hem ganzen Lande kundgemacht. Und wenn jemand noch einen Zweifel hegen sollte, so verweise ich ihn auf die KrklÄung- welche in feierlicher um. offiziöser Weise darüber gegeben wor den ist/ Als namlrch in der 11/Sitzung des Landtages 1836 auf die Bitte der Deputülen

von sänuntlichen Gemeinden des ZillerthaleS die Verhältnisse der Apostasie daselbst zur Verhand lung kamen; nahm der Landesgouverneur und Landeshaupt mann Graf Wilczek das Wort, um den Stand dieser, für sehr wichtig erachteten Lande s a n g e l e g e n h e i t den Stän den darzttlegen, und erklärte unter anderm mit Rücksicht auf die obige a. h. Entschließung v. I. 1834: „Seine Maje stät der h. s el. Kaiser haben bestimmt ausgesprochen, ' kein e akarho ! is -ch e Gemeinde- im Lande Tirol zu dulden, ohne jedoch

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 14 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
Gubernium mit sich gar nicht klar werden konnte, ob die österreichischen Toleranzgesetze in Tirol und Vorarlberg und in den neu erworbenen, damit verbundenen Gebl'ethstheilen von den ehemaligen Fürstenthümern Salzburg, Briren und Trient wohl Geltung haben, und daher eine Republckation derselben in Vorschlag brachte. Hierauf erfloß die A. H. Entschließung vom 21. April 1832 (nicht vom 2. Jan., wie der Verfasser der Worte zur Verständigung irrig an führt), welche durch das Hofkanzlei- Dekret

. Toleranzgesetze in ganz Tirol begründet; so haben wir dagegen nichts einzuwenden; wenn er aber weiter behauptet, dasselbe d. h. die unbedingte Gel tung der österr. Toleranzgesktze in Tirol werde bestätigt durch die A. H. Entschließung vom 12. Jän. 1837 und die Präst- dialverordnung vom 2. Februar 1646, so wissen wir wahrlich nicht, was wir dazu denken oder sagen sollen. Hat denn der Herr Verfasser die genannten zwei Verordnungen wirklich gar nicht gelesen f Ich glaube nicht, denn sonst hatte er ja gefunden

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 54 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
Präfidialdekret deS tirol'schen Gubernium vom 2. Febr. 1846 und die in der bezeichneten Periode ^ vorgekommenen Falle dar gelegt und bewiesen habe. Das Resultat meiner Erörterung gab ach mit den folgenden Worten: „Tirol war t hat säch lich und rechtlich-im Besitz eines Au.SnahmSZustan- deS bezüglich der Toleranz. Die gesetzliche PrariS bestand einfach- darin: „Die Bildung e L ner aka t§ s lis ch e n Gem einde wurde nicht geduldet und die Ansäßig machung der-. AkäthMkm ward dadurch beschränkt

, daß denselben die Erlaubniß zum Häuser- und Gütererwerb nur in einzelnen Fällen di'spenSweise, d. h. nicht „ohne B e sch w ermiß", ertheilt worden ist." Demnach wäre vom ganzen Toleranzpatent seit 1834 und den Vorfällen im Zillerlhal für Tirol nichts mehr übrig geblieben, als der §, 7, und dieser nicht ungeschoren. Mein- Verehrter Herr Gegner hat nun in seiner Replik keinen Versuch mehr gewagt, seine frühere Behauptung, daß durch, die a. h. Entschließung vom 12. Jänner 1837 und die Präsidialverordnung vom 2. Februar 1846

die volle und un bedingte Geltung deS ToleranMtenLeS in ganz Tirol bestätigt werde, aufrecht zu erhalten; er hat auch nicht in Abrede ge stellt, daß der Wortlaut und der Inhalt der von mir angezo- genen a. h. Entschließungen und behördlichen Erlässe eine De rogation, d. h. eine Aufhebung und Schmälerung der ein zelnen Bestimmungen deS ToleranzpakenteS auösprechen; aber er macht nun Seiten spränge, um anderSwo einen sichern Platz für seine Operationen zu gewinnen. Der Inhalt der a. f- Entschließungen

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Category:
History , Religion, Theology
Year:
1862
¬Die¬ Glaubenseinheit in Tirol und der Gesetzvorschlag des Tiroler Landtages vom 17. April 1861
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Page 94 of 155
Author: Tinkhauser, Georg / von dem Standpunkt der Geschichte und des Rechtes beleuchtet und erörtert durch G. T.
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. und Verl. der Vereinsbuchdr.
Physical description: 151 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen ; 1862. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Kirche ; s.Einheit
Location mark: 696
Intern ID: 182247
, durch die, kaiser!/ Berordnung vom 2. Oktober 1953 ; mit der ' gleichen kaiserl. Machtvollkommenheit konnte der Gesetzgeber eS der Berathung des Tiroler Landtages anheimstellen, ob dieselben d. h. jene früheren Beschränkungen, welche in Tirol bezüglich' der Akatho- lifctt gesetzlich "bestanden haben, nun wieder m's Leben treten sollen oder nicht. Und so kommen wir wieder auf den 7, Sept. 1659, welcher bis jetzt noch nicht wiederrufen ist. - Wenn eS eine unentschiedene, offene Frage geblieben

ist, ob die Akatholiken in - Tirol church die Legislation seit 1649 m dm vollen Genuß der bürgerlichen und polikischen Rechte gesetzt worden, oder noch die frühern Beschränkungen als ge setzliche Normen in Wirksamkeit gestanden find; so'ist es sicher - und zweifellos, daß denselben daS Recht der gemeinsamen und öffentlichen ReligionSü.bung. oder das Rechtrine erg e n e reli g rose G e m e 1 n d t Z u bilde n gesetzlich nicht zwrkannt worden ist, weil die-frühem Beschränkungen, welche à dieser Hinficht in Tirol

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