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Books
Category:
History
Year:
1926
Südtirol unter italienischer Herrschaft : eine Schilderung mit urkundlichen Belegen
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Page 67 of 134
Author: Hennersdorf, F. K. / von F. K. Hennersdorf
Place: Charlottenburg
Publisher: Bernard & Graefe
Physical description: 123 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; z.Geschichte 1918-1926
Location mark: II 64.464 ; II 107.474
Intern ID: 86132
Mahnahmen gegen die Presse S5 inzwischen war aber der Angriff gegen den Bestand der Zeitung auch mit anderen Mitteln und auf anderen Wegen neu aufgenommen worden. Trotz größter Zurückhaltung in der Schreibweise erregte das Blatt im àli 1925 neuerlich den Unwillen der politischen Behörden. „Der Landsmann' wurde am 2Z. «Zuli 1925 mit Dekret des Präfekten Ar. H7Z6 Gab. zum zweiten Mals verwarnt, wobei die Übertretung der Ortsnamenerlässe den Vorwand abgeben mußte. Dies bedeutete, dah nunmehr

die Zeitung bei einem beliebigen neuen Anlasse von der poli tischen Behörde verboten werden konnte. Bemerkenswert ist, daß das Original des Verwarnungsdekrets das Datum „1Z. Zuli' trägt, welches mit Cinte in „2Z. Zuli' umgeändert wurde. Das Dekret lautet: „Der Präfekt von Trient, nach Dafürhalten, daß die Zeltung „Der Lands» mann' trotz der ersten Verwarnung — erflossen durch Dekret vom 19. öanuar Ar. 4ZS Gab. — fortfährt, die Bestimmungen hinsichtlich des Sprachgebrauches ?u übertreten und diesbezügliche

von der politischen Behörde gegebene Weisungen zu verletzen. Aach Dafürhalten, daß genannte Zeitung außerdem fortfährt, jede Gelegen heit zu benutze«, um eio hinterlistiges und giftiges Werk zu verrichten, das darauf gerichtet ist, Mißtrauen nud Haß in der fremdsprachige« Bevölkerung zu erwecke« und die Verbrüderung der beiden Rassen zu verhindern. Aach Dafürhalten, daß dieses Verhalten der Zeitung eine dauernde Gefahr der öffentlichen Ordnung bedeutet. Nach Anhörung des Gutachtens der VeratungskommMon

für die Presse, nach Einsicht in dos kgl. Dekret am Ib. Suli IM? Nr. ZLsö und vom 10. Suli 1924 Ar. 1SL1 verfügt: 1. Der vöranwortliche Schriftleiter der Zeitung „Der Landsmann' von Bozen, Herr Peter Zuchsbrugger, wird zum Weiten Male verwarnt, gemäß und hinsichtlich der Wirkungen des Artikels Z des kgl. Dekretes vom 15. «Zuli 1?ZZ Nr. ZZSö. 2. Der Unterpräfekt von Bozen ist mit der Durchführung des gegenwärtigen Dekretes beauftragt.' Damit war der Weg für die weitere Verfolgung des Blattes frei gemacht

. Die folgenden Dekrete geben eine Darstellung des Borganges bis zur Einstellung des Blattes am 21. Oktober 1925. Ende September teilte der Unterprafekt von Bozen unter Ar. 965/5 Gab. der Redaktion der Zeitung folgendes mit: „<Zch habe beobachtet, daß in «Zhrer Zeitung trotz des Art. 4 des Präfektur- dekretes vom 2S. Oktober IM? Ar. 14 718 immer noch Ortsbezeichnungen gebraucht werden, die nicht in Uebereinstimmung mit jenen stehen, wie sie im kgl. Dekret vom ZH. Marz 1M4 Nr. K00 festgesetzt sind. Außer

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