¬Das¬ Dekanat Neumarkt und Kaltern : (mit Nachträgen).- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 2)
184 DaS Dekanat Kaltern. Brixen zu kompromittieren und mit einem vom Domkapitel abzu sendenden Bevollmächtigten weiter zu verhandeln; wenn aber das Kapitel aus der ersten Investitur weiter bestehe, so möge es ihm alle MWven und Briese zurücksenden, die es in erwähnter Ange legenheit von Innsbruck aus erholten habe. Am 31. Mai 1477 beschwert sich das Kapitel, daß der Herzog dem Fueger verboten habe, den jährlichen Zins Zu entrichten, hält sein altes Recht und» die Gesahr sür Fueger
, in geistliche Zensuren zu sallen, eindringlich vor. erklärt jedoch noch immer aus den Kompromiß einzugehen, den der Herzog hinausschob, so daß am Ende alles beim Alten verblieb.') Nach einer Ausschreibung der „Priestsrbruderschast' war „Leonhard Fabri' sein Vikar zu Eppan. Fueger starb 1490 zu Wien. Nach seinem Tode entspann sich heftiger Streit zwischen seinem Prokurawr „Konrad Wenger', Doktor und Kanonikus zu Brixen, und der Kirche von St. Pauls. Diese Kirche besaß nämlich das Erbrecht (Jus sxoM
wird noch 1493 „Eberhard Torß, Vikar im Widum', genannt. Psarrer Christos v. Wolkenstein, Domherr zu Brixen und Johanniter, starb vor 1497.5) Weich nach seinem Tode entstand neuerdings Streit um Ferd. WA 1894, 216 ff. — Nach solchem mußte, sobald ein Pfarrer gestorben iß, alle liegende „und farend', in der Pfarre und im Wie- dum hinterlasiene Habe, der Krche 'zufallen: Geld, rückständige Zinsen, For- beruNHen, Vieh, Getreide, Wagen, Nein und aller Hausrat, war hierin inbe griffen. Ties war, ohne daß jemand
innsgehabt, so lang, bis ein anderer Pfarrer dv« Haus Osterreich eingesetzt wäre worden. (Kundschaft, d. 1498.)— und Dr. Benedict Fueger stiftete auch ein Wandgemälde im Brixner Kreuzgang, nämlich den hl. Johannes auf Patnws zur Himmelskönigin mit dem gött lich« Mà aufschauend (Walcheager, der Kreuzgang im Dome zu Brixen, S. 74. — «) Vgl. i. e. — s) Das Kapitel in Trient hatte Beit von Rieder- tor, Domherrn zu Trient, vorgeschlagen, wogegen die Landesregierung das selbe 14A ersuchte, denselben abzuhalten