Männern aus den 2. Gerichten zu Gries, und aus dem Gericht des Gotteshau ses. Trient am 12. nach Weihnacht zu erwählen, vorgeschrieben. ist. . Alle übrigem Punkte sind der Stadkordnung Leopolds? von 1381 konform, und offenbar-derselben entnommen. 23 ). Bevor, wir in der Darstellung der Mumcipalverfassung Bötzens-- weiter schreiten, müs sen wir des Brandes vom I. 1443 gedenkenz wobei 135 Häuser sollen in Asche gelegt' worden' sepn. Die Stadt mag -dadurch zu großem Schaden gekommen seyn, denn Hi Sigmund
mehrentheils auch in seinem eigenen Interesse. Zugleich wird ersichtlich, daß der Straßenbau unter Sigmund nochgrößtentheils den Gemeinden oblag, lieber dieZollverwendung fodert er eine. Jahresrechnung -und gibt einen Zolltariff nach der Kreuzerwährung 22 ). Im I. 1466 verwilligtc Sigmund der Stadt Botzen in Anbetracht ihrer Vermögensabnahme als Folge der fortwährenden kostspieligen Wasserbanten, den vorgedachten Zoll für alle Zeit, und verbriefte sie über diese Gunst zu Innsbrucks am St. Egidientag obigen
Iahrs. ^S). Da die Kaufleute, um dem-Zolle sich zu entziehen, Botzen mit ihren Handelsgütern, häufig umgingen, so erließ Sigmund im I. 1.476'den Befehl an seine Beamten, die Kaufleute und .,Walchen^ besonders zur Niederlage und Verzollung des Oehls in Botzen, .wo die ^rechr Reyff (d.-i. Niederlage) und Maß hie inn Bötzen von alten herkomen ist^ zu ver halten -*0- Sigmund befahl im I. 1480 dem Landrichter iu Gries, darauf zu achten,, daß in Zukunft kein Holz von Kardann bei einer Strafe von 5 Mark
und Krebse nach altem Brauche in Bötzen nieder zu le gen-seyen. Uebrigens. setzen von der Nlederlage des Holzes Jene ausgenommen, welche außerhalb der städtischen Zolllinie angesessen sind und Holz zu ihrem eigenen Bedarf be ziehen a6 >. Sigmund erneuerte im I. 1486 zu Hall, Freitag nach St. Martin, den Be fehl wegen des Straßenzwangs des Oehls nach Botzen, mit der Bemerkung - daß man diesen Befehl bisher schlecht vollzogen - habe, indem die Walchen das in die deutschen Lande rransporlirtc Oehl zw Berg
und Thal, Botzen vorüber, auf fremden Wegen förtfchaffen - 7 ). Don Mals aus hatte Sigmund im I. 1471 seinem Landeshauptmann Christoph Botsch, die. . >') 22) --) 2»). -*) ü. ZT ) Städtisches Archiv. *) Reif heißt noch heutzutage die Hvlzstätte in Botzen.