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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 208 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
ÄMTERLISTEN Pfleger Pfleger gibt es in Völs erst seit der Zeit Leonhards d. Ä. von Völs-Colonna, wahrscheinlich bedingt durch die häu fige Abwesenheit, aber auch durch den organisatorischen Sinn des Gerichtsherrn. Vorläufer könnten die Pröpste von Prösels sein, welche gelegentlich in den Urkunden auftau chen: ein Ulrich des präbsten sun von Presels 1336 oder Ulrich Prabst 1404. 1528 Lienhard Friedrich, auch Richter 1530 Nikolaus Heidenreich aus Mähren 1534 Wolfgang Engelhover von Jedstetten

, auch Richter 1546 Jörg Rosenberger 1554 Jakob Schlundt von Würzburg 1556—1558 Peter Troyer zu Paumgart 1562—1567 Hans Fernberger von Aur, auch Richter 1568—1578 Georg Prackh von Asch zu Luttach, auch Richter 1583—1587 David Grebner zu Wolfsthurn von Mareit 1600 Josef Thomann 1662—1666 Balthasar Hölzl, auch Richter 1688—1691 Franz Sailer, Pfleger und Gerichtsschreiber, wahrscheinlich auch Richter, später erwähnt als Bürger zu Bozen 1691—1695 Jakob Schelenner, Pfleger und Gerichts schreiber 1695— 1696 weder

ein Pfleger noch ein Richter eingesetzt; die laufenden Gerichtsgeschäfte verrichtete Hans Mitenhofer, Schlecht zu Untervöls, „An walt", die wichtigsten Schriftstücke besiegelte der Gerichtsherr Egid Oswald Freiherr von Völs-Colonna 1696— 1707 Bernhardin Wennser, Pfleger und Gerichts schreiber, wurde dann Stadtschreiber in Ster- zing (1708) 1707—1720 Antoni Kerschpam(b)er, Pfleger und Gerichts schreiber, war verheiratet mit Maria Sabina Mayr, der Besitzerin des Küchenmairhofes in Obervöls, und wohnte

auch dort 1720—1735 Johann Lorenz Paris Reinhardt von Thurnvöls, Pfleger, Richter und Gerichtsschreiber (als Richter erstmals 1731 erwähnt); dann Stadt schreiber zu Hall; in erster Ehe war er mit Anna Maria Wennser, in zweiter mit Anna Cäcilia Söll von Teisegg verheiratet; letztere stiftete in der Pfarrkirche Völs das „Pfinztagamt"; er er warb 1727 den alten Turm in Untervöls (heute Turmwirt) und wählte danach bei seiner Nobi- litierung das Prädikat „von Thurnvöls", dort wohnte er wahrscheinlich auch (1740

dann verkauft) 1735—1753 Joseph Anton von Kherschpämber, Pfleger, Richter und Gerichtsschreiber; danach Pfleger in Tiers, zuletzt Kapitelamtmann in Brixen ; war ein Sohn des Pflegers Antoni Kerschpam- ber (1707—1720) und Brixner Küchenmair in Obervöls 1753—1756 Antoni Agetle, J. U. Lic., Pfleger, Richter und Gerichtsschreiber 1756—1761 Balthasar Raimund Hibler oder auch Hübler, Pfleger, Richter und Gerichtsschreiber 1761—1766 Antoni Agethle, Pfleger, Richter und Gerichts schreiber; ausgeschieden durch Tod

1
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 102 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
auf Befehl des Erz bischofs von Salzburg nach Brixen überstellt wurden. Am 29. Juni wurden sie vom Richter Hans Egle nach Lüsen gebracht, wo sie vor der Menge des Volkes ihrem neuen Glauben abschwören mußten. Im Jahre 1543 beauftragte der Bischof den Richter, je drei Untertanen als Wachen an Kreuzstraßen und Jöchern gegen die Wiedertäufer einzusetzen. Als sich die Unter tanen diesem Dienst widersetzen wollten, drückte der Bischof seine Enttäuschung über ihren Ungehorsam aus, denn man wüßte in Brixen

sehr wohl, daß viele Wie dertäufer durch Lüsen streiften und daß sie ihnen Vor schub leisteten. Wer sich in Zukunft weigere, die Wache zu übernehmen, stehe demnach selbst mit ihnen in Ver bindung und sollte vom Richter gefangengesetzt werden. So hoffte man, die Wiedertäufer einzuschüch tern. 1544 meldete der Richter Christoph Winkelhofer, daß sich einer aus seiner Verwaltung zu den Wiedertäufern begeben habe und daß etliche der in Wasserburg am Inn gefangenliegenden Wiedertäufer in das Gebiet

Unterschlupf gewährt und sie verköstigt, Prantroler hatte der Obrigkeit nicht gemeldet, daß sich seine Frau mit dem Wiedertäu fer Michael Plansoler getroffen habe und bald darauf eines Nachts entflohen sei, und Benedikt Schneider war mit seinem Vater, der vermutlich Wiedertäufer war, zu sammengekommen. Am 3. Juni 1548 erging an die Richter erneut der Befehl, das Augenmerk auf jene zu richten, die verdächtigt wurden, den Wiedertäufern Unterschlupf zu gewähren. Leute, die ihr Vieh im Stall oder auf der Alm

verkauften, um mit dem Geld wegzuziehen, sollten festgenommen und bestraft werden. Einige Zeit später entflohen Melchior Rungger und seine Frau Barbara samt einem Kind und Jörg Schottin. Der Richter ließ darauf alle Wäl der und verdächtigen Orte neun Tage und Nächte durch suchen. Daß Melchior Lengreuer (Lengereier) zu den Wiedertäufern zog und das Land verließ, zeigte sein Vater dem Hofrat zu Brixen am 9. Jänner 1550 an. 1553 berichtete der Richter Christoph Winkelhofer, daß die Wiedertäufer in Lüsen

wieder zunähmen und im Ge richt Rodeneck umherzögen. Man beklagte sich zu Brixen neuerdings über das laue Vorgehen im landes fürstlichen Gericht Rodeneck. 1554 schickte der Richter Kundschafter wegen des Wiedertäufers Christi Schuester auf die Alm und in die Wälder. Von diesem wird 1557 berichtet, daß er zusammen mit Michel Plan soler ohne Scheu vom Getzenberg über Rodeneck nach Lüsen und St. Leonhard ziehe. 1554 wurden die Praderin und Bartlmä Soler verhört. Der Praderin wurde vorge worfen

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 85 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
richtsbezirk gewahrt wurden. So stand ihm auch die Auf sicht über Wald, Fischerei und Jagd zu. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts (1514, 1517) erhielten die Richter die Hälfte der von ihnen verhängten Strafgel der. Ab 1529 bekamen sie eine fixe Jahresbesoldung von 30 fl (Hans Sergant bezog für kurze Zeit 35 fl), damit sie die Untertanen nicht zu sehr straften. 1642 wurde ihnen wieder der dritte Teil der Geldstrafen zugewiesen, weil sie nun allzulau mit der Bestrafung der Delinquenten umgingen. 1692

wurde ihnen das Gehalt um 20 fl aufge bessert. Außer dieser fixen Jahresbesoldung erhielten sie noch Sitz- und Siegelgeld für die Aufnahme von In venturen, Ausstellung von Kauf- und Schuldbriefen, Reversen, Verträgen, Teilungen und dgl., beim Fast nacht- und Kirchtagstanz ein Kalb als Regal und von fremden Erben eine Art Erbschaftssteuer. Die Richter mußten wie die übrigen Stiftsbeamten jähr lich der fürstbischöflichen Kammer über ihre Einnah men und Ausgaben Rechenschaft erstatten. Dabei

über stiegen die Ausgaben durchaus die Einnahmen, in man chen Jahren wurden überhaupt keine Einnahmen in Rechnung gelegt, was nicht zuletzt bedeutet, daß ver hältnismäßig geringe Geldstrafen eingehoben werden mußten. Reihenfolge der Richter in Lüsen 1398 Hans Gerhard der Ältere 1411-1415 Gerhard der Ältere 1431 Niclas von Rost 1436 Hans Gerhard 1438 Sigmund Wirsung 1451 Hans Gail 1492 Peter Mayrhofer (Verweser) 1491-1500 Peter Haberler 1500-1507 Balthasar Mayrhofer 1508-1514 Hartmann Krakofler 1514-1516

Ferdinand Sebastian Gail zum Ansiedl 1655-1685 Ludwig Hiltprandt von Reinegg 1685-1687 Philipp Jakob Söll von Aichberg 1687-1720 Johann Baptista Veßmayr von Weyerburg zu Palbit 1720-1737 Paul Anton Walther zu Herbstenburg 1737-1780 Jakob Christoph Thurner von und zu Thurn- stein 1780-1803 Joseph Maria von Klebelsberg zu Thumburg Über die Richter von 1500-1803 finden sich in den beiden Dissertationen von E. Delmonego und M. Theiner aus führliche Biographien mit zahlreichen Quellenangaben. 6.3

Der Gerichtsanwalt Die Richter, die ihren Wohnsitz, wie erwähnt, durchaus in Brixen hatten, konnten sich in Lüsen durch einen Anwalt vertreten lassen, worüber sich die Talschaft schon 1514 wegen der anfallenden Unkosten vergeblich beklagte. Die Aufnahme und Entlassung des Anwaltes standen mit Einverständnis des Fürstbischofs dem Richter zu. Er hatte sich dabei darum zu bemühen, daß es sich um eine „ehrbare, fromme, tugendhafte, verständige“ und dem Gericht Lüsen angehörige Person handelte (M. Theiner, S. 398

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Heimatbuch der Gemeinde Kiens
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Page 569 of 595
Author: Erardi-Gasser, Agnes ; Arbeitskreis Heimatbuch Kiens / hrsg. vom Arbeitskreis Heimatbuch Kiens im Auftrage der Gemeinde Kiens. Mit Beitr. von Agnes Erardi-Gasser ...
Place: Kiens
Publisher: Arbeitskreis Heimatbuch
Physical description: 587 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II 91.502
Intern ID: 141109
ter die Eltisten haisen aufsteen und zu ein ander geen und unnsers Herrn von Görz Recht unverzigen des Puechs da unsers Herrn von Görz iren steen. Wer ain Totschlag tueth, begreifft man yn, so ist Tot wider Tot, und ist auch nur zu wissen was den Tot antrifft, das soll man vor der Nidervintl herauf antburten in den Schran gegen der Weißen Khirchen, es sein Totschleger oder Dieb, da soll der Richter von Schenegg richten, sizen yber und soll den Stab in der Hant haben, und solle das Recht thuen

also ist es von alter herkhomen, und will der Richter zu Nidervintl, so mag er wol bei ime sizen. Wer ain Mortpranth tuet, wirt er sein iberwinden, so ist Prant wider Prant. Wer ain Mort thuet, wirt er sie yber- wunden, den soll man schlaifen unter den Galgen und sezen auf ain Rad. Wer ain Junckhfrau nottzwingt, die sollen drei frome Frauen schauen, ob sye irer Ehre entwerth seie; spre chen die bei iren Treuen, das sye irer Ehrn entwerth seie, soll man ime ain Grab machen und solle man un ter in und iber in legen

hat, so ist er den Gericht verfallen fünfzig Pfunt Perner oder die Hand nach Genaden, Maul guet oder Camerei. Geet es drei Täg oder drei Nacht, das sich sein nimant undterwinden will, so mag sich der Richter oder sein Knecht wol unterwinden. Wer der ist, der in der Acht beruefft ist oder wirt den Veinten erlaubt und den Freinten verpoten, und wer der ist, die sie haltent und in Steur darzue tät, mit Essen oder mit Trinckhen, wie das gehaissen war, der soll das Pessere nach Genaden wie es der Richter aufsöz, ain Schwert

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 101 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
Im Herbst 1539 zog Gschlarers Sohn Michael, dem der Vater bereits den Hof vermacht hatte, fort und führte seine Frau und zwei Kinder mit sich weg. Am 8. Septem ber ließ der Richter einen Streifzug gegen den Gschlarer durchfuhren und nahm auf dem Berg zwei Frauen gefan gen, eine von ihnen war die Frau des Vorstehers Leon hard Sayler aus Brixen, die später zum Tode verurteilt und ertränkt wurde. Im Herbst wurde ferner zum zweiten Mal Andrä Soler ober dem Peisser in der Oberau gefangen, es gelang

, daß ihr mütter liches Erbteil nicht gleich eingezogen werde, da er hoffte, daß sie wieder zurückkehren würden. Es wurde aber ent schieden, daß der Richter mit der Einziehung der Güter fortfahren solle. Im darauffolgenden Jahr (1540) übergab der Richter Peter Lanz der fürstbischöflichen Kammer zu Brixen 300 fl von konfiszierten Gütern oder Strafen von Wiedertäufern in Lüsen, und zwar von Eysant Pardeller, Hans Rungger, Kaspar Grünfelder, Balthasar Gschlarer und vom Vormund der Tochter Oswald Wasers

er den Bischof, er möge ihm seinen Anteil an der Schmiede in Lüsen zukommen las sen, damit er wieder sein Handwerk ausüben könne. Von den 400 fl, die vom Eigentum seiner Mutter be schlagnahmt worden waren, wurden ihm 25 fl überlas sen, daß er Weib und Kinder besser erhalten könne. 8.3 Spätere Maßnahmen 1541-1601 In den Jahren 1540 und 1541 ergingen erneut scharfe Befehle an den Richter in Lüsen, da man in Brixen erfah ren haben wollte, daß das ganze Tal Lüsen von der wie- dertäuferischen Sekte verseucht sei

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 378 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
in Blumau. 1914—1958 Josef Mair. 1958 Josef Mair (des Josef). Pflegerhaus, die Richterbehausung, das Pfleger- und Rich terhaus zu Prösels, die Englhoferische Behausung E. ZI. 71 II (294+59 II), Bp. 204, Kat. 641. Gh.: —, luteigen. Bis 1752 im Besitz der Herren von Völs, die das Haus mit Zugehör dem jeweiligen Richter, später Pfleger (und Richter) zur Nutzung über ließen. Da später die Pfleger anderswo wohnten, wurde diese Behausung mit Zugehör in Pacht ausgegeben. Seit 1752 dann in Privatbesitz getrennt

Gartlacher, Zalter im PR, „das Pfleger- oder Richterhaus, zu Prösels, gleich es ein jeder vorheriger Bstandner genossen", gegen ein jährliches Pachtgeld von 22 fl. 17. September 1752: Kaufvertrag. Herr Johann Leonhard Colonna Freiherr zu Völs verkauft an den ehrbaren Christian Ynsamb, „nächstvorgewester Wirt und Gastgeb zu Prösels", die Baurechte „der sogenannten Englhoferischen Behausung samt deren Ingebeien, darein vor Zeiten ein jedweiliger Richter seine Bewohnung gehabt..." 1752—1758 Christian Ynsamb

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 362 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
werden für die Hofstelle neue Bauparzellen gebildet). 1969 Adolf Mulser. Die ursprüngliche Bp. 263 wird 1975 auf E. ZI. 895 II übertragen und ist Eigentum des Albert Mulser. Sieberer, beim Sölderle E. ZI. 359 II (113 I), besteht aus Bp. 258 (Stadel), ehemals Kat. 578: zum Sölderle, Sieberer genannt, und Bp. 260 (Wohnhaus), ehemals Kat. 464 und 467: Zetlbehausung. Gh. (des Sölderlegutes): noch um 1600 luteigen, 1608 bis 1679 grundzinspflichtig an klei nere Grundherrschaften (1608 der Richter von Völs, 1621 dessen Witwe

", auch freieigen. Am 4. Februar 1608 verkaufte Thomas Pergier aus diesen drei luteigenen Stücken an den Richter von Völs, Michael Rosann, eine Jahresgilte von 2 fl. 30 kr., 1 Paar Hühner und 15 Eier, wofür er vom Richter 50fl. ausbezahlt erhielt. Seither galt die Behausung zum Sölderle, das Tritschackerle und das „lang Ackerl" als ein Baurecht oder eine Besitzeinheit. Thomas Pergier erbaute hier wieder eine Behausung und bewohnte diese fortan. 1607—1617 Thomas Perg ier. 1617—1621 Hans Pergier, Sohn d. v. 1621

9
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 379 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
d. v. 1611— Balthasar Planner allein. (1633)—1636 H. Paulus Ziegler, Richter zu Völs, gest. 1636 (an der Pest?). 1636—Frau Susanna Alber von Alberburg, die Witwe d. v. (GD II 1636 Jakob Roth, Junggeselle). —1648 Matheis Jochper- ger, Weber zu Prösels. 1648—1651 Hans Jochperger, Sohn d. v. 1651—1664 Balthasar Wolf, Gerichtsschreiber zu Völs (1664 Kon kurs). 1664—1682 Andre Pichler, Bürger und Palbierer/Wundarzt zu Bozen (verpachtete den Hof). 1682—1710 Hans Fulterer, Ober- psenner in Aicha, gest. 1710

1528, ausweist; seine Frau und seine Magd, so heißt es darin, seien der Wiedertäuferei verfallen und hätten die Kommunion verachtet, an Predigten und Versammlungen dieser Sekte teilgenommen usw., er habe dies aber geschehen lassen und sei darum dann auch in das Gefängnis gekommen; später zog Passayr — der Name wird auch als Psayr geschrieben — wieder in seine Heimat Kastelruth zurück, wo er Richter wurde, noch später wurde er Richter in Deutsch- nofen). (1554)—1558/64 Peter Schäntl. 1558/64—c.1584

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 88 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
Verzeichnis der Gerichtsdiener 1492 Lienhard Trauner 1493 Oswald (Fronbot) 1509-1539 Thomann Grueber 1554-1556 Ulrich 1586 Hans Mayler (Mätzler) 1595 Andrä Gerhard 1598-1610 Matthäus Regensberger 1612 Georg Plaickhner 1629 Veit Hölweger 1650-1668 Lamprecht Gasser 1669-1689 Andreas Caneider 1690-1721 Peter Caneider 1723 Matthäus Wöller 1724-1744 Kaspar Caneider 1745-1792 Peter Caneider 1793-1803 Joseph Caneider 1806 Balthasar Winkler 1813 Johann Kerer 6.6 Ehehaft Taiding Der Richter war laut

vor Fhomastag aufzunehmen. Sodann begannen die eigentlichen Gerichtsverhandlun gen. Zuerst wurden die Verordnungen des Fürstbischofs behandelt, dann wurden Fremde angehört und schließ lich die Gerichtsuntertanen. Der Richter mußte dafür sorgen, daß alle Rechtshändel mit Ausnahme der Appel lationen an den Fürstbischof und der Malefizsachen (schwere Verbrechen), die dem Stadtrichter von Brixen Vorbehalten waren, innerhalb von drei Tagen beendet wurden. Jeder Kläger mußte dem Richter 2 Pfund Perner

und dem „Rödner“ (Anwalt, Fürsprecher) 1 Pfund Perner be zahlen. Für die Verpflegung des Richters, der Geschwo renen, des Anwaltes und des Gerichtsboten mußten vor allem der obere und untere Küchenmair aufkommen; zu Erhardi mußte der Niedermair zwei und der Obermair vier Mahlzeiten bestreiten, zu Georgi der Niedermair eine und der Obermair zwei. Weitere Ausgaben, die dem Richter bei den Ehehaft Taidingen erwuchsen, durfte er laut Bestallungen zu den Ausgaben in Rechnung stellen.

11
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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 156 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
verstaatlicht, alles Handwerk in einer einzigen Stadt zusammengezogen und die Landwirtschaft möglichst gefördert werden. So wie Richter und Geschwo rene sollten auch die Regenten des Landes vom Volk gewählt werden. In der Regierung sollten drei Lehrer der Heiligen Schrift sitzen, die darauf sehen, daß in allem nach Gottes Willen entschieden wird. — Ein Umsturz, gegen den sich der fürstliche Feudalstaat natürlich mit allen Mitteln zur Wehr setzte. Allerdings z. T. ohne die primitivsten Menschenrechte

zu achten und andererseits doch wieder mit einer Neigung zur Milde, wie gerade im Völser Bereich gezeigt werden kann: Ein Hauptübcltäter gegen den Völser Frühmesser Silvester Teininger, der Bauer fakob Schantl, wurde begnadigt und erscheint später sogar als Richter von Kastelruth. Je länger sich die Liquidierung der Aufstandsfol gen hinzog, desto günstiger gestaltete sich die Rolle der „Empörer“. Es waren sicher auch die Türkengefahr (Belage rung Wiens 1529) und die Hilfe Tirols mit Bergknappen

genannte Melchior von Völs, der wegen des Besuchs lutherischer Prediger verwarnt worden ist. Die bäuerlichen Forderungen nach Auflassung der Stelle des Landeshauptmanns an der Etsch und der Einrichtung der Pfleger in den Gerichtsherrschaften fanden allerdings ebensowenig Erhörung wie die nach der Richter- und Pfar rerwahl, wennschon sich auch hier in der Praxis in der Anstellung heimischer und ortsgebundener Personen bzw. in der Kritik an der Amtsführung der Pfarrer eine bedeut same Wandlung anbahntc.

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Völs am Schlern : 888 - 1988 ; ein Gemeindebuch
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Page 177 of 697
Author: Völs am Schlern ; Nössing, Josef [Bearb.] / bearb. von Josef Nössing. [Gemeinde Völs am Schlern]
Place: Völs am Schlern
Physical description: 691 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturangaben
Subject heading: g.Völs <Schlern> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 90.615
Intern ID: 91441
zeigt, daß die bäuerliche Erhebung von 1525 nicht ohne Erfolg war, so wie der kriegerische Einsatz der Bauern im Mittelalter Voraussetzung für das Landlibell von 1511 gewesen ist. Daß diese Linie weiterverfolgt wurde, zeigt sich in der örtlich sehr verschiedenen Lage der Bauern in den einzelnen Gerichtsherrschaften, welche eine zunehmende Beteiligung der Gerichtsgemeinde an der Gewaltausübung zuließ. Dies kann auch in Völs an mehr als einem Beispiel gezeigt werden. Pfleger und Richter Organ

des Gerichtsherrn ist der Pfleger, im Mittelalter Amtmann genannt; für die Gerichtsbarkeit steht ihm der Richter mit Gerichtsschreiber und Gerichtsdiener zur Ver fügung. Auf der anderen Seite, der des Volkes, steht ihm die Gerichtsgemeinde mit Gerichtsanwalt und Gerichtsaus schuß gegenüber. Letzterer wird aus Vertretern der Nach barschaften gebildet, d. s. die Teilgemeinden, welche seit dem 13. und 14. Jahrhundert in den Urkunden auftreten und nach den Patronen der ihren religiösen Mittelpunkt bilden

Braun und 1484 Stephan Orr als Vertreter des Gerichts Völs zu wichtigen Landtagsverhandlungen geschickt —, indem angesehene Bauern zu Richtern bestellt wurden. Unter Leonhard von Völs d. Ä. bricht diese Ent wicklung ab. Es sind auswärtige Vertrauensleute des Gerichtsherrn, nach den Bauernkriegen meist Adelige, wel che das Amt nun bekleiden. Dies setzt sich unter Leonhards Nachfolgern fort. Im 17. und 18. Jahrhundert ist in Völs vielfach der Pfleger auch Richter und Gerichtsschreiber in einer Person

15
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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 111 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
. Der Richter mußte in Beisein einiger verständiger Unter tanen die Namen und die Art der Ausrüstung vom Ge richtsschreiber aufzeichnen lassen. In Lüsen wurden 277 für tauglich befunden. Im Jahre 1768 wird in der Chronik vermerkt, daß ein paarmal im Jahr ein abgedankter Soldat von Brixen nach Lüsen kam, der die Lüsner Miliz ausmusterte und exer zierte und nach herkömmlichem Militärgebrauch auf die Rücken der Militioten, die besser mit der Mistgabel als mit dem Gewehr umgehen konnten, einhieb

für die militäri schen Übungen verwendet, die bis zum Beginn des fran zösischen Krieges dort stattfanden. 10.2 Abwehrkämpfe 1796/97 Nach der Kriegserklärung Frankreichs an Österreich im Jahre 1792 fanden überall in Tirol Truppenanwerbungen statt. In diesem Zusammenhang verfaßte der Richter von Lüsen, Joseph von Klebelsberg, am 24. Februar 1793 ein an sich ziemlich abfälliges Urteil über die „Kriegs tüchtigkeit“ seiner Untertanen; in Wirklichkeit wollte er sie dadurch aber eher vor dem Einrücken schützen

oder Graubünden befürchtete. Im Oktober meldete Haupt mann Weinberger von seinem Feldlager in Graun, daß seine untergebenen Leute aus Lüsen nach den zugesag ten sechs Wochen nun nicht mehr länger ausharren und nach Hause zurückkehren wollten. Dies wurde auch vom Richter Klebelsberg befürwortet, da in dem ohne hin zu wenig bevölkerten Tal Lüsen die abwesenden Leute sehr benötigt wurden. Er beantragte, daß die Ablö sung ehestens veranlaßt werde, damit die Leute erstens mit Ruhm und Ehre abziehen könnten

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Lüsen : Natur - Kultur - Leben ; Dorfbuch
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Page 90 of 595
Author: Delmonego, Ernst [Hrsg.] / hrsg. von Ernst Delmonego im Auftr. der Gemeinde Lüsen
Place: Lüsen
Publisher: Eigenverl.
Physical description: 583 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 579
Subject heading: g.Lüsen ; s.Heimatkunde
Location mark: II 91.125
Intern ID: 149918
habe. Als die Ederin einmal in das Widum gekommen sei, erklärte sie weiter vor Gericht, habe sie gerade gemol ken. Da hätten die Kühe aber nur mehr blaues Wasser gegeben, anstatt Milch. Und obwohl die Köchin, der sie die Milch gezeigt, sie mit einem Scheit geschlagen habe, habe sie an der Zauberei der Ederin festgehalten. Der Richter und die Geschworenen erkannten wohl, wie es um Elspet stand und entließen sie mit dem Urteil, daß sie ihrer Sinne und ihrer Vernunft nicht ganz mächtig sei. Hans Ammann

der Zerfeiger 9 Star Roggen vom Hofamt Brixen. Diesen Zins wollte der Hofamt mann schon 1538 nicht mehr entrichten, nachdem das Hochgericht ja nach Brixen verlegt worden war. Auch der Hofamtmann Christoph Winkelhofer, der zugleich Richter in Lüsen war, führte 1553 an, daß das Hochge richt seit Menschengedenken nie mehr aufgerichtet wor den sei. Trotzdem wurde dem Hans Zerfeiger der Zins (für das halbe Zimmerlehen) auf sein eindringliches Bit ten aus besonderen Gnaden des Fürstbischofs weiterhin gewährt

(1555). Die Vergehen, die unter die niedere Gerichtsbarkeit fie len, wozu leichtere Diebstahlsdelikte, Raufhändel, Trunkenheit und Unzucht zählten, wurden mit Stiftsver weisung, Soldatendienst, Gefängnis, körperlicher Züch tigung und Geldbußen bestraft. Besonders verbreitet war das Übel der Unzucht, gegen das weder Strafen, noch geistlicher und weltlicher Zuspruch fruchteten, wie der Richter 1736 eingestehen mußte. Damals wurde ihm aufgetragen, einen hölzernen Geißbock anfertigen zu lassen

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1988
Heimatbuch der Gemeinde Kiens
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Page 44 of 595
Author: Erardi-Gasser, Agnes ; Arbeitskreis Heimatbuch Kiens / hrsg. vom Arbeitskreis Heimatbuch Kiens im Auftrage der Gemeinde Kiens. Mit Beitr. von Agnes Erardi-Gasser ...
Place: Kiens
Publisher: Arbeitskreis Heimatbuch
Physical description: 587 S. : zahlr. Ill., Kt.
Language: Deutsch
Location mark: II 91.502
Intern ID: 141109
in der Gerichtspflege. Die adeligen Besitzer von Burgen bekamen vielfach die niedere Gerichtsgewalt über die Burgfrieden, das waren die nächsten Bereiche der Burg und der wenigen Bauernhöfe, die zur unmittelbaren Versorgung dersel ben dienten. Vergabe und Bedeutung der Gerichte Seit 1350 heißt der eigentliche Vertreter des Landes fürsten und Vorstand des Gerichts Pfleger. Vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 15. Jahrhunderts waren die Pfleger und Richter vom Landesfürsten zu reinem Amtsrecht

Tirol. Die Landgerichte übten die gesamte Gerichtsbarkeit über ihre Insassen aus, hatten somit die hohe wie die niedere Gerichtsbarkeit inne. Die schweren Verbrechen, deren Strafe an Leib und Leben ging, übten die Immunitätsgerichte aus. Die Exemptionsgerichte und ihre Richter hatten nur die leichteren Vergehen, auch Unzucht und Frevel ge nannt, und außerdem die Gerichtsbarkeit in den bür gerlichen Streitsachen, also um Grund, Eigen und Lehen, Fahrhabe und Schulden. Aufgabe der Pfleger Der Pfleger

war als fürstbischöflicher Vertreter ver pflichtet, den Schloßwald zu hegen, pflegen, für die Jagd Verbote zu erlassen und dieselbe zu überwachen und die Untertanen zu ermächtigen, zum Schutze ihrer Haustiere und Felder Wölfe, Habichte und Bären schießen zu lassen. Neben der Aufsicht über das Jagd wesen unterstand dem Pfleger auch die Kontrolle über die Fischerei. Die schweren Verbrecher, die in diesen Gerichten verhaftet wurden, hatten deren Richter an das nächste Landgericht auszuliefern; man nannte diese Gerichte

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