94 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_248_object_4668653.png
Page 248 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
2 ®. Durch Berufungen tüchtiger Romanisten aus dem Reich konnte auch ein ausreichender pandektistischer Unterricht sicher gestellt werden. Weltanschauliche Bedenken, die bis 1855 die Berufungspolitik so weitgehend bestimmt hatten, wurden nun- (25) Lextze, L 'insegnamento della storia del diritto nella riforma degli studi universitari promossa dal ministro austriaco von Thun e l'istituzione di una cat tedra a Pavia e Padova, Ser, V ITT , Vol. Ill, 1951/52, S. 296ff.; ders., Graf Thun und die deutsche

Die Universitiit-sreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein 249 schied sich für die Einführung eines Lehrfaches ,Italienische Rechts geschichte', das die gesamte Rechtsgeschichte einschließlich der Geschichte des Privatrechts umfassen sollte. Es sollten gewisser maßen deutsche Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht zu einem Lehrgegenstand zusammengezogen werden, dabei sollte auf die Rechtsgeschichte Italiens Rücksicht genommen und alles aus geschieden werden, was nur für den Deutschen

hat der italienischen Rechts geschichte dadurch einen entscheidenden Dienst geleistet, daß er Pertile den Weg geebnet hat 25 . Thun sorgte auch dafür, daß allmählich an allen Universitäten mit deutscher Unterrichtssprache die deutsche Reichs- und Rechts geschichte sowie das deutsche Privatrecht wenigstens gelesen wur den, die meisten wurden auch mit deutschrechtlichen Professuren ausgestattet. In Innsbruck und Prag wurden allerdings erst nach Thuns Rücktritt eigene deutschrechtliche Professuren eingerich tet

Rechtsgeschichte, S. 517; B. Pabadisi , Gli studi di storia del diritto italiano, Napoli 1950, S. 3ff. (26) Lentzk , Graf Thun und die deutsche Rechtsgeschichte, S. 517ff.

1
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_171_object_4668576.png
Page 171 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
ist an fünf, teils vorwiegend teils ausschließlich die deutsche Sprache als Lehrsprache eingeführt worden. Neben dem Deutschen ist nur das Italienische Weitsprache. Das Deutsche ist die Sprache der Wissenschaft, der zivilen Militärverwaltung, das Verständi gungsmittel zwischen den Gebildeten aller Zungen mit Ausnahme der italienischen Gebiete 115 . ,Wäre irgendeine Sprache in der vor teilhaften Lage, in der sich die deutsche befindet, wir müßten ihr dieselben Vortheile zuerkennen. Wahrlich nicht Sympathie

für sie leitet unsere Worte' 116 . Österreich hat seit Jahrhunderten den Rang des ersten deutschen Staates, die österreichische Dynastie ist eins deutsche Dynastie. Latein ist als Vorlesungssprache außer für theologische Fakultäten ungeeignet U7 . Der verderbliche Utraquismus der Sprachen ist abzulehnen. Die Einheit der Staatsgewalt verlangt Stärkung ihrer Kräfte. Sie kann ihre Macht mit niemand teilen, am wenigsten mit den Vorurteilen der Nationalitäten 118 . Es ist erstaunlich, daß diese Ausführungen

über die deutsche Sprache unter Verantwortung und mit Genehmigung Thuns er scheinen konnten. Thijn war in einer Jugendsckrift für die tsche chische Sprache und Literatur eingetreten. Als Unterrichts minister hat er dann den zentralisierenden Kurs des Neuabsolutis- mus mit der Forcierung der deutschen Amts- und Unterrichts sprache mitgemacht und ihn hier auch publizistisch gerecht fertigt. An den galizisehen Universitäten Krakau und Lemberg ist er hart gegen die polnischen Professoren vorgegangen

und hat diese beiden Universitäten rücksichtslos germanisiert 119 . Dem späteren (114) A. a. O., S. 57. (115) A. a. O., S. 81. (116) A. a. O., S. 82. (117) A. a. O., S. 81 f. (118) A. a. ()., S, 84. (119) 'Über das Nationalitätenproblem in der Zeit des Neuabsolutismus siehe H. S teinackkr — K. G. H ugelmann , Das N ationalitüten recht, des alten Österreich» Wien und Leipzig 1934, S. 53ff. ; W botidikter , ebda., S. 71 Of. ; L f.ntze , Graf Thun und die deutsche Beehtsgeschichte, S. 517 f.

2
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_89_object_4668494.png
Page 89 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
dabei zu dem Ergebnis, daß die Einheit des deutschen Kulturraumes im wesentlichen aul recht geblieben sei, so daß von einer scharfen Scheidewand zwischen dem geistigen Deutschland und Österreich keine Rede sein könne. Daß trotz aller Absperrung mannigfache Kontakte zwischen den ; (33) A. Lhotsky , Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung in Öster reich, il. Z., Bd. 149, 1959, S. 383ff. (34) P auii S en - L ehmann -, a.a.O., S. llöf. (35) Deutsche Einheit, Bd. I, 3. Aufl., München 1940, S. 284ff.

war aber auf die Mittelmäßigkeit abgestellt und wollte nur j tüchtige Beamte, aber keine Gelehrten heranbilden 33 . Es war ihm ein Banausentum eigen, das gerade die besten Köpfe unter den j Studenten veranlaßte, ihre Bildung aus anderen Quellen zu schöpfen als aus dem verzopften Universitätsunterricht. Die josephinische I Staatspädagogik beruhte eben auf der Anschauung, daß der Mensch j von Natur nichts lernen wolle, wenigstens nicht das Rechte, daß er | dazu gezwungen werden müsse 34 . Das deutsche Universitätsideal

j basierte auf dem Glauben, daß der jung 3 Mensch lernen wolle, und { daß man ihm kraft der Lehr- und Lernfreiheit die Möglichkeit geben i müsse, seine Ausbildung so weit als möglich in Freiheit zu vervoll kommnen. Die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts hatten das Reich für Österreich zum geistigen Ausland werden lassen. S rbik 35 hat diesem Problem, ob das franziscäische Österreich bereits geistiges Ausland des deutschen Kulturbereiches gewesen sei, eine aus führliche Untersuchung gewidmet. Er kam

3
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_170_object_4668575.png
Page 170 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
, irgend etwas schlecht zu finden, was lange in Österreich bestand und so den Stempel des Vaterländischen erhielt 111 . Österreich hat es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verschmäht, die Wissenschaft als Mittel der Macht und des Ein flusses zu benutzen. Dadurch wurde auch den separatistischen Bestrebungen in den Kronländern Nahrung geboten. Der Deutsche in Österreich war isoliert von dem Strome der mitteleuropäischen Bildung. Der strenge Ernst der Wissenschaft an den deutschen Hochschulen

erzeugte dagegen die besonnene Haltung, die die deutsche Jugend in den Stürmen des Jahres 1848 auszeichnete. Je mehr der Geist der Deutschen in Österreich durch das alte Unterrichtssystem geschwächt wurde, desto mehr gewannen die Föderalisten und Separatisten an Umfang und Kraft, daher erklärt sich auch der geringe Einfluß der Professoren im Jahre 1848 112 . Solange Österreichs Regenten die Kaiserkrone getragen haben, waren Deutsche ununterbrochen im Dienste Österreichs. Im 19. Jahrhundert sank

das Hereinziehen der Fremden auf ein Mini mum, aber auch der Einfluß Österreichs auf die inneren Angelegen heiten Deutschlands. Die öffentliche Meinung Deutschlands wandte sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer mehr von Öster reich ab, die Augen aller Gebildeten in Deutschland waren nach Preußen gerichtet. Die Diplomatie und das Militär haben dagegen immer auch NichtÖsterreicher aufgenommen. Das gleiche muß auch für Universitätsprofessoren gelten. Ganze Zweige der Wissenschaften sind auf Berufungen

4
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_111_object_4668516.png
Page 111 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
112 Hans Lentze seinen Forderongen stehe. Doch fühle er sich verpflichtet, für ein für das gesamte Studienwesen in Österreich entscheidendes Prinzip einzutreten. In diesem Schreiben weist Phillips auf die mündlichen Besprechungen hin, die Thun mit ihm wegen der juridischen Studienreform in Österreich abgehalten habe. Sichtlich hat sich Thun in diesen Gesprächen mit Jarcke und Phillips zur vollen Klarheit durchgerungen. Er ließ sich von Phillips überzeugen, daß das Deutsche Recht, insbesondere

die deutsche Rechtsgeschichte, allen Schwierigkeiten zum Trotz als Obligatfach eingeführt werden müsse, Phillips konnte ihn auch davon überzeugen, daß die deutsche Rechts geschichte ein staatspolitisch wichtiges Bildungsfach für den Rechts hörer sei, da sie ihn mit den christlich-germanischen Elementen der Rechtsordnung vertraut mache. Sie bilde die notwendige Ergänzung zum heidnischen römischen Recht und sei unendlich wichtig für die Formung einer konservativen Weltanschauung. Die deutsche

in seinem Antrage vom 9. Juli 1853 erschreckend naiv 80 : ,Die ernste und gründliche Beschäftigung mit dem Studium des römischen und kanonischen Rechtes für das zweite Rigorosum brachte in dem geistigen und moralischen Entwicklungsgang (78) Lentze , Graf Thun und die deutsche Rechtsgeschichte, S. 506 ff. ; ders., Graf Thun und die voraussetzungslose Wissenschaft, S. 199. (79) Lentze , Graf Thun und die voraussetzungslose Wissenschaft, S, 203. (80) Ebda., S. 209.

5
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_13_object_4668418.png
Page 13 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
, David August , Konvertitenbilder aus dem 19. Jahrhundert, Bd. I, Schaffhausen 1866. Segré, Gino , Sull'Opera scientifica di Giuseppe Unger, Scritti giuridici, Bd. I, Cortona 1930, S. 129—192. Siegel, Heinbich , Die wissenschaftliche Pflege des deutschen Rechts in Öster reich zumal an der Wiener Hochschule, Rektoratsrede, Wien 1878. Senzheimer, Hugo , Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft, Frank furt a. M. 1953. Smend, Rudolf , Der Einfluß der deutschen Staats

- und Verwaltungsrechtslehre des 19. Jahrhunderts auf das Leben in Verfassung und Verwaltung, Staats rechtliche Abhandlungen, Berlin 1955, S. 326—345, Spranger, Eduard , Wandlungen im Wesen der Universität seit hundert Jahren, Leipzig 1913. Ders,, Das Wesen der deutschen Universität, Das akademische Deutschland, Bd. III, S. 1 — 38. Srbik, Heinrich R. v ., Metternich, Bd. I und II, München 1925, Bd. III, Mün chen 1954. -Oers., Deutsche Einheit, Bd. I und II, 3. Aufl., München 1940. Öers., Geist und Geschichte vom deutschen Humanismus

aus den Jahren 1849 —1862, Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 113, 1934, S. 167 — 304. Sohn Abel, Franz , Deutsche Geschichte, 2. Aufl., Bd. IV, Freiburg i, Br. 1954. Schnabel, Georg IST., Geschichte der juridischen Faeultät an der Hochschule zu Prag, Bd. I—III, Prag 1827. l>°rs., Die Geschichte des philosophischen Rechtes als Lehrgegenstand betrachtet, Jahrbuch des böhmischen Museums, Bd. 1, 1830, S. 323 — 327.

6
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_299_object_4668704.png
Page 299 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
300 Hans Lentze II. Memorandum von George Phillips : ,TJeber die Aufgaben der Wißenschaft des gemeinen deutschen Privatrechts' Thun-Naclilass D 638 Ohne Datum und Unterschrift, eigenhändig von Phillips ge schrieben. I. Die deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte hat die für das gemeine deutsche Privatrecht vorbereitende Aufgabe: zu zeigen, wie sich der gesanamte Rechtszustand in dem deutschen Reiche resp. in dem Um fange des Deutschen Bundes entwickelt hat, II. Das Resultat dieser historischen

Entwicklung ist in Beziehung auf das Privatrecht das : Daß das Recht im deutschen Reiche bis zum drei zehnten Jahrhunderte ein genuin deutsches war, das dann aber in Folge der Reception des römischen und canonischen Rechtes sowie des lango- bardischen Lehenrechtes, eine Mischung von Rechtsideen und Rechts instituten entstanden ist, deren Inbegriff nicht mehr mit dem Namen S das deutsche Recht' bezeichnet werden kann, sondern ,das in Deutsch land geltende Recht' zu nennen ist. III. Diese Mischung

ist verschiedenartig ausgefallen, es hat aber die heutige Rechtswissenschaft außer den gemischten Instituten auch noch solche des rein deutschen und des ungemischten fremden Rechts zu unterscheiden. a) Rein deutsche Institute haben sich in Menge in dem Familien- rechte des Adels sowie des Bauernstandes erhalten; es gehört dahin, ferner der Erbvertrag, die Reallasten und Realrechte, die eheliche Gütergemeinschaft usw. usw. — Zu diesen sind alsdann noch solche hinzugekommen, welche sich in Deutschland (Zusatz

7
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_116_object_4668521.png
Page 116 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
in einen praktischen Beruf oder die Emigration ins Reich übrig. Es sei da nur auf den jungen Rechtshistoriker Emil Rössler 16 und den bedeutenden Historiker und Kunst historiker Anton Springer 17 verwiesen, die beide ins Reich in die Emigration gehen mußten. Weitere Beispiele aus dem Bereiche der juridischen Fakultät sollen noch in anderem Zusammenhange auf geführt werden 18 . Nach der Niederschlagung der Revolution hatte die Regierung übrigens von einer radikalen Säuberung der Lehr körper abgesehen, zumal

er immer mehr Vertrauensmänner aus diesem Kreise heran, die ihm auch bei (16) Lentze , Graf Thun und die deutsche Rechtsgeschichte, S. 503f., 506; Literatur über ihn S. 503, Anm. 24. (17) H. von Srbik , Geist und Geschichte vom deutschen Humanismus bis zur Gegenwart, Bd. II, München-Salzburg 1951, S. 103 f. ; Literatur über ihn S. 388, Anm. 38. (18) Siehe unten S. 3 32 ff. (19) Österreichisches biographisches Lexikon, Bd. I, S. 382. (20) Molisch , a. a. 0,, S. 19.

8
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_263_object_4668668.png
Page 263 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
264 Hans Lentze und Höflee .. Alle drei gehörten der jüngeren Gelehrtengeneration an, sie waren erfolgreiche Lehrer und hahen dadurch entscheidend, dazu beigetragen, daß sich die deutsche 'Wissenschaft in Österreich durchsetzen konnte 23 . Außerdem vertraten sie jene Wissenschaf ten, denen Thun besonderes Gewicht beimaß, die Geschichte, die die Grundwissenschaft des ganzen Unterrichtssystems werden sollte, und die deutsche Rechtsgeschichte. Schulte erwarb sich große Verdienste um die Einführung

; Darstellung des Prozesses vor den katholischen geistlichen Ehegerichten in Öster reich, Gießen 1858) maßgebend. Der gewandte Taktiker wußte sich auch die Sympathie und das Vertrauen des böhmischen Klerus (23) A. B achmann , Constantin von Höfler, Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Bd. 36,1898, S. 397 ; J ttng , a. a. G., S. 202 ff. - S chulte , Lebenserinnerungen, Bd. I, S. 79ff. (24) SCHtTLTE, Lebenserimiöruiigen, Bd. I, S. 80ff. ; über Schulte als Ger mailisten siehe

9
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_56_object_4668461.png
Page 56 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
der Rechtsstudien in Öster reich begleiten sollten. Der Gedanke der Nationalerziehung Heß auch die ersten Ver suche entstehen, eine österreichische Rechtsgeschichte als wissen schaftliche Disziplin zu schaffen. Es sei da auf die geistesgeschicht lich interessante Arbeit von D, S chwabe , Versuch über die ersten Grundlinien des österreichischen Landadelrechtes nebst einem Ver suche über die deutsche Rechtsgeschichte überhaupt und Öster reichs insbesondere, dann eine Abhandlung über das österreichische Recht

Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein 57 -Heiehsgeschichte' B8 . Daneben fand auch das deutsche Privatrecht, fin Lieblingsfach der damaligen Zeit 69 , Aufnahme 70 . Es wurde allerdings nur als außerordentliches Lehrfach eingeführt. Die historischen Hilfsdisziplinen der Rechtswissenschaft 71 fan den also ausreichende Berücksichtigung im Rahmen des juristischen Vollstudiums. Die Rechtsgeschichte trat aber doch an Bedeutung gegenüber dem philosophischen Rechte zurück

10
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_213_object_4668618.png
Page 213 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
214 Hans Loitze gelegt : die Wiedereingliederung der österreichischen Rechtswissen schaft in die deutsche. Ein kameralistischer Sbudienplan wird nicht aufgestellt, es wird nur angegeben, daß er mit realen Kenntnissen, die an tech nischen, land- und forstwissenschaftlichen und montanistischen Anstalten erworben werden können, in Verbindung zu bringen wäre (S. 84). Dagegen wird ein juridischer Studienplan aufgestellt (S. 86). Damit war die seit Maria Theresia im Rechtsunterricht bestehende

Tradition wieder zu ihrem Rechte gekommen. Das Rechtsstudimn ist wieder in vier Jahrgänge eingeteilt: Erstes Jahr: Wintersemester: Juristische Enzyklopädie und Methodologie, Geschichte des römischen Rechts und Institutionen, österreichische Geschichte. Sommersemester : Geschichte des römi schen Rechts und Institutionen, österreichische Geschichte, deut sche Reichs- und Rechtsgeschichte. Zweites Jahr: Wintersemester: Pandekten, Kirchenrecht, deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, politische Ökonomie

. In der Staatsprüfung A sollen geprüft werden : römisches Recht, Kirchenrecht, österreichische Geschichte, deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte ; in der Staatsprüfung R 1 : österreichisches Zivilrecht und Prozeß, Handels- und WechseJrecht; in der Staats prüfung R 2 : österreichische Statistik, politische Ökonomie, politi sche Gesetzkunde, Völkerrecht. Es sind das bereits die heutigen drei Staatsprüfungen des österreichischen Prüfungssystems: die rechtsMstorische, die judizielle und die politische. Ausdrücklich

12
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_237_object_4668642.png
Page 237 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
238 Hans Lentze darstellt, welchen das Christentum gegenüber den heidnischen Ideen, auf welchen der römische Staat beruhte, auf das Rechts- und Staatswesen gewonnen hat'. In das dritte Semester ist die öster reichische Geschichte verwiesen, .so daß die Studierenden, vor bereitet durch die deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte auf die jenigen Thatsachen hingewiesen werden können, welche insbeson dere für die österreichische Rechtsgeschichte wichtig sind'. Aus dem. Gutachten Albert Jägers

sollte immerhin der Besuch der Vor lesung über Rechtsphilosophie als Obligatfach angerechnet werden. Eine kleine Konzession an die Freunde der Philosophie bedeutet der Antrag, daß die Juristen vor dem Eintritt in das vierte Se mester mindestens ein Kolleg über praktische Philosophie hören sollten. Nach Abschluß der ersten beiden Jahre soll die erste rechts historische Staatsprüfung stattfinden mit den Prüfungsgegenstän den römisches Recht, Kirchenrecht und deutsche Reichs- und Rechts geschichte

im Zusammenhange mit der österreichischen Geschichte. Das deutsche Privatrecht soll zunächst nicht Prüfungsgegenstand sein, weil hier vorerst die Entwicklung einer österreichischen Praxis seiner Behandlung abgewartet werden muß 4 , Jäger wies in seinem Gutachten auf die Schwierigkeiten bei der Prüfung aus der österreichischen Geschichte hin, da diese keinen abgesonder- (3) V. A.-Ministerium des Cultus und Unterrichtes, Kr. 1099/1855, f. 73ff. (4) Heuert , Die Reform, S. 636.

14
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_349_object_4668754.png
Page 349 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
eine richtige Auffassung des Rechtes und des Staatswesens gesichert, und verführerischen idealen Richtungen vor gebeugt werden. Zu dem Ende wird gleich in dem ersten Jahre mit dem römischen. Rechte, und zwar nach der durch den heutigen Stand der Wissenschaft gebotenen Methode mit der Geschichte des römischen Rechtes und den Institutionen begonnen, worauf ein Pandektenkollegium folgt; gleich zeitig wird aber die deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte durchgeführt, welche nicht nur den eigentlichen Schlüssel

zu dem Verständnisse der heutigen Rechtsgestaltung in Deutschland und Österreich bietet, sondern zugleich den Einfluß darstellt, welchen das Christentum gegenüber den heidnischen Ideen, auf welchen der römische Staat beruhte, auf das Rechts- und Staatswesen gewonnen hat. Dadurch wird jener Einseitig keit vorgebeugt werden, welche eine ausschließliche Vertiefung in das durch seine formelle Vollendung so anziehende römische Recht erzeugen könnte. Hierauf folgt das sogenannte gemeine deutsche Privatrecht

und das Kirchenrecht, deren volles Verständniß die Bekanntschaft mit dem römischen Rechte und der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte voraussetzen, und das rechtsgeschichtliche Studium vervollständigen. Das deutsche Privatrecht umfaßt die Darstellung jener Rechtsbegriffe und Institute, die sich im deutschen Reiche aus einheimischen Elementen und ihrer Berührung mit dem römischen Rechte herausgebildet haben, und auch für die Rechtsgestaltung in Österreich von wesentlicher Bedeutung sind. Eben deßhalb

15
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_109_object_4668514.png
Page 109 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
no Hans Lentze österreichischen Reehtsentwicklung'. Die künftige österreichische Rechtswissenschaft wird auch die Rechte der Länder der ungari schen Krone, d, h. die Ungarns, Siebenbürgens und der südslawi schen Länder, Kroatien und Dalmatian, zu berücksichtigen haben. Die deutsche Rechtswissenschaft soll also über das ABGB. hinaus ein neues gesamtösterreichisches Recht schaffen, ja es soll die Gesamtmonarchie in den Bereich des gemeinen Rechts der deut schen

jetzt nach den Prinzipien der historischen Schule und der Pandektistik aus gelegt 75 . Um die Jahrhundertmitte war diese Entwicklung längst abgeschlossen, Preußen konnte also auch hier als Modell dienen. Diese Rede rief damals bei den österreichischen Juristen geradezu Entsetzen hervor. Der ältere praktische Jurist in Öster reich konnte diesen neuen Gedankengängen nicht folgen, er sah darin eine Schmähung des ABGB. Thuns Gegenspieler, der Präsi dent des Reichsrates Freer. C. F. Kübeck: von Kübau , notierte in seinein

16
Books
Category:
History , Pedagogy, Education
Year:
1962
¬Die¬ Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein.- (Sitzungsberichte ; 239,2) - .- (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts ; 7) - .- (Beiträge zur Geschichte der Universität Wien ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/252085/252085_91_object_4668496.png
Page 91 of 378
Author: Lentze, Hans / von Hans Lentze
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Böhlau
Physical description: 372 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Thun und Hohenstein, Leo ¬von¬;g.Österreich;s.Hochschulreform;z.Geschichte 1860
Location mark: II Z 219/239,2
Intern ID: 252085
Katholizismus, er war ein Außenseiter, der den österreichischen Katholizismus dem reichsdeutschen angleichen wollte. Der österreichische Klerus einschließlich des Episkopats empfand das neue Studiensystem als preußisch und protestantisch j und zog ihm das alte Studiensystem vor. Das vormärzliche Öster reich war trotz der josephinischen Kirchenpolitik ein katholischer Staat. Der Gymnasialunterricht war im wesentlichen dem Klerus anvertraut, den größten Teil der Gymnasiallehrer stellten die geist lichen Orden

skeptische Bemerkung über die Piaristen beweist, daß er von den Leistungen der Lehrorden im Vormärz keine hohe Meinung j hatte. Bezeichnend ist es, daß Jakcke für die Heranbildung eines weltlichen, ausreichend besoldeten Gymnasiallehrerstandes eintritt und ein geistliches Monopol für den Beruf des Gymnasiallehrers j verwirft. In Österreich setzte mit der Unterrichtsreform nach 1848 j (40) H. L entze , Graf Thum und die deutsche Rechtsgeschichte, MIÜG-, Bd. 63, 1955, S. 508. (41) S tbakosch -G bassmann

18