Jakob Fugger und der Streit um den Nachlaß des Kardinals Melchior von Brixen
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Author:
Pölnitz, Götz ¬von¬ / von Götz Freiherrn von Pölnitz
Place:
Tübingen
Physical description:
S. [223] - 294
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken ; 30. - Xerokopie
Subject heading:
p.Fugger, Jakob <Kaufmann, 1459-1525>;p.Melchior <Brixen, Bischof>;s.Nachlass
Location mark:
II 75.664
Intern ID:
184850
seine Bemühungen erfolglos blieben. Julius II. war unter keinen Umständen dazu zu bestimmen, einen so grossen Teil der KardinaLerbsehaft herauszugeben, obgleich die Einwände der Anima an sich berechtigt Idingen mochten. So unternahmen die Pt 'ovisoren, die nicht leicht zu entmutigen waren, einen erneuten Ver- sueh. wobei sie ihre Ansprüche nochmals merklich herabsetzten. Von dem Nachlass Caspars von Meckau war nicht mehr die Rede, obwohl die Kammer nicht auf den Betrag verzichtet und Zink ihn folglich
bei Julius II. zu er wirken suchten. Gleichviel welchen theoretischen Erfolg ihre Be mühungen an der Kurie hatten, tatsächlich haben sie aus den deut schen Ablasserträgnissen, die seitens der Kammer so rasch als möglich eingefordert wurden, bei Lebzeiten dieses Papstes keine Erfüllung ihrer Wünsche erfahren. Die Hoffnung, unmittelbar aus dem Nachlass ihres Brixener Gönners etwas zu erlangen, mussten die Provisoren dea Hospizes vollends aufgeben. ! Fürs erste hatte Julius II. im Streite
der Barbestand der römischen Faktorei kaum gewachsen gewesen. Wenn auch wieder-' päpstliche Schulden bei den Fuggern für Erzlieferungen vorlagen, so erreichten sie nicht im entferntesten eine Höhe, dass danach die Tilgung der Meckau'schen Darlehen auf dem Wege der reinen Verrechnung zwischen päpstlicher Kammer und Johannes Zink hätte erfolgen können. /Die kuriale Finanzverwaltung dachte auch nicht daran, das Geld weiter im Fugger-Unternehmen für sich arbeiten zu lassen. Sie wollte soviel wie möglich
und so rasch, wie das ohne sachliche Ge fährdung geschehen durfte, an sich ziehen. Die hohen finanziellen Be dürfnisse des päpstlichen Heeres, ganz abgesehen von Hof und Bauten, erlaubten der Kammer Julius II. keine andere Haltung. In welcher ' j ' ') Rom Anima-Archiv, Misc. IV J81.