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Books
Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 295 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Landgericht Welsberg Alpe zum Gericht Welsberg, offenbar weil sie Bewohnern von Taisten seit langem gehörte, doch besagt das nichts gegen die Jurisdiktionszugehörigkeit der Alpe zum Oberamt Bruneck, weil sie nur eine kleine Enklave darstellte und solche von Anich überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Durch die Aufhebung des Oberamts gerichtes Bruneck (1806) fiel dieselbe von selbst dem Landgerichte 'Welsberg zu und bei der Anlage der Katastermappe 1854 ward sie naturgemäß in die Gemeinde

Taisten eingerechnet. Die Alpen Hundsbach, Arzbach, Sandberg (Samburg) und Ochsenfeld, die auf der Ostseite des Gsies-Antholzer Kammes gelegen sind, werden durch die mitgeteilte Grenzbeschreibung zum Gericht Welsberg gezogen und dem folgt auch Anichs Karte, die ebenfalls die Grenze über den Kammverlauf legt. Laut eines Protokolles von 1766 beanspruchte das Hochstift Brixen für das Oberamtsgericht Bruneck die Temtorialiurisdiktion über die Samburger und JTriedberger Alpe, da diese zum bischöflichen

Meier zu Adlitzhausen bei Taisten gehört hatten. Das Gericht Welsberg protestierte dagegen Namens der tirolischen Herrschaft. Denn „obzwar verschiedene Höfe und Behausungen inmitten des Landgerichtes Welsberg befindlich, demungeachtet mit dem Territorialzwang, entweder soweit sich der Tropfstall erstrecket oder nach anderweitigen Designationen dem Fürsten von Brisen unterwürfig sind, so wird doch ein gleiches von Alpen, die originarie Gemeindsgrund dem Landesfürsten ohnfehlbar zugehörig

Zusammenhanges. Insoferne stimmt also die jetzige Grenze zwischen den Gemeinden Antholz und Gsies nicht mit der alten Grenze des Gerichts Welsberg überein. Die Grenze zwischen den Gemeinden Toblach Gerichts Welsberg und Wahlen Gerichts Heunfels wurde laut Vertrag zwischen den beiderseitigen Gerichtsherr schaften von 1672 August 8 neu vermarkt, doch enthalt der Text außer Stampfer- bachl und Gfürstenfeld keine an sich erkennbaren Ortsbezeichnungen 1 ). Besonders langwierig gestaltete sich die Festlegung

der Grenze des Landgerichtes Welsberg und seiner Gemeinde Toblach gegen die Gemeinde Auronzo (in den deutschen Akten jener Zeit stets Obrentsch genannt) im Cadore und damit der Grenze des Landes Tirol gegen die Republik Venedig. Zur Zeit der Abfassimg der oben mitgeteilten Beschreibung der Gerichtsgrenze war dieses Stück derselben noch völlig strittig. Denn die Gemeinde Toblach und das Stift Irmichen, dieses gestützt auf die oben erwähnten Verleihungen der Kaiser x h IStA. Cod. 545 f. 42 und Stockurbar

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Books
Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 241 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Erasmus Burggraf vonLienz als Pfleger von St. Michelsbuxg 4 ). Dieser bestellt ebenso wie die folgenden Pfleger zur Verwaltung des Landgerichtes einen Richter, die sich aber von jetzt ab Richter von St. Michelsburg, manchmal auch von St. Lorenzen nennen 5 ). Die alte Bezeichnung Landgericht bzw. Landrichter im Pustertal, die zuletzt noch Christoph von Welsberg 1410 und 1428 trägt 6 ), verschwindet nun völlig vor der Bezeichnung „Gericht' (oder häufig auch) „Landgericht St. Michelsburg'. Als Pfleger

desselben werden weiter genannt 1435—1440 Balthasar Neunkircher 7 ), 1444—1470 Balthasar von Welsberg 8 ). Nach dem Erlöschen des Hauses Görz und den Anfall seiner Lande an K. Max im J. 1500 vereinigte dieser das Pustertal westlich von Lienz einschließlich mit dem Lande Tirol (s. oben S. 487ff.). Zugleich gab er dem Bischof Melchior von Brixen „die Schlösser Heunfels, Michelsburg, Schöneck und 'Ottenheim samt dem Landgericht bzw. Gericht und Amt' ala Pfand. Lediglich die große Einanznot infolge seiner Kriege hat den Kaiser

Hause Österreich als Landesfürsten von Tirol als unter dem Bischof von Brixen in dieser Eigenschaft J ) IStA. Urk. I, 3550; Görzer Bepert. f. 626; Huber, Vereinigung Heg. 911. °-) IStA. Giirzer Repert. f. 806 u. 814; Haiig in Forsch. Gesch. Tir. 4 S. 3. 3 ) AB. 3 Nt. 1443 u. 2073; FA. 34 S. 263. *) AB. 3 Ki. 1062, 1308, 1451, 1449, 2090; IStA. Urk. II, 1310; I.Ferd., Egger Reg. «« Reg. 687. 5 ) So Peter von Mauren seit 1395 s. AB. 3 TSlr. 1341, 1344, 1456, 1950. *} l.Ferd. Mayerhofen, Gen. Welsberg

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