¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
, so Ferdinand Mohr innenhat. Die mitgeteilte Grenzfestsetzung ist eine einseitige und nachdem im J. 1665 da3 Hochstift das ihm bis dahin verpfändet gewesene Gericht St, Michelsbmg an die o.-ö, Regierung zurückgestellt hatte, wurde zur Beseitigung aller etwa zu gewärti genden Streitfragen eine neue und zwar gemeinschaftliche Vermarkung zwischen dem Stadt- und Landgerichtsgebiete durchgeführt, worüber ein sehr ein gehendes, im wesentlichen aber nicht von der obigen Grenzbeschreibung abwei chendes Protokoll
vorliegt (IStA. Urbar von St, Michelsburg von 1710 f. 43), Die zahlreichen Grenzsteine, die mit der Jahrzahl 1666 versehen, damals gesetzt wurden, befinden sich heute noch auf der Grenze der Stadtgemeinde, Eine genaue Erklärung dieser im J. 1666 vorgenommenen Vermarkung samt einer Karten skizze hiezu gibt Tschurtschentaler im Schiern Bd. 12 (1931) S. 220ff., hier auch eine Wiedergabe des im J. 1570 angefertigten Planes der Stadt Bruneck und ihres Flur- und Gerichtsgebietes, der sogenannten
Escherstangen, die im Kartenraume des Museums Ferdinandeum in Innsbruck aufgestellt ist. Die ältere, von mir oben mitgeteilte Grenzbeschreibung von 1559 wird aber a. a. 0. nicht erwähnt. Die Häuser und Güter, die, wie erwähnt, außerhalb des geschlossenen Stadt gebietes gelegen, trotzdem dem Stadtgerichte unterstanden, verblieben in dem Verbände desselben bis zu seiner Auflösung; das ergibt sich insbesondere aus dem Steuerkataster des Stadtgerichts von 1777. Diese enklavierte Gerichtszuständig keit
hat sich wohl nur auf dem Wege entwickelt, daß Bürger von Bruneck Grund besitz außerhalb der Stadt erwarben und auch für diesen ihren bisherigen persön lichen Gerichtsstand vor dem Stadtgericht beibehielten. Von den Ehehaftdingen des Stadtgerichtes Bruneck spricht die Stadtordnung des 15. Jh., ebenso vom Malefizrecht (Tir. Weist. 4 S. 468f. u. 489). Der Galgen, dessen Errichtung dem Stadtgerichte 1371 zugestanden worden ist (s. oben S. 577), befand sich um 1500 auf dem Wartberg, einer Anhöhe südlich
der Stadt (nicht Mörperg, wie Egger, a. a. O. sagt). Aus späterer Zeit fand sich allerdings keine An gabe über dieses Hochgericht, das von jenem des Landgerichtes St. Michelsburg auf dem benachbarten Arnsberg wohl zu unterscheiden ist. — Der Amtssitz des Stadtgerichtes, das „Gerichts- und Ratshaus zu Prauneck' wird schon 1402 erwähnt (AB. 3 Nr. 986); 1546 hat es die Stadt an die Herren von Welsberg ver kauft und daneben ein neues Ratshaus eingerichtet, das 1799 in Privatbesitz iiber- 580