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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 314 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Dingstätte, Hochgericht, Gerichtshaus Der Galg eil des Gerichtes Heinfels wird bereits zum J. 1307 erwähnt (s. oben S. 620). Laut einer Angabe von 1750 stand das Heunfelser Hochgericht an der Landstraße östlich von Siliian beim Gehöfte Oberklettenham 1 ). Die Einhaltung dieses Hochgerichtes oblag einigen Bauern von Vierschach, das aber westlich von Siliian liegt 2 ). Burgfrieden Heunfels. 1447 werden Grundstücke genannt, die „zu Heunfels im Burgfried' gelegen seien 3 ). Als im J. 1555

die Aufteilung der Steuerknechte innerhalb der zehn Obleien der Gerichtes Heunfels neu geregelt wurde, erscheint der Markt Siliian und das Dorf Wahlen als eine Burgfriedensgemeinde, der eine Steuerbegünstigung ein geräumt und diese hat laut Akten von 1582 und 1584 auch damals noch bestanden 4 ). Laut des Weistums des Gerichtes Heunfels aus dem 16. Jh, hatten „die Urbarleute, die in den Kasten, d. i. in das Urbaramt dienen und die Burkfrider' weit geringere Taxen für die Amtshandlungen des Eronboten

von 1750, IStA. Akten des Gerichtes Siliian von 1750 Lit. O. Nr. 628; der Hof Klettenham ist beim Bau der Eisenbahn aufgelassen worden. 2 ) Im J. 1655 vergleicht sich das Landgericht mit mehreren Bauern von Obervierschach wegen Darreichung dessen, was zur Hinrichtung der Malefizpersonen und zur Herstellung des Hochgerichtes notwendig sei (IStA. Konfirmationsbuch 1624—60 fol. 308 ff.). Laut einer Kundschaft von 1638 wurde damals der Besitzer der Peinthube zu Obervierschach wegen eines schweren

solche Verpflichtungen durch die Hingabe von Grundstücken und deren Nutzung begründet, so z. B. beim Landgerichte Michelsburg s. oben S. 565. Auch hier in Heinfels ist laut eines Aktes von 1677 (IStA. Stift Sonnenburg XIV, 11) um das J. 1650 das Henkermösele und die Scheibelau bei Vierschach für die Herrschaft Heinfels ausgesteckt und einem Bauern dafür verliehen worden, daß er „dafür zu den Malefizexekutionen Haue, Schaufel, Peil, Stuel, auch Holz zur Richtstatt, beistellen soll. 1691 wird eine Wiese beim

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 327 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
— nur die betreffende Obrigkeit allein (s. oben S. 623 ff.). Bannberg hat bis gegen 1500 ein eigenes Gericht unter der Hoheit des Hoch stiftes Brixen gebildet, seither wurde es für die Verwaltung dem Gerichte Anras einverleibt ; näheres darüber unten S. 645 ff. Laut seines Steuerkatasters von 1627 (IStA.) zerfiel das Gericht Anras in die drei Drittel Anras, Aßling und Tilliach, diese wieder laut der Beschreibung von 1545 in 7, laut des Katasters von 1780 in 19 Oblaien, nämlich: 1. Anras, 2. Asch und Winkel, 3. Ried

dies vereitelt. Ich finde hiezu keine aktenmäßige Begründung, vielmehr wird in der Tabelle der Gerichte Tirols nach dem Stande von 1803, Sammler, Gesch. Tir. 1 S. 267 das Gericht Anras unter den Krimminalgerichten aufgezählt und diese hatten damals meist die Blutgerichts barkeit und ein eigenes Hochgericht. Laut einer Eintragung im Verfachbuche von Anras von 1668 fol. 112 beklagten sich damals drei Bauern aus Ried, daß sie das Hoc hg ericht in der Herrschaft Anras aufzubauen hätten. 8 ) So Obertilliach 1601

AB. 3 S. 555, Anras (IStA. Verfachbuch Anras 1694 f. 38), Asch und Winkel (a. a. O. 1693 f. 169, 1694 f. 7), Kosten, Burg und Vergein (a. a. O. 1694 f. 222), Ober- und Unterassling (a. a. O. 1696 f. 83 u. 153), Leiten (1695 f. 163). Laut einer Ordnung von 1616 sagte man für die Kachbarschaften auch „Hirtschaften' (IStA. sagt. Egger der ungedruckten Weisti'mier).

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 53 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Kastelruth Eine umfassende Grenzbesehreibung des Gerichtes Kastelrut ist nicht über liefert. Als seine Mordgrenze gibt um 1600 Burgleehner (Tiroler Adler 3, 4 fol. 1170) den Grödner Bach an, der in dieser Eigenschaft schon 1272 erwähnt wird (s. oben S. 366). Laut einer Waldbeschreibung der Malgrei St. Vigil von 1735 (IStA. Kod. 3744) -mirde „der Graben von -unten bis an den Schiernkofel hinauf für ein Gerichts march zwischen den Gerichten Kastelrut und 'Vols' gehalten

, es ist dies der Schwarz grießbach der Spezialkarte. Das Gericht Kastelrut hatte die Malefizgerichtsbarkeit. Laut der Gerichts urbare von 1583 und 1606 waren die Besitzer verschiedener Höfe, besonders in der St. Michels-Malgrei verpflichtet, das Hochgericht aufzubauen, mit Stock, Strick und Schwert, bei den malefizigen. Handlungen (den. Hinrichtungen) zu dienen, die selben zu berufen und die Malefizpersonen (Verbrechen) mi t, bewehrter Hand zu begleiten 1 ). Später wurden diese Verpflichtungen durch Geldleistungen

abgelöst. Der Galgenbichl auf Kastelrut wird 1454 und später das Hochgericht genannt, dort fanden die Hinrichtungen statt, die letzte im J. 1778 (Äußerer im Schiern 8 S. 232 il, 246). Die Gerichtsstätte ,,platea de Castrorupto' wird in einer Urkunde von 1283 und „an der gazzen' 1310 und 1313 erwähnt 2 ). Das Gerichtshaus befand sich, da das Schloß bereits laut des Urbares von 1583 unbewohnt war, im Dorfe, ebenso das Gerichtsdienerhaus, aber auch andere Höfe dienten zeitweise als Richterhaus

, 1033 u. 1042. Doch ist dessen Angabe, daß Hauenstein ein Lehen der Landesfürsten von Tirol gewesen sei, irrig, laut der Brixner Lehenürkunden (ISfcA. Report, 385) war es ebenso wie Salegg stets Lehen vom Hochstifte Brixen und auch über Aichach hat das Hochstiffc diesen Anspruch nicht aufgegeben. 1310 verleiht K. Heinrich, Graf von Tirol, seinen Anteil an der Burg zu Hauen- stein dem Gebhard von Stetteneck (Mit. Gesch. der Deutschen in Böhmen 43 S. 188), das Hoc stift, war also schon damals

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 106 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Salern, Entstellung Wie bereits oben S. 406 f. angedeutet, besaßen laut Urkunde von 1256 die Herren von Voitsberg neben dem Stadtgerichte Brixen das „judicium extra civitatem' und den „monticulus qui dicitur Salern', Die Ausdelmung dieses letzteren Gerichtes erfahren wir, als jene Herren dasselbe dem Bischöfe Bruno im J. 1277 übergeben mußten, nämlich „Castrum Voitsperch et fundum castri et judicium si ve jurisdictionem extra civitatem (Brixen) a loco ilio, qui dicitur Wer aput

Velturnes usque in Wizenbach et Valakenbach', d. i. vom Weiler Enderwehr (Sp.-K.) am Nordrande der Gemeinde Veltuxns bis zum Weißen- und Flaggenbach, die bei Mittewald von beiden Seiten in den Eisack münden 1 ). Innerhalb des bezeich neten Raumes liegen in der Tat die beiden Gerichte Salem und Pfeffersberg. Laut eines Kundschaftbriefes vom J, 1462 war damals diesem schon seit längerem die Befugnis zu Malefizprozessen entzogen und dem Stadtgerichte Brixen übertragen 2 ). Auch das Gerichtsweistum

der Stadt Brixen' aus einem alten Dingsprengel hervorgegangen ist, den die Bischöfe von Brixen als Oberherren der Grafschaft Norital durch Verleihung der Gerichtsgewalt, und zwar der grafschaftlichen und immunitätischen, an die Herren von Voitsberg verselbständigt haben. Daß aber die Gerichtsgewalt von Salern nicht ausschließlich aus der Immunität des Hochstiftes Brixen sich herausentwickelt hat 4 ), zeigt am sichersten ein Blick auf die Verteilung der Grundherrschaft. Laut eines Katasters des Gerichtes

Salern von 1750 besaß nämlich unter den alten Höfen und Gütern dortselbst das Stift Neustift die Grundherrschaft über 45, das Domkapitel zu Brixen über 16, das Hoch stift und bischöfliche Hofamt über 9 (samt den zu Lehenrecht verliehenen Gütern), andere geistliche Stiftungen zu Brixen über 8, die Kuratie Vahrn über 6 und ver schiedene weltliche Grundherren über 14. Laut des ältesten Urbares des Hochstiftes Brixen von 1253 (Reichsarchiv München) war schon damals der Besitz desselben f VT| ltlfal

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 351 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
1 ). Im Schloß Bruck war um 1700 noch der Rentamtmann untergebracht und laut einer Visitation von 1742 befanden sich in den Kellern des Schlosses „die alten Gefanknussen, wo man die Gefangenen hinunterlassen und sie ohne Luft und Licht verbleiben müssen; dort waren auch die Folterbank und der Streckrahmen mit Gewichten und Instru menten' 2 ). Die Burgen Walchenstein am Iselsberg und Ernburg bei Tristach, die die Grafen von Görz im 13. Jh. erbauen ließen, sind seit dem 16. Jh. in Verfall geraten

3 ). Das Landgericht Lienz zerfiel laut des Teilungsvertrages von 1307 (s. oben S. 484) in ein oberes und niederes Scherien- oder Schergenamt. Das obere umfaßte das Tal der Isel vomZauchenpach, der nahe Lienz in jene rinnt (Sp.-K.), aufwärts, das niedere das Haupttal von der Lienzer Klause bis Lienz und von der Zauche weiter ostwärts. Diese Schergenämtei stimmen in der Hauptsache mit den oben besprochenen tJrpfarren und Landtaidingssprengeln überein, es trifft sich ja auch vielfach in anderen Landgerichten

, daß der Scherge oder Fronbote seinen Amts bereich innerhalb einer Dingstätte hat. Doch scheint hier der Scherge auch zu Dienst leistungen für das landesherrliche Urbaramt herangezogen zu sein. In welcher Be ziehung das Landbotenamt, das laut des Teilungsvertrages von 1307 sich über das ganze Landgericht Lienz erstreckt hat, zu jenen beiden Scher genämtern ge standen hat, läßt sich nicht ganz sicher sagen. Vielleicht war es gerade das Amt, das über den ganzen Bereich des Landgerichtes sich ausgedehnt und daher

selbst zu überprüfen. Laut eines kaiserl. Erlasses von 1748 hatte der HerTschaftsverwalter von Lienz über seine Beamten und Diener, Adelige und andere Exempte in den Landgerichten Lienz und Heinfels nur die prima instantia und nur in causis civilibus (a. a. O. XIV f. 342). 1 ) IStA. Stift Hall Akten VIII, 4 u. XI, 13: Staffier 2 S. 429. 2 ) IStA. Cod. 3091 ; Stift Hall X, 3 foL 29. 3 ) Trotter in Osttir. Heimatbl. 1926 S. 165 f. Die Lienzer Chronik aus dem 16. Jh erwähnt diese Burgen (IStA. Cod. 3089 u. 3090).

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 177 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
so genannten Gerichtes Nieder vinti entstanden. Die Teilung an sich war jedenfalls nur durch Hausinteressen in der besitzenden Familie begründet, eine weitere Frage ist, ob der Bereich des neuen Gerichtes durch irgendwelche Sonderbildungen schon vorgezeichnet gewesen ist. Laut einer von Bischof Johann von Brixen im J. 1309 aufgenommenen Kundschaft (Stolz, Dm. 4 S. 233) haben zur Zeit des Bischofs Bruno (1250—88) ein Herr von Schöneck und ein Herr von Rodeneck ihre gemeinsamen „gut und recht' untereinander

-— Vallis Vintula als Siedlung erstmals um 990 erwähnt — haben laut Urkunden seit 1160 das Domkapitel zu Brixen und das Kloster Neustift Güter und das Hochstift Brixen einen Meierhof 2 ). Im ältesten Urbar des Hochstiftes Brixen von 1253 fallen ziemlich hohe Abgaben in Getreide und Rindern auf, zu welchen die „homines de Phunders' und „Schaldern' (bei Pfunders) verpflichtet waren, während jene der Leute zu Yintl und Haslach bedeutend Heiner sind. Schon damals wurde ein Teil dieser Abgaben in Pfunders

vom hochstiftischen Amte (officium) im Pustertal (später zu Bruneck) verwaltet, während die anderen zum Amte in Brixen gehörten. Laut einer Kundschaft „der lantleut und nachgepawren 1 ) 1525 erklären die Leute dieses Gerichtes, daß ,,tail und gemain' im ganzen Gerichte einheitlich sei (AT. 3 S. 16 Z. 13). Laut Urkunde von 1445 dürfen die von Pfunders bei nyetter mit ihrem Vieh nach Weitental hinausfahren und, wenn Krieg im Land, dio von YV eitental nach Pfunders hinein drei Tage lang, länger aber nicht aus Recht

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 199 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Sonnenburg und erwirkte von K. Leopold noch im J. 1698 (Jänner 8) ein Einstellungsdekret. Soweit die Akten hierüber laufen, d. i. bis zum J. 1732 (IStA. Sonnenburger Arch. Akten Prf.) waren die Aus einandersetzungen über diesen Punkt nicht abgeschlossen, vielmehr erscheinen die genannten Höfe auch später bis zur Auflösung des Hofgerichtes Sonnenburg als dessen Bestandteil. Laut einer von den Beamten des Stiftes Sonnenburg gemachten und in dessen Archiv I, 8 (IStA.) verwahrten Aufstellung

immatriculatis ; die appellation oder änderte instanz 2 ) ; publi- catio statutorum particulariura loci seu statuta topica ; die edicta, mandata, decreta et inhilitiones territoriales; das ius libere constituendi et removendi officiates ; das Hofgericht seu indicium aulicum; das ius delegandi commissariiim ; die steuras: das ius detractionis oder abschlaifgelt; das ius forestale, so wohl mit ofentlicher jagt, fäll, pürsch und richtung des flieg und stiebenten gewilts als auch des stockii- 1 ) So laut

, so wird seine Tat vom Richter untersucht, sobald er aber zum peinlichen Verfahren und Ab urteilung geeignet befunden wird, dem Kriminalgericht Schöneck überantwortet. *} Laut eines Aktes von 1671 (IStA. Causa Dom. 1671 fol. 161) hat das Stift die „änderte s uz . . <Jie Gerichtsbarkeit über Berufungen aus dem Gericht Enneberg ebenfalls beansprucht. °

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 254 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
i. e, S. um faßte — so auch laut des Steuerkatasters von 1775 — die drei Malgreien oder Gemeinden Sonnenbuxg, Fassing und Pflaurenz, sie waren bis 1849 eigene Gemeinden (Staffier 2, 170) und wurden damals als Fraktionen der Gemeinde St. Lorenzen zugeteilt. Die Grenzen dieses Gebietes gibt, allerdings ohne ausdrück lich ,,Hofgericht' dafür zu sagen, der Schiedsspruch von 1515 an, von dem ich bereits oben einen Teil mitteilte : „Ain jede abtcssin von Sunnenburg soll bey dem Gezirck ruebiglich und on irrung

, und darnach an Praitperger (Sp.-K.) aus und darnach herab an Steeger (Sp.-K.) pon unz an den Graben und von dannen nach dem wasser (der Rienz) ab bis wider an vorgemelte Panprugg.' Im Mühlwaldtale westlich Taufers im Ahrntal erhielt das Kloster Sonnenburg angeblich um das J. 1160 von den Grafen von Valey Grundbesitz, Felder und Wälder 2 ). Laut der Urbare von 1290 und 1320 bestand dort ein eigenes Amt Mul- walt mit etwa 100 zinspflichtigen Gütern, die sich über Mühlwald im äußern und Lappach im inneren

Teile dieses Tales, ferner über Michelreiß und Weißenbach im Ahrntal hinter Taufers erstreckten. Diese habe laut Urk. v. 1303 das Stift damals wegen seiner Schulden gegenüber „Cristen und Juden' den Herrn von Taufers verpfändet. 1310 stellte Ofmia, Witwe des Ulrich von Taufers, über dessen auf seinem Todbette ausgesprochene Bitte diesen Besitz dem Stifte zurück und damit „das Gericht im Mulwalt, das des Gotzhaus von Sonnenburg ist, umb alle Sachen, die des Gotzhaus Leut under ain ander haben, one

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 41 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
2 S. 1011). Das Gericht Völs und Schenkenberg zerfiel in acht Mulgreien oder Malgreien, später auch Gemainen, die seit 14. Jh. nach einem Heiligennamen oder mit einem eigentlichen Ortsnamen benannt werden 4 ): Nämlich Untervöls oder U. L. Frau, Obervöls oder St. Laurenz, Ums oder St. Martin, Prösels oder St. Nikolaus, Presler Ried, Velser Ried oder St. Peter, St. Konstant, Aichach oder St. Johann, wozu auch Plamau oder Blumau am Eisack gehört, und St. Katrein. Laut Staffier 2 S. 1021 galten um 1830

und ganz ausdrücklich aus der unten S, 359 mitgeteilten Urkunde von 1350, für die spätere Zeit aus einer Urkunde von 1590 und der Gerichtstabelle von 1800 im Sammler f. Gesch. Tir. 1 S. 260. Auch in einer Lehenbereitung vom J. 1626 (T.Ferd. Dip. 878 fol. 238) heißt es „Schloß Presets mit der Herrschaft, Jurisdiction, Hochgericht, Peen und Pußfall'. Laut des Urbares des Schlosses Presels von 1574 (IStA. Urbar 190/1) waren „alle Leute, die im Gericht sitzen, schuldig, so oft *) Tir. Weist. 4 S, 769

und u. 2401 und St Kaft«.' 'n? , ann . ln Aichach in der Pfarre zu Velies' (Stolz, Dm, 4 S. 23(> ca. 1400 und AB 2 t re im ulpi in Vel8er Gericht ' im Urbar des Hochstiftes Brixen von A So laut emcr Urkunde von 1632 Arch. Hochstift Brixen L. 129 Nr. f., C.

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 240 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
4 ). Die Burghut von St. Michels burg, die laut einer Urkunde von 1279 schon damals Lehen der gleichnamigen Herren gewesen ist, war aber auch später, so nachweisbar zum J. 1318 noch im Besitze dieses Geschlechtes 5 ). Es bestand also damals in jener früheren Zeit keine unbedingte Verbindung zwischen dem Landrichteramte und der Burghauptmann schaft. und Gütern als Morgengabe seiner Gemahlin Elisabeth. Anläßlich der Teilung zwischen den Grafen Meinhard und Albert von Tirol und Görz im J. 1271 verzichtet

Elisabeth auf diese Verschreibung tind jene beiden Schlösser kommen in den ausschließlichen Besitz des Grafen Albert, der ja die geschlossene Landeshoheit über das ganze Pustertal damals erhalten hat. Über die Teilung siehe oben S, 445. x ) Redlich AT. 1 S. 319; Mairhofer FA. 34 S. 672; Santifaller, Brix. Urk. S. 290. Laut Mair- hofer, Pustertals Adel S. 120 wird im 13. Jh. Michelsburg nicht nur Castrum, sondern auch urbs, oppidum, ja sogar civitas genannt, die Belege dafür sind mir aber nicht bekannt

, außer Fridericus de Urbe S. Michaelis als Zeuge in einer Urk. v. 1286 Ap. 21, IStA. Urk. I, 3502. 2 ) AB. 2 Kr. 2970; vor jenem Richter leistet Heinrich von Welsberg einen Eid, daß eine Wiese beim Hof Unterwald dem Kloster Neustift gehöre. Die Lage dieses Hofes ist nicht Bicher zu bestimmen und daher ein Schluß, daß damals Welsberg dem Gerichte St. Michels burg unterstanden habe, wohl nicht zwingend. ®) FA. 34 S. 190; laut Urli, von 1287 Mai 6 (IStA. II, 11) entscheidet Graf Albrecht von Görz

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 59 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Gufidaun Gufidaun gründen, später gelöst worden, wir erhalten wenigstens keinerlei Hin weise auf dieselben, — Laut Urk. von 1460 liegen der Putzhof auf leys und der Parieidhof auf Froy sowie der Gamphof bei Grießbruck im Gericht Gufidaun (IStÀ. Lib. frag. 3 fol. 67). Aus der Zeit um 1315 ist eine Aufzeichnung von Klagen der Leute des Gerichtes Gufidaun gegen ihren Richter und. Amtmann wegen Überhaltung bei Steuer und Grundzins überliefert 1 ). Hier treten als engere Gemeindeverbände

auf „gemainlich Valnesser, Teiser, iN a venner, Gredner, malgraye ze sand Christeinen in Gredene'. Laut Urkunde von 1383 (AB. 1 Nr. 220) zerfiel hinsichtlich der Steuerleistung das Gericht Gufidaun in die drei Drittel Laien, Groden und Vilnöß. Außerdem gliederte sich das Gericht Gufidaun in eine Anzahl von Malgreien, deren einzelne seit dem 14. Jh. genannt werden, die aber doch die Zusammengehörigkeit zu größeren Ge meindeverbänden nie ganz aufgegeben haben. Dieselben sind 2 ): Gemeinde Burg frieden Gufidaun

, Hofnamen AöG. 109 S. 88 ff. mit genauer Angabe der zu den Malgreien gehörigen Höfe; ältere Erwähnungen auch bei Egger Zt. Ferd. 41 S. 226; die Einteilung im Ganzen zeigen die Kataster des 17, und 18. Jh. 3 ) Wohl zu unterscheiden von Afers rechts des Afererbaches, das zum Gerichte Bodeneck gehörte — Laut einer Urkunde von 1422 (I.Ferd. Mat, Egger, Quart I 127 a, aus Kirchen- archiv Theis) setzen die drei „Mulgreien Teis, Nafen und Trilli' damals einen Ausschuß, is elcher die Einhaltung der gemeinen

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 375 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
an das Lüenzner Landgericht'. Über die Befugnisse des Unterrichters von Kais laut einer Anordnung von 1740 siehe oben S. 683. Im J. 1806 wurde die selbständige Gerichtsbarkeit für Kais ganz aufgehoben und dieses dem Landgericht Lienz, während der französisch-illyrischen Epoche von 1810—1813 dem Canton und Friedensgericht Lienz (nicht, was näher gelegen hätte, jenem zu Matrei) einverleibt, gelegentlich der Gerichtsorganisation von 1817 aber dem damals wieder hergestellten k. k. Landgerichte Windisch-Matrei

hiefür beginnen allerdings erst seit dem 16. Jh., doch hat dieser Zustand gewiß auch schon früher gegolten 1 ). In der Musterungsliste der Gemeinde Kais vom J. 1428 (IStA. Cod. 63 III) er scheint dieselbe in die Hotten Auf Paeuschlarn, Im Dorff, Ober Lessach, Nider Lessach gegliedert 2 ). Laut der Steuerbeschreibungen von 1545 und 1778 (s. oben S. 491 und IStA. Kat. 127) zerfiel das Gericht Kais in neun Eotten oder Gemeinden nämlich: Unter- und Oberpeischlach, Stanischga, Unter-, Oberlessach, Perger

, Taurer, Goller, Pacher, Pader, diese Rotten waren in erster Linie Steuergemeinden, Rottmänner und Ausschüsse amtierten hier, wie oben S. 662 mitgeteilt. Einige dieser Rotten, wie Peischlach, bildeten besondere Nachbarschaften mit eigenem Weidebesitz, hingegen waren die Kachbarschaft im Gxoßdorf und Prader, Pacher, Goller und Taurer Rottschaften zusammen laut ihres ,,Gemeinregulaments' von 1763 eine einheitliche Wirtschaftsgemeinde 3 ). Die Regierung der illyrischen Provinz (1810—13) machte

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 307 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
für die Verteilung der beiden Gerichtsbarkeiten zu zwei und ein Drittel angegeben. Später hat die brimerische Gerichtsbarkeit der Richter von Anras und die görzische jener von Heunfels ausgeübt 1 ). Die Güter, die dem Amte und Land gerichte Heunfels in Tilliach unterstanden, waren laut der Urbare desselben aus dem 16. Jh. und des Steuerkatasters von 1780: In Untertilliach: Oberagger-, UntereggeTgut, Moser-, Erschbaumer-, Müssen-, Oberörlacher-, Winkler-, Klammer-, Matscher-, Hueberhube; in Obertilliach Dorf

: Pichl- oder Peinthof, Bruggergut, Büchhof, Unteiwegergut, Lehenhube; in Rodarn: Leiter- und Weißlergut, endlich sechs ledige Güter und Söllhäuser, Die brixnerischen Güter waren laut der Ge richt Anrasischen Kataster von 1627 und von 1780 (IStA.). In Untertilliach: Grubhof zu Rais, Oberraishof, Gollhof, Costenhof, Oberhuber, Kammerland-, Pichler-, Auer-, Klammer-, Niescher-, Velder-, Krämer-, Geiller-, Eritzer-, Heinzergut und 6 Söllhäuser. Im Dorf Obertilliach: Kuchelhof, Gebergut, Bach-, Mitterbach

Abmachungen lauten wörtlich : „Viertens das vermischte thaal Tilliach... bestehet in folgenden colierenzen als soimseiten gegen morgen an Weissen oder Tiefenpach herdishalben der Luggau (Sp.-K. 19 VII) als richtigen Karncrrischen confinpach und Schattenseiten an Seepach (Sp.-K.) neben St. Jene- wein, welcher Seepach von unterist bis oberist von seuten Gärnten laut vergleich vom 29. Au gust 1679 (s. unten S. 626) für das rechte confinmarch angenommen worden, dann gegen mittag von höchsten gxad

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 295 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Taisten eingerechnet. Die Alpen Hundsbach, Arzbach, Sandberg (Samburg) und Ochsenfeld, die auf der Ostseite des Gsies-Antholzer Kammes gelegen sind, werden durch die mitgeteilte Grenzbeschreibung zum Gericht Welsberg gezogen und dem folgt auch Anichs Karte, die ebenfalls die Grenze über den Kammverlauf legt. Laut eines Protokolles von 1766 beanspruchte das Hochstift Brixen für das Oberamtsgericht Bruneck die Temtorialiurisdiktion über die Samburger und JTriedberger Alpe, da diese zum bischöflichen

gewesen sein müssen, schwerlich erwiesen werden.' (IStA. Catt. 548.) Laut des Katasters von 1775 (IStA. Kataster 113, 4 fol. 276 u. 312 ff.) gehörten die genannten Alpen dem Privatbesitze nach zu den brixnerischen Meierhöfen Linde (Gemeinde Niederrasen) und im Antholz iurisdiktionell und territorialrechtlich aber als Enklave zum Oberamtsgerichte Bruneck. Bei Anlage des stabilen Katasters (1854) wurden diese Alpen dem an grenzenden Gebiete der Gemeinde Antholz zugewiesen, wahrscheinlich wegen des privatrechtlichen

Zusammenhanges. Insoferne stimmt also die jetzige Grenze zwischen den Gemeinden Antholz und Gsies nicht mit der alten Grenze des Gerichts Welsberg überein. Die Grenze zwischen den Gemeinden Toblach Gerichts Welsberg und Wahlen Gerichts Heunfels wurde laut Vertrag zwischen den beiderseitigen Gerichtsherr schaften von 1672 August 8 neu vermarkt, doch enthalt der Text außer Stampfer- bachl und Gfürstenfeld keine an sich erkennbaren Ortsbezeichnungen 1 ). Besonders langwierig gestaltete sich die Festlegung

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
HofgerichtsenHaven den betreffenden anderen Landgerichten zuge wiesen 1 ). Das Brixner Domkapitel hatte seit dem 11. Jh. einen reichen grundherrlichen Besitz, aber dieser war so sehr über die verschiedensten Gemeinden von Brixen bis gegen Lienz verstreut, daß sich aus ihm nirgends ein eigenes Gericht bilden konnte. Das Kapitel hat auch keine eigenen Immunitätsurkunden erhalten 2 ). Immerhin hatte der Dompropst laut Angaben des 14. und 15. Jh. die Gerichtsbarkeit über die Amtleute, Meier und Diener der Chorherren

es 1806 Nr. 362, 3075 und kgL bayer. Regierungsblatt 1806 S. 454. 2 ) Das Werk von Santifaller, Das Brixner Domkapitel in Schlernschr. Bd. 7, 1924 be handelt allerdings dessen Grundherrschaft und Gerichtsverhältnisse in gar keiner Weise, auch Santifallers Ausgabe des IJrbars des Domkapitels, des sog. Calendarium Wintheri im Arch. A. Adige Bd. 18 enthält über die Gerichtsbarkeit nichts. ^ ®) So laut des Brixner Stadtrechtes von 1378 Tir. Weist. 4 S. 381, vgl. Fajkmajer in Forsch. Gesch. Tir. 6 S. 223

; ferner laut Urkunden der Bischöfe von Brixen von 1405 (s. Sinnacher 6 S. 35) und von 1418 (Brix. Arch. Urk. 397), wo es heißt: „propositus ecclesie nostre (d. i. des Domkapitels) in familiam cannonicorumac in colonos capituli ecclesie nostre eonhmctim et indivisim iurisdictionem et coherer: cionem libere exercere habeat pront h act ernia est consuetum.' — Auch der Landesfürst Heinrich von Tirol hat 1335 dem Domkapitel von Brixen das Recht verbrieft, ihre Bauleute um schuldige Abgaben zu pfänden

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 84 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
60. Gericht Velturns (Hochstift Brixen). Lage : Ein Abschnitt der Talflanke auf der rechten westlichen Seite des Eisack- tales, vorn Flusse hinauf bis auf den Badelberg, die Siedlungen meist auf der Hang stufe etwa 250 m über der Talsohle. — Einwohnerzahl 1200 im J. 1780. Über die ältesten Erwähnungen der Siedlungen auf Velturns und Schrammbaeh seit dem 10. Jh. siehe Stolz, Deutschtum in Südtirol Bd. 4 S. 115 und Tarneller, Hofnamen in AöG. 106 S. 212—229. Laut einer Urkunde von 1240, hat Graf

Dienstmannengeschlechte der Herren von Velturns übertragen war. Das Haus oder Schloß zu Velturns war um 1290 noch im Besitz jener Herren, die zugleich auch das Schloß Trostburg und das Schloß Stein am Ritten besessen haben, aber es wurde damals der Verkauf des Schlosses Velturns an Herzog Meinhard bereits in Erwägung gezogen (Stolz, Dm. 4 S. 224). Laut des Tiroler Gesamturbares von 1283 (Zingerle FA. 45 S. 91) besaß „der Richter von Velturns' einen Baum garten und eine Wiese dortselbst und hatte dafür dem landesfürstlichen Amte

. 18 f. 88). 1325 hat der Landesfürst von Tirol „unser gericht ze Velturns' von Gebhart von Sähen geledigt (StA. Wien Cod. 503 f. 21). Dieser war der Schwiegersohn des letzten Herren von Velturns und es hat sich hiebei wohl um eine Lösung des alten Lehensverhältnisses gehandelt. Das sagt ausdrücklich eine Urkunde von 1330, laut welcher der Landesfürst dem selben Gebhard von Säben um 100 Mark verpfändet „unsern turen ze Velturens, der unser ist, mit dem gerihte, daz zu demselben turen gehört und mit der

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