¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
für die Verteilung der beiden Gerichtsbarkeiten zu zwei und ein Drittel angegeben. Später hat die brimerische Gerichtsbarkeit der Richter von Anras und die görzische jener von Heunfels ausgeübt 1 ). Die Güter, die dem Amte und Land gerichte Heunfels in Tilliach unterstanden, waren laut der Urbare desselben aus dem 16. Jh. und des Steuerkatasters von 1780: In Untertilliach: Oberagger-, UntereggeTgut, Moser-, Erschbaumer-, Müssen-, Oberörlacher-, Winkler-, Klammer-, Matscher-, Hueberhube; in Obertilliach Dorf
: Pichl- oder Peinthof, Bruggergut, Büchhof, Unteiwegergut, Lehenhube; in Rodarn: Leiter- und Weißlergut, endlich sechs ledige Güter und Söllhäuser, Die brixnerischen Güter waren laut der Ge richt Anrasischen Kataster von 1627 und von 1780 (IStA.). In Untertilliach: Grubhof zu Rais, Oberraishof, Gollhof, Costenhof, Oberhuber, Kammerland-, Pichler-, Auer-, Klammer-, Niescher-, Velder-, Krämer-, Geiller-, Eritzer-, Heinzergut und 6 Söllhäuser. Im Dorf Obertilliach: Kuchelhof, Gebergut, Bach-, Mitterbach
Abmachungen lauten wörtlich : „Viertens das vermischte thaal Tilliach... bestehet in folgenden colierenzen als soimseiten gegen morgen an Weissen oder Tiefenpach herdishalben der Luggau (Sp.-K. 19 VII) als richtigen Karncrrischen confinpach und Schattenseiten an Seepach (Sp.-K.) neben St. Jene- wein, welcher Seepach von unterist bis oberist von seuten Gärnten laut vergleich vom 29. Au gust 1679 (s. unten S. 626) für das rechte confinmarch angenommen worden, dann gegen mittag von höchsten gxad