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1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 102 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Stadtgericht Bozen Als solche vom Bischof von Trient eingesetzte Richter der Altstadt von Bozen werden urkundlich genannt: 1312 Heinricus Lengenstayner judex constitutus in Bozano per d. Heinricura episcopum Tridentinum (Trientner Arch. Repert. I. 4), 1322 derselbe (Stolz, Dm. 3/2 S. 27), 1328 ebenso als bischöflicher Richter von Bozen Gotschlin der Niederhauser (I.Ferd. Egger Payersberg Nr. 137), 1339 Heinrich von Niedertor (s. unten Anni.). Infolge des feindlichen Verhältnisses des Bischofs

von Trient zum neuen Landesfürsten von Tirol, Markgraf Ludwig (s. oben S. 192) dürfte dieser seit 1341 das Stadtgericht Bozen an sich gezogen haben. Er gab es zuerst als Pfand seinem. Hofmeister Friedrich Mautner und dieser dann dem Berchtold Maretscher, der aber auch schon 1339 Richter von Bozen war (Stolz, Dm. 3/2 S. 37 u. 40). Nach 1363 trat der Bischof von Trient wieder in seine Rechte über das Bozner Stadtgericht, als „judex civitatis Bozani' erscheint nun 1364 ein Bngelin und 1379 ein Martin Sach

(I.Ferd. Egger, Payersberg Nr. 212,235, 265), 1376 und 1377 als „Statrichter zu Pötzen' ein Conrad, 1403 bis 1412 ein Jakob Haller (Stolz, Dm. 3/2 S. 56, 58, 72, 74, 76). Als Bischof Georg von Trient im J. 1407 den Herzog Friedrich die Temporalien abtreten hatte müssen, erfolgte die Besetzung des „Stab und Gerichts der inner Stat ze Bötzen' durch den Herzog und zwar zuerst an Jakob Selig (IStA. Lib. frag. 1 f. 399) und noch 1414 legt Seifried Stengel über das Stadtgericht Bozen der tiroli schen Kammer

Rechnimg (Cod. 130 f. 79). 1421 und 1424 vereinigt Kaspar Gredner bereits das Amt des Landrichters zu Gries und des Stadtrichters zu Bozen in seiner Person (s. oben S. 251). Bann aber erlangte der Bischof infolge seiner sonstigen Aus söhnung mit dem Landesfürsten von Tirol wieder die Verfügung über das Stadtgericht. 1435 ist 'Wemhard Riemer des Bischofs Alexander von Trient Stadtrichter zu Bozen (Schönherr ges. Schriften 2 S. 601). Es war aber der landesfürstlichen Regierung von Tirol sicherlich

unangenehm, daß das Stadtrichteramt in Bozen, damals der wich tigsten Handelsstadt von Tirol vom Bischöfe von Trient abhängig war, und so bewog Herzog Sigmund den ihm ergebenen Bischof Georg im J. 1462, das Stadtgericht ihm auf Lebenszeit abzutreten 1 ). Diese zeitliche Beschxänkung wurde aber nicht eingehal ten und 1531 verzichtete Bischof . Bernhard von Cles endgültig auf alle Ansprüche des Hochstiftes Trient hinsichtlich des Stadtgerichtes zu Bozen gegen anderweitige Entschädigung 2 ). Dieses Gericht

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 105 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Gassen der H. v. Wanga in Bozen hatten 1 ). Es waren dies wohl Anerkennungen eines von den Herren von Wangen von jeher erhobenen Rechtsanspruches auf eine gewisse Bonderstellung der Häuser, die auf ihrem Grande neben dem Markte Bozen erbaut worden waren. Demgemäß wird 1273 vor dem Richter von Gries bekundet, daß die zw ei Gassen (contrate) außerhalb des unteren Tores zu Bozen, die Eigentum der Herren von Wanga sind und früher Weingärten waren, nicht in den Burgfrieden der Stadt Bozen (burcfride

burgi Bozani) gehören und im J. 1290 wird neuerdings die Befreiung der Bewohner der Häuser der Herren von Wanga von der Steuer und Heerfahrt oder Wehrpflicht, zu der die übrigen Bozner Bürger verpflichtet waren, auf Grund der bisherigen Privi legien jener vor dem Gerichte anerkannt 2 ). Im J. 1290 verkaufte Agnes, die Gemahlin Berals von Wangen ihre Besitzung bei Bozen „tota terra et contrata in pertinenciis Bozani a muro fratrum minor um versus portam Vmtlerii' dem Grafen Meinhard II. von Tirol

. Dieser wies die Häuserzinse aus den Gassen Friedrichs und Berater von Wangen seinem Urbaramt zu Gries zu. Sie werden gleich den Häuserzinsen aus der bischöflichen Stadt Bozen als ,,Marktrecht' bezeichnet und damit angedeutet, daß jene Häuser nicht mehr allein unter dem Gesichtspunkte der Grundherrschaft, sondern auch der Marktherrschaft betrachtet worden sind 3 ). Die grund- und marktherrliche Abhängigkeit und Sonderstellung dieser Gassen der Herren von Wanga bedingte auch eine solche in gerichtlicher

Hinsicht. Urkund lich tritt uns dieselbe erstmals im Jahre 1301 als schon seit länger bestehend entgegen. Damals sollte nämlich der Landesfürst von Tirol dem Bischof von Trient dessen Stadt und Stadtgericht zu Bozen zurückgeben, ausgenommen den Turm der-Herren von Wangen und ihre weltliche Gerichtsbarkeit in den ihm gehörigen Dorfe vor der *) Ladurner, Arch. Gesch. Tir. 2 S. 224 u. 236; Santifaller, Schiernschriften 9 S. 145. Über die Herren von Wangen oder Wanga und deren Gerieht in der Landgemeinde

Wangen oberhalb Bozen siehe unten S. 307 ff. 2 ) Font. Austr. 1 S. 135 u. AöG. 102 S. 187; in der Urkunde von 1273 steht im Drucke „pons inferior Bozani', es ist aber dafür wohl „porta' zu lesen, Herren de Porta inferiori oder von Niedertor sind ein in Bozen seit dem 13. Jh. sehr bekanntes Patriziergeschlecht. Die Bezeich nung „Untere Brücke' zu Bozen hätte nach der Lage der Eisack- oder Talferbrücke wenig Sinn und wird auch nie gebraucht. 3 ) Im Tiroler Gesamturbar von 1288, Zingerle FA. 45 S. 118

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 107 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Erwähnungen eigener Richter Stadt Bozen die Gerichtsbarkeit in der Vorstadt gegen Gries (jurisdictio in suburbiis versus Griez) als von früher her ihnen gehörig vorbehalten wird (AGT. 2 S. 269), so sind damit gewiß jene vorerwähnten Gassen gemeint. Sie unterstanden eben der Ge richtsbarkeit des Richters der Grafen von Tirol, der in dem benachbarten Gries seinen Sitz damals hatte, vermutlich, weil die Gründe, auf denen diese Häuser erbaut wurden, grundherrlich den Grafen von Tirol

oder einem Besitzvorgänger derselben gehört haben. Vielleicht ist damit jene „Gasse des Bischofs von Brixen' gemeint, die laut des Urbares von 1288 (FA. 45 S. 119) damals bereits den Grafen von Tirol bzw. zu deren Amt Gries gehört hat. Wenn im J. 1354 Markgraf Ludwig den Gebrüdern von Katzenstein die Feste und das Gericht zu Gries mit dem äußeren und innern Gerichte zu Bozen verpfändete (s. oben S. 250), so war unter dem äußeren das Wanger Gericht und jener direkt unter dem Landgericht Gries stehende Stadtteil

, unter letzterem das bischöfliche Stadt gericht, das damals vom Tiroler Landesfürsten in Besitz genommen war, gemeint. Auf dieselbe Einteilung bezieht sich wohl auch die Anordnung des Landesfürsten von 1350 April 4 (StA. Wien Cod. 403 f. 29), daß Jakob der Goldegger „auf unser uzzern und innern stiur ze Bozen' jährlich einen gewissen Betrag erhalten solle. Auch das Urbar des Spitals zu Bozen von 1420 führt die Güter nach ihrer Lage „im auzzern und indem Gericht' an (Stolz, Dm. 3/2 S. 77). 1377 erläßt Herzog

Leopold eine Zoll ordnung für Bozen und befiehlt deren Einhaltung jeglichem Richter, es sei der Lant- richter, Statrichter oder Wanger Gericht (IStA. Urk, I, 2873). Nach der Ordnung, die Herzog Leopold 1381 über die Einsetzung eines Rates der Stadt Bozen gegeben hat, wird derselbe aus den drei Gerichten, in welche die Stadt Bozen zerfiel, nämlich dem Landgerichte Gries, Wangergasse und Stift Trient, das war die innere Stadt oder das Stadtgericht im engeren Sinne, zusammengesetzt (s. oben S. 263

). Auch eine Urkunde von 1387 Aug. 25 spricht von den „dreyen Gerichten ze Poczen und den Gerichten um Poczen' (s. oben S. 202). Die Statuten, welche die Stadt Bozen im J. 1437 durch einen Ausschuß des Rates aufzeichnen ließ (Stolz, Dm. 3/2 S. 80), sprechen Kapitel 23 allein von den „dreyen Gerichten', ein jeglicher Richter soll in diesen einen ganzen Tag Gericht halten, und zwar der Landrichter von Gries am Mittwoch und Donnerstag, der Stadtrichter am Montag und Freitag und der Richter aus der Wangergasse

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 104 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Stadtgericht Bozen, Viertel einsmalen alio hob edocto innerhalben den zweyen Taller- und Ey sackbrücken, dann den Mühlbaeh gegen Deutschland, folglich eben die nämlichen Cousinen, wie sie in gedachtem Protokoll einkommen, festgesetzt'. Der theresianisehe Kataster von 1777 benützt dieselbe Einteilung, wie im obigen Magistratsberichte von 1784 angegeben ist. Die Einteilung der Inner- oder Altstadt oder des Stadtgerichtes von Bozen in acht Viertel soll bereits in dem Stadtratsprivilege von 1381

erwähnt sein 1 ). Im J. 1630 nahm der Rat ein Verzeichnis der 17 Viertel der Stadt d. i. des alten Stadt gerichtes, der Wanger- und Landgerichts Griesergassen, sowie der Zwölfmalgreien auf, die ja zusammen einen Steuerkörper damals schon gebildet haben (s. oben S. 253). Diese Viertel waren nur zum Teil nach Gassen benannt, wie die Lauben, Fleischgasse, Rauschgasse, zum Teil anders wie Viertel Eisack, Zollstange, Gerichtshaus, im Dorf u. a. 2 ). Die Stadt Bozen erhielt sich in ihrem Umfange

, wie er durch das alte Stadtgericht und die Gerichte Wangergasse und Landgerichts Gries-Gassen gebildet war, bis zu Anfang des 20. Jh. Erst im J. 1910 wurde die Gemeinde Zwölfmalgreien, die bis damals politisch eine eigene Gemeinde gebildet hatte, mit der Stadtgemeinde Bozen vereinigt (Landesgesetzblatt f. Tirol 1910 S. 819), bald nach 1920 auch die Ge meinden Gries und Leifers. Diese letztere Vereinigung war durch die Bestrebungen der italienischen Regierung veranlaßt, in Bozen durch Vergrößerung aller staatlichen

Anstalten und Gründung neuer Fabriksanlagen die italienische Bevölkerung mög lichst zu vermehren und einen Stützpunkt für die Italienisierung des Etschlandes zu schaffen. 34a. Wangergeriekt und Grieser Gericht der Stadt Bozen. Knapp neben den Häusern der Innerstadt Bozen, die von altersher dem Hochstifte Trient unterstand und das alte Stadtgericht bildete, wurden seit dem Anfange des 13. Jh. Häuser gebaut, die von anderen Grund- und Gerichtsherren abhängig gewesen waren. Im J. 1217 u. 1237 befreite

der Bischof von Trient Häuser der Herren von Wangen im Markte Bozen von aller Steuer- und Banngewalt, die er über den Markt und die Stadt Bozen ausübte, und im J. 1244 Kaiser Friedrich II., der damals die weltliche Verwaltung des Hochstiftes Trient an sich genommen hatte, ebenso die Häuser, welche die Herren von Wangen auf ihren Weingärten bei Bozen erbaut x h So nach dem diesbezüglichen Auszüge bei Koch, Geschichte von Bozen im Tir, Mational- kalender von 1848 S. 11 and bei Simeoner, Bozen S. 200

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 6 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
33. Adeliges Hofrecht oder Landeshauptmaiuischaftliches Gericht zu Meran und Bozen S. 259 Adeliges Hofrecht der Tiroler Landesfürsten seit 1300 S. 259. — Der Burggraf von Tirol und Hauptmann an der Etsch als sein Vorsitzer S. 260. — Das Dingen oder Berufen an dieses Hofrecht 'von Land- und Stadtgerichten S. 261. — Seine Zuständigkeit nach den Quellen des 16. und 17. Jh. S. 262 f. 34. Stadtgericht Bozen S. 264 Anfänge der Stadt Bozen und des Rates S. 264 f. — Die Abgabe des Marktrechtes

an den Bischof von Trient S. 265 f. — Der Stadtrichter im Auftrage desselben seit 1230 S. 266 f. — Kampf mit Graf Meinhard von Tirol um das Stadtgericht und dessen Rückstellung an den Bischof 1306 S. 267. — Abtretung des Stadtgerichtes an den Landesfürsten von Tirol und Vereinigung desselben mit dem Landgericht 1462 S. 268 f. — Dingstätte S. 269. — Grenzen S. 269. — Einteilung in Viertel S. 270. 34 a. Wanger Gericht und Grieser Gericht der Stadt Bozen S. 270 Die gerichtliche Sonderstellung der Häuser

und Gassen der Herren von Wanga zu Bozen und ihre Erwerbung durch den Tiroler Landesfürsten S. 270 f. — Vergabung dieses Gerichtes S. 272. — Die Gassen des Landgerichtes Gries zu Bozen S. 272 f. — Das äußere und innere Gericht und Gericht Dreigassen zu Bozen S. 273 f. — Das Amt oder Oberamt zu Bozen S. 274. — Das Trientner Amt S. 275. — Die Augsburger Hofmark zu Bozen S. 275. 35. Gericht Jenesien S. 275 Amtleute auf Greifenstein im 12. Jh. S. 275 f. — Das Gericht in der Pfarre Jenesien im Streite

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 87 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Gememdegliederung „communio civìum Pozanensium' und „scabini de villa' beziehen sich darauf und nicht auf die damals wohl noch nicht entwickelte Stadt Bozen 1 ). Die „Villa Bauzani' oder das „Dorf' bei Bozen wird zum Unterschied von der Stadt im 13. Jh. und später öfters angeführt, auch noch im 19. Jh. nannte man „das Dorf' die Gegend nördlich der Altstadt von Bozen gegen die Mündung des Barntales zu (Staffier 2 S. 384). Diese Landgemeinde Bozen zerfiel in mehrere kleine Siedlungseinheiten

im Landgerichte Gries einzuheben aus dem „Tail des Gerichts zu Eentsch und zu Bozen herdishalben der Talver und aus dem Tail enhalb der Tal- vern Gries halben und zu Leyffers und von Praitenberg', welche Einteilung auf die vorerwähnten Gemeindesprengel hinweist. Laut Mandat von 1436 sollen die Leute von Leifers und Breitenberg dem Landrichter zu Gries „gehorsam und gewärtig sein zum Malefiz recht und mit anderen Sachen' (AB. 4 S. 436 Nr. 310). Die erwähnte Gemeindegliederung wird durch den theresianischen

Kataster unverändert bestätigt. Trotzdem also Zwölfmalgreien früher eine eigene Gemeinde war, stand sie doch schon damals in einer gewissen Abhängigkeit vom Rate der Stadt Bozen. Im J, 1537 entscheidet der Landeshauptmann, daß die Zwölfmalgreien verpflichtet sind, „in allem, was im Rat der Stadt Bozen beschlossen wird, mit der Stadt gleiches Mitleiden und Bürden zu tragen' 3 ). 1489 lassen sich „Zwölf Malgreiden im Landgericht außerhalb der Tore zu Bozen' die Normen des Steuerwesens der Stadt Bozen neu

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 83 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Erate Erwähnungen Von Richtern von Gries amtes der Tiroler Landesfürsten, dessen Umkreis und Güterbestand im Tiroler Gesamturbar von 1288 genau angegeben ist und dessen Verwaltung ein eigener „claviger' oder ..caniparius' d. i. Kellner besorgte (Rechnungen desselben z. B. IStA. Cod. 279 f. 47; Cod. 282 f. 43). Ini J. 1272 halt der Burggraf Bertold der Rote von Tirol zweimal ein Elichtading zu Bozen als Assessor des Grafen Meinhard von Tirol ab (FA. 1 S. 129 u. 131) ; es ist aber kaum anzunehmen

, daß er ständig mit dem dortigen Gerichtsamte betraut gewesen ist, eher tat er dies kraft eines außerordentlichen Auftrages. Im J. 1273 wird vor dem Herrn „d. Conradus judex de Griez' eine gerichtliche Kundschaft abgegeben (FA. 1 S. 135) und 1284 Dez. 21 fällt Geroldus judex in Griez per d. Mein- hardum comitem Tirolis einen Schiedsspruch wegen der Güter der Herren von Weineck zu Haslach bei Bozen (Or. StA. Wien). Beit 1290 ist die Reihe dieser Richter von Gries, judices', wie sie nun fast immer heissen

, geschlossen. Mitunter werden sie damals auch noch „gastaldio' genannt, dieser Ausdruck war langobar- disch und wohl nur durch Analogie für Bozen verwendet. So wird 1290 Gerold als Gastalde von Gries für Herzog Meinhard von Tirol genannt und zugleich auch ein „lantscerie', d. i. wohl Landscherge 1 ). Besonders genau hinsichtlich des Sprengeis ist die Benennung in einer Urkunde von 1294 (I.Ferd. Dipaul. 678 Nr. 161),, Gerol dus iudex et castaldio in Gries generalis et circa districtum terre Bau- zani per

d. Meinhardum ducem Carinthie'. Das „generalis' bedeutet den allgemei nen Richter im Sinne von Landrichter und darauf deutet auch der Ausdruck „distric- tus terre'. Die Bezeichnung „Landgericht' und „Landrichter' kommt aber für Gries erst seit etwa 1370 ständig vor, doch deuten — wie bereits oben erwähnt — die schon 1250 und 1270 vorkommenden Ausdrücke „terra' und „lantgericht' für das Gebiet von Bozen und Gries eine weit ältere Grundlage dieses Sprach gebrauches an. Die Benennung des Gerichtes nach Gries

Untergliederungen. Dafür sprechen durchaus die Angaben der vorangeführten Urkunden, die gerade für das Gericht Bozen und Gries seit dem Ende des 13. Jh. reichhaltiger sind als für die ineisten anderen Gerichte. satz zur Stadt Bozen machen wollte, mit einer Ringmauer versehen, 1300 wird Gries auch einmal „urbs' genannt. Bald nachher wurden aber diese Absichten aufgegeben, weil die Stadt Bozen der tirolischen Landeshoheit sich ganz untergeordnet hat, gewiß zu ihren Gunsten (Stolz. Dm. 3/1 S. 16 Anm

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 99 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Anfänge der Stadtverfassung von Bozen Laudesfürsten von Tirol Herzog Rudolf im J. 1363 stellt „der richter, der rat und die burger gemaiulich der stat ze Pötzen' aus, es gab also damals noch keinen Bürgermeister und auch in der Stadtordnung von 1437 ist nur vom Stadt- und Land richter und vom Rat, nicht aber von einem Bürgermeister die Rede, auch nicht in den landesfürstlichen Privilegien über die Einsetzung eines Rates für die Stadt Bozen von 1363 und 1381. Doch wurde damals 1381 verfügt

angegeben ist. Ausdrücklich wird ein Bürgermeister von Bozen als vom Rat erwähltes Oberhaupt der Stadt erstmals 1442, ein Ratsschreiber 1477 erwähnt 2 ). Herr jenes burgum und forum von Bozen war in alter Zeit der Bischof von Trient. Von den Häusern des Marktes fällt ihm ein besonderer Zins, der 1237 als ..fictum de terra d. episcopi' bezeichnet wird (Acta Tirol. 2 Nr. 663 und 664). Der selbe darf aber durchaus nicht mit dem Zinse verwechselt werden, welchen der Eigentümer des Hauses

von dem damit Beliehenen erhält; vielmehr sagen uns gerade die zitierten Urkunden, daß bischöflicher Bodenzins neben dem eigentlichen Erbleihezins für das Haus bestand, aber nur einen geringen Bruchteil des letzteren ausmachte, in diesem Falle 7 Schillinge gegen 6 Pfund (1 Pfund = 20 Schillinge). Natürlich konnte auch das Hochstift Eigentümer von Häusern in Bozen sein 3 ). Größere Klarheit über den Charakter dieser Abgabe und ihre rechtliche Bedeutung gewinnen wir erst aus Aufzeichnungen späterer Zeit. 1329 befreit

K. Heinrich, Graf von Tirol, ein Haus zu Bozen, a iure feodi, quod vulgariter marchreht dicitur (Kogler AöG. 90, 609), und im tirolischen Urbar von 1412 (IStA. fol. 122 ff.) wird eine lange Liste von Personen aufgezählt, welche „in payden gerichten der stat (Bozen) und Wangergazzen das marktrecht, daz man nennet gruntrecht', leisten müssen (in Summe 12 Mark B.). Auch in einem späteren Urbare des tirolischen Amtes zu Bozen von ca. 1600 (IStA.) wird das Marktrecht nach den einzelnen Behausungen, von denen

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 106 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Wanger and Grieser Gericht i. d. Stadt Bozen Stadt 1 ). Laut Urkunde von 31. Juli 1342 klagte vor dem Meier 'Ulrich von St. Afra als Assessor des Richters Wolflin von Gries ein Michael am Rain von Bozen gegen den Notar Noe ex Wangergazze wegen Mißhandlung. Dieser bewies aber auf Grund alter Privilegien, die seine Vorfahren vom Reiche, von den Bischöfen von Trient und deren Vögten erhalten hätten, daß er und seine Sippe nur für schwere Verbrechen Strafbußen zu leisten haben, und das Gericht

im J. 1325 dem Herrn Johann und Dietim von Eirmian verpfändete und jährlich 25 Mark eintrug, ist ent weder das Wanger Gericht oder dieses samt dem unten erwähnten Gassen des Ge richtes Gries in der Stadt Bozen. Das „Hansen Gericht' zu Bozen, in welchem K. Heinrich zwei Häusern im J. 1331 Steuerfreiheit verlieh, ist wahrscheinlich dasselbe Gericht, das damals Hans von Firmian inne hatte, wenigstens ist keine bessere Erklärung dafür zur Hand (AöG. 90 S. 448 Anm. 3; IStA. Cod. 106 f. 55). Wie oben S. 268

erwähnt, war 1338 Berchtold der Maretscher landesfürstlicher Richter in der Wanger Gasse, 1344 gab ihm der Landesfürst Ludwig dasselbe neuer dings zu Pfände. (Stolz, Dm. 3/2 S. 40; allerdings ist in dieser Urkunde nur vom „Gericht ze Poetzen' die Rede, nicht ausdrücklich vom Wanger Gericht), 1379 ist der damalige Stadtrichter Martin Sach zugleich Richter in der Wangergasse für Herrn Volkmar von Maretsch (LFerd. Mat. Egger, Payersberg 265) und 1385 ein Heinrich Noe (Spornberger, Gesch. der Pfarre Bozen

S. 98). 1386 erhielt Niklas Vintler neben dem Landgerichte Gries das Gericht Wangergasse zu Pfand (Arch. f. Gesch. etc. Tirols 5. Reg. 1182), er schreibt sich in der Folgezeit, so 1387 und 1391 „iudex provin ciali® Arene et strate Wangeriorum' (I.Ferd. Mat. Egger-Ladurner, Pfarrarch. Bozen 86 und 92). Von da ab war das Wangergericht mit dem Landgerichte Gries verbunden, die oben S. 251 erwähnten Rechnungen der Landrichter von Gries beziehen sich aus drücklich immer auch auf das Wangergericht

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 98 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
54. Stadtgericht Bozen. Bozen (Bauzanum) wird erstmals im 7. und 8. Jh. als „castellum' im Besitz der Bajuvaren erwähnt, was einen irgendwie befestigten Platz bedeutet. XML 1070 wird aber von einer Markgenossenschaft Bozen im ländlichen Sinne gesprochen, die sich in der Form der Gemeinde ZwÖlfmalgreien ja bis in unsere Zeit erhalten hat. Innerhalb jener hat sich nun seit dem 12. Jh. unter der mittelbaren Herrschaft des Bischofs von Trient ein Marktflecken und bald hernach eine Stadt gebildet

und aus der Landgemeinde ausgeschieden, nur die Pfarre und das hohe Gericht blieben beiden gemeinsam. 1192 wird Bozen erstmals als forum, 1208 als burgum, 1237 neben einander burgum vetus und borgum novum und 1265 als ci vitas und 1280 als „stat' genannt 1 ). Dieses bischöfliche Stadtgebiet von Bozen heißt schon um 1400 die „Innerstadt' oder das Innere Gericht (s. unten S. 268 u, 272), zum Unter schiede von den schon im 13. Jh. in der Nähe entstandenen Wangergassen und Gassen des Landgerichts Gries ; in der neueren

et procurator comunitatis terre et hominum Bozani' wird in einer Urkunde von 1309 (Stolz, Dm. 3/2 S. 9) erwähnt, aber es ist damit kaum ein ständiges Oberhaupt dieser Ge meinde gemeint, sondern eben nur ein vorübergehender Vertreter derselben ; „jurati de Bozano', d. s. Geschworene jener Gemeinde kommen in derselben Urkunde von 1309 vor und man darf sie wohl als Vorläufer des späteren Rates betrachten. Ausdrücklich erwähnt wird der Bat der Stadt Bozen erstmals in einer landes- fürstlichen Urkunde von 1350

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