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Title A - Z
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Books
Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 101 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
und dem Hochstifte Trient im J. 1306 wurde aber das Stadtgericht zu Bozen diesem zurückgestellt und die Bestellung des Stadtrichters erfolgte nun wie früher nur durch den Bischof. Doch ist damals der Ausdruck Stadtrichter zu Bozen noch nicht üblich, sondern eben nur „judex in Bozano' und hiebei ist es nur dann sicher, daß es sich in dem einen Falle um den Richter in der Altstadt zu Bozen und in dem andern um jenen in der Wangergasse handelt, wenn ausdrücklich hinzugefügt wird, ob sie vom Bischof von Trient

oder vom Grafen von Tirol eingesetzt sind. Der Landrichter ist davon leichter zu unterscheiden, weil er stets als Richter von Gries benannt wird 5 ). breviatur von 1242 ist noch nicht herausgegeben. Eine kurze Übersicht über die Geschichte des Gerichtswesens in Bozen gibt auch F. Hüter, Meßgerichtsprivileg im Bozner Jahrbuch 1927 S. 31 ff, Hiemit stimmt die hier folgende Darstellung, wenn sie auch weit eingehender ist, in den Grundzügen iiberem. T h Or. Staatsarchiv Wien aus Tricntner Archiv

, Dm. 3/2 S. 9); hier ist der an zweiter Stelle genannte wohl der Richter der Inner- und Altstadt zu Bozen, er wird aber damals noch vom Tiroler Landes fürsten, nicht vom Bischof von Trient eingesetzt. In einer Urkunde von 1339 werden in einer Reihe nebeneinander angeführt: Engelmarus de Villanders, judex in Gries, Berchtoldus de Morez judex in Bozano pro principe d. Johanne duce Karinthie oomiteque Tirolis, Heinricus de Porta inferiore judex in Bozano pro rev. d. Nicoiao episcopo Tridentino (Trientner Arch.

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