Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
sehr unbeliebten Zöllner unterstützen, ste schützen, dafür erhielt die Äbtissin ein Drittel des konfiszierten Guts und ein Dritte! der Geldstrafe, welche der Schmuggler zahlen mußte. Der Richter von Marebbe mußte dem Zöllner im Notfall mit Eerichtsdienern und Eerichtsleuten beistehen, er mußte die Schmuggler gefangen nehmen und gefangen halten 34 ). Ein Gegendienst der Zöllner war es, wenn sie das Holz, das aus dem Enne- bsrgischen Gericht geführt wurde, nach zählten, wobei überprüft werden konnte
, ob die Kaufleute die im Vertrag vereinbarte Zahl vonMuseln wirklich eingehalten hatten. Holz, das ohne Wissen und Willen der Äbtissin ausgeführt wurde, wurde von den Zöllnern festgehalten 3S ). Die Kammer in Innsbruck und das Stift scheinen, soweit ich die Akten überblicke, keine festen, für immer geltenden Vereinbarungen über Zölle in diesem .Gebiet gehabt zu haben. Die Äbtissin konnte, im Gegensatz zu den Wein- und Salzeinkünften, ihr Holz nicht zollfrei beziehen, wenn es einen Einnehmer posten passieren
mußte. Sie ersuchte nun die Kammer oft, den Zoll für das Holz, das zu ihrem Stift geführt wurde, zu ermäßigen oder zu erlassen. Es handelte sich vor allem um das Holz, das aus dem Erünwald über Braies ins Pustertal und nach Sonnenburg geliefert wurde. Nicht nur für den eigenen 33) F. Vili, Pos. 5, 1553, F. XIII, 1576, 1594; vgl. Vittur, Anhang S. LI, Anm. 234, P. 4, wo noch von einem Viehzoll die Rede ist, 1576 schon ist es unzweifelhaft ein Holzzoll. Die Angabe Vitturs S. 104, daß die Zollstätte
zu Lorvara überhaupt erst 1612 errichtet worden wäre (nach Alton S. 143 und nach Egger, Eesch. Tirols, 2. Bd. S. 399), ist also nicht richtig. Vgl. auch F. VIII, Pos. 5,1717, 1778. 34) F. VIII, tzos. 5. 1551, 1717. 35) F. XIII, 1576. 1635. Bedarf, bat die Äbtissin um Zollermäßigung, auch für das Holz, das sie nach Venetien ver kaufte. Vorübergehende große Notlage ihres Stiftes zwang sie manchmal dazu. Ich er wähne nur die Feuersbrunst, welche am 5. August 1597 das Kloster vernichtet
hatte. Mit einer Bewilligung der Kammer zu einer großen Zollermäßigung ausgestattet, konnte die Äbtissin mit den Holzhändlern ganz anders günstige Verträge über Holzverkauf abschlietzen. Es war eine Erleichterung für beide Teile 3 '). Freilich war dis Nachfrage aus Venetien nach Holz so dringend, daß der Verkäufer den ganzen Zoll auf den Käufer abwälzen konnte. Im Ennebergischen war der Holzzoll nicht in der Hand des Gerichts herrn, sondern des Landesfürsten. Wir haben aber Nachrichten, daß die Äbtissin