Urkunden und Akten-Regesten aus dem Dekanats-Archive Stilfes vom Jahre 1300 bis zum Jahre 1810 ; [Hauptbd.])
sperg als Inuhaber der Herrschaften Strassberg, u, Sterlingen ihren Gerichts Sitz im Schlosse Strassberg hielten, eine eigene Jurisdiction, gesondert von jener der Freundsperg. Diese Jurisdiction ward von einem Richter, u. Schreiber unter den Kamen Stadtrichter, und Stadtschreiber verwaltet. Als nach den Herrn v. Freundsperg mit der Innhubung der Herr schaften Strassberg, und Sterzing eine Änderung eintratt, ward der Gerichts Sitz vom Schlosse Strassberg in der Stadt Sterzingen über setzet
, und nicht lauge darauf verlolir die Stadt ihre Jurisdiction, und die damit verknüpften Privilegien. Für diesen verlorst ward bey der Stadt ein Magistrat constituiret. Wie die Stadt auf diese Art unter der neuen Dynastie der Herr schaften Strassberg, und Sterling kam, rauste die Stadt der Dynastie ein jährliches Sclmtzgeld von 47 fl- entrichten, gegen deine jedoch, dass ein jeweilige Dinastia© Richter auf das Ruthhaus vor dem Stadt Magistrate zu erscheinen, u. an Eidesstatt dem Bürgermeister das Hand gelübt
zu erstatten hatte, dass er die Stadt jederzeit, u. bey allen Vor- fallenheiten in Schutz nehme, ihren Nutzen befördere, allen Schaden u. Nachteil abwende, u. sie bei ihren erlangten Rechten, u. Freyheiten bewahre. Diese Pflichterstuttung erfolgte fort, u. fort bis zum Jahre 1806. Die Stadt hat bey den offenen Landtagen, und bei den landschaft lichen Kongressen Sitz, und Stimme, und in dieser Beziehung geht ihr die Stadt Meran, Botzen, Innsbruck, u, Hall vor. Die Stadt hatte einen eigenen Zoll, u. bezog
für sich die Weg gebühr. Sie hatte dagegen die Verbündliehkeit. durch die Stadt das Pflaster, u, unter der Stadt bis zur Hohenhrücke, als Ende des Stadt Burgfriedens, die Strasse in wandelbaren Stande eiuzuhalten. Dieses Recht, o. Verbündliehkeit bedingte die Aufstellung eines Collecteura für das Weggeld, und eines Wegmachers für die besorgliehe Einhaltung des Staitpflaaters, u, der Strasse. Das Zollhaus war zu unterst der Stadt, u. eben jenes Haus, welches der erste Einwohner Sterze, von dem, wie gesagt, die Stadt
den Namen, u. Wappen hat, erbaute. Der Wegmacher hatte ebenfalls eine eigene Wohnung, u. zunächst ober den erwähnten Zollhaus« gelegen. Im Jahre 1784 wurden beide diese H&oaer, nachdem die Stadt den Bezug des Weggel des verlolir, und da durch aneli ton der Verbündliehkeit zur Besorgung des Stadtpflasters, n. der Strasse enthoben wurde, von Seite der Stadt verkaufet. Aach wurde der Stadt von den frühesten Laudesfilrsten die Hal tung eine» offenen Wochenmarktes verliehen,