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Books
Category:
History
Year:
1909
Tirols Erhebung im Jahre 1809
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Page 857 of 896
Author: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Place: Innsbruck
Publisher: Schwick
Physical description: XVI, 875 S.. - 2., durchges. Aufl., 3. bis 6. Tsd.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Tiroler Freiheitskampf
Location mark: III 116.968
Intern ID: 87591
Gefangennahme 839 hart, denn dem geht es nicht gut, wenn ihn die Franzosen bekommen. Wir wollen jedenfalls erst die Sache bedenken. Willst du aber daran, so geh zuerst zum Richter in St. Leonhard und nicht gleich nach Meran. Sag es demselben und er wird dir guten Rat geben. Ich bin einmal nicht dabei.' Der Verführer drängte noch weiter: „Du bist ja aufgestellt zum Bericht geben; gehst du nicht mit, so sage ich es dem General, und du magst sehen, was dir geschieht.' Ilmer wusste sich kaum mehr

zu helfen, er bot alle seine Überredungskunst auf, um bei Raffi einige Tage Auf schub zu erlangen und das Versprechen, vorerst den Richter Auer zu befragen. Endlich erhielt er dies. In seiner Unruhe ging Ilmer selbst zum Richter und machte ihm insgeheim Mitteilung. Auer suchte der höchst peinlichen Angelegenheit los zu werden und beschied den Deponenten also: dass Hofer noch in Passeier sich befinde, sei nicht glaublich, niemandem sei etwas zu sagen; sollte aber Raffi nochmals an ihn herantreten

, so möge er denselben an ihn, den Richter, weisen. Nun vergingen ein paar Wochen, in denen Ilmer unangefochten blieb. Schon lebte er dem Gedanken, Raffi habe sich eines Bessern besonnen. Am 27. Januar begegnete er in der Nähe des Sandwirtshauses dem bösen Gesellen und vernahm von ihm die bedeutsamen Worte: „Nun hab ichs wohl in der Tasche.' 1 ) Raffi war auch zum Richter gegangen, aber nicht um sich dort Rates zu erholen, sondern um so be stimmte Angaben über Hofers Aufenthalt zu machen, dass Auer

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Books
Year:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Page 79 of 202
Author: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Place: Meran
Publisher: Jandl
Physical description: VIII, 191 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: D II 102.654 ; II 102.654
Intern ID: 214632
„entlicher der Pesten die im Gericht sitzen' in Bann legen konnte, ferner über die Ausübung der Jagd, des Gastgewerbes, sowie die Einhaltung der Ver kehrswege. Jagd nnd Fischerei waren verboten mit Ausnahme von Bären, Wölfen, Füchsen und kleinen Vögeln. Weiters oblagen dem Richter alle Kundmachnngen der Herrschaft an die Talleute, insbesondere auch Entbietungen an die Schildhofbesitzer („schiltheren'), doch wurden die Schildhofbesitzer später auch von dieser Unterstellung unter den Talrichter befreit

. ***) Das Gericht konnte zu St. Martin oder St. Leonhard gehalten werden. 1395 bestätigt wieder Herzog Albrecht die Freiheiten und Rechte des Tales, Darin wird besonders angeführt, daß alle Malefiz<Kriminal-)Sachen vor das Burggrafenamt auf Tirol gehören. Ferner wurde festgesetzt, daß Totschläger mit Leib und Gut an das Gericht des Burggrafen verfallen feien; der Richter zn Passeier erhielt davon nur 50 Pfund Berner. Wer einen andern stark verwundet, ist dem Gericht mit 5l) und bei Ver ursachung einer bloß

blutrünstige» Wunde mit 5 Pfund Berner verfallen. Der Richter zu Passeier sollte auch niemanden verhaften (vachen), der eingesessen ist und Besitztum („aigen rauch') hat, ausgenommen in Malefizsachen. Den Gerichtsgeschworenen (aidschwerern) wird besonders die Ahndung von vier Dingen aufgetragen, nämlich Mord, Brand, Diebstahl und Grenz verletzung (Marksteine). ') und **) Vide Armin Tille: Die Bäuerliche Wirtschaftsverfassung des Vinstgaues, Innsbruck 1895. T. W. IV., pNZ. 99 f. -f) Ebenda, pAZ. 94.

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