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Technology, Mathematics, Statistics
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1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 15 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
und da war es ein Wirtshaus, das diesem Zwecke diente, meistens jedoch bestanden dafür besondere Lagerhäuser oder Stldeli welche in der Schweiz „Susten“ (sosta = Ruhe), in Tirol und Bayern „Pall häuser“ genannt wurden. Als die ersten solchen Niederlagshäuser werden die Susten des oberem Rhonetales erwähnt, die im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts auf Veran lassung der Mailänder Kaufmannschaft an der damals auf blühenden Simplon- straße entstanden. 3 ) Erst im 14. Jahrhundert entstanden die Susten an der Gotthardstraße

und an den andern Schweizer Straßen 3 ) und noch später scheint es zum Bau von Ballhäusern in Tirol gekommen zu sein; denn vor dem Ban der Sust zu Feldkirch im Jahre 1400 wird kein Tiroler oder Vorarlberger Pallhaus erwähnt. In einem Teil der Rodorte der oberen Straße Tirols fehlten - noch im 16. Jahrhundert die Pallhäuser, ein Zeichen, daß diese Route im Mittelalter nicht so frequentiert war wie die Brennerstraße, auf welcher «11 ® Rodorte bereits im Mittelalter mit Niederlagshäusern versehen waren. Der Bau

und die Unterhaltung der Niederlagshluser lag in der Regel den Gemeinden oder den Transport verbänden ob.. Sowohl in der Schwei* als auch in Tirol befanden sich jedoch verschiedene Niederlagshäuser in dem Besitz von Privatpersonen, auf denen dann selbstverständlich auch die Bau- pfiiclit ruhte, wogegen sie aber auch ein Anrecht auf das von den Rodfuhre» zu entrichtende Niederlagsgeld hatten, das in Tirol gegen Ende des Mittel alters in der Regel 1 Kreuzer pro Wagen betrug. An manchen Orten, wie in Tobias, Sehongau

u. a. mußten die Kaufleute außer dem Niederlagsgeld noch für jeden Wagen ein besonderes Wacbt- oder Hutgeld' zahlen, dessen Höhe sich nach der Jahreszeit richtete. 4 ) Oft stand den Nieder! ngshäusera ein eigener Beamter, in der Schweiz Sustmcister, in Tirol P alili au s Verwalter 1) Vergi des Verf. Abhandlung: Augsburgs Warenhamlel mit Venedig gelt- || alter des 30 jährigen Krieges. Archiv f. Kulturgeschichte. I. S. 343.' , 1 2) Gremaud. Documents relatifs à Fhistoire du Vallais 30, 178. V 3) Öchsli

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1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 16 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
genannt, vor, der für die Sicherung der Waren Sorge zu tragen' hatte. Tn Tirol fiel das Amt des Pallhausvenvalters in den meisten Fällen mit dem des Aufgebers zusammen; die Einnahmen des letzteren waren dann, da er pro Wagen auch 1 Kreuzer Ansagcgeld erhielt, im späteren Mittelalter, wo der Fuhrwerksverkehr durch Tirol eine bedeutende Höhe erreichte, jedenfalls reichlich genug bemessen. Die von Berlin für die Schweiz konstatierte häufige Vereinigung der Niederlagshäuser mit den Zollstatten

ist für Tirol nicht nachweisbar; im letzt genannten Gebiet wurden vielmehr die landesherrlichen Zölle teilweise sogar S. an anderen Orten als an den RodstUtten erhoben. Ebensowenig ist die Ver einigung mehrerer Porten zu einem Gesamttransportverband, wozu es bei den Porten der beiden Bündener Straßen gegen Ende des 15. Jahhunderts kam, u in Tirol im Mittelalter zu Stande gekommen. 2) Die Niederlagen und Zollstätten der sechs großen mittel alterlichen Alpenstraßen der Schweiz und Tirols. Die mit einem Stern

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Year:
1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 20 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
2) Von den Sehiffergesellschaften der Schweiz, deren es auf einem See oder Fluß stets mehrere gab, besaß keine das Monopol des Wassertransportes ausschließlich, sondern jede entweder nur auf bestimmte Tage oder auf be stimmten Strecken. Die Mitglieder der Wasserrod in Bayern und Tirol da gegen besaßen das ausschließliche Recht der Beförderung von Rodgütern auf den von ihnen befahrenen Flußstrecken. II. Landrod. 1) Die Schweizer Transportverbände oder Porten bestanden zum großem Teil

aus mehreren Gemeinden, auch schlossen mehrere Porten noch im Mittel- alter Vereinigungen unter sich zur Aufrichtung gemeinsamer Ordnungen. In Bayern und Tirol verstand man unter der „Rod“ die Dorfgenossen einer Gemeinde, ja oft nur die Dorfgenossen einer Gemeinde, die auf Grund der Belehnung mit sogen. Rodlehen durch ihre Herrschaften zum Transport der Eiufmannsgüter berechtigt und verpflichtet waren. 2) In solchen Roden, in denen das Rodrecht an Lehngütern haftete, bestand unter den Rodleüten

nötigen Dinge verpflichtet. 4) Die Höhe des Miederlagsgeldes der durchgehenden Wägen richtete sich in Tirol nach der Herkunft der Wägen : T ervis wägen zahlten eine höhere Miederlage als deutsche Wägen. In der Schweiz hatte die dem Miederlags geld entsprechende „Fürleite“ für sämtliche durchgehende Wägen die gleiche Höhe. - Über Schul-Wandkarten. ' Von Prof. Dr. R... Langenbeck in Straßburg i. E. Daß ein gutes Anschauungsmaterial die Vorbedingung für einen gedeih lichen Unterricht

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Year:
1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 14 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
waren. 1 ') . . oi’dnung heißt cs 'im 26. Artikel, daß. wenn ein Kaufmann sein Gut auf einer e oder mehr hinfördern wollte und solches nicht ansale en, d. h, daß sie nicht an den Rodbefrieb ein Jahrhundert später gesetzten Imster Rod- la W: ö v, er die Nieder- 0 - wem er wolle. le 111111 in der Schweiz das Vorrecht der Eigenachsfuhr durch die Ent- on geben solle, das Gut könnte er aufgeben. larr Ul1 ® eiIler Fürleite erkauft werden mußte, so in Tirol durch ein Nieüer- fa ^ e]d i äas das Niederlagsgeld der Rodfuhren

zum mindesten um das acht- z . 16 ^5ertraf, ja an manchen Rodorten, wie Innsbruck, sogar das fünfund- i{ 0 r3 faAe von diesem betrug. 2 ) In Tirol war dann noch in manchen en der feine Unterschied gemacht, daß die Eigonachswagen, die von P'fadt ^ ^ach Deutschland herausfuhren, die sog. Terviswagen — nach der du ^ so benannt — ein etwas höheres Niederlagsgeld bezahlten als _ O D . 0El Deutschland nach Venedig gehenden Eigenachswagen, aller Wabr- I ja ^ n ^ c ^^eit nach deshalb, weil die Terviswagen

im allgemeinen wertvollere d'-’u 4 - D ® eJl führten als die für Italien bestimmten Fuhren) 3 ) Trotz der be- Fra,lm^ ei1 ^ e hrkosten, die durch diese Auflagen sowie durch die höheren wuchs ihre Zahl in ***» ^ «*• Das 10 Be’atscMand zu bringen, * R die Gewürze und Spezereien möglichst rasch auf den Markt -na- zu bringen, ließ den Kaufmann die höheren Kosten der rU c p e C s ^ u Rr übersehen, zumal, wenn sich ihm bei der Rückfahrt baje- eine r .^ auera 5 die Getreide nach Tirol geführt hatten, Gelegenheit

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1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 6 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
da; Gesetzgebungsrecht; denn weder die Bischöfe von Chur und die Grafen von 'Werdenberg in der Schweiz noch die Grafen von Tirol und die Bischöfe von Trient und Brixen in Tirol übten einen wesentlichen Einfluß auf die Gestaltung des mittelalterliehen Transportwesens aus. Doch bestand zwischen den Schweizer „Porten“ oder „Teilen“, wie die Verbände hier hießen (Pori in Graubünden, Teil in Uri), und den Tiroler „Roden“ der Unterschied, daß bei diesen das Rodrecht zum Teil auf dem Besitz von Lehengiitem beruhte

und die Zahl der Rodfuhrleute in Folge dessen be schränkt war. 1 ; Diese Beschränkung des Rodprivilegs auf bestimmte Dorf genossen, die in Tirol bei fünf Rodstätten der oberen Straße (Heiterwang, Permoos, Alignml. Cher- und Untermais. Terlan) und bei ebensoviel Rodstätten, der unteren Straße (Ziri, Lu eg, Sterzing. Mühlbach und Bruncck) zu Recht bestand und auch bei den bayerischen Rodstätten Mittenwald und Parten- kirehen verkam, fand sich in der Schweiz nur bei der Port Thusis, die darum

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1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 11 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
, wo die Niederlagshäuser )) oder Susten meistens an den Grenzen der einzelnen Porten standen, erfolgte der Wechsel der Fuhrleute demgemäß auch an den Endpunkten der Bezirke, in Tirol dagegen, wo die Ballhäuser in den Rodorten seihst standen, erfolgt® die Übergabe der Waren von Radar zu Rodort. Zwischen manchen Tiroler Rodstätten, die aü ß erge wohn 1 i eh weit voneinander entfernt waren, bildeten sich im Laufe der Zeit sog. Unterroden, wie z. B. zwischen Sterzing rind Mühlbach die Unterrod Mauls, oder es fand

an solchen Zwischemfationen zwischen den zwei Nachharroden per nefas ein Wechsel, in der Schwei» „schlechter Wechsel“ genannt, statt. 4 ) In den Niederlagshäusern oder -stlideln, was sie in Tirol oft nur waren, wurden die Waren vom Teiler oder Aufgeber an die einzelnen Fuhrleute it der sie treffenden Reihenfolge verteilt, nachdem diese innerhalb der vor li Vergi, den 8. Artikel der Landecker Rodordnung vom J. 1414, sodann deo 10. Artikel der Telfser Rodordnung vom J. 1484. Siehe österr. Weistümer RI. 2, TL' : AS. 296

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1905
¬Das¬ spätmittelalterliche Straßen- und Transportwesen der Schweiz und Tirols : eine geographische Parallele
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Page 12 of 21
Author: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Place: Wiesbaden
Physical description: S. 145 - 162
Language: Deutsch
Notations: Aus: Geographische Zeitschrift ;11
Subject heading: g.Tirol ; s.Straße ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500<br />g.Tirol ; s.Transport ; g.Schweiz ; z.Geschichte 1250-1500
Location mark: II 104.635
Intern ID: 132849
B, einzelner Orte, z. B. Matreis, Weisungen darüber Bestimmungen vor, innerhalb ; welcher Frist , die Güter an das nächste Pallhaus gebracht und dem Aufgeber überantwortet werden sollten. 1 2 Bei der Fertigung der Waren sollte im allgemeinen kein Unterschied gemacht werden; die zuerst da waren, sollten zuerst geführt werden. Davon f gab es jedoch einige Ausnahmen, indem in Tirol Kammergüter, Kriegsbedarf, j j Zeuglieferung oder anderes ins Feld Gehörige, ja sogar alles zum Gejaid j j des Landesherrn

gekommen. Dm*ch Sprüche der betreffenden Landesherren, des Bischofs von Sittén, des Grafen von Tirol und des Bischofs von Freising, wurden die Streitigkeiten in den zwei erstgenannten Gebieten in der Weise entschieden, daß jede Gemeinde je während 8 Tagen das Fahr recht haben sollt«, während die Partenkirch euer in einem Jahre die Hälfte, in dem darauffolgenden zwei Drittel der angesagten Kaufmannsgüter, die Garmischer in jedem zweiten Jahr demnach nur ein Drittel der Waren fahren durften

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