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Title A - Z
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Books
Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 517 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
488 Das Grundbuch im allgemeinen. 187. Löschung aus Mir des VntànMcschwsses und Einverleibung des Ersatz anspruches nach § 222 EO. 'Sachverhalt: Karl Groller besitzt die Häuser Konskr.-Nr. 114 und 115 in Währing. Das Kaus Konskr.-Nr. 114 wurde bei der Feilbietung von Josef Fuchs um das Meistbot von 20.000 X erstanden. Die beiden Häuser waren auf folgende Art belastet: - Konskr.-Nr. 114: Konskr.-Nr. 115: Franz Albert 16.000 X Haupteinlage, 16.000 X Nebeneinlage, Heinrich Binder 8000 X. Karl

Deiber 4000 X,. Bei der Meistbotsverteilung begehrt Franz Albert aus dem Meistbot den Betrag von 14.000 X, so daß noch 2000 X in der Nebcneinlage zu verbleiben haben. Da das Haus Konskr.-Nr. 115, welches nicht versteigert wurde, ebenfalls einen Steuerwert von 20.000 X hat, hatte bei verhältnismäßiger Verteilung aus jede Einlage der Betrag von 8000 X zu entfallen, wodurch die Forderung des Heinrich Binder noch ganz zur Befriedigung gelangt wäre. Durch obige Verteilung des Meistbotes kam daher Binder

um den Betrag von 2000 X zu kurz. Das Bezirksgericht Währing als Exekutionsgericht sprach daher im Verteilungs beschluß aus, daß dem Heinrich Binder ein Ersatzanspruch von L000 X zukommt, welcher m der Einlage des Hauses Konskr.-Nr. 115 in der Rangordnung des zu löschenden Teil betrages der Forderung des Franz Albert einverleibt werden kann. Der Ersieher Josef Fuchs schreitet auf Grund des rechtskräftigen Vertàngsb?schlusses um Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes und Einverleibung

des Ersatzanspruches des Heinrich Binder ein. D. Gemäß H 237 EO. wird auf Grund des rechts kräftigen Verteilnngsbeschlusses ^ vom 3. März 1904 GZ. 1. die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause Konskr.-Nr. 114 in Währing Grundbuch Währing Einlage Z. 200 in L Postz. 26 als Haupteinlage und auf dem Hanse Konskr.-Nr. 115 in Währing Grund buch Währing Einlage Z. 201 als Nebeneinlage für die Forderung des Franz Albert im Betrage von 16.000 X einverleibten Pfandrechtes, und zwar von der Einlage Z. 200 im ganzen

Betrage von 16.000 U und von der Einlage Z. 201 nur bezüglich des Be trages von 14.000 X unter gleichzeitiger Löschung der Simuliauhaftung in beiden Einlagen sowie die Löschung der Bezeichnung „Haupt-' und „Nebeneinlage'; 2. die Einverleibung der Löschung des iu der Einlage Z. 200 des Grundbuches Währing in O Postz. 27 für die Forderung des Heinrich Binder im Betrage von 8000 X einverleibten Pfandrechtes und 3. die Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare Ersatzforderung des Heinrich

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