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Title A - Z
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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1905
¬Das¬ Dekanat Sarntal, Klausen und Kastelrut.- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 3)
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Page 121 of 312
Author: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Place: Bozen
Publisher: Auer
Physical description: 307 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Sarntal <Dekanat> ; <br />g.Klausen <Bozen, Dekanat> ; <br />g.Kastelruth <Dekanat>
Location mark: II 5.562/3
Intern ID: 105516
118 Das Dekanat Klausen. Diese Einteilung dürfte wohl sehr alten Ursprunges sein und ergibt sich teilweise auch aus einer Urkunde vom Jahre 1320, laut welcher am 18. Jum Propst Heinrich und das Kloster zu Pollingen an Jakob und Niklos zu Latzsons gegen jährlichen Zins einen Weingarten zu „Pardell, zu Runken und bei Rain' zu Chlausen verliehen. Den Brief siegelte Bischof Albert von Brixen und Herr Voigtsberger vererbt. Diese nahmen Wappen samt Namen von Garnstein an und ließen sich vom Hoch

stifte Brixen damit belehnen. Um 1372 erlosch mit Heinrich auch dieser Zweig. Im Jahre 1354 (im Mai) belagerte diesen der Bischof Matthäus von Brixen, erstürmte Garnstein im Herbste desselben Jahres, zerstörte es und nahm Heinrich gesangen. Nachdem dieser zwei Jahre einge kerkert war, wurde er des Landes verwiesen. Den Grund dieses entschlossenen Auftretens des Bischofs gegen Heinrich gibt Sinnacher V, 249, nicht näher an. Letzterer blieb nun der Beste, der Gerichtsbarkeit und was damit in Ver

bindung stand, entsetzt, doch sollte er wiederum in den Besitz jener Güter ge^ langen, welche ihm nach richterlichem Spruche zugeteilt wurden, wenn er sich die Begnadigung erworben haben werde. Im Jahre 1358 erscheint Heinrich der Chreidorfer als Purchgraf ze Gerrenstain (Sinn. V, 253). In dieser Eigen schaft scheint auch Heinrich v. Garnstein nach seiner Begnadigung auf Garn stein wiederum gesessen zu sein. Er hatte dem Bischöfe Johann im Jahre 1364 bei dem Einfalle der Bayern gedient (Sin

. V, 4^5, 605). Nach seinem kinderlosen Absterben setzte der Bischof Johann seinen Oheim Hans Segenser in den Besitz der Lehen, welche weiland Heinrich v. Garnstein hinterlassen hatte und dem Stifte heimgefallen waren. Dagegen erhob aber Elsbeth v. Rubein, Heinrichs Schwester, Einsprache und gab ihre Ansprüche erst auf, als das Stift Brixen ihr 90 Mark Berner auszahlte. Bischof Friedrich von Brixen versetzte die abgebrannte Beste Garnstein dem Joachim v. Vilanders und dessen Söhnen Hans und Konrad, sowie

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Year:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Page 517 of 990
Author: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 6.893
Intern ID: 344707
488 Das Grundbuch im allgemeinen. 187. Löschung aus Mir des VntànMcschwsses und Einverleibung des Ersatz anspruches nach § 222 EO. 'Sachverhalt: Karl Groller besitzt die Häuser Konskr.-Nr. 114 und 115 in Währing. Das Kaus Konskr.-Nr. 114 wurde bei der Feilbietung von Josef Fuchs um das Meistbot von 20.000 X erstanden. Die beiden Häuser waren auf folgende Art belastet: - Konskr.-Nr. 114: Konskr.-Nr. 115: Franz Albert 16.000 X Haupteinlage, 16.000 X Nebeneinlage, Heinrich Binder 8000 X. Karl

Deiber 4000 X,. Bei der Meistbotsverteilung begehrt Franz Albert aus dem Meistbot den Betrag von 14.000 X, so daß noch 2000 X in der Nebcneinlage zu verbleiben haben. Da das Haus Konskr.-Nr. 115, welches nicht versteigert wurde, ebenfalls einen Steuerwert von 20.000 X hat, hatte bei verhältnismäßiger Verteilung aus jede Einlage der Betrag von 8000 X zu entfallen, wodurch die Forderung des Heinrich Binder noch ganz zur Befriedigung gelangt wäre. Durch obige Verteilung des Meistbotes kam daher Binder

um den Betrag von 2000 X zu kurz. Das Bezirksgericht Währing als Exekutionsgericht sprach daher im Verteilungs beschluß aus, daß dem Heinrich Binder ein Ersatzanspruch von L000 X zukommt, welcher m der Einlage des Hauses Konskr.-Nr. 115 in der Rangordnung des zu löschenden Teil betrages der Forderung des Franz Albert einverleibt werden kann. Der Ersieher Josef Fuchs schreitet auf Grund des rechtskräftigen Vertàngsb?schlusses um Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes und Einverleibung

des Ersatzanspruches des Heinrich Binder ein. D. Gemäß H 237 EO. wird auf Grund des rechts kräftigen Verteilnngsbeschlusses ^ vom 3. März 1904 GZ. 1. die Einverleibung der Löschung des auf dem Hause Konskr.-Nr. 114 in Währing Grundbuch Währing Einlage Z. 200 in L Postz. 26 als Haupteinlage und auf dem Hanse Konskr.-Nr. 115 in Währing Grund buch Währing Einlage Z. 201 als Nebeneinlage für die Forderung des Franz Albert im Betrage von 16.000 X einverleibten Pfandrechtes, und zwar von der Einlage Z. 200 im ganzen

Betrage von 16.000 U und von der Einlage Z. 201 nur bezüglich des Be trages von 14.000 X unter gleichzeitiger Löschung der Simuliauhaftung in beiden Einlagen sowie die Löschung der Bezeichnung „Haupt-' und „Nebeneinlage'; 2. die Einverleibung der Löschung des iu der Einlage Z. 200 des Grundbuches Währing in O Postz. 27 für die Forderung des Heinrich Binder im Betrage von 8000 X einverleibten Pfandrechtes und 3. die Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare Ersatzforderung des Heinrich

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Category:
Arts, Archeology
Year:
1905
Castello del Buon Consiglio in Trento : descrizione artistico-storica ; progetti per i lavori di ristauro = kunsthistorische Beschreibung ; Projekte für die Restaurierungsarbeiten = Castello del Buon Consiglio in Trient
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Page 59 of 91
Author: Tommasi, Natale / Natale Tommasi
Place: Innsbruck
Publisher: Selbstverl.
Physical description: [40] Bl., 11 Taf.
Language: Deutsch; Italienisch
Notations: Text ital. und dt.
Subject heading: g.Trient / Castel del Buonconsiglio
Location mark: IV 301.953
Intern ID: 495368
. Jahrhunderts regierenden Fürst Bischöfe von Trient Filippo Bonacolsi (1289—1303) und Bartolomeo Querini (1304—1307) können für die Aus führung unserer Monatsbilder nicht in Betracht kommen, da ersterer nie in Trient einzog und letzterer erst am Christabend 1306 von unserem Kastell und von der Stadt Trient Besitz nahm und schon am 23. Juni 1307 starb. Wir versetzen die Fresken des Adler Turmes auch deshalb in die Regierungszeit der nächsten zwei Bischöfe Heinrich III. von Metz und Nikolaus Alram

, weil diese Kirchenfürsten eine hinreichend lange Zeit in Trient residierten, während deren drei Nachfolger Gerhard II. von Magnocco (1347— 1348), Johann III. von Pistorio (1348—1349) und Meinhard von Neuhaus (1349—1362) überhaupt nie in ihrem Bistum sich aufhielten, weil sie durch den gewalttätigen Ludwig von Brandenburg ferne gehalten wurden. Auf Heinrich III. von Metz scheint uns die Hochzeit im Junibilde hinzudeuten. Wie wir bei der Besprechung dieses Bildes schon angeführt haben, dürfte in diesem Fresko

die Hochzeit des Bruders des Bischofs Heinrich dargestellt sein. Es könnten auch noch die Reste eines schon ge nannten Wappens auf diesen Bischof hinweisen. Für Bischof Alram sprechen sicher die Ueberreste von seinem Originalwappen, nämlich dem Adler, welcher, wie ebenfalls schon erwähnt, zweimal im Saale der Fresken vorkommt. Unser Kastell wurde vielleicht von dem Erdbeben im Jahre 1344 oder von dem im Jahre 1348 beschädigt und vielleicht auch hiebei die durch einen Konstruktionsfehler mitverursachten

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