¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
sein, mit dieser Einschränkung ist Landesverteidigung 4 ) geboten, aufser Landes zu ziehen ist aber nicht nötig. Gehen wir nun zum Bewufstsein der Landeszugehörigkeit über! Die Liehe der Tiroler zu ihrem Landesfürsten ist aus rührenden Anekdoten und Tatsachen genug bekannt, die Weis- tümer geben dafür neben ein paar Petitionen im Tone treuherziger Ergebenheit eigentlich nichts; wie wir oben sahen, wufste die Gre- meinde um ihre alten Rechte auch dem Landesherrn f > ) gegenüber eine energische Sprache zu fuhren
des Erbberech tigten 9 ), den eines Leibherren 10 ), der seinen Mann reklamiert, oder den Tatort eines Verbrechens handelt. Doch ist bei ähnlicher Ge legenheit im Weistume Zell und Fügen (Mitte des 15. Jahr hunderts) bezeugt, dafs die Tiroler ihre Lehrzeit bisweilen aufser Landes zubrachten. Besonders streng hat man das Wort „Land' 1) IV, 97. 2) IV, 728. 3) II, 107. 4) Vgl. Tille S. 233. 235. 238. 5) S oben S. 99. 6) IV, 604. 7) S. 99. . 8) S. oben S. 10. 9) S. unten S. 242. 10) Wenns (zweite Hälfte
, denn äus den Weistümern spricht weder der Versuch, die fetandesunter- schiede :: ) aufzuheben, noch irgendein fafsbares Staatsideal. Auch für die allgemeineren Interessen des österreichischen Kaiserstaates wird man vergebens einen inneren Anteil in den Weistümern suchen; der Habsburger in der Wiener Hofburg ist doch vor allem der Landesherr von Tirol J ) — dagegen haben die Tiroler Bauern, wenn Egger 5 ) recht berichtet ist, während ihres Auf standes sich gerade mit den österreichischen Standesgenossen
war s ), und wer weifs, ob auch sie des römischen Königes gedächte, wenn er nicht Herr der österreichischen Erblande wäre. Im 17. Jahrhunderte ist sie dann bereits unter denen, „die man ietziger Zeit nit im brauch hat' — der letzte Schimmer des Reichsgedankens ist aus dem Gesichtskreise des Tiroler Bauern verschwunden. Und, um der Negation des Staatsideals noch einen negativen Zug beizufügen — der Begriff des Staates als solchen ist den Weistümern über- 1) 111, 370 N'i, s . oben S. 66; der Ausdruck findet