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Title A - Z
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Books
Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1904
¬Die¬ Mendelbahn
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Page 6 of 26
Author: Meltzer, Oskar / von Oskar Meltzer
Place: Wien
Publisher: Waldheim
Physical description: S. [229] - 254 : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Österreichische Wochenschrift für den öffentlichen Baudienst ; 10,13. - Xerokopie
Subject heading: g.Mendelbahn
Location mark: III 79.090
Intern ID: 252200
MotOrbctriebs-Konstruktiori selten mehr zu Wasserlast anlagen raten, und faßt die Vorteile des Motor-Systemes im Folgenden zusammen: „Leichteres Wagengewicht, leichteres Einhalten; gleichmäßiger Fahrgeschwindigkeit, Möglichkeit »der - Änderung der, Fahrtrichtung während der Fahrt, -, Wegfall von' Zahnstailgen und! Zahnradbremsen, größere Freiheit in der Dimensionierung und Kon-' struktion der Regulierbremsen, - ferner Ermöglichung größerer Fahr geschwindigkeit, die Ausführung Bteiler Bahnen,-', leichteres

und des halb dauerhafteres Kabel, welches kleinere Kurvenradien gestattet. Größero Freiheit in der Trassierung wird ferner durch den Weg fall der Zahnstange erreicht, indem olino solche'weniger Bücksicht auf Dammsetzungen und Gloisewanderung zu nehmen iBt.' Bei Gleich-; stromanlagen mit Akkumulatoren ' läßt sichwie ! bei der Pelorin—! Schatzalp —Doldorbahn, die bei starker Belastung des sinkenden wie des steigenden Wagens entstehende überschüssige Kraft für Ladung des Akkumulators Vorworten

, und so der Nutzeffekt der Anlage er heblich erhöhen. ' ' '' - ; Dor Betrieb mittelst Motor liat gegenüber demjenigen mit Wasserlast Nachteile meist untergeordneter Natur: „Maschinen und Wagen können nicht von gleicher Hand bedient werden, wes halb elf Vermehrung des Bahnpersonales nötig ist-, dazu kommen die Gefahr von Blitzbeschädigungen, des Gleitens auf den Umleit- rollun namentlich zur Winterszeit , ' ferner : die Gefahr bei nicht rechtzeitigem Ahstollen des Motors boim Einfahren : in die 'Station odor boi

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Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Page 206 of 230
Author: Arens, Franz / von Franz Arens
Place: Gotha
Publisher: Perthes
Physical description: XVI, 436 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Location mark: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
Intern ID: 87425
Forschung. — Nahe liegt es gewifs ferner, bei gröfseren Diebstählen die- Strafe in ein Verhältnis zur Menge des Gestohlenen zu setzen.. Dennoch mufs es uns höchst summarisch und äufserlich erscheinen^ wenn in der Malefizordnung 2 ) von 1499 und den davon abhängigen Statuten der Diebstahl bis zu 25 Pfund mit Ehrenstrafen, über diese Summe hinaus aber am Galgen gebiifst wird. Um wenigstens die Rückfälligkeit besonders zu treffen, hat man dann ein rein rechnerisches Verfahren eingeschlagen

, — so wollen wir das weiter nicht hindern, aber trotz alledem kommt die Sache noch vor uns'. Und in feierlicher Wortstellung wird noch betont, dafs die Bufse der öffentlichen Gewalt unweigerlich gehöre. Ferner ist hier an jene Stellen zu erinnern, die nach dem mehr oder weniger vorgeschrittenen Stadium der gewalttätigen Handlung die Strafe festsetzten ') Eine Annäherung an das Motiv wird ja wohl hier erstrebt, freilich nicht erreicht, aus Gründen, die wir in der eigentümlichen Ausbildung der Verstandeskräfte zu finden glaubten

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Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Page 195 of 230
Author: Arens, Franz / von Franz Arens
Place: Gotha
Publisher: Perthes
Physical description: XVI, 436 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Location mark: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
Intern ID: 87425
- und Wirkungssphäre hinein verläuft. Ganz besonders gilt es ferner für das religiöse Leben 2 ) ? das von strenger öffentlicher Kontrolle allmählich befreit und dem Individuum als das Allerpersönlichste überlassen wird. Das Zeit alter der Reformation erstrebt ein persönliches Verhältnis zur Gott- heit, läfst aber doch dem einzelnen nicht die volle Freiheit, es nach seinem inneren Bedürfnisse auszugestalten. Immerhin ist in das mittelalterliche System doch Bresche gelegt; die Härte und Selbstsicherheit

, mit der die grofse Gemeinschaft der mittelalter lichen Christenheit gegen ihre Gegner verfuhr, konnten die zer splitterten Konfessionen der Neuzeit auf die Dauer nicht auf bringen. Ferner ist vieles von dem der persönlichen Entscheidung über lassen worden, was zu kontrollieren in den ersten Jahrhunderten der Neuzeit die Aufgabe der lästigen Sittenpolizei war. Wir haben darauf verwiesen: auf die Kleiderordnungen 3 ), auf die Spürerei im Hause, auf die Einmischungen in das Familienleben (durch öffentliche Strafe

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1904
Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols : Festschrift
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Page 54 of 264
Author: Wretschko, Alfred ¬von¬ ; Deutscher Juristentag <27, 1904, Innsbruck> / hrsg. vom Ortsausschusse des 27. Deutschen Juristentages. [Redig. von v. Wretschko]
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 264 S.
Language: Deutsch
Notations: <br />Voltelini, Hans ¬von¬: ¬Die¬ ältesten Pfandleihbanken und Lombarden-Privilegien Tirols / von Hans von Voltelini, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 1 - 69. - Sign.: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />Wopfner, Hermann: Zur Geschichte des tirolischen Verfachbuches / von Hermann Wopfner, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 71 - 99. - Sign.. II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Geschichte der juristischen Fakultät an der Universität Innsbruck 1671-1904, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 101-171. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529 <br />¬Die¬ Rechtshandschriften der Universitätsbibliothek in Innsbruck, 1904. - 1904 - In: Beiträge zur Rechtsgeschichte Tirols ; S. 173 - 213. - Sign: II 102.210 + D II 102.210 + II 64.529
Subject heading: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II 102.210 ; D II 102.210 ; II 64.529
Intern ID: 140708
2 ). Dagegen soll jeder Richter, den sie anrufen, ihnen Recht ver schaffen und zwar nach dem Bozner Privileg auf summa rischem Wege. Geschiebt, dies nicht, dann können sie sich nach dem Bozner Privileg jederzeit an den Landes herrn wenden. Sie sind frei von Steuern und Abgaben, eine Begünstigung, die auch den Münzern und einzelnen Kaufleuten, wie z. B. den Frescobaldi, eingeräumt wurde. Das Bozner Privileg sichert die Bankinhaber ferner durch eine Reihe von Bestimmungen in der freien Verfügung

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