, in welchem er u. a. aussührt: „Ich erkläre, dass ich jederzeit vor dem Ehren gerichte meine Angelegenheit vertreten würde. Im Uebrigen richtet sich Woif selbst, wenn er durch Beschimpfung und Verleumdung derjenigen, welche er in daS Unglück ge bracht hat, sich reinzuwaschen trachtet. Dass eine Frau aus eigenem Antriebe den vorehelichen Fehltritt gestehen kann, ist dem Wolf bezeichnenderweise unsasSbar. Wolf spricht pathetisch: Er würde heute nicht mehr leben, wenn seine Honorigkeit Schaden gelitten hätte und das wahr wäre
, was seine Gegner behaupten. Nun sagt er selbst, er habe einen Fehler begangen. Und derselbe ist schon sehr arg, da er den Thäter unhonorig macht, und kein Vernünftiger wird an der Wahrheit der Mittheilung der Frau einen Angenblick zweifeln. Und doch lebt Wolf noch heute! Gegenüber den umlaufenden abenteuerlichsten Gerüchten lag die größte Offenheit sogar im Interesse des betroffenen weiblichen Theiles. Kein gerecht Denkender wird auf das Mädchen einen Stein werfen, welches in seinem Enthusiasmus
den Verführungs- künstelt des gefeierten Lieblings des ostmärkischen Volkes zum Opfer fiel. Die Entrüstung kann sich nur gegen den Mann wenden, welcher seine führende Stellung in gewissenloser Weise missbraucht und die Menschen hinter geht, die ihm vertrauen. Dieser Mann durfte sein Gaukelspiel nicht fortsetzen, es musste die Bevölkerung aufgeklärt werden. Die Frau hat im Dienste der Wahrheit, damit der Schuldige sich nicht herauslügen könne, ihre Unterschrift unter die be kannte Denkschrift gesetzt
, sie hätte es nicht nothwendig gehabt, wenn Wolf sich nicht neuerdings um das Mandat beworben und zur Lüge und Verdächtigung gegriffen Hütte. Dadurch werden die Angaben der Frau unwider legbar. Es ist auch nicht wahr, dass die Denkschrift für die weiteste Oeffentlichkeit bestimmt war, sie gehörte viel mehr nur für di- alldeutsche Vereinigung, die einen An spruch darauf hatte, in einer solchen Angelegenheit genau informiert zu werden. Es ist auch, trotzdem mehrere Wochen vergiengen, nichts davon
kann nicht leugnen, dass er Trauzeuge war und sich zum Tauf- pathen antrug. Empörend ist es, dass Wolf es wagt, meine Frau zu verhöhnen und sie als unzurechnungsfähig hin zustellen. Würde er das Geständnis ihres Fehltrittes aus eine bei Frauen in anderen Umständen nicht selten aus- j tretende weichere Stimmung zurückführen, so ließe sich îdas hören. Uebrigens hat die Frau schon als Mädchen wiederholt die Absicht gehabt, das Geständnis abzulegen und dies kann durch Briefe nachgewiesen werden. Aber dass